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Beschlusstext (40. FNP-Änderung und Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' - Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
33 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27
Beschlusstext (40. FNP-Änderung und Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18'
- Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung -) Beschlusstext (40. FNP-Änderung und Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18'
- Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung -) Beschlusstext (40. FNP-Änderung und Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18'
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Inhalt der Datei

Brühl, den 23.01.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 06.10.2016 Öffentliche Sitzung 3. 40. FNP-Änderung und Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' - Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung - 402/2016 Fachbereichsleiter Schaaf führt aus, dass der Entwurf zum Plan bereits in der vorherigen Sitzung auch mit den Gutachtern erläutert wurde und zahlreiche Informationen gegeben wurden. Die Planung sieht eine Wohnbebauung mit 300 Wohneinheiten im Mehrfamilienhausbereich und rund 100 Wohneinheiten im Einfamilienhausbereich vor. Es wurde ein durchgehendes Fußwegesystem durch das Gebiet geplant, welches die Grünflächen, sog. Quartiersplätze, miteinander verbindet. Dies war eine der besonderen Qualitäten, auf die die Ausschussmitglieder Wert gelegt hatten. Es gibt eine abwechslungsreiche Baustruktur mit Geschosswohnungsbau in der Mitte, welche auch den Aspekt des Schallschutzes ggü. der Gesamtschule berücksichtigt. In den Randbereichen sind Einfamilienhäuser geplant. Auch hier wurde unterschiedliche Bautypen gewählt, z.B. freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und zur Bonnstraße auch Reihenhäusern. Die Zufahrtsstraße wurde umgestaltet und insgesamt 130 öffentliche Stellplätze vorgesehen. Alle Maßnahmen aus dem vorgestellten Entwurf wurden in den Bebauungsplanentwurf umgesetzt. Im nächsten Schritt soll nun die Offenlage erfolgen und im weiteren Verfahren zum Satzungsbeschluss geführt werden. Ratsherr Riedel führt aus, dass bereits heute bei der Gesamtschule und beim Tanzsportzentrum ein Stellplatzmangel besteht. Es wird die Gefahr gesehen, dass die Schüler der Schule die Parkplätze des angrenzenden Wohngebiets nutzen. Die Parkplätze vor Ort reichen bei weitem nicht aus für den Bedarf, welcher durch die Schule und das Tanzsportzentrum dort vorliegt. Ratsherr Riedel bittet die Verwaltung darum, sich die Situation selbst einmal anzuschauen, evtl. müsste auch mit dem Kreis gesprochen werden, ob man nicht Abhilfe schaffen könnte. Dezernent Schiffer antwortet, dass Fachbereichsleiter Schaaf bereits eben erläutert hat, dass beidseitig der Zufahrtsstraße Parkplätze geschaffen werden sollen. Die Situation vor Ort ist der Verwaltung bekannt. Die Verkehrssituation ist jedoch nicht durch städt. Planung entstanden. Parkverstöße können nicht planungsrechtlich gelöst werden, sondern müssten dann ordnungsrechtlich verfolgt werden. Es ist nicht die Aufgabe der Stadt in einem Wohngebiet Parkplätze für das Berufskolleg zu schaffen. Ratsherr Riedel fragt nach, wie denn verhindert werden soll, dass die öffentlichen Stellplätze durch Schüler genutzt werden. Seiner Meinung nach kann dies dann nur durch Anwohnerparkplätze ermöglicht werden. Die Situation ist dort sehr prekär, was die Parksituation betrifft. Fachbereichsleiter Schaaf ergänzt, dass im Verfahren auch ein Verkehrsgutachten erstellt wurde. In diesem Gutachten wurde die Verkehrssituation untersucht, mit dem Ergebnis, dass das Parkraumangebot entlang der Zufahrtsstraße erhöht wird. Der Querschnitt der Straße wurde verbreitert, um Längsparker zu ermöglichen und damit ein gutes Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 1 von 3 Angebot geschaffen, welches deutlich besser ist als die heutige Situation, um dieses Gebiet in diesem Punkt zu optimieren. Sachkundige Bürgerin Frau Wenner bekräftigt, dass durch die Schaffung neuer Parkplätze in der Zufahrtsstraße die Situation verbessert wird. Sie sieht darin auch die Möglichkeit der Doppelnutzung, d.h. tagsüber werden die öffentlichen Parkplätze durch die Schüler genutzt und abends durch die Bewohner des Wohngebietes. Erfahrungsgemäß sind in den Wohngebieten tagsüber genügend Parkmöglichkeiten vorhanden, so dass Schüler dort parken können. Weiter macht sie darauf aufmerksam, dass die Kosten zur Herstellung der öffentlichen Parkplätze von den Investoren sicher auf die Grundstückskosten geschlagen werden. Durch immer mehr Forderungen wird auch das Bauen teurer gemacht. Ihre Fraktion würde es gerne sehen, dass Bauen und Wohnen wieder günstiger wird. Grundsätzlich stimmt der sachkundige Bürger Winkelmann-Strack dem Konzept zu, da auch bezahlbarer Wohnraum durch den Geschosswohnungsbau und durch die Entwicklung eines Grundstücks durch die Gebausie geschaffen wird. Er erkundigt sich, inwieweit es gesichert ist, dass die Stadtwerke das BHKW in dem Plangebiet bauen und inwieweit es geplant ist, dass die benachbarte Schule in das Fernwärmenetz eingebracht wird. Weiter fragt er an, ob die Verwaltung das Verhältnis Ausgleich auf eigenem Stadtgebiet und auf externem Stadtgebiet (Ökokonto) statt der beschlossenen 50:50 Regelung nicht auf 60:40 ändern könnte. Es ist bekannt, dass die Stadt viele Wohnbauflächen entwickeln muss, da die Nachfrage sehr hoch ist, trotzdem möchte die Fraktion die Lebensqualität in Brühl erhalten, d.h. die Ausgleichsmaßnahmen sollten mehrheitlich in Brühl belassen werden. Es kommt immer mehr zu Kritik, dass nur noch gebaut wird, aber nicht auf die Lebensqualität und die Aufwertung in Brühl geachtet wird. Dezernent Schiffer geht auf die Frage nach der Änderung des Verhältnisses "Ausgleich auf eigenem Stadtgebiet" und "Ökokonto" ein und erläutert, dass es dazu im Ausschuss für Bauen und Umwelt eine Diskussion gegeben hat. Sofern ein Bedarf an einer Änderung bestehe, müsse jedoch die Politik dies der Verwaltung auf den Weg geben und zum Beschluss führen. Das BHKW ist nicht innerhalb des Plangebiets geplant. Aus den vorherigen Diskussionen sollte bekannt sein, dass die Verwaltung versucht mit den Stadtwerken eine große Lösung zu konzipieren, in der neben den Schulen, wo die Gespräche derzeit laufen, auch die anderen beiden Plangebiete Pehler Feldchen und Otto-Wels-Straße angeschlossen werden. Sinnvollerweise würde dann das BHKW im Bereich des Schulzentrums entstehen. Ratsherr v. Hagen macht deutlich, dass klar sein muss, dass wenn das Plangebiet gebaut wird, dass BHKW funktionstüchtig ist und das Plangebiet versorgt wird. Er fordert von den Stadtwerken eine Aussage im PStA dazu, ob, wann und wie das BHKW gebaut wird. Ohne Planung würde der Bebauungsplan seiner Ansicht nach gefährdet werden. Dezernent Schiffer nimmt Bezug auf die Nachfrage und erläutert, dass derzeit eine Prüfung durch die Stadtwerke stattfindet. In den textl. Festsetzungen und der Begründung wurde festgesetzt, dass eine Nahwärmeversorgung stattfindet. Wenn es nicht durch eine Fernwärme eines BHKW durch die Stadt ermöglicht wird, dann wird es durch den Vorhabenträger in Form von dezentralen Lösungen sichergestellt, die durch mehrere Kleineinheiten in den Tiefgaragen realisiert werden sollen. Auf Grundlage dessen möchte der sachkundige Bürger Winkelmann-Strack einen Änderungsantrag stellen zu Punkt A 11.6.2 "Externe Ausgleichsmaßnahmen" (S.6). Der Absatz soll dahingehend geändert werden, dass der Ausgleich 60:40 auf Brühler Stadtgebiet erfolgt. Dezernent Schiffer hatte die Diskussion erwartet. Ziel ist es heute den Offenlagebeschluss zu erhalten und mit den entsprechenden Festsetzungen auf den Weg zu bringen. Demnach müssten auf der S.6 der Text und Tabelle, in der Begründung S.19, der Umweltbericht auf S.17 und S.19, in der Begründung zur FNP-Änderung S.5, im UmweltbeBeschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 2 von 3 richt S.15 und 17 und im landespflegerischen Fachbeitrag auf S.19, 20, 21 und 22 die Textpassagen geändert werden. In all diesen Textteilen steht, dass der Ausgleich 50:50 zu erfolgen hat. Dies wäre dann an diesen Stellen auf 60:40 zu ändern. Die Tabelle in der Begründung sieht vor, dass zwei städtische Flächen in Anspruch genommen werden, die Aufforstung südl. des Nordfriedhofes und das Feldgehölz an der Frechener Straße. Letztere Maßnahmen bietet so viel Ausgleichsfläche, dass auch bei einer 60:40 Lösung keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen werden müssen. Ratsherr Dr. Kollenberg begrüßt, dass in dem Konzept ausreichend Parkplätze im öffentlichen Bereich zur Verfügung gestellt werden. Allein im Wohnbereich sind 100 geplante Parkplätze, zusätzlich zu den an der Zufahrtsstraße geplanten öff. Parkplätzen, ist dies bei geplanten 395 Wohnungen/Häusern eine Quote von 25 %. Weiter wäre es sinnvoll, dass die Bewohner, die eine Tiefgarage zur Verfügung haben, diese auch nutzen bzw. anmieten, d.h. in den Mietkonzepten festgelegt wird, dass grds. eine Tiefgarage zur Wohneinheit dazugehört. Ratsherr Dr. Kollenberg spricht weiter die archäologischen Untersuchungen in dem Gebiet an. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, wie man das Ergebnis dieser Untersuchung, die sehr aufwendig betrieben wurde, der Öffentlichkeit zugänglich machen kann, evtl. mit einer Präsentation im Ausschuss. Stellv. Vorsitzender Weitz bittet um Abstimmung unter der Berücksichtigung der von Herrn Schiffer vorgetragenen Änderungen. Beide Beschlüsse werden zusammen abgestimmt. Beschluss: I - Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes. Abstimmungsergebnis: 13/0/1 Beschluss: II - Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' sowie die öffentliche Auslegung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes. Abstimmungsergebnis: 13/0/1 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 3 von 3