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Beschlusstext (Interkommunales Gewerbegebiet 'Barbarahof')

Daten

Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27
Beschlusstext (Interkommunales Gewerbegebiet 'Barbarahof') Beschlusstext (Interkommunales Gewerbegebiet 'Barbarahof')

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Inhalt der Datei

Brühl, den 23.01.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 06.10.2016 Öffentliche Sitzung 5. Interkommunales Gewerbegebiet 'Barbarahof' 403/2016 Dezernent Schiffer erläutert, dass er bereits davon berichtet hat, dass es in Brühl eine Gewerbeknappheit gibt. Die Stadt Brühl ist mit anderen Kommunen und dem Rhein-ErftKreis dabei ein kreisweites Gewerbeflächenkonzept zu verabschieden. Dabei ist eine der Möglichkeiten, die Schaffung eines interkommunalen Gewerbegebiets. Die Stadt Erftstadt verfügt mit der Stadt Hürth über eine Fläche an der A1, Raststätte Ville, und haben die Stadt Brühl und Stadt Wesseling angefragt, ob Interesse an einem interkommunalen Gewerbegebiet besteht, sofern es im Regionalplan abgebildet werden kann. Die Verwaltung hat grds. Interesse bekundet. Die Beschlussvorlage soll erst einmal eine Interessensbekundung darstellen, ohne an dieser Stelle schon Verbindlichkeiten einzugehen. Ratsfrau Brämer stellt eine Nachfrage zu der auf S.3 geäußerten Aussage, dass im Zuge des Gesprächs mit der Bezirksregierung diese Fläche aus regionalplanerischer Sicht für die Entwicklung als eher nicht geeignet betrachtet. Es handele sich um einen Siedlungsansatz, der den Zielen der Regional- und Landesplanung entgegenstehe. Dezernent Schiffer bestätigt, dass dies die Stellung der Bezirksregierung zu dem Projekt sei. Der Regionalplan findet sich jedoch ebenfalls in Fortschreibung. Diese Planung muss im weiteren Verlauf auch mit der Bezirksregierung besprochen werden. Auch auf der Bezirksregierungsebene unterliegt der Regionalplan einer politischen Beschlussfassung. Ob das die abschließende Meinung sein wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Ratsherr Dr. Kollenberg sieht eine grds. Perspektive, kommunale Gewerbegebiete zu erschließen, da die vorhandenen Gewerbeflächen in Brühl knapp sind. Seine Fraktion stimmt dem Beschlussentwurf zu. Ratsherr Fuchs fragt nach, ob dadurch Kosten auf die Stadt zukommen würden, wenn es tatsächlich zu einem interkommunalen Gewerbegebiet kommen würde. Weiter würde er gerne erfahren, wie die Regelung mit den Gewerbesteuerzahlungen von statten gehen würde. er fragt nach, ob diese auch anteilig bei der Stadt Brühl landen würden, so dass es sich wirtschaftlich lohnen würde. Dezernent Schiffer bestätigt dies. Normalerweise würde man dies über eine gemeinsame Projektgesellschaft regeln. Die Erschließungskosten würden nach einem festgelegten Schlüssel gemeinsam getragen und demensprechend würden auch die zu erzielenden Gewerbesteuern verteilt werden. Sachkundige Bürgerin Wenner fragt nach, ob man planerisch verhindern kann, dass solch ein Gewerbestandort an der Autobahn ein beliebter Standort für Logistikunternehmen wird, die in der Regel wenig Arbeitsplätze schaffen. Wenn dies möglich ist, würde Frau Wenner begrüßen, wenn dies von der Verwaltung eingebracht werden würde. Dezernent Schiffer bestätigt dies. Es ist nicht nur planerisch, sondern auch eigentumsrechtlich möglich. Es sollen sich an diesem Standort vor allem Gewerbe- und Industriebetriebe ansiedeln, die sich an anderen Stellen nicht mehr ansiedeln können und die auch Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 1 von 2 arbeitsplatzintensiv sind. Es ist von Seiten der Kommunen nicht gewollt, dort Logistiker anzusiedeln. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt Brühl, sich zusammen mit den Kommunen Erftstadt, Hürth und Wesseling darauf zu verständigen, die Potenzialfläche „Barbarahof“ als interkommunale Entwicklungsfläche im Gewerbeflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis zu positionieren. Alle weiteren Schritte, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Entwicklungsmodalitäten (Vertragsgestaltung zu den gemeinsamen Kosten und zum gemeinsamen Ertrag sowie zur ggf. anstehenden Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft etc.) werden den politischen Gremien jeweils zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 2 von 2