Daten
Kommune
Brühl
Größe
78 kB
Datum
23.01.2017
Erstellt
07.02.17, 11:29
Aktualisiert
07.02.17, 11:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 06.02.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 23.01.2017
Öffentliche Sitzung
Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung NRW
2.2 Anregung nach § 24 GO NRW;
hier: Einbau eines versenkbaren Pollers in der südlichen Wallstraße zwischen den Häusern Wallstr. 30 und 33
Bezug: Antrag der IG Wallstraße, Herr Heinz Schmitz, Wallstr.11
, 50321 Brühl, vom 27.11.2016
549/2016
Herr Heinz Schmitz erläutert ausführlich die Anregung der IG Wallstraße.
Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass es versenkbare Poller im Stadtgebiet gebe, dies komme für die Begrenzung einer Fußgängerzone in Frage. Die Regelung, Anwohnern einen Zugang in einen mit versenkbaren Pollern abgetrennten Bereich zu geben,
gebe es bislang definitiv nicht. Weiterhin koste eine entsprechende Anlage ca. 25.000 €.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) möchte wissen, wer hinter der IG Wallstraße stehe, da
die Absperrung einer ganzen Straße mit den entsprechenden Kosten das Einverständnis
aller Bewohner der Wallstraße erfordern würde.
Beschluss:
Der Hauptausschuss verweist die Anregung nach § 24 GO NRW
hier: Einbau eines versenkbaren Pollers in der südlichen Wallstraße zwischen den Häusern Wallstr. 30 und 33
Bezug: Antrag der IG Wallstraße, Herr Heinz Schmitz, Wallstr.11 , 50321 Brühl, vom
27.11.2016 zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Hauptausschuss 23.01.2017
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