Daten
Kommune
Brühl
Größe
84 kB
Datum
23.01.2017
Erstellt
07.02.17, 11:29
Aktualisiert
07.02.17, 11:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 06.02.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 23.01.2017
Öffentliche Sitzung
5.
Wirtschaftlichkeitsvergleich in der Gebäudereinigung
Vergleich Fremd-/Eigenreinigung am Beispiel der KITA SophieScholl
2/2017
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) legt dar, dass er noch einen interessanten Vorschlag
erhalten habe, der aber noch nicht geprüft und durchgerechnet werden konnte, er beantragt deshalb Vertagung. Hintergrund sei, die kw-Vermerke aufzuheben, dem Bürgermeister aber dann im Zuge der Haushaltsberatungen eine Zielvorgabe zu geben.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) befürwortet die Vorlage, möchte aber noch wissen, ob die teilweise sehr hohen Kosten die durch Vertretung entstehen, bei einer höheren Anzahl von Eigenreinigungskräften durchschnittlich sinken würden.
Bürgermeister Freytag sagt Prüfung zu.
Beantwortung in der Niederschrift:
Die Kosten der Fremdreinigung sind über den Gebäudereinigungsvertrag eindeutig festgelegt. Im krankheits- oder urlaubsbedingten Vertretungsfall wird die Leistung zu einem
festen Stundenverrechnungssatz temporär dazu genommen. Eine Vertretungsregelung
mit Eigenreinigungskräften dagegen ist nur schwer kalkulierbar, so dass hierzu keine seriöse Aussage getroffen werden kann. Nach den bisher gewonnen Erkenntnissen ist jedoch
davon auszugehen, dass die Kosten für den Vertretungsfall bei einer höheren Anzahl von
Eigenreinigungskräften nicht sinken werden.
Ratsherr vom Hagen (Grüne) ist der Meinung, dass man die Reinigungsflächen nach
dem Nutzen kategorisieren müsse, da beispielsweise die Reinigung in einer Schule anders zu kategorisieren sei als die Reinigung in einem Verwaltungsgebäude. Er schlägt vor,
eine Steuerung nur über die Kennzahl „Kosten pro qm Reinigung“ vorzunehmen und die
Steuerung auf der Basis der einzelnen Stelle an den Bürgermeister zu übertragen.
Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass diese Kosten für jedes Objekt im Haushalt
dargestellt sind.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) ist der Auffassung, dass kalkulatorisch das Problem
der Overheadkosten noch nicht ganz berücksichtigt wurde. Der Fremdreiniger bekomme
mit seinem Pauschalbetrag alles bezahlt. Er erkundigt sich, ob bei der Eigenreinigung entsprechende Personalkosten aus der Verwaltung mit einkalkuliert worden sind.
Beschluss Hauptausschuss 23.01.2017
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Bürgermeister Freytag denkt, dass dies in den KGSt-Zahlen berücksichtigt sei, sagt jedoch Prüfung zu.
Beantwortung in der Niederschrift:
Die Overhead-/Personalverwaltungskosten sind bei der Eigenreinigung mit eingerechnet
worden.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) sagt zu, Bescheid zu geben, wann der Punkt erneut
auf die Tagesordnung gesetzt werden könne.
Beschluss:
Der Hauptausschuss vertagt den Wirtschaftlichkeitsvergleich in der Gebäudereinigung mit
der Ermächtigung des Bürgermeisters - unter Beibehaltung der Fremdreinigung bei der
Gebäudeunterhaltung - den Einsatz von Eigenreinigungskräften beizubehalten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Hauptausschuss 23.01.2017
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