Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 23.01.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 06.10.2016
Öffentliche Sitzung
4.
Bebauungsplan 08.11 'Neue Feuerwache Römerstraße'
- Aufstellungsbeschluss -
404/2016
Abteilungsleiter Lamberty stellt die Planung vor. Es besteht insgesamt ein schon längerer Prozess für die Neue Feuerwache. Nachdem nun der Brandschutzbedarfsplan beschlossen wurde, soll nunmehr als nächstes der Aufstellungsbeschluss gefasst werden,
um im Verfahren voranzuschreiten. Die meisten Gutachten sind im Vorfeld erstellt worden.
Es wird, ähnlich wie beim Rathaus, einen Architektenwettbewerb gemacht werden müssen. Damit das Ergebnis in das Bauleitplanverfahren einfließen kann, wird sich das Verfahren insgesamt etwas ziehen. Geplant ist heute den Aufstellungsbeschluss zu fassen
und dann im Frühjahr die frühzeitige Beteiligung durchzuführen, um die Bevölkerung zu
informieren. Geplant wird auch hier eine Bürgerveranstaltung, um die ersten Anregungen
zu bekommen. Das Verfahren wird dann solange unterbrochen, bis der Architektenwettbewerb abgeschlossen ist und die Ergebnisse in den Bebauungsplanentwurf zur Offenlage einfließen kann. Eventuell wird es dann noch eine Bürgerbeteiligung im Rahmen der
Offenlage geben, um noch einmal die Reaktionen und Anregungen zu erhalten.
Ratsfrau Brämer macht deutlich, dass die FDP dem Brandschutzbedarfsplan nicht zugestimmt hat und daher konsequenterweise auch der Vorlage nicht zustimmen wird. Sie erwähnt, dass beim Städte- und Gemeindebund berichtet wurde, dass es geplant ist, dass
bis Ende dieses Jahres die Pläne für die unterschiedlichen Bezirke, die auch unterschiedliche Voraussetzungen haben, aneinander angeglichen werden. Die strengen Anforderungen, die der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl derzeit hat, könnten dann eventuell
nicht mehr gelten. Sie erkundigt sich bei Dezernent Schiffer, ob es richtig ist, dass die
Verkehrssimulation auf der Römerstraße unter regulären Bedingungen nicht stattfinden
konnte, da noch Baustellen auf der Römerstraße sind, oder ob seitdem Tests zu realen
Bedingungen erfolgt sind.
Dezernent Schiffer erläutert, dass die Knotenpunkte/Ampelanlagen ausgetauscht sind
und man heute bereits Erleichterungen auf der Römerstraße feststellen kann. Man wird
eine abschließende Beurteilung jedoch erst tätigen können, wenn die Baustellen weg sind.
Die Aussage hat mit der Feuerwache jedoch nichts zu tun. Es ist geplant, dass die Feuerwache ein sog. Time-out schalten kann, der Verkehr daraufhin auf der Römerstraße angehalten wird und die Feuerwehr ausrücken und den ersten Knotenpunkt anfahren kann.
Ratsherr v. Hagen fragt nach, wer die Zielvorgaben für den Architektenwettbewerb definiert. Es gibt sicher Vorgaben, die sich aus rechtl. Dingen für Feuerwachen ergeben und
aus dem Brandschutzbedarfsplan ergeben, aber es gibt auch andere Aspekte, wie die
Energieeffizienz, Geothermie oder Solaranlage, die seiner Meinung nach berücksichtigt
werden sollten.
Dezernent Schiffer stellt klar, dass die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten wird und
der Politik vorlegen wird. Die Politik muss dann darüber befinden. Solche genannten AsBeschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016
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pekte werden selbstverständlich beachtet. Neben Energieeffizienz geht es z.B. auch um
den Umgang mit der Lärmproblematik.
Bezüglich der Regelung zum Brandschutzkonzept und den im Städte- und Gemeindebund
genannten Änderungen kann Dezernent Schiffer keine weiteren Aussagen machen. Er
würde sich wünschen, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, diese liegt bisher nicht vor.
Die Nachfrage ist verständlich, jedoch möchte er darauf hinweisen, dass ein vom Rat beschlossener Brandschutzbedarfsplan vorliegt.
Auch Ratsherr Dr. Kollenberg räumt ein, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen
schwierig zu greifen sind. Im Hinblick darauf, dass es sich hier um ein ca. 20 Mio. € teures
Vorhaben handelt, ist es wichtig, dass ein Rechtsgutachten vorhanden ist, was klar darstellt, was sein muss und was sein kann.
Ratsherr v. Hagen spricht sich dafür aus, heute den Aufstellungsbeschluss zu fassen und
alle weiteren Fragen im Rat und in den anderen Ausschüssen zu besprechen.
Fachbereichsleiter Schaaf macht deutlich, dass es sich hierbei um den Start des Bebauungsplanverfahrens handelt. Es können immer noch parallel alle anderen Dinge auf den
Weg gebracht werden. Die Stadtverwaltung kann aber so schon mal verfahrenstechnisch
starten, damit sobald es konkret wird, nicht zu viel Zeit verloren wird.
Sachkundige Bürgerin Wenner fasst zusammen, dass alle es begrüßen würden, wenn
man die rechtliche Situation klären könnte und wenn es eine Klärung gäbe, dass die gesetzlichen Anforderungen weniger streng sind, dann die Ausschussmitglieder in neue
Überlegungen eintreten würden. Sie stellt die hier notwendige Hilfsfrist in Frage in dem sie
Beispiele aus anderen Ländern nennt, in denen es diese Hilfsfrist nicht gibt. Sachkundige
Bürgerin Wenner kritisiert, ob man wirklich einen 20 Mio. € teure neue Feuerwache benötigt, nur um zwei Minuten weniger zum Einsatzort zu brauchen, gerade im Hinblick darauf,
dass das Geld an anderer Stelle fehlt.
Nach Aussagen von Dezernent Schiffer läuft der Prozess für die neue Feuerwache
schon sehr lange. Er ist 2012 gestartet und der Rat hat am 14. Dez. 2015 den Brandschutzbedarfsplan beschlossen. Die Diskussion gehört, obwohl nachvollziehbar, aus seiner Sicht nicht in den Planungsausschuss, sondern in den Hautpausschuss oder Rat.
Durch die Gutachten ist belegt, dass die Hilfsfrist von 8 Minuten mit dem alten Standort
nicht eingehalten werden kann. Mit dem neuen Standort kann die Hilfsfrist nahezu abgedeckt werden.
Ratsherr Dr. Kollenberg führt noch einmal aus, dass der Beschluss seiner Meinung nach
nur den Aufstellungsbeschluss beinhaltet ohne den Beschluss zur Durchführung eines
Architektenwettbewerbs. Unter dieser Voraussetzung kann seine Fraktion zustimmen. Er
bittet parallel darum, dass in einem rechtl. verlässlichen Rahmen geklärt wird, wie welche
Organe im Augenblick diskutieren, Beschlüsse fassen oder vorbereiten, damit die Rechtslage verständlich und zuverlässig ist. Sollten sich zum Jahresende Änderungen ergeben,
so sollte dies die Politik erfahren, um sich darauf einstellen können.
Stellv. Vorsitzender Weitz fragt nach, ob es ausreichend ist, wenn im Protokoll der Auftrag an die Verwaltung vermerkt wird. Er macht noch einmal deutlich, dass der Architektenwettbewerb gesondert beschlossen werden muss und nicht Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Ratsherr Fuchs sagt aus, dass sich seine Partei dem Beschluss anschließt. Er betont,
dass sie davon ausgehen, dass die Verwaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen vorher abprüft und der Politik keine Planungen vorlegt, die nach kurzer Zeit wieder hinfällig
sind.
Anmerkung des Schriftführers:
Die Vorlage 404/2016 wurde irrtümlich im Beschlussentwurf auf den RAT abgestellt. Gem.
§ 3 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung hat der RAT die Entscheidungsbefugnis für alle verfahrensleitenden Beschlüsse, zu denen auch Aufstellungsbeschlüsse gehören, an den
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PStA übertragen. Der Beschluss wurde daher in dieser Sitzung richtigerweise abschließend vom PStA gefasst, ist damit ordnungsgemäß zustande gekommen und bedarf keiner
weiteren Behandlung im RAT.
Beschluss:
I.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit §13a Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) die
Aufstellung des Bebauungsplanes 08.11 „Neue Feuerwache Römerstraße“.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 7 und umfasst die Flurstücke 336,
1649, 1650 und 1373.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden durch die nördlichen Grenzen des Flurstücks 1650 mit den Flurstücken 952,
967 und 954 und den nördlichen Grenzen der Flurstücke 336 und 1649,
im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 1649, 1650 und 1373,
im Süden
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 1373 und 1650,
im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 1650
Die Plangebietsgröße beträgt 8.498 m² (siehe Übersichtsplan - Maßstab 1.1250).
Abstimmungsergebnis: 13/1/0
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