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Beschlusstext (Anregung nach § 24 GO NRW; hier: Anbringung je eines abschließbaren Pollers vor den Garageneinfahrten zu den Häusern Wallstr. 4 und 8 Bezug: Nachtragsantrag der IG Wallstraße vom 30.12.2016 zum Antrag vom 21.11.2016 (siehe Vorlage Nr. 547/2016))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
17 kB
Datum
23.01.2017
Erstellt
07.02.17, 11:29
Aktualisiert
07.02.17, 11:29
Beschlusstext (Anregung nach § 24 GO NRW;
hier: Anbringung je eines abschließbaren Pollers vor den Garageneinfahrten zu den Häusern Wallstr. 4 und 8
Bezug: Nachtragsantrag der IG Wallstraße vom 30.12.2016 zum Antrag vom 21.11.2016 (siehe Vorlage Nr. 547/2016))

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Inhalt der Datei

Brühl, den 06.02.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 23.01.2017 Öffentliche Sitzung Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung NRW 2.1. Anregung nach § 24 GO NRW; 1 hier: Anbringung je eines abschließbaren Pollers vor den Garageneinfahrten zu den Häusern Wallstr. 4 und 8 Bezug: Nachtragsantrag der IG Wallstraße vom 30.12.2016 zum Antrag vom 21.11.2016 (siehe Vorlage Nr. 547/2016) 3/2017 Beschluss: Der Hauptausschuss verweist die Anregung nach § 24 GO NRW hier: Anbringung je eines abschließbaren Pollers vor den Garageneinfahrten zu den Häusern Wallstr. 4 und 8 Bezug: Nachtragsantrag der IG Wallstraße vom 30.12.2016 zum Antrag vom 21.11.2016 (siehe Vorlage Nr. 547/2016) zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Verkehr und Mobilität. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 23.01.2017 1 von 1