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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
374 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 06.10.2016 Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 19:30 Uhr. Vorsitz führte: Weitz, Michael Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Hans, Josef vertritt: Klug, Hans Theo 18:05 - 19:30 Uhr Dr. Kollenberg, Wolfgang Pütz, Josef Reiwer, Eva-Maria 18:15 - 19:30 Uhr SPD Eiben, Detlef Fuchs, Ronald vertritt: Bobe, Udo Isicok, Rengin Weitz, Michael Wenner, Christiane GRÜNE vom Hagen, Michael Winkelmann-Strack, Bernd LINKE/PIRATEN Riedel, Eckhard vertritt: Eckloff, Uwe FDP Brämer, Marie-Therese Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Sallach, Bianca (DKSB) Spitz, Wilbert (NABU) von der Verwaltung: Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt) Schaaf, Walter (FBL 61 Bauen und Umwelt) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Schulz, Michael (FBL 66 Abwasser und Tiefbau) Schriftführer: Kaiser, Karsten Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 1 von 13 Nicht anwesend / entschuldigt: Klug, Hans Theo (CDU) Pohl, Frank (CDU) Vetterling, Dietmar (CDU) Bobe, Udo (SPD) Eckloff, Uwe (LINKE/PIRATEN) Fink, Sabine (61/1 Planung und Umwelt) Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 01.09.2016 2. Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse, - Unterführung zum Balthasar-Neumann-Platz, Licht- und Sicherheitskonzept - (334/2016) 3. 40. FNP-Änderung und Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' - Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung - (402/2016) 4. Bebauungsplan 08.11 'Neue Feuerwache Römerstraße' - Aufstellungsbeschluss - (404/2016) 5. Interkommunales Gewerbegebiet 'Barbarahof' (403/2016) 6. Vorstellung des Gutachtens "RELoad - Standort- und Zukunftsstudie für den Rhein-Erft-Kreis" Bezug: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.09.2016 (409/2016) 7. Mitteilungen 7.1 Frischezentrum Köln, Standort Brühl 7.2 Stadt-Umland-Netzwerk 8. Anfragen Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 2 von 13 Sitzungsverlauf Der 1. stellv. Ausschussvorsitzender Weitz eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig ist. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 01.09.2016 Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. 2. Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse, - Unterführung zum Balthasar-Neumann-Platz, Licht- und Sicherheitskonzept - 334/2016 Dezernent Schiffer erläutert, dass die Vorlage Bezug auf die bereits vorangegangenen Sitzungen und die Vorstellung von Herrn Mesenholl in der letzten Sitzung nimmt. Er bittet um eine heutige Beschlussfassung, da die Verwaltung guter Hoffnung ist, dass die Maßnahme, welche bisher nicht gefördert ist, eine Förderung der üblichen 60 % bekommen könnte. Stellv. Vorsitzender Weitz weist daraufhin, dass zum Tagesordnungspunkt 2 auch die Mitglieder des Verkehrsausschusses eingeladen sind und diese sich an der Diskussion gerne beteiligen können. Die Abstimmung erfolgt dann jedoch nur durch die Planungsausschussmitglieder. Ratsherr Fuchs führt aus, dass die Vorschläge zur Lichtgestaltung aus der letzten Präsentation alle eher einen düsteren Eindruck machen würden. Ziel sollte ein möglichst helles Konzept sein. Seine Fraktion würde die Variante von Schwäbisch-Gmünd befürworten, da es einen sehr einladenden Eindruck macht. Es bestehen an dem Konzept jedoch Zweifel, ob die seitlichen Beleuchtungskörper sein müssen, da sie sehr anfällig gegenüber Schmierereien, Zerstörungen etc. sind. Bei den Bildschirmen sehen sie, dass sie einerseits sinnvoll für den Bahnverkehr wären, andererseits die Schwierigkeit besteht, dass auch diese nicht beschädigt werden. Es kann auf die Bildschirme verzichtet werden, da diese an dem Standort in der Unterführung Kratzereien und Schmierereien provozieren würden und dann aufwändig wieder in Stand gesetzt werden müssten. Dezernent Schiffer erläutert, dass das Farbkonzept noch im weiteren Verfahren diskutiert werden kann. Es ging heute um die Frage, ob die Ausschussmitglieder sich generell ein solches Konzept und ein solches Material in der Unterführung vorstellen können. Die Farbgebung usw. kann im weiteren Verlauf auch sicherlich anhand größerer Muster noch diskutiert werden. Ratsherr Fuchs regt an, dass wenn man sich heute für eine Variante entscheidet, man auch mal bei den Städten nachfragt, bei denen ein solches Konzept schon einmal umgesetzt wurde und welche Erfahrung damit gemacht wurden. Oftmals stellt sich erst nach einiger Zeit heraus, dass die Instandhaltung sehr teuer ist oder andere Probleme entstehen. Ratsherr Riedel bemerkt, dass Herr Mesenholl in seinem letzten Vortrag ausgeführt hat, dass noch weitere Tests mit dem Material gemacht werden bzgl. der Reinigung und Entfernung von Schmierereien. Heute geht es vor allem darum einen Beschluss zu fassen, Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 3 von 13 damit die Fördermittel beantragt werden können und damit die Maßnahme zügig umgesetzt werden kann. Feinabstimmungen können noch gemacht werden. Weiter weist er daraufhin, dass Herr Mesenholl die Ergebnisse der Untersuchung noch im Ausschuss vorstellen wollte. Ratsherr v. Hagen führt aus, dass das helle Konzept mit der Beleuchtung von oben auch Favorit seiner Fraktion ist und auch das Material des Wandbehangs gut ist. Über die Form, die die Wandbehänge haben wird, muss noch gesprochen werden. In der Präsentation waren es horizontale Wellenformen mit vielen horizontalen flachen Flächen, die sehr reinigungsintensiv sind. Die Monitore sind sicherlich ein nettes Gimmick, jedoch laufen sie 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr, so dass die Lebensdauer sehr eingeschränkt ist. Nach zwei, spätestens drei Jahren müssen seiner Meinung nach die Monitore getauscht werden. Ein weiteres Problem wird bei der Verwendung von Plexiglas gesehen. Beispielhaft nennt er die Betriebe HGK, KVB oder SWB, die Probleme mit sog. Scratchern, die Ihre Nachrichten mit speziellen Werkzeugen ins Plexiglas rein ritzen, haben. Damit muss auch in der Unterführung gerechnet werden. Es ist zu überlegen, ob nicht auch durch Backlits, von hinten durchleuchtete Dias/Plakate, eine Vierteilung der Ost-West-Achse dargestellt werden kann. Es handelt sich dabei nicht um bewegliche Bilder, sondern um statische Bilder, die man ggf. sehr schnell und mit wenig Aufwand austauschen könnte. Im Hinblick auf die Gesamtmaßnahme und die Förderung wird der Rahmenplanung mit der Unterführung und der groben Konzeption zugestimmt werden, es wird aber darauf hingewiesen, dass noch weiterer Redebedarf in der Feinabstimmung besteht. Ratsherr Weesbach führt aus, dass auch seine Partei eine helle, freundliche Gestaltung mit LED-Beleuchtung, welche energiesparend ist und einen hohen Kosten-Nutzen-Faktor hat, befürwortet. In dem Konzept sind viele Extras, die das ganze Konzept teuer machen, dies wird nicht für notwendig, sondern als verzichtbar gehalten. Die Beleuchtung der Unterführung sollte ein möglichst hohes Sicherheitsgefühl vermitteln. Weiter könnte eine dynamische Fahrgastinformation installiert werden, hier wäre zu prüfen, inwieweit eine Finanzierung durch die HGK möglich ist. Was die bauliche Unterhaltung betrifft, sollte diese robust sein, unterhaltungsarm und pflegeleicht und resistent gegen Vandalismus. Mit diesen Aspekten kann man im Gegensatz von der in der Präsentation gesprochenen Kostenschätzung von 370.000€, auf geringe Kosten von ca. 250.000€ - 270.000€ kommen. Mit diesen Maßgaben wäre die Fraktion einverstanden. Ratsherr v. Hagen fragt nach, wie der möglichst hohe Kosten-Nutzen-Faktor berechnet wird. Ratsherr Weesbach erläutert, dass in das Konzept keine Extras, die nicht notwendig sind, aufgenommen werden sollten, z.B. Monitore. Sie bringen wenig Mehrnutzen, kosten aber viel in der Unterhaltung. Ratsherr Dr. Kollenberg gibt an, dass auch seine Fraktion der Vorlage zustimmt. Aus seiner Sicht ist auch zu beachten, dass die Beleuchtung der Unterführung nicht zu hell ist, um Blendeffekte zu vermeiden. Er schlägt vor, nicht schon vor der Beantragung Einsparungen vorzunehmen, sondern erst einmal die Mittel zu beantragen. Erst dann sollte in die Detailplanung eingestiegen werden. Sachkundige Bürgerin Frau Wenner stimmt Ratsherr Dr. Kollenberg zu, dass eine zu helle Beleuchtung auch kontraproduktiv wäre. Sie verweist auf den Vortrag von Herrn Mesenholl, in dem er von einer bedarfsgerechten Beleuchtung mit einem Bewegungsmelder sprach, der gerade in den bewegungsarmen Zeiten, die Beleuchtungsintensität anpasst, wenn eine Person kommt. Diese Art von Beleuchtung wird nicht begrüßt. Es wird eine gleichmäßige, nicht zu grelle Beleuchtung gewünscht. In Bezug auf die Monitore kann aus Sicht ihrer Partei auch davon Abstand genommen werden. Die Monitore bezwecken, dass die Bürger in der Unterführung stehen bleiben und sich an den Monitoren informieren, dies würde zu Behinderungen de Unterführung führen. Andererseits wird angezweifelt, ob Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 4 von 13 Leute in der Unterführung stehen bleiben. Es kann daher auf Monitore und Plakate verzichtet werden. Fachbereichsleiter Schulz erläutert, dass eine Beleuchtung mit LED eine Beleuchtung der Unterführung ermöglicht, die sich dem Tageslicht anpasst. Die Bewegungsmelder waren lediglich für die Aufgänge zu den Bahnsteigen gedacht, die bisher gar nicht beleuchtet sind. Stellv. Vorsitzender Weitz fragt bei der Verwaltung nach, wie konkret der Beschluss heute gefasst werden muss, d.h. ob auch die LED-Beleuchtung mit beschlossen werden muss. Fachbereichsleiter Schaaf antwortet, dass der Förderantrag so konkret sein muss, dass die Förderidee deutlich wird. Die Idee ist es, die Identität zur Stadt darzustellen, d.h. auf den Bildschirmen sollen Bilder zu der Ost-West-Achse, den Maßnahmen, die im Zuge dessen umgesetzt wurden und zu der Stadt Brühl gezeigt werden. Dies sollte sich konkret im Antrag wieder finden, da darauf die Kostenschätzung basiert. Die Grundidee sollte in dem Förderantrag beschrieben werden, sei es durch Monitore oder feste Plakate. Dies soll im Antrag gerade auch die Besonderheit darstellen im Gegensatz zu einer einfach beleuchteten Wand. Fachbereichsleiter Schaaf betont, dass er nur in der besonderen Idee auch die Chance auf eine Förderung sieht. Sachkundige Bürgerin Frau Wenner macht deutlich, dass dieser Ost-West-Bezug ihrer Meinung nach auch mit anderen Mitteln als den Bildschirmen erreicht werden kann, z.B. gestalterisch, durch Schulprojekte etc. Auf die Extras mit Monitoren, die bald wieder zerkratzt werden, laufenden Bildern, die sowieso nicht dauernd erneuert werden, und hohen Kosten in der Errichtung und Wartung, sollte verzichtet werden. Die zündende Idee sollte hier eine andere sein. Ratsherr v. Hagen stellt dar, dass es sich nicht um Filme handeln muss, sondern auch einfach nur Bilder sein können. Fachbereichsleiter Schaaf bestätigt dies und macht noch einmal deutlich, dass die Darstellung der wichtigen Maßnahmen in Brühl die Idee für den Förderantrag ist. Er versteht die Bedenken, jedoch wurde von Herrn Mesenholl dargestellt, dass es sich bei dem Material um sehr robustes Material handelt, welches sehr vandalismussicher ist. Die Kosten für das Material sind recht hoch, so dass dafür in jedem Fall Fördermittel beantragt werden müssen. Ratsherr Dr. Kollenberg pflichtet Fachbereichsleiter Schaaf bei, dass die Darstellung der Maßnahmen gerade das besondere ist und nicht einfach nur eine Unterführung entstehen soll. Wie man das technisch löst, ist jetzt erst einmal sekundär. Ratsfrau Brämer fragt nach, ob über die Monitore auch auf die verschiedenen Feste der Stadt Brühl aufmerksam gemacht werden kann, die Monitore somit flexibel genutzt werden könnten. Fachbereichsleiter Schaaf bestätigt dies. Stellv. Vorsitzender Weitz bringt die Vorlage zur Abstimmung. Er verweist noch einmal darauf, dass die Abstimmung für das konkrete Projekt mit den von Herrn Mesenholl vorgestellten „Highlights“ erfolgt. Beschluss: Der Beschluss zum "'Licht- und Sicherheitskonzept' zur Unterführung Brühl-Mitte" wird in die Sitzung des PSTA am 06.10.2016 vertagt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 5 von 13 3. 40. FNP-Änderung und Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' - Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung - 402/2016 Fachbereichsleiter Schaaf führt aus, dass der Entwurf zum Plan bereits in der vorherigen Sitzung auch mit den Gutachtern erläutert wurde und zahlreiche Informationen gegeben wurden. Die Planung sieht eine Wohnbebauung mit 300 Wohneinheiten im Mehrfamilienhausbereich und rund 100 Wohneinheiten im Einfamilienhausbereich vor. Es wurde ein durchgehendes Fußwegesystem durch das Gebiet geplant, welches die Grünflächen, sog. Quartiersplätze, miteinander verbindet. Dies war eine der besonderen Qualitäten, auf die die Ausschussmitglieder Wert gelegt hatten. Es gibt eine abwechslungsreiche Baustruktur mit Geschosswohnungsbau in der Mitte, welche auch den Aspekt des Schallschutzes ggü. der Gesamtschule berücksichtigt. In den Randbereichen sind Einfamilienhäuser geplant. Auch hier wurde unterschiedliche Bautypen gewählt, z.B. freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und zur Bonnstraße auch Reihenhäusern. Die Zufahrtsstraße wurde umgestaltet und insgesamt 130 öffentliche Stellplätze vorgesehen. Alle Maßnahmen aus dem vorgestellten Entwurf wurden in den Bebauungsplanentwurf umgesetzt. Im nächsten Schritt soll nun die Offenlage erfolgen und im weiteren Verfahren zum Satzungsbeschluss geführt werden. Ratsherr Riedel führt aus, dass bereits heute bei der Gesamtschule und beim Tanzsportzentrum ein Stellplatzmangel besteht. Es wird die Gefahr gesehen, dass die Schüler der Schule die Parkplätze des angrenzenden Wohngebiets nutzen. Die Parkplätze vor Ort reichen bei weitem nicht aus für den Bedarf, welcher durch die Schule und das Tanzsportzentrum dort vorliegt. Ratsherr Riedel bittet die Verwaltung darum, sich die Situation selbst einmal anzuschauen, evtl. müsste auch mit dem Kreis gesprochen werden, ob man nicht Abhilfe schaffen könnte. Dezernent Schiffer antwortet, dass Fachbereichsleiter Schaaf bereits eben erläutert hat, dass beidseitig der Zufahrtsstraße Parkplätze geschaffen werden sollen. Die Situation vor Ort ist der Verwaltung bekannt. Die Verkehrssituation ist jedoch nicht durch städt. Planung entstanden. Parkverstöße können nicht planungsrechtlich gelöst werden, sondern müssten dann ordnungsrechtlich verfolgt werden. Es ist nicht die Aufgabe der Stadt in einem Wohngebiet Parkplätze für das Berufskolleg zu schaffen. Ratsherr Riedel fragt nach, wie denn verhindert werden soll, dass die öffentlichen Stellplätze durch Schüler genutzt werden. Seiner Meinung nach kann dies dann nur durch Anwohnerparkplätze ermöglicht werden. Die Situation ist dort sehr prekär, was die Parksituation betrifft. Fachbereichsleiter Schaaf ergänzt, dass im Verfahren auch ein Verkehrsgutachten erstellt wurde. In diesem Gutachten wurde die Verkehrssituation untersucht, mit dem Ergebnis, dass das Parkraumangebot entlang der Zufahrtsstraße erhöht wird. Der Querschnitt der Straße wurde verbreitert, um Längsparker zu ermöglichen und damit ein gutes Angebot geschaffen, welches deutlich besser ist als die heutige Situation, um dieses Gebiet in diesem Punkt zu optimieren. Sachkundige Bürgerin Frau Wenner bekräftigt, dass durch die Schaffung neuer Parkplätze in der Zufahrtsstraße die Situation verbessert wird. Sie sieht darin auch die Möglichkeit der Doppelnutzung, d.h. tagsüber werden die öffentlichen Parkplätze durch die Schüler genutzt und abends durch die Bewohner des Wohngebietes. Erfahrungsgemäß sind in den Wohngebieten tagsüber genügend Parkmöglichkeiten vorhanden, so dass Schüler dort parken können. Weiter macht sie darauf aufmerksam, dass die Kosten zur Herstellung der öffentlichen Parkplätze von den Investoren sicher auf die Grundstückskosten geschlagen werden. Durch immer mehr Forderungen wird auch das Bauen teurer gemacht. Ihre Fraktion würde es gerne sehen, dass Bauen und Wohnen wieder günstiger wird. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 6 von 13 Grundsätzlich stimmt der sachkundige Bürger Winkelmann-Strack dem Konzept zu, da auch bezahlbarer Wohnraum durch den Geschosswohnungsbau und durch die Entwicklung eines Grundstücks durch die Gebausie geschaffen wird. Er erkundigt sich, inwieweit es gesichert ist, dass die Stadtwerke das BHKW in dem Plangebiet bauen und inwieweit es geplant ist, dass die benachbarte Schule in das Fernwärmenetz eingebracht wird. Weiter fragt er an, ob die Verwaltung das Verhältnis Ausgleich auf eigenem Stadtgebiet und auf externem Stadtgebiet (Ökokonto) statt der beschlossenen 50:50 Regelung nicht auf 60:40 ändern könnte. Es ist bekannt, dass die Stadt viele Wohnbauflächen entwickeln muss, da die Nachfrage sehr hoch ist, trotzdem möchte die Fraktion die Lebensqualität in Brühl erhalten, d.h. die Ausgleichsmaßnahmen sollten mehrheitlich in Brühl belassen werden. Es kommt immer mehr zu Kritik, dass nur noch gebaut wird, aber nicht auf die Lebensqualität und die Aufwertung in Brühl geachtet wird. Dezernent Schiffer geht auf die Frage nach der Änderung des Verhältnisses "Ausgleich auf eigenem Stadtgebiet" und "Ökokonto" ein und erläutert, dass es dazu im Ausschuss für Bauen und Umwelt eine Diskussion gegeben hat. Sofern ein Bedarf an einer Änderung bestehe, müsse jedoch die Politik dies der Verwaltung auf den Weg geben und zum Beschluss führen. Das BHKW ist nicht innerhalb des Plangebiets geplant. Aus den vorherigen Diskussionen sollte bekannt sein, dass die Verwaltung versucht mit den Stadtwerken eine große Lösung zu konzipieren, in der neben den Schulen, wo die Gespräche derzeit laufen, auch die anderen beiden Plangebiete Pehler Feldchen und Otto-Wels-Straße angeschlossen werden. Sinnvollerweise würde dann das BHKW im Bereich des Schulzentrums entstehen. Ratsherr v. Hagen macht deutlich, dass klar sein muss, dass wenn das Plangebiet gebaut wird, dass BHKW funktionstüchtig ist und das Plangebiet versorgt wird. Er fordert von den Stadtwerken eine Aussage im PStA dazu, ob, wann und wie das BHKW gebaut wird. Ohne Planung würde der Bebauungsplan seiner Ansicht nach gefährdet werden. Dezernent Schiffer nimmt Bezug auf die Nachfrage und erläutert, dass derzeit eine Prüfung durch die Stadtwerke stattfindet. In den textl. Festsetzungen und der Begründung wurde festgesetzt, dass eine Nahwärmeversorgung stattfindet. Wenn es nicht durch eine Fernwärme eines BHKW durch die Stadt ermöglicht wird, dann wird es durch den Vorhabenträger in Form von dezentralen Lösungen sichergestellt, die durch mehrere Kleineinheiten in den Tiefgaragen realisiert werden sollen. Auf Grundlage dessen möchte der sachkundige Bürger Winkelmann-Strack einen Änderungsantrag stellen zu Punkt A 11.6.2 "Externe Ausgleichsmaßnahmen" (S.6). Der Absatz soll dahingehend geändert werden, dass der Ausgleich 60:40 auf Brühler Stadtgebiet erfolgt. Dezernent Schiffer hatte die Diskussion erwartet. Ziel ist es heute den Offenlagebeschluss zu erhalten und mit den entsprechenden Festsetzungen auf den Weg zu bringen. Demnach müssten auf der S.6 der Text und Tabelle, in der Begründung S.19, der Umweltbericht auf S.17 und S.19, in der Begründung zur FNP-Änderung S.5, im Umweltbericht S.15 und 17 und im landespflegerischen Fachbeitrag auf S.19, 20, 21 und 22 die Textpassagen geändert werden. In all diesen Textteilen steht, dass der Ausgleich 50:50 zu erfolgen hat. Dies wäre dann an diesen Stellen auf 60:40 zu ändern. Die Tabelle in der Begründung sieht vor, dass zwei städtische Flächen in Anspruch genommen werden, die Aufforstung südl. des Nordfriedhofes und das Feldgehölz an der Frechener Straße. Letztere Maßnahmen bietet so viel Ausgleichsfläche, dass auch bei einer 60:40 Lösung keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen werden müssen. Ratsherr Dr. Kollenberg begrüßt, dass in dem Konzept ausreichend Parkplätze im öffentlichen Bereich zur Verfügung gestellt werden. Allein im Wohnbereich sind 100 geplante Parkplätze, zusätzlich zu den an der Zufahrtsstraße geplanten öff. Parkplätzen, ist dies bei geplanten 395 Wohnungen/Häusern eine Quote von 25 %. Weiter wäre es sinnvoll, dass die Bewohner, die eine Tiefgarage zur Verfügung haben, diese auch nutzen bzw. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 7 von 13 anmieten, d.h. in den Mietkonzepten festgelegt wird, dass grds. eine Tiefgarage zur Wohneinheit dazugehört. Ratsherr Dr. Kollenberg spricht weiter die archäologischen Untersuchungen in dem Gebiet an. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, wie man das Ergebnis dieser Untersuchung, die sehr aufwendig betrieben wurde, der Öffentlichkeit zugänglich machen kann, evtl. mit einer Präsentation im Ausschuss. Stellv. Vorsitzender Weitz bittet um Abstimmung unter der Berücksichtigung der von Herrn Schiffer vorgetragenen Änderungen. Beide Beschlüsse werden zusammen abgestimmt. Beschluss: I - Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes. Abstimmungsergebnis: 13/0/1 Beschluss: II - Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' sowie die öffentliche Auslegung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes. Abstimmungsergebnis: 4. 13/0/1 Bebauungsplan 08.11 'Neue Feuerwache Römerstraße' - Aufstellungsbeschluss - 404/2016 Abteilungsleiter Lamberty stellt die Planung vor. Es besteht insgesamt ein schon längerer Prozess für die Neue Feuerwache. Nachdem nun der Brandschutzbedarfsplan beschlossen wurde, soll nunmehr als nächstes der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, um im Verfahren voranzuschreiten. Die meisten Gutachten sind im Vorfeld erstellt worden. Es wird, ähnlich wie beim Rathaus, einen Architektenwettbewerb gemacht werden müssen. Damit das Ergebnis in das Bauleitplanverfahren einfließen kann, wird sich das Verfahren insgesamt etwas ziehen. Geplant ist heute den Aufstellungsbeschluss zu fassen und dann im Frühjahr die frühzeitige Beteiligung durchzuführen, um die Bevölkerung zu informieren. Geplant wird auch hier eine Bürgerveranstaltung, um die ersten Anregungen zu bekommen. Das Verfahren wird dann solange unterbrochen, bis der Architektenwettbewerb abgeschlossen ist und die Ergebnisse in den Bebauungsplanentwurf zur Offenlage einfließen kann. Eventuell wird es dann noch eine Bürgerbeteiligung im Rahmen der Offenlage geben, um noch einmal die Reaktionen und Anregungen zu erhalten. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 8 von 13 Ratsfrau Brämer macht deutlich, dass die FDP dem Brandschutzbedarfsplan nicht zugestimmt hat und daher konsequenterweise auch der Vorlage nicht zustimmen wird. Sie erwähnt, dass beim Städte- und Gemeindebund berichtet wurde, dass es geplant ist, dass bis Ende dieses Jahres die Pläne für die unterschiedlichen Bezirke, die auch unterschiedliche Voraussetzungen haben, aneinander angeglichen werden. Die strengen Anforderungen, die der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl derzeit hat, könnten dann eventuell nicht mehr gelten. Sie erkundigt sich bei Dezernent Schiffer, ob es richtig ist, dass die Verkehrssimulation auf der Römerstraße unter regulären Bedingungen nicht stattfinden konnte, da noch Baustellen auf der Römerstraße sind, oder ob seitdem Tests zu realen Bedingungen erfolgt sind. Dezernent Schiffer erläutert, dass die Knotenpunkte/Ampelanlagen ausgetauscht sind und man heute bereits Erleichterungen auf der Römerstraße feststellen kann. Man wird eine abschließende Beurteilung jedoch erst tätigen können, wenn die Baustellen weg sind. Die Aussage hat mit der Feuerwache jedoch nichts zu tun. Es ist geplant, dass die Feuerwache ein sog. Time-out schalten kann, der Verkehr daraufhin auf der Römerstraße angehalten wird und die Feuerwehr ausrücken und den ersten Knotenpunkt anfahren kann. Ratsherr v. Hagen fragt nach, wer die Zielvorgaben für den Architektenwettbewerb definiert. Es gibt sicher Vorgaben, die sich aus rechtl. Dingen für Feuerwachen ergeben und aus dem Brandschutzbedarfsplan ergeben, aber es gibt auch andere Aspekte, wie die Energieeffizienz, Geothermie oder Solaranlage, die seiner Meinung nach berücksichtigt werden sollten. Dezernent Schiffer stellt klar, dass die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten wird und der Politik vorlegen wird. Die Politik muss dann darüber befinden. Solche genannten Aspekte werden selbstverständlich beachtet. Neben Energieeffizienz geht es z.B. auch um den Umgang mit der Lärmproblematik. Bezüglich der Regelung zum Brandschutzkonzept und den im Städte- und Gemeindebund genannten Änderungen kann Dezernent Schiffer keine weiteren Aussagen machen. Er würde sich wünschen, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, diese liegt bisher nicht vor. Die Nachfrage ist verständlich, jedoch möchte er darauf hinweisen, dass ein vom Rat beschlossener Brandschutzbedarfsplan vorliegt. Auch Ratsherr Dr. Kollenberg räumt ein, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen schwierig zu greifen sind. Im Hinblick darauf, dass es sich hier um ein ca. 20 Mio. € teures Vorhaben handelt, ist es wichtig, dass ein Rechtsgutachten vorhanden ist, was klar darstellt, was sein muss und was sein kann. Ratsherr v. Hagen spricht sich dafür aus, heute den Aufstellungsbeschluss zu fassen und alle weiteren Fragen im Rat und in den anderen Ausschüssen zu besprechen. Fachbereichsleiter Schaaf macht deutlich, dass es sich hierbei um den Start des Bebauungsplanverfahrens handelt. Es können immer noch parallel alle anderen Dinge auf den Weg gebracht werden. Die Stadtverwaltung kann aber so schon mal verfahrenstechnisch starten, damit sobald es konkret wird, nicht zu viel Zeit verloren wird. Sachkundige Bürgerin Wenner fasst zusammen, dass alle es begrüßen würden, wenn man die rechtliche Situation klären könnte und wenn es eine Klärung gäbe, dass die gesetzlichen Anforderungen weniger streng sind, dann die Ausschussmitglieder in neue Überlegungen eintreten würden. Sie stellt die hier notwendige Hilfsfrist in Frage in dem sie Beispiele aus anderen Ländern nennt, in denen es diese Hilfsfrist nicht gibt. Sachkundige Bürgerin Wenner kritisiert, ob man wirklich einen 20 Mio. € teure neue Feuerwache benötigt, nur um zwei Minuten weniger zum Einsatzort zu brauchen, gerade im Hinblick darauf, dass das Geld an anderer Stelle fehlt. Nach Aussagen von Dezernent Schiffer läuft der Prozess für die neue Feuerwache schon sehr lange. Er ist 2012 gestartet und der Rat hat am 14. Dez. 2015 den Brandschutzbedarfsplan beschlossen. Die Diskussion gehört, obwohl nachvollziehbar, aus seiner Sicht nicht in den Planungsausschuss, sondern in den Hautpausschuss oder Rat. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 9 von 13 Durch die Gutachten ist belegt, dass die Hilfsfrist von 8 Minuten mit dem alten Standort nicht eingehalten werden kann. Mit dem neuen Standort kann die Hilfsfrist nahezu abgedeckt werden. Ratsherr Dr. Kollenberg führt noch einmal aus, dass der Beschluss seiner Meinung nach nur den Aufstellungsbeschluss beinhaltet ohne den Beschluss zur Durchführung eines Architektenwettbewerbs. Unter dieser Voraussetzung kann seine Fraktion zustimmen. Er bittet parallel darum, dass in einem rechtl. verlässlichen Rahmen geklärt wird, wie welche Organe im Augenblick diskutieren, Beschlüsse fassen oder vorbereiten, damit die Rechtslage verständlich und zuverlässig ist. Sollten sich zum Jahresende Änderungen ergeben, so sollte dies die Politik erfahren, um sich darauf einstellen können. Stellv. Vorsitzender Weitz fragt nach, ob es ausreichend ist, wenn im Protokoll der Auftrag an die Verwaltung vermerkt wird. Er macht noch einmal deutlich, dass der Architektenwettbewerb gesondert beschlossen werden muss und nicht Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ratsherr Fuchs sagt aus, dass sich seine Partei dem Beschluss anschließt. Er betont, dass sie davon ausgehen, dass die Verwaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen vorher abprüft und der Politik keine Planungen vorlegt, die nach kurzer Zeit wieder hinfällig sind. Anmerkung des Schriftführers: Die Vorlage 404/2016 wurde irrtümlich im Beschlussentwurf auf den RAT abgestellt. Gem. § 3 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung hat der RAT die Entscheidungsbefugnis für alle verfahrensleitenden Beschlüsse, zu denen auch Aufstellungsbeschlüsse gehören, an den PStA übertragen. Der Beschluss wurde daher in dieser Sitzung richtigerweise abschließend vom PStA gefasst, ist damit ordnungsgemäß zustande gekommen und bedarf keiner weiteren Behandlung im RAT. Beschluss: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit §13a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplanes 08.11 „Neue Feuerwache Römerstraße“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 7 und umfasst die Flurstücke 336, 1649, 1650 und 1373. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden durch die nördlichen Grenzen des Flurstücks 1650 mit den Flurstücken 952, 967 und 954 und den nördlichen Grenzen der Flurstücke 336 und 1649, im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 1649, 1650 und 1373, im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 1373 und 1650, im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 1650 Die Plangebietsgröße beträgt 8.498 m² (siehe Übersichtsplan - Maßstab 1.1250). Abstimmungsergebnis: 13/1/0 Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 10 von 13 5. Interkommunales Gewerbegebiet 'Barbarahof' 403/2016 Dezernent Schiffer erläutert, dass er bereits davon berichtet hat, dass es in Brühl eine Gewerbeknappheit gibt. Die Stadt Brühl ist mit anderen Kommunen und dem Rhein-ErftKreis dabei ein kreisweites Gewerbeflächenkonzept zu verabschieden. Dabei ist eine der Möglichkeiten, die Schaffung eines interkommunalen Gewerbegebiets. Die Stadt Erftstadt verfügt mit der Stadt Hürth über eine Fläche an der A1, Raststätte Ville, und haben die Stadt Brühl und Stadt Wesseling angefragt, ob Interesse an einem interkommunalen Gewerbegebiet besteht, sofern es im Regionalplan abgebildet werden kann. Die Verwaltung hat grds. Interesse bekundet. Die Beschlussvorlage soll erst einmal eine Interessensbekundung darstellen, ohne an dieser Stelle schon Verbindlichkeiten einzugehen. Ratsfrau Brämer stellt eine Nachfrage zu der auf S.3 geäußerten Aussage, dass im Zuge des Gesprächs mit der Bezirksregierung diese Fläche aus regionalplanerischer Sicht für die Entwicklung als eher nicht geeignet betrachtet. Es handele sich um einen Siedlungsansatz, der den Zielen der Regional- und Landesplanung entgegenstehe. Dezernent Schiffer bestätigt, dass dies die Stellung der Bezirksregierung zu dem Projekt sei. Der Regionalplan findet sich jedoch ebenfalls in Fortschreibung. Diese Planung muss im weiteren Verlauf auch mit der Bezirksregierung besprochen werden. Auch auf der Bezirksregierungsebene unterliegt der Regionalplan einer politischen Beschlussfassung. Ob das die abschließende Meinung sein wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Ratsherr Dr. Kollenberg sieht eine grds. Perspektive, kommunale Gewerbegebiete zu erschließen, da die vorhandenen Gewerbeflächen in Brühl knapp sind. Seine Fraktion stimmt dem Beschlussentwurf zu. Ratsherr Fuchs fragt nach, ob dadurch Kosten auf die Stadt zukommen würden, wenn es tatsächlich zu einem interkommunalen Gewerbegebiet kommen würde. Weiter würde er gerne erfahren, wie die Regelung mit den Gewerbesteuerzahlungen von statten gehen würde. er fragt nach, ob diese auch anteilig bei der Stadt Brühl landen würden, so dass es sich wirtschaftlich lohnen würde. Dezernent Schiffer bestätigt dies. Normalerweise würde man dies über eine gemeinsame Projektgesellschaft regeln. Die Erschließungskosten würden nach einem festgelegten Schlüssel gemeinsam getragen und demensprechend würden auch die zu erzielenden Gewerbesteuern verteilt werden. Sachkundige Bürgerin Wenner fragt nach, ob man planerisch verhindern kann, dass solch ein Gewerbestandort an der Autobahn ein beliebter Standort für Logistikunternehmen wird, die in der Regel wenig Arbeitsplätze schaffen. Wenn dies möglich ist, würde Frau Wenner begrüßen, wenn dies von der Verwaltung eingebracht werden würde. Dezernent Schiffer bestätigt dies. Es ist nicht nur planerisch, sondern auch eigentumsrechtlich möglich. Es sollen sich an diesem Standort vor allem Gewerbe- und Industriebetriebe ansiedeln, die sich an anderen Stellen nicht mehr ansiedeln können und die auch arbeitsplatzintensiv sind. Es ist von Seiten der Kommunen nicht gewollt, dort Logistiker anzusiedeln. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt Brühl, sich zusammen mit den Kommunen Erftstadt, Hürth und Wesseling darauf zu verständigen, die Potenzialfläche „Barbarahof“ als interkommunale Entwicklungsfläche im Gewerbeflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis zu positionieren. Alle Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 11 von 13 weiteren Schritte, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Entwicklungsmodalitäten (Vertragsgestaltung zu den gemeinsamen Kosten und zum gemeinsamen Ertrag sowie zur ggf. anstehenden Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft etc.) werden den politischen Gremien jeweils zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig 6. Vorstellung des Gutachtens "RELoad - Standort- und Zukunftsstudie für den Rhein-Erft-Kreis" Bezug: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.09.2016 409/2016 Ratsherr Dr. Kollenberg führt aus, dass im April 2016 ein Gutachten im Auftrag der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH erstellt wurde zur Zukunft des Kreises 2030. Das Gutachten ist bekannt und stellt Handlungsmaßnahmen vor. Aus Sicht der Fraktion wäre es spannend und hilfreich, wenn das Gutachten einmal vorgestellt würde, um auch konkrete Handlungsempfehlungen für Brühl besser zu verstehen und seine Auswirkungen mit den Gutachtern zu diskutieren. Stellv. Vorsitzender Weitz weist darauf hin, dass für die Anfrage kein eigener Antrag nötig gewesen wäre, sondern dieses Anliegen im Ausschuss direkt vorgetragen werden kann. Stellv. Vorsitzender Weitz fasst zusammen, dass der Ausschuss darüber abstimmt, dass das Gutachten RELoad – Standort- und Zukunftsstudie für den Rhein-Erft-Kreis im Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt wird und dass Frau Prof. Braun von der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft, eingeladen wird. Abstimmungsergebnis: 13/0/1 7. Mitteilungen 7.1 Frischezentrum Köln, Standort Brühl Dezernent Schiffer trägt zwei Themen vor. Zum einen berichtet Dezernent Dezernent Schiffer über das Thema Frischezentrum. Die Stadt Brühl hat, wie auch die Stadt Hürth, der Stadt Köln Potenzialflächen für eine mögliche Verlagerung des Frischzentrums angeboten. Das Verfahren befindet sich noch in einem relativ frühen Stadium. Es handelt sich um Flächen am nördlichen Rand des Stadtgebiets Brühl, dort wo heute in Teilen Kiesabgrabungen stattfinden. Die Flächen auf Brühler Stadtgebiet würden allein für diese Ansiedlung nicht ausreichen, so dass eine Verlagerung nur im Zusammenhang mit den Flächen der Stadt Hürth als interkommunales Projekt in Frage kommen würde. Die Ansiedlung des Frischemarktes hat die Stadtverwaltung unter der Bedingung in Aussicht gestellt, dass die Ortsumgehung Meschenich realisiert wird, da ansonsten zu viel Verkehr in die Stadt geholt werden würde. Die Stadt Köln hat sich in der letzten Ratssitzung mit dem Frischezentrum beschäftigt. Dort sind die einzelnen Alternativstandorte den Ratsmitgliedern vorgestellt worden. Der Standort in Brühl ist nicht ganz unproblematisch, da bis 2022 auf den Flächen noch eine Auskiesung vorgesehen ist und die die bereits getätigten Auskiesungen besondere Gründungsmaßnahmen erforderlich machen würden. Die Stadt Köln ist derzeit in einem Abwägungsprozess und hat weitere Gespräche angekündigt. Die Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 12 von 13 Stadtverwaltung wird die Mitglieder des Ausschusses regelmäßig über den Stand informieren. 7.2 Stadt-Umland-Netzwerk Zum anderen berichtet Dezernent Schiffer über ein weiteres Thema im Bereich interkommunaler Arbeit. Es hat vom Land NRW einen Aufruf für ein Förderprojekt gegeben, bei dem sich Metropolen mit dem Umland zusammen tun und ihre Zusammenarbeit stärken sollen. Dazu hat die Stadt Köln sich mit den Kommunen aus Rhein-Erft-Kreis, dem Rhein-Erft-Kreis, den Gemeinden Rommerskirchen und Dormagen und weiteren zum sogenannten S.U:N. (Stadt Umland Netzwerk) zusammen getan, um auf den unterschiedlichsten Ebenen enger zusammen zu arbeiten und die Kooperation zu stärken. Ein Thema ist neben dem Wohnungsmarkt auch das Thema Mobilität, welches Dezernent Dezernent Schiffer für besonders wichtig erachtet. Das S.U.N. hat sich mit einer Projektidee beworben und mittlerweile den Zuschlag vom Land bekommen und nun 200.000€ Fördermittel zur Vertiefung der Zusammenarbeit von Stadt Köln und Umland zugesprochen bekommen. 8. Anfragen keine __________________________ 1. stellv. Ausschussvorsitzender ____________________________ Schriftführer/in Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 06.10.2016 13 von 13