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Beschlusstext (Wirtschaftlichkeitsvergleich in der Gebäudereinigung Vergleich Fremd-/Eigenreinigung am Beispiel der KITA Sophie-Scholl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
84 kB
Datum
23.01.2017
Erstellt
07.02.17, 11:29
Aktualisiert
07.02.17, 11:29
Beschlusstext (Wirtschaftlichkeitsvergleich in der Gebäudereinigung
Vergleich Fremd-/Eigenreinigung am Beispiel der KITA Sophie-Scholl) Beschlusstext (Wirtschaftlichkeitsvergleich in der Gebäudereinigung
Vergleich Fremd-/Eigenreinigung am Beispiel der KITA Sophie-Scholl)

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Brühl, den 06.02.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 23.01.2017 Öffentliche Sitzung 5. Wirtschaftlichkeitsvergleich in der Gebäudereinigung Vergleich Fremd-/Eigenreinigung am Beispiel der KITA SophieScholl 2/2017 Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) legt dar, dass er noch einen interessanten Vorschlag erhalten habe, der aber noch nicht geprüft und durchgerechnet werden konnte, er beantragt deshalb Vertagung. Hintergrund sei, die kw-Vermerke aufzuheben, dem Bürgermeister aber dann im Zuge der Haushaltsberatungen eine Zielvorgabe zu geben. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) befürwortet die Vorlage, möchte aber noch wissen, ob die teilweise sehr hohen Kosten die durch Vertretung entstehen, bei einer höheren Anzahl von Eigenreinigungskräften durchschnittlich sinken würden. Bürgermeister Freytag sagt Prüfung zu. Beantwortung in der Niederschrift: Die Kosten der Fremdreinigung sind über den Gebäudereinigungsvertrag eindeutig festgelegt. Im krankheits- oder urlaubsbedingten Vertretungsfall wird die Leistung zu einem festen Stundenverrechnungssatz temporär dazu genommen. Eine Vertretungsregelung mit Eigenreinigungskräften dagegen ist nur schwer kalkulierbar, so dass hierzu keine seriöse Aussage getroffen werden kann. Nach den bisher gewonnen Erkenntnissen ist jedoch davon auszugehen, dass die Kosten für den Vertretungsfall bei einer höheren Anzahl von Eigenreinigungskräften nicht sinken werden. Ratsherr vom Hagen (Grüne) ist der Meinung, dass man die Reinigungsflächen nach dem Nutzen kategorisieren müsse, da beispielsweise die Reinigung in einer Schule anders zu kategorisieren sei als die Reinigung in einem Verwaltungsgebäude. Er schlägt vor, eine Steuerung nur über die Kennzahl „Kosten pro qm Reinigung“ vorzunehmen und die Steuerung auf der Basis der einzelnen Stelle an den Bürgermeister zu übertragen. Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass diese Kosten für jedes Objekt im Haushalt dargestellt sind. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) ist der Auffassung, dass kalkulatorisch das Problem der Overheadkosten noch nicht ganz berücksichtigt wurde. Der Fremdreiniger bekomme mit seinem Pauschalbetrag alles bezahlt. Er erkundigt sich, ob bei der Eigenreinigung entsprechende Personalkosten aus der Verwaltung mit einkalkuliert worden sind. Beschluss Hauptausschuss 23.01.2017 1 von 2 Bürgermeister Freytag denkt, dass dies in den KGSt-Zahlen berücksichtigt sei, sagt jedoch Prüfung zu. Beantwortung in der Niederschrift: Die Overhead-/Personalverwaltungskosten sind bei der Eigenreinigung mit eingerechnet worden. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) sagt zu, Bescheid zu geben, wann der Punkt erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden könne. Beschluss: Der Hauptausschuss vertagt den Wirtschaftlichkeitsvergleich in der Gebäudereinigung mit der Ermächtigung des Bürgermeisters - unter Beibehaltung der Fremdreinigung bei der Gebäudeunterhaltung - den Einsatz von Eigenreinigungskräften beizubehalten. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 23.01.2017 2 von 2