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Beschlusstext (Bildung der Einigungsstelle nach § 67 LPVG NW (Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
31.10.2016
Erstellt
29.11.16, 18:27
Aktualisiert
29.11.16, 18:27
Beschlusstext (Bildung der Einigungsstelle nach § 67 LPVG NW (Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen))

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Inhalt der Datei

Brühl, den 29.11.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 31.10.2016 Öffentliche Sitzung Wegen Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot zu wiederholende Tagesordnungspunke aus der Ratssitzung vom 12.09.2016 4.7 Bildung der Einigungsstelle nach § 67 LPVG NW (Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen) 293/2016 Beschluss: Der Rat stimmt in Ausführung des § 67 LPVG NW der Berufung von - Herrn Prof. Siegfried Willutzki, Köln, zum Vorsitzenden und - Herrn Verwaltungsdirektor a. D. Hans-Jürgen Geller, Brühl, zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadtverwaltung Brühl zu. Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person oder, falls sie verhindert ist, der Stellvertretung und sechs Beisitzer/innen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden. Der Rat legt fest, dass für das jeweilige Einigungsstellenverfahren die personalverantwortlichen Personen der umliegenden Kommunen zu Beisitzerinnen und Beisitzern berufen werden. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 31.10.2016 einstimmig 1 von 1