Daten
Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 23.01.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 06.10.2016
Öffentliche Sitzung
5.
Interkommunales Gewerbegebiet 'Barbarahof'
403/2016
Dezernent Schiffer erläutert, dass er bereits davon berichtet hat, dass es in Brühl eine
Gewerbeknappheit gibt. Die Stadt Brühl ist mit anderen Kommunen und dem Rhein-ErftKreis dabei ein kreisweites Gewerbeflächenkonzept zu verabschieden. Dabei ist eine der
Möglichkeiten, die Schaffung eines interkommunalen Gewerbegebiets. Die Stadt Erftstadt
verfügt mit der Stadt Hürth über eine Fläche an der A1, Raststätte Ville, und haben die
Stadt Brühl und Stadt Wesseling angefragt, ob Interesse an einem interkommunalen Gewerbegebiet besteht, sofern es im Regionalplan abgebildet werden kann. Die Verwaltung
hat grds. Interesse bekundet. Die Beschlussvorlage soll erst einmal eine Interessensbekundung darstellen, ohne an dieser Stelle schon Verbindlichkeiten einzugehen.
Ratsfrau Brämer stellt eine Nachfrage zu der auf S.3 geäußerten Aussage, dass im Zuge
des Gesprächs mit der Bezirksregierung diese Fläche aus regionalplanerischer Sicht für
die Entwicklung als eher nicht geeignet betrachtet. Es handele sich um einen Siedlungsansatz, der den Zielen der Regional- und Landesplanung entgegenstehe.
Dezernent Schiffer bestätigt, dass dies die Stellung der Bezirksregierung zu dem Projekt
sei. Der Regionalplan findet sich jedoch ebenfalls in Fortschreibung. Diese Planung muss
im weiteren Verlauf auch mit der Bezirksregierung besprochen werden. Auch auf der Bezirksregierungsebene unterliegt der Regionalplan einer politischen Beschlussfassung. Ob
das die abschließende Meinung sein wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt
werden.
Ratsherr Dr. Kollenberg sieht eine grds. Perspektive, kommunale Gewerbegebiete zu
erschließen, da die vorhandenen Gewerbeflächen in Brühl knapp sind. Seine Fraktion
stimmt dem Beschlussentwurf zu.
Ratsherr Fuchs fragt nach, ob dadurch Kosten auf die Stadt zukommen würden, wenn es
tatsächlich zu einem interkommunalen Gewerbegebiet kommen würde. Weiter würde er
gerne erfahren, wie die Regelung mit den Gewerbesteuerzahlungen von statten gehen
würde. er fragt nach, ob diese auch anteilig bei der Stadt Brühl landen würden, so dass es
sich wirtschaftlich lohnen würde.
Dezernent Schiffer bestätigt dies. Normalerweise würde man dies über eine gemeinsame
Projektgesellschaft regeln. Die Erschließungskosten würden nach einem festgelegten
Schlüssel gemeinsam getragen und demensprechend würden auch die zu erzielenden
Gewerbesteuern verteilt werden.
Sachkundige Bürgerin Wenner fragt nach, ob man planerisch verhindern kann, dass
solch ein Gewerbestandort an der Autobahn ein beliebter Standort für Logistikunternehmen wird, die in der Regel wenig Arbeitsplätze schaffen. Wenn dies möglich ist, würde
Frau Wenner begrüßen, wenn dies von der Verwaltung eingebracht werden würde.
Dezernent Schiffer bestätigt dies. Es ist nicht nur planerisch, sondern auch eigentumsrechtlich möglich. Es sollen sich an diesem Standort vor allem Gewerbe- und Industriebetriebe ansiedeln, die sich an anderen Stellen nicht mehr ansiedeln können und die auch
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016
1 von 2
arbeitsplatzintensiv sind. Es ist von Seiten der Kommunen nicht gewollt, dort Logistiker
anzusiedeln.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt Brühl, sich zusammen mit den Kommunen Erftstadt, Hürth und Wesseling darauf zu verständigen, die Potenzialfläche „Barbarahof“ als interkommunale Entwicklungsfläche im Gewerbeflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis zu positionieren. Alle
weiteren Schritte, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Entwicklungsmodalitäten
(Vertragsgestaltung zu den gemeinsamen Kosten und zum gemeinsamen Ertrag sowie
zur ggf. anstehenden Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft etc.) werden den politischen Gremien jeweils zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016
2 von 2