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Beschlusstext (Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW hier: Verfahren ab 01.01.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
16 kB
Datum
31.10.2016
Erstellt
29.11.16, 18:27
Aktualisiert
29.11.16, 18:27
Beschlusstext (Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW
hier: Verfahren ab 01.01.2016)

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Brühl, den 29.11.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 31.10.2016 Öffentliche Sitzung Wegen Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot zu wiederholende Tagesordnungspunke aus der Ratssitzung vom 12.09.2016 4.8 Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW hier: Verfahren ab 01.01.2016 347/2016 Beschluss: Der Rat beschließt die Ausübung des Vorschlagsrechts der Stadt Brühl als Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW, auf den Schulausschuss zu übertragen ist. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 31.10.2016 einstimmig 1 von 1