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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
672 kB
Datum
31.10.2016
Erstellt
15.11.16, 18:27
Aktualisiert
06.12.16, 11:58

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 31.10.2016 Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 17:00 Uhr. Ende der Sitzung um 20:45 Uhr. Vorsitz führte: Freytag, Dieter Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder: CDU Berg, Patrick Dahmen, Dieter Esser, Susanne Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf Gerharz, Franz-Josef Grebarsche, Peter Daniel Hans, Josef 17:25 - 20:45 Uhr Hepp, Heinz Hosmann, Hanns-Henning Klug, Hans Theo Köllejan, Holger Dr. Kollenberg, Wolfgang Poschmann, Wolfgang (1. stellv. Bürgermeister) Pütz, Josef Regh, Pia Reiwer, Eva-Maria Surmann, Petra Vetterling, Dietmar SPD Berg, Frithjof Hildebrandt, Karin 17:00 - 20:00 Uhr Isicok, Rengin Jung, Elisabeth Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister) Krämer, Clemens Dr. Petran, Matthias Richter, Kerstin Venghaus, Marcus Vilkman, Ulla 17:00 - 19:20 Uhr Weesbach, Wolfgang Weitz, Michael Niederschrift Rat 31.10.2016 1 von 28 GRÜNE Bortlisz-Dickhoff, Johannes Özcelik, Nilgün Saß, Robert (3. stellv. Bürgermeister) vom Hagen, Michael Weber, Markus LINKE/PIRATEN Hupp, Harry FDP Brämer, Marie-Therese Pitz, Jochem 17:00 - 19:10 Uhr fraktionslos Dr. Heermann, Herbert von der Verwaltung: Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete) Radermacher, Rolf (Kämmerer) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Schriftführerin: Müller, Maria (FB 13, Bürgermeisterbüro) Zu TOP 3 „Einbringung Haushalt 2017“: Nix, Andrea (01, persönliche Referentin) Assenmacher, Kai (FB 20) Nicht anwesend / entschuldigt: Bobe, Udo (SPD) Fuchs, Ronald (SPD) Klein, Peter (SPD) Mäsgen, Johanna (GRÜNE) Riedel, Eckhard (LINKE/PIRATEN) Brandt, Andreas (Dez. III - Erster Beigeordneter) Cibura, Antje (Gleichstellungsbeauftragte) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 1.1 Rathaus Steinweg 1.2 Bürgerbegehren Rathaus Steinweg 1.3 Rathaus Steinweg 1.4 Baugebiet Südfriedhof 2. Niederschrift vom 12.09.2016 Niederschrift Rat 31.10.2016 2 von 28 3. Einbringung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 (428/2016) 4. Wegen Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot zu wiederholende Tagesordnungspunke aus der Ratssitzung vom 12.09.2016 4.1 Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Jahresabschluss 2015 (346/2016) 4.2 außerplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Wertkorrektur auf Forderungen im Bereich BSHG/SGB XII (229/2016) 4.3 Änderung der Beitragssatzung Kindertagesbetreuung Beitragssatzung OGS (319/2016) 4.4 Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße" - Veränderungssperre gemäß § 14 - 18 BauGB - (204/2016) 4.5 Maßnahmen zur Darstellung und Hervorhebung internationaler Städtepartnerschaften und -freundschaften 4.5. Maßnahmen zur Darstellung und Hervorhebung internationaler 1 Städtepartnerschaften und -freundschaften (349/2016) 4.5. Maßnahmen zur Darstellung und Hervorhebung internationaler 2 Städtepartnerschaften und -freundschaften (442/2016) 4.6 Kultur- / Festivalprogramm 2017 (291/2016) 4.7 Bildung der Einigungsstelle nach § 67 LPVG NW (Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen) (293/2016) 4.8 Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW hier: Verfahren ab 01.01.2016 (347/2016) 4.9 Förderaktivitäten der Kreissparkasse Köln in der Stadt Brühl im Jahre 2015 hier: Schreiben der KSK vom 12.07.2016 (306/2016) 4.10 Anträge 4.10 Übernahme der Förderschulen durch den Rhein-Erft-Kreis .1 Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 26.08.2016 (356/2016) 4.11 Umbesetzung in Ausschüssen 4.11 Umbesetzung im Schulausschuss .1 hier: Vertreter des Max-Ernst-Gymnasiums (380/2016) 4.11 Umbesetzung im Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss .2 Bezug: mündlicher Antrag der CDU-Fraktion in der Ratssitzung am 12.09.2016 (422/2016) 4.12 Anfragen 4.12 Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben von Gebühren etc. im .1 Auftrag Dritter Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 26.08.2016 (355/2016) 4.12 Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben von Gebühren etc. im .2 Auftrag Dritter Bezug: Anfrage der FDP Fraktion vom 26.08.2016 (360/2016) 4.13 Rathaus Steinweg Niederschrift Rat 31.10.2016 3 von 28 4.13 Rathaus Steinweg .1 (371/2016) 4.13 Rathaus Steinweg .2 Bezug: Änderungsantrag der Fraktion Linke&Piraten vom 09.09.2016 (385/2016) 4.13 Projekt Rathausneubau .3 Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 11.09.2016 (384/2016) 5. Rathaus Steinweg und Neugestaltung Janshof 5.1 Wettbewerbsmanagement Rathausneubau und Janshof (Vorl.Nr.:414/2016) Bezug: Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 19.10.2016 (463/2016) 5.2 Wettbewerbsverfahren für die Projekte Rathausanbau Steinweg und Neugestaltung Janshof Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 11.09.2016 bezügl. „Procedere beim Projekt Rathausanbau – TOP 3 Rat am 12.09.2016“. (414/2016) 6. Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Jahresabschluss 2015 (437/2016) 7. Offene Ganztagsschulen im Primarbereich hier: Qualitätskriterien und Trägerverträge Bezug: Ratsbeschluss vom 27.04.2015, Antrag SPD 163/2015, Antrag Schwarz 236/2016 (389/2016) 8. Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des künftigen Bebauungsplanes 06.92, "Gallbergsiedlung" 2.Änderung (340/2016) 9. Benennung Leopold-Bähr-Platz Bezug: Rat vom 17.12.90 Vorlage 387/80 r (408/2016) 10. Kulturfördergesetz NRW: hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V. (310/2016) 11. Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit hier: Schreiben des Vorsitzenden der Verfassungskommission des Landtages NRW vom 8.9.2016 Bezug: IntRAT 5.5.2015, RAT 22.6.2016 - Vorlage-Nr. 166/2015 (411/2016) 12. Job-Ticket-Ausgabe im Jahr 2017 (429/2016) 13. Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung 13.1 Überplanmäßige Ausgabe Hier: Umsetzung der Sanierungsauflagen der Versicherung im Archiv 14. (444/2016) Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 14.1 Dringlichkeitsentscheidung; Umbenennung eines Teils des Franziskanerhofes in LeamingtonPlatz Niederschrift Rat 31.10.2016 (406/2016) 4 von 28 14.2 Dringlichkeitsentscheidung: Thüringer Platz - Sanierung der Fahrbahn Bezug: AfBU 22.09.2016 15. (410/2016) Anträge 15.1 Umlage des Rhein-Erft-Kreises Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 10.10.2016 (433/2016) 15.2 Bürgerbeteiligung vor Verabschiedung des neuen Parkraumkonzepts Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 15.10.2016 (449/2016) 16. Umbesetzung in Ausschüssen und Gremien 16.1 Kulturstiftung für die Stadt Brühl hier: Besetzung Stiftungsrat Bezug: KPTA 08.09.2016 (292/2016) 16.2 Umbesetzung im Schulausschuss hier: Vertreterin der Stadtschulpflegschaft (486/2016) 16.3 Neubestellung stimmberechtigter Mitglieder im Jugendhilfeausschuss (471/2016) 16.4 Umbesetzung im Sportausschuss 16.5 Umbesetzung im Sportausschuss 17. Mitteilungen 18. Anfragen 18.1 Transparent im Zuschauerraum 18.2 Verkehrsbehinderungen durch parkende Fahrzeuge anlässlich des Hubertusmarktes Niederschrift Rat 31.10.2016 5 von 28 Sitzungsverlauf Bürgermeister Dieter Freytag eröffnet die Sitzung des Rates um 17:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Rat beschlussfähig ist. Öffentliche Sitzung Vor Einstieg in die Tagesordnung gedenkt der Rat dem verstorbenen ehemaligen Ratsmitglied und Ehrenringträger der Stadt Brühl Hans Schäfer. Hans Schäfer war von 1964 bis 1984 Ratsherr der Stadt Brühl. Er verstarb am 25.10.2016 im Alter von 89 Jahren. Bürgermeister Freytag bittet, das im Zuschauerraum zu Demonstrationszwecken ausgerollte Transparent wegzuräumen. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung seien Interessensbekundungen in Sitzungsräumen nicht zulässig. Er informiert im Folgenden über die fehlenden Ratsmitglieder, die sich für die heutige Sitzung entschuldigt hätten, und gratuliert dem ehemaligen Ratsherren Dr. Sascha Lanzrath und der Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN, Ratsfrau Johanna Mäsgen, die sich derzeit in Mutterschutz befinde, zur Geburt ihres Kindes. Zur Tagesordnung: Bürgermeister Freytag verweist auf den bereits ausgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2017. Darüber hinaus seien mehrere Tischvorlagen ausgelegt:  471/2016 Neubestellung stimmberechtigter Mitglieder im Jugendhilfeausschuss  486/2016 Umbesetzung im Schulausschuss; hier: Vertreterin der Stadtschulpflegschaft  487/2016 Offene Ganztagsschule im Primarbereich; hier: Antrag CDU/Grüne (nichtöffentlich)  Zur Vorlage 414/2016 „Wettbewerbsverfahren für die Projekte Rathausanbau Steinweg und Neugestaltung Janshof“ eine neue Anlage „Aufforderung zur Angebotsabgabe für das Wettbewerbsmanagement“ mit Stand 28.10.2016 Er bittet um entsprechende Ergänzung zur bestehenden Tagesordnung. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) beantragt unter Hinweis auf die bisherige Tradition, die sehr umfangreiche Tagesordnung und die für die Etatreden erforderliche besondere Aufmerksamkeit, den Tagesordnungspunkt 5 „Einbringung der Haushaltssatzung“ vorzuziehen und als TOP 3 zu behandeln. Im Übrigen könnten die Ausführungen zum Haushalt 2017 auch für die nachfolgenden Beratungen von Belang sein. Der Rat stimmt dem Antrag, den Punkt „Einbringung Haushalt“ vorzuziehen und als Punkt 3 zu behandeln, zu. Abstimmungsergebnis: 24 : 15 1. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 1.1 Rathaus Steinweg Niederschrift Rat 31.10.2016 6 von 28 Herr Karl Wendeler, Himmelreich 20, Brühl, befürchtet, dass die Bau- und Unterhaltungskosten für die Varianten 2 und 3 zu niedrig angesetzt seien; dies hätten ihm befreundete Bauingenieure bestätigt. Folge sei eine höhere Belastung der Bürger. Es sei bereits vor Jahren überlegt worden, am Kopfende des Rathauses im Steinweg einen Glasaufzug wie beim Arbeitsamtanzubauen, über den jedes Geschoss erreichbar wäre. Er appelliert an den Rat der Stadt Brühl, das Rathaus im jetzigen Zustand zu belassen, zu sanieren und nicht abzureißen, da die Schulden der Stadt bereits heute enorm seien. Bürgermeister Freytag stellt fest, dass es sich nicht um eine Frage gehandelt habe und er sich daher eine Antwort erspare. Er könne allerdings versichern, dass alle genannten Aspekte bereits ausführlich in die bisherige Debatte eingeflossen seien. Er erläutert in diesem Zusammenhang noch einmal Sinn und Zweck der Einwohnerfragestunde, die eine Möglichkeit biete, Fragen an den Bürgermeister zu richten und leider nicht genutzt werden könne, um Statements abzugeben. 1.2 Bürgerbegehren Rathaus Steinweg Herr Johannes Könen, Schultheißstr. 54, Brühl, teilt mit, dass er sich einmal mit der Zulässigkeit eines weiteren Bürgerbegehrens nach dem letzten Bürgerentscheid auseinander gesetzt habe und zum Ergebnis gekommen sei, dass gem. § 26 Abs. 5 Gemeindeordnung in Bürgerbegehren unzulässig sei über Angelegenheiten, über die bereits ein Bürgerentscheid durchgeführt worden sei. Laut GO finden Bürgerentscheide und Ratsbürgerentscheide synonyme Verwendung. Er fragt, ob der Bürgermeister sich diesbezüglich einmal mit der Bürgerinitiative auseinander gesetzt habe. Bürgermeister Freytag versichert, dass das Prüfergebnis von Herrn Könen richtig sei. Die GO sei in diesem Punkt eindeutig, sodass die Verwaltung zu dem gleichen Ergebnis gekommen sei. Er sei diesbezüglich allerdings noch nicht angesprochen worden und ihm sei auch nicht bekannt, ob irgendwo in diese Richtung gedacht werde, sodass er kein Problem erkenne. Herr Könen berichtet, dass man dies der Presse habe entnehmen können. Er befürchte, dass die Angelegenheit ausarte und erneute Unterschriftenaktionen gestartet würden. Er fragt, ob der Bürgermeister dann nicht ein paar warme Kannen Kaffee stiften könne. Bürgermeister Freytag verspricht, einen Grundsatzbeschluss in den Gremien herbei zu führen, sobald solche Aktionen erkennbar seien. 1.3 Rathaus Steinweg Herr Markus Weick, Talstr. 11, Brühl fragt, warum die Stadtverwaltung die Kombination einer Abschreibungsdauer von 80 Jahren mit einer Bauunterhaltungsquote von 0,6 % p.A. für eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für wirtschaftlich sachgerecht halte. Bürgermeister Freytag erwidert, dass er bereits mehrfach erläutert habe, dass sich die Abschreibungsdauer von 80 Jahren aus der entsprechenden gesetzlichen Grundlage ergebe, die man im Rahmen der Möglichkeiten und als sinnvollen Ansatz für einen wirtschaftlichen Verzehr anwende, wohlwissend, dass eine Bauunterhaltung, die seines Wissens mit 1,2 % berechnet worden sei, durchaus werterhalten sei, sodass stille Reserven gebildet würden. Es wäre allerdings schwierig geworden, wenn man diesen Aspekt in die Niederschrift Rat 31.10.2016 7 von 28 Diskussion miteingebunden hätte. Die Kombination Abschreibung mit Bauunterhaltung sei in der Tat werterhaltend. Herr Weick stellt richtig, dass im Abstimmungsheft nicht mit 1,2 sondern mit 0,6% gerechnet worden sei. Bürgermeister Freytag erwidert, dass dies eine durchaus vertretbare Anfangsbetrachtung sei. Herr Weick führt aus, dass man nach den gesetzlichen Regelungen von 40, 50 oder auch von 60 oder 70 Abschreibungsjahren ausgehen könne. Bürgermeister Freytag bestätig, dass ein anderer Wert nicht mehr oder weniger korrekt sei als 80 Jahre. Herr Weick fragt nach, ob Herr Freytag in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine 40 jährige Abschreibungsdauer für ebenso sachgerecht halte. Bürgermeister Freytag verneint dies mit der Begründung, dass es viele Gebäude gebe, die länger lebten als 40 Jahre. Es sei völlig in Ordnung, wenn jemand eine andere Vorstellung habe. Herr Weick gehe allerdings einen Schritt weiter und suggeriere mit seinen Behauptungen, dass die Berechnungen der Stadt Brühl falsch seien. Dies sei nicht der Fall, im Gegenteil, dieser Wert sei durchaus sachgerecht, da es einige Gebäude in städtischem Eigentum gebe, die bei einer vernünftigen Gebäudeunterhaltung weitaus älter als 80 Jahre seien, wie z.B. das Gebäude, in dem man sich gerade befinde. Insofern handele es sich um ein zulässiges Berechnungsmodell. Man könne natürlich auch auf 40 Jahre gehen, wenn man nachweisen wolle, dass eine andere, vom Bauvolumen her kleinere Variante, günstiger sei. Dies sei aber nicht die Meinung, die sich der Rat zu Eigen gemacht habe. Herr Weick wirft ein, dass er nicht den Rat sondern die Verwaltung frage. Er stelle also fest, dass die Verwaltung der Ansicht sei, mit 80 Jahren rechnen zu können, nur weil es Gebäude gebe, deren Rohbauten älter als 80 Jahre seien. Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass es im Handelsgesetzbuch genügend Anknüpfungsmerkmale gebe, um eine Verlängerung der Abschreibungsdauer oder eine Hinzuschreibung festsetzen zu können. 1.4 Baugebiet Südfriedhof Bernhard Rieger, Ubierstr. 17, Brühl, fragt, wie viele Mittel aus dem Verkauf der dortigen Grundstücke der Stadt Brühl in den Haushalt einfließen. Bürgermeister Freytag führt aus, dass es sich um eine Gesamtfläche von ungefähr 11 ha handele. Davon befinde sich ein Anteil von ca. 40 % in städtischem Eigentum, der in das Umlegungsverfahren eingebracht werde. Nach Abzug der Verkehrsflächen behalte man eine anteilige Nettobaufläche, von der ein Großteil in Erbpacht vergeben und ein kleiner Teil an die Gebausie veräußert werde. Insofern würden in den städtischen Haushalt neben dem einmaligen Verkaufserlös regelmäßige Pachtzinsen fließen. Eine Größenordnung habe er jetzt nicht parat. Diese Angaben lasse er Herrn Rieger gerne schriftlich zukommen. Niederschrift Rat 31.10.2016 8 von 28 Herr Rieger fragt nach, wann der Aufwuchs auf dem Gelände der Stadt Brühl beseitigt werde. Bürgermeister Freytag teilt mit, dass der Investor dies unter Beachtung der Vogelschutzzeiten vor Beginn der Baumaßnahme übernehme, es sei denn, dass die bisherigen Nutzer der Kleingärten vertraglich verpflichtet seien, selber abzuräumen. Mit der Baumaßnahme werde im Laufe des nächsten Jahres nach Rechtskraft des Bebauungsplanes begonnen. 2. Niederschrift vom 12.09.2016 Gegen die Fassung der Niederschrift vom 12.9.2016 werden keine Einwände erhoben. 3. Einbringung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 428/2016 Bürgermeister Freytag und nachfolgend Stadtkämmerer Rolf Radermacher tragen die als Anlage beigefügten Reden zur Haushaltseinbringung für das Haushaltsjahr 2017 vor. Beschluss: Der Rat nimmt den gemäß § 80 GO vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 entgegen und verweist ihn zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss. Abstimmungsergebnis: 4. einstimmig Wegen Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot zu wiederholende Tagesordnungspunke aus der Ratssitzung vom 12.09.2016 4.1 Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Jahresabschluss 2015 346/2016 Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass die Vorlage zwischenzeitlich überholt sei. Unter Tagesordnungspunkt 6 stehe der aktuelle Beschlussentwurf zur Entscheidung an. 4.2 außerplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Wertkorrektur auf Forderungen im Bereich BSHG/SGB XII 229/2016 Beschluss: Der Rat beschließt einen außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 20.000 € bei Sachkonto 547310 / Kostenstelle 31030300 für Wertkorrekturen im Bereich BSHG/SGB XII. Deckung: Einsparung bei Sachkonto 547310 / Kostenstelle 31012000 (Wertkorrektur im Bereich UVG). Abstimmungsergebnis: einstimmig 4.3 Änderung der Beitragssatzung Kindertagesbetreuung Beitragssatzung OGS 319/2016 Beschluss: Niederschrift Rat 31.10.2016 9 von 28 Der Rat beschließt die als Anlage zur Vorlage 319/2016 beigefügte zweite Satzung zur Änderung der - Beitragssatzung Kindertagesbetreuung - Beitragssatzung OGS Abstimmungsergebnis: einstimmig 4.4 Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-MeitnerStraße" - Veränderungssperre gemäß § 14 - 18 BauGB - 204/2016 Beschluss: Der Rat beschließt gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), folgende Satzung nebst zugehöriger Begründung über die Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“. Satzung der Stadt Brühl zur Veränderungssperre gemäß §§ 14 - 18 Baugesetzbuch (BauGB) für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-MeitnerStraße“ vom 12.09.2016. Der Rat der Stadt Brühl hat am 12.09.2016 gemäß den §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 + 2 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) ), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“ eine Veränderungssperre beschlossen. §1 Für folgende Grundstücke wird gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB eine Veränderungssperre beschlossen: In der Flur 23 die Flurstücke 300, 307 und 308. (Siehe Übersichtsplan zur Veränderungssperre im Maßstab 1:2.000) §2 Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen gemäß § 14 Abs. 1 BauGB: 1. Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch - Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen - nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden Niederschrift Rat 31.10.2016 10 von 28 2. Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Änderung von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden und gemäß § 14 Abs. 2 BauGB gilt: 3. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde sowie gemäß § 14 Abs. 3 BauGB gilt: 4. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. §3 Inkrafttreten und Fristen Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 2 BauGB in Kraft. Sie tritt außer Kraft sobald und so weit für ihren Geltungsbereich (§ 1) ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit Inkrafttreten dieser Satzung. §4 Entschädigung Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstehende Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB). Nach § 18 Abs. 2 BauGB ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Der Entschädigungs-berechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde. Für den Bescheid über die Festsetzung der Entschädigung gilt § 122 BauGB entsprechend. Brühl, 13.09.2016 Der Bürgermeister (Dieter Freytag) Bekanntmachungsanordnung Niederschrift Rat 31.10.2016 11 von 28 Die vorstehende Satzung der Stadt Brühl über die Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise- Meitner-Straße“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen der aufgeführten Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, c) der Satzungsbeschluss ist vorher beanstandet worden oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brühl vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hinweise: Die Satzung kann während der Öffnungszeiten im Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Brühl, Rathaus Uhlstraße 3, Zimmer A 123 und A 125 eingesehen werden. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungssperre wird hingewiesen. Brühl, 13.09.2016 Der Bürgermeister (Dieter Freytag) Abstimmungsergebnis: einstimmig 4.5 Maßnahmen zur Darstellung und Hervorhebung internationaler Städtepartnerschaften und -freundschaften 4.5. Maßnahmen zur Darstellung und Hervorhebung internationaler 1 Städtepartnerschaften und -freundschaften 349/2016 4.5. Maßnahmen zur Darstellung und Hervorhebung internationaler 2 Städtepartnerschaften und -freundschaften 442/2016 Beschluss: Der Rat beschließt folgende Maßnahmen zur Darstellung und Hervorhebung internationaler Städtepartnerschaften und –freundschaften: 1. Benennung und Umbenennung des neuen Platzes an Brühl-Mitte (jetzt Carl- SchurzStr.) in Sceaux - Platz 2. Verlegung einer Bodenplatte als Wegweiser / Kompass zu den Partnerschafts-und Freundschaftsstädten Niederschrift Rat 31.10.2016 12 von 28 3. Aufstellung eines Beschilderungssystems an den „Einfallsstraßen“ der Stadt 4. Die notwendigen Mittel in den Haushalt 2017 einzustellen Abstimmungsergebnis: einstimmig bei zwei Enthaltungen 4.6 Kultur- / Festivalprogramm 2017 291/2016 Beschluss: Der Rat beauftragt den Bürgermeister mit den Planungen und der Durchführung des Kultur- und Festivalprogramms 2017 einschließlich der Mittelbereitstellung im 1. Halbjahr 2017 und vorbehaltlich der Ergebnisse der Haushaltsberatungen auch für das 2. Halbjahr 2017. Abstimmungsergebnis: einstimmig 4.7 Bildung der Einigungsstelle nach § 67 LPVG NW (Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen) 293/2016 Beschluss: Der Rat stimmt in Ausführung des § 67 LPVG NW der Berufung von - Herrn Prof. Siegfried Willutzki, Köln, zum Vorsitzenden und - Herrn Verwaltungsdirektor a. D. Hans-Jürgen Geller, Brühl, zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadtverwaltung Brühl zu. Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person oder, falls sie verhindert ist, der Stellvertretung und sechs Beisitzer/innen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden. Der Rat legt fest, dass für das jeweilige Einigungsstellenverfahren die personalverantwortlichen Personen der umliegenden Kommunen zu Beisitzerinnen und Beisitzern berufen werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig 4.8 Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW hier: Verfahren ab 01.01.2016 347/2016 Beschluss: Der Rat beschließt die Ausübung des Vorschlagsrechts der Stadt Brühl als Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW, auf den Schulausschuss zu übertragen ist. Abstimmungsergebnis: Niederschrift Rat 31.10.2016 einstimmig 13 von 28 4.9 Förderaktivitäten der Kreissparkasse Köln in der Stadt Brühl im Jahre 2015 hier: Schreiben der KSK vom 12.07.2016 306/2016 Beschluss: Der Rat nimmt den Bericht der Kreissparkasse Köln über ihre Förderaktivitäten in der Stadt Brühl im Geschäftsjahr 2015 zur Kenntnis. 4.10 Anträge 4.10 Übernahme der Förderschulen durch den Rhein-Erft-Kreis .1 Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 26.08.2016 356/2016 Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) bittet, den Antrag angesichts der diesbezüglichen Entwicklungen im Kreis in den vergangenen Wochen an den Schulausschuss zu verweisen, damit dort eine intensive Beratung erfolgen könne. Beschluss: Der Rat verweist den Antrag der FDP-Fraktion an den Schulausschuss Abstimmungsergebnis: einstimmig 4.11 Umbesetzung in Ausschüssen 4.11 Umbesetzung im Schulausschuss .1 hier: Vertreter des Max-Ernst-Gymnasiums 380/2016 Beschluss: Der Rat beschließt folgende Umbesetzung im Schulausschuss: Anstelle des bisherigen stellvertretenden Mitglieds Hans Vogelfänger wird Wolfgang Schulz (stellvertretender Schulleiter des Max-Ernst-Gymnasiums) zum stellvertretenden beratenden Mitglied gewählt. Abstimmungsergebnis: einstimmig 4.11 Umbesetzung im Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss .2 Bezug: mündlicher Antrag der CDU-Fraktion in der Ratssitzung am 12.09.2016 422/2016 Beschluss: Der Rat beschließt auf Antrag der CDU-Fraktion folgende Umbesetzungen im Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss: Die sachkundige Bürgerin und bisherige Stellvertreterin im Sozialausschuss, Dr. Marion Frantzioch-Immenkeppel, wird zum ordentlichen Mitglied in den Sozialausschuss bestellt. Niederschrift Rat 31.10.2016 14 von 28 Der sachkundige Bürger Elmar Dahmen wird zum stellvertretenden MItglied als persönlicher Vertreter von Norbert Wasem in den Jugendhilfeausschuss berufen. Abstimmungsergebnis: einstimmig 4.12 Anfragen 4.12 Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben von Gebühren etc. .1 im Auftrag Dritter Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 26.08.2016 355/2016 4.12 Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben von Gebühren etc. .2 im Auftrag Dritter Bezug: Anfrage der FDP Fraktion vom 26.08.2016 360/2016 Beschluss: Der Rat der Stadt Brühl nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 4.13 Rathaus Steinweg 4.13 Rathaus Steinweg .1 371/2016 4.13 Rathaus Steinweg .2 Bezug: Änderungsantrag der Fraktion Linke&Piraten vom 09.09.2016 385/2016 4.13 Projekt Rathausneubau .3 Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 11.09.2016 384/2016 Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) nimmt Bezug auf die Vorlage 371/2016 und die dortigen Vorschläge des Bürgermeisters. Die Punkte 1 bis 4 würden seitens der SPDFraktion mehrheitlich unterstützt. Die Punkte 5 und 6 seien überarbeitungsbedürftig. Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) führt aus, dass seine Fraktion den Antrag von CDU und Grünen, Vorlage Nr. 384/2016, ablehne, da man nach wie vor die Sanierung für die bessere Lösung halte. Dies werde auch unterstützt durch Äußerungen von Brühler Bürgern, die sich mit dem Thema sehr intensiv beschäftigt hätten. Zusätzlich bestätige der GPA-Bericht diese Meinung. Im Folgenden appelliert er an alle gewählten Ratsmitglieder, sich stets zu vergegenwärtigen, dass sie ihre Entscheidung im Auftrag der Bürger treffen würden, die im Ratsbürgerentscheid mit über 7.000 Nein-Stimmen eine eindeutige Aussage getroffen hätten. Dies sei eine 2/3-Mehrheit der Bürgermeinung. Seine Fraktion habe im Übrigen festgestellt, dass das Thema „Rathaus Steinweg“ seit 2011 in Brühl sehr emotional debattiert werde, was nachweislich zu einem Stimmenabbau bei CDU und GRÜNEN bei der Bürgermeister- und der Kommunalwahl geführt habe. Er gebe daher zu bedenke, dass sich bei der im Jahre 2020 anstehenden Kommunalwahl mit Sicherheit wieder entsprechende Auswirkungen zeigten. Abschließend nimmt er Bezug auf die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden Klug (CDU) in der letzten Ratssitzung. Dieser habe von Legendenbildung und von Mehrheitsdiktatur Niederschrift Rat 31.10.2016 15 von 28 gesprochen. Richtig sei, dass es eine Legendenbildung sei, zu glauben, dass Variante 3 die wirtschaftlichste sei. Auch sei es nicht richtig, von einer Mehrheitsdiktatur zu sprechen, wenn zwei Drittel der Bürger ihre Meinung geäußert hätten. Abschließend bezeichnet er den CDU/Grüne-Antrag in der Vorlage Nr. 384/2016 als eines der dunkelsten Elemente gelebter Demokratie in Brühl. Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) verbittet sich Drohungen und Belehrungen seitens der Fraktion Linke&Piraten. Er kenne seine Pflichten, auf die er - wie jedes andere Ratsmitglied auch - zu Beginn jeder Ratsperiode vereidigt worden sei. Es sei eine Unverschämtheit, was sich Herr Hupp anmaße. Im Übrigen könne Herr Hupp versichert sein, dass alle Anwesenden deutlich mehr Erfahrung in der Politik hätten als er und sehr wohl wüssten, wann Wahlen anstünden und wie demokratische Entscheidungen zustande kämen. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) bezeichnet die Einlassung von Herr Hupp als eine Mischung aus Falschinterpretationen und Falschaussagen. Es gehe weder um eine Mehrheits- noch um eine Minderheitendiktatur; vielmehr stehe eine demokratische Entscheidung an, für die der Rat zuständig sei. Im Folgenden erläutert er nochmals die Position der SPD-Fraktion. Man unterstütze die Punkte 1 – 4 des Bürgermeister-Vorschlags und habe um Vertagung der Entscheidung gebeten, bis geprüft worden sei, ob die Stadtbücherei in vorhandenen anderen städtischen Gebäuden bis 2020 untergebracht werden könne. Dies sei der Grund, warum man gegen den CDU/GRÜNE-Antrag stimme; man stimme also nicht gegen einen Neubau. Man sehe auch die von Herrn Weick und Herrn Breuer eingebrachten Zahlen, habe aber große Zweifel, dass diese belastbar seien. Er habe den Eindruck, dass solange andere Parameter in das Rechenmodell gesteckt würden, bis das Gewollte heraus komme. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) bedankt sich bei Herrn Dr. Petran und bestätigt, dass der Rat seiner Pflicht nachkomme, weil es kein imperatives Mandat gebe. Er und seine Fraktion hätten großen Respekt vor dem Engagement von Herrn Weick. Allerdings habe dieser genau so mit Annahmen gearbeitet, wie es gewisse Annahmen auch in der Studie gebe. Niemand könne von der Realität seiner Annahmen in 20 Jahren ausgehen. Der Kämmerer habe es auf den Punkt gebracht: Wer nichts mache, vergebe Chancen und wer jetzt nicht investiere, wann dann. Dem sei nichts hinzu zu fügen. Abschließend korrigiert er Herrn Weick, der in seiner umfangreichen Darstellung an einer Stelle das Gutachten falsch zitiert habe. Er habe u.a. zitiert, dass lt. Studie Variante 3 „wirtschaftlich fragwürdig“ sei. Er stellt fest, dass Herrn Weick ein Zitierfehler unterlaufen sei und zitiert anschließend die seiner Ansicht nach korrekte Aussage. Hinweis in der Niederschrift: Zwischenzeitlich hat Herr Klug seinen Vorwurf zurück genommen und erklärt, dass Herr Weick korrekt zitiert hat. Bürgermeister Freytag ergänzt, dass die Behauptung, dass sich aus der gesamten Studie keine Empfehlung zu Variante 3 ergäbe, falsch sei, da diese Aussage ausdrücklich in der Studie enthalten sei, nämlich sowohl auf der angesprochenen Seite 90 als auch im Fazit auf Seite 64. Insofern werde hier ein „Datengespinst“ aufgebaut, welches zum Teil der Realität nicht entspreche. Niederschrift Rat 31.10.2016 16 von 28 An Herrn Hupp gerichtet macht er deutlich, dass jede Diskussion, auch eine kontroverse, alles andere sei als eine dunkle Stunde der Demokratie, sondern das genaue Gegenteil. Allerdings müsse jeder Respekt haben vor der Position des anderen. Stellvertretender Bürgermeister, Ratsherr Jung (SPD), weist den Vorwurf von Herrn Hupp für seine Person ebenfalls deutlich zurück. Nach 30 Jahren Ratsmitgliedschaft habe er es nicht nötig, von einem Vertreter der Piratenpartei erklärt zu bekommen, was Demokratie sei und wie er sich bei einer Abstimmung zu verhalten habe. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) ist der Ansicht, dass Demokratie Respekt vor der anderen Wahrnehmung voraussetze. Die Demokratie lebe davon, Sachverhalte strittig auszutragen; am Ende zähle der Mehrheitswille. Wenn man die eigene Wahrnehmung absolutiere und Sachverhalte nur einseitig wahrnehme, führe dies am Ende zur Diskursunfähigkeit. Seine Fraktion habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Man habe auch andere Argumente und Darstellungen geprüft, bleibe aber auch nach intensiver Studie der Exceltabellen von Herrn Weick bei der Feststellung, dass eine Denkmalwürdigkeit des Anbaus nicht vorliege und eine energetische Sanierung sowie die Herstellung einer Barrierefreiheit nur über Variante 3 möglich sei. Der Anbau eines Aufzugs mit der Anpassung an die unterschiedlichen Ebenen erfordere einen erheblichen Eingriff in den Gebäudekörper und nicht quantifizierbare Kosten. Die Unterstellung, dass die eingesparten Personalkosten bei Variante 3 auch bei Variante 1 darstellbar wären, sei nicht nachvollziehbar. Er bleibe dabei: Nur mit einem Neubau komme man weiter, der natürlich über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werde könne als jedes sanierte Gebäude. Jede Variante, die auf einen Neubau verzichte, sei daher nicht sachgerecht. Hinsichtlich der Frage der SPD, ob es möglicherweise für die Bücherei eine andere Unterbringungsmöglichkeit gebe, habe er spätestens heute vom Bürgermeister einen konkreten Vorschlag erwartet. Insofern sei diese Anregung wohl nicht weiter belastbar. Im Übrigen warte man nun gespannt auf die Vorschläge von Architekten und der Planungswerkstatt. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) macht deutlich, dass zur Demokratie auch die Akzeptanz gesetzlicher Regelungen gehöre. Herr Hupp habe mit keinem Wort anerkannt, dass eine Regel das Erreichen des Quorums gewesen sei. Da dieses nicht erreicht worden sei, falle dem Rat nach dem Gesetz nun die Entscheidung in der Sache zu. Zu Recht habe Herr Bortlisz-Dickhoff auch erwähnt, dass der wirtschaftliche Aspekt nicht die einzige Entscheidungsgrundlage sei. Man habe mit Variante 3 zusätzliche Chancen, insbesondere auch die Chance auf Barrierefreiheit, für die sich gerade die Fraktion Linke&Piraten in der Vergangenheit mit Anträgen eingesetzt hätten. Diesen Aspekt hier völlig außen vor zu lassen, desavouiere die ganze Arbeit der eigenen Fraktion im Rat der Stadt Brühl. Eine große Rolle spiele auch die städtebauliche Chance und die damit verbundene Fortentwicklung der Stadt, die sich durch die Einbeziehung des Janshofs und die architektonischen Anforderungen ergeben. Dies alles seien Argumente für die Variante 3. Die FDP unterstütze daher den Antrag von CDU & GRÜNEN. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) weist den Vorwurf der fehlenden Konkretisierung einer Unterbringungsmöglichkeit für die Stadtbücherei zurück. Er wolle dies in öffentlicher Sitzung nicht allzu ausführlich darlegen, aber jedem sei bekannt, um was es gehe. Im GPA-Bericht als auch im Schulentwicklungsplan werde erwähnt, dass bis 2020 Schulraum in massivem Ausmaß frei werde. Hier handele es sich nicht nur um Klassenräume, Niederschrift Rat 31.10.2016 17 von 28 sondern auch um ein relativ neues Gebäude, welches barrierefrei und großräumig sei. Der Bürgermeister habe diesbezüglich nichts weiter unternehmen können, da er sich an den Auftrag des Rates aus der letzten Sitzung habe halten müssen. Beschluss: Der Rat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Ratssitzung am 31.10.2016 unter Beachtung der, im gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.09.2016, Vorlage-Nr. 384/2016, genannten Kriterien analog zu dem am 25.04.2016 einstimmig beschlossenen Architektenwettbewerb einen Beschlussentwurf zur Durchführung eines kombinierten Wettbewerbes Hochbau mit Freiraumanteil (Janshof) vorzulegen (nach Möglichkeit incl. Pflichtenheft). 2. Bei der Erarbeitung des Beschlussentwurfes hat der Bürgermeister folgende weitere Punkte zu berücksichtigen:  Der Neubau soll die neuesten energetischen Möglichkeiten ausschöpfen, die sich an Klassifizierungen wie z.B. der DGNB-Klassifizierung oder am „Plusenergiegebäude“ orientieren.  Die Kubatur des Neubaus soll so gestaltet sein, dass ein möglichst breiter Durchgang zum Janshof verbleibt.  Es soll das Konzept der flexiblen Raumnutzung verfolgt werden. So kann überlegt werden, ob durch verschiebbare Wandelemente multifunktionale Räume etwa für Gruppenarbeit (besonders wichtig für die Stadtbücherei), Besprechungen oder für stadt- oder quartiersbezogene Aktivitäten und Veranstaltungen im Bedarfsfall zusammengelegt werden können. Auch Büros sollen wechselnden Anforderungen genügen und eine Nutzung durch mehrere Nutzer*innen (Jobsharing, teilweises Homeoffice etc.) ermöglichen. Bei der Planung zu berücksichtigen ist auch, dass Serviceeinrichtungen und Stadtbücherei unterschiedliche Öffnungszeiten außerhalb der allgemeinen Büroarbeitszeiten haben können. Eine Abtrennbarkeit von Teilen des Gebäudes für andere Nutzungen im Fall eines geänderten Raumbedarfs in der Zukunft soll möglich sein.  Die Ergebnisse des für November geplanten Workshops zur Gestaltung des Janshofes werden den Architekt*innen umgehend zur Kenntnis gegeben. 3. Der Bürgermeister erarbeitet ein Konzept zur Einrichtung eines Projektmanagements, das Planung und Überwachung der Bauzeiten und Baustellenorganisation zwecks Minimierung der Innenstadtbelastung sowie das Controlling zur strikten Einhaltung des Kostenrahmens beinhaltet. 4. Der Bürgermeister legt einen Zeitplan zur Umsetzung vor. Abstimmungsergebnis: 5. 26 : 11 bei 3 Enthaltungen Rathaus Steinweg und Neugestaltung Janshof 5.1 Wettbewerbsmanagement Rathausneubau und Janshof (Vorl.Nr.:414/2016) Bezug: Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 19.10.2016 Niederschrift Rat 31.10.2016 463/2016 18 von 28 5.2 Wettbewerbsverfahren für die Projekte Rathausanbau Steinweg und Neugestaltung Janshof Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 11.09.2016 bezügl. „Procedere beim Projekt Rathausanbau – TOP 3 Rat am 12.09.2016“. 414/2016 Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) nimmt Bezug auf die ausgelegte Neufassung der „Aufforderung zur Angebotsabgabe für das Wettbewerbsmanagement für den Realisierungswettbewerb zur Umgestaltung des Bereiches Rathaus Steinweg und Janshof“ und stellt fest, dass zwar die Reihenfolge aufgrund der Diskussion im Hauptausschuss nun sinnigerweise umgestellt worden sei; er könne sich allerdings weiterhin nicht mit dem Satz anfreunden: „Im Fokus der Umgestaltung des Janshofes stehen daher der Wegfall der öffentlichen Stellplätze sowie die Schaffung von Aufenthaltsqualitäten eines innerstädtischen Platzes.“ Dies widerspreche nicht nur der Auffassung seiner Fraktion, dass die öffentlichen Parkplätze auf dem Janshof für den Einzelhandel sehr wichtig sind, sondern würde auch das Ergebnis der Planungswerkstatt vorweg nehmen. Auf eine solche Weichenstellung für den Wettbewerb sollte man verzichten, sodass man die im vorliegenden Antrag formulierte Änderung beantrage. Bürgermeister Freytag ist gegenteiliger Ansicht: Gerade die Beibehaltung der Parkplätze stelle eine Einschränkung des Wettbewerbs dar. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) zeigt sich erfreut, dass Janshof und Rathaus nun gestalterisch in einer Einheit bearbeitet würden. Allerdings werde man sich der Stimme enthalten, da hier die von der SPD abgelehnte Variante 3 noch enthalten sei. Zwar halte auch seine Fraktion den Wegfall der Parkplätze für sinnvoll, warne aber vor einer solch starken Einschränkung im Vorfeld der Planungswerkstatt. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) schlägt folgende offene Formulierung als Kompromiss vor: „Im Fokus der Umgestaltung des Janshofs steht daher die Diskussion über einen Wegfall der öffentlichen Stellplätze sowie die Schaffung von Aufenthaltsqualitäten eines innerstädtischen Platzes.“ Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) hält dies nicht für gelungen und spricht sich weiterhin für eine Ergebnisoffenheit gem. seinem Antrag aus. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) macht deutlich, dass seine Fraktion unbedingt dafür sei, den derzeitigen Parksuchverkehr künftig zu verhindern. Von daher könne man zwar ergebnisoffen in das Verfahren einsteigen; der Planer müsse aber wissen, dass er die Plätze überplanen könne. Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, Ratsherr Weesbach (SPD), erinnert daran, dass die Zukunftsgestaltung des Janshofes schon vor Jahren in einer Lenkungsgruppe „Stadtplanung“ unter Beteiligung aller Fraktionen vorgestellt worden sei. Damals habe allgemeine Übereinstimmung darüber geherrscht, dass der Parksuchverkehr minimiert werden müsse. Insofern sei es sinnvoll und wichtig, zumindest ein Stichwort in den Auftrag aufzunehmen, damit geprüft werde, wie man dieses Ziel erreichen könne. Ratsherr Weber (GRÜNE) bestätigt, dass alle bisherigen Gutachten und Untersuchungen belegt hätten, dass öffentliche Stellplätze an dieser Stelle – egal ob ober- oder unterirdisch – kontraproduktiv für die Gestaltung und die Qualität des Plates seien. Wenn man Niederschrift Rat 31.10.2016 19 von 28 dieses Ergebnis nun wieder aufweiche, führe man die Planer auf eine „falsche Fährte“. Man müsse den Planern vielmehr ganz klar vorgeben, dass Stellplätze hier nicht miteingeplant werden müssten. Er lehne daher jede andere Art der Formulierung ab. Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) sieht im Wegfall der Parkplätze ein großes Gefahrenpotential, da der Platz dann - wie der Franziskanerhof - ein toter Platz werde. Insofern unterstütze man den Antrag sowie die Auffassung der FDP, dass der Wegfall der Stellplätze die ungünstigste Lösung sei. --Bürgermeister Freytag lässt abschließend über den aus seiner Sicht weitest gehenden Antrag zuerst abstimmen, das ist die Ursprungsfassung „Im Fokus der Umgestaltung des Janshofs stehen daher der Wegfall der öffentlichen Stellplätze…….“. Der Rat lehnt diese Formulierung ab. Abstimmungsergebnis: 32 : 6 Bürgermeister Freytag stellt anschließend den FDP-Antrag zur Abstimmung, der einen ergebnisoffenen Wettbewerb fordert. Der Rat lehnt den Antrag der FDP-Fraktion (Vorlage Nr. 463/2016) ab. Abstimmungsergebnis: 37 : 1 Bürgermeister Freytag stellt abschließend den Kompromissvorschlag der CDU-Fraktion zur Abstimmung: „Im Fokus der Umgestaltung des Janshofs steht daher die Diskussion über einen Wegfall der öffentlichen Stellplätze sowie die Schaffung von Aufenthaltsqualitäten eines innerstädtischen Platzes.“ Diesem Formulierungsvorschlag wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 30 : 4 bei 4 Enthaltungen Beschluss: Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Durchführung eines kombinierten Wettbewerbsverfahrens (Hochbau Rathaus Steinweg sowie Verkehrs- und Freiraumanlagen Janshof). Die funktionalen und qualitativen Anforderungen und Vorgaben für die Wettbewerbsauslobung sind dem jeweils zuständigen Ausschuss (HA und PStA) vor Veröffentlichung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung zur Auswahl eines geeigneten, externen Fachbüros zur Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbsverfahrens (Wettbewerbsmanagement) durchzuführen. Den beigefügten Ausschreibungsunterlagen wird Unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderung der Formulierung auf Seite 3, zweiter Absatz („Im Fokus der Umgestaltung des Janshofs steht daher die Diskussion über einen Wegfall der öffentlichen Stellplätze sowie die Schaffung von Aufenthaltsqualitäten eines innerstädtischen Platzes.“) zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Niederschrift Rat 31.10.2016 einstimmig bei 14 Enthaltungen 20 von 28 6. Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Jahresabschluss 2015 437/2016 Beschluss: Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse herbeizuführen: Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH beschließt: 1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2015 gemäß § 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages wird in der vorgelegten Form festgestellt. 2. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: 7. einstimmig Offene Ganztagsschulen im Primarbereich hier: Qualitätskriterien und Trägerverträge Bezug: Ratsbeschluss vom 27.04.2015, Antrag SPD 163/2015, Antrag Schwarz 236/2016 389/2016 Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Brühler Qualitätskriterien zur OGS (Anlage 1). 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Vertragsnachverhandlungen mit den Trägern der Offenen Ganztagsschulen zu führen im Hinblick auf die in der Vorlage genannten Verbesserungsmöglichkeiten, die sich aus den Ergebnissen der Umfrage bez. der Brühler OGS-Qualitätskriterien ergeben. Die Verwaltung legt in der nächsten SchulausschussSitzung die Ergebnisse dieser Verhandlungen vor. Ggf. kann auf dieser Grundlage auf die Neuausschreibung aller Brühler Offenen Ganztagsschulen zugunsten von Vertragsanpassungen verzichtet werden. Abstimmungsergebnis: 8. einstimmig Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des künftigen Bebauungsplanes 06.92, "Gallbergsiedlung" 2.Änderung 340/2016 Beschluss: Der Rat ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Vertrages zur Erschließung von Flächen im Gebiet des künftigen Bebauungsplanes 06.92, „Gallbergsiedlung“, 2. Änderung zwischen der Stadt Brühl und Firma Thönissen Straßenbau GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Schmitz. Abstimmungsergebnis: Niederschrift Rat 31.10.2016 einstimmig 21 von 28 9. Benennung Leopold-Bähr-Platz Bezug: Rat vom 17.12.90 Vorlage 387/80 r 408/2016 Beschluss: Der Rat benennt die Kreuzung der Kölnstraße mit der Kaiserstraße und der Schildgesstraße „Leopold-Bähr-Platz“. Abstimmungsergebnis: einstimmig 10. Kulturfördergesetz NRW: hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V. 310/2016 Beschluss: Der RAT nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 11. Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit hier: Schreiben des Vorsitzenden der Verfassungskommission des Landtages NRW vom 8.9.2016 Bezug: IntRAT 5.5.2015, RAT 22.6.2016 - Vorlage-Nr. 166/2015 411/2016 Beschluss: Rat und Integrationsrat nehmen das Schreiben des Vorsitzenden der Verfassungskommission des Landtages NRW vom 8.9.2016 zur Kenntnis, in dem dieser mitteilt, dass man sich auf keinen Vorschlag zur Änderung der Verfassung habe verständigen können. 12. Job-Ticket-Ausgabe im Jahr 2017 429/2016 Beschluss: Der Rat der Stadt Brühl beschließt, die Ausgabe von Job-Tickets an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung im Jahr 2017 fortzusetzen und die für den Ankauf von Job-Tickets erforderlichen Mittel in Höhe von 117.200,00 € für das Haushaltsjahr 2017 im Haushalt bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig 13. Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung 13.1 Überplanmäßige Ausgabe Hier: Umsetzung der Sanierungsauflagen der Versicherung im Archiv 444/2016 Beschluss: Der Rat beschließt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bei folgendem Sachkonto/folgender Kostenstelle: Niederschrift Rat 31.10.2016 22 von 28 521103/25030800 Archiv in Höhe von 53.000 € Deckung: Minderausgaben bei 1. SK 521103/11130100 GM00006 Umstellung der Aufschaltungen von analog auf digital 7.000 € 2. SK 521103/25020200 GM25002 Sanierung der techn. Anlagen im Keramikmuseum 21.000 € 3. SK 521103/42010000 GM30207 Sportbodenerneuerung in der Turnhalle Pestalozzischule 25.000 € Abstimmungsergebnis: einstimmig 14. Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 14.1 Dringlichkeitsentscheidung; Umbenennung eines Teils des Franziskanerhofes in Leamington-Platz 406/2016 Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass es richtiger Weise „Leamington Spa-Platz“ heißen müsse. Beschluss: Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung: Unter Bezugnahme auf die Vorlage 349/2016 beschließt der Hauptausschuss im Wege der Dringlichkeit die Umbenennung eines Teils des Franziskanerhofes in Leamington SpaPlatz. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung 14.2 Dringlichkeitsentscheidung: Thüringer Platz - Sanierung der Fahrbahn Bezug: AfBU 22.09.2016 410/2016 Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) nimmt Bezug auf die letzte HA-Sitzung; dort sei das Thema intensiv diskutiert worden. Seine Fraktion lege großen Wert darauf, dass die Vorgänge detailliert und schriftlich aufgearbeitet und vorgelegt würden. Bürgermeister Freytag bittet, das Protokoll diesbezüglich zu prüfen und ggf. auf eine Ergänzung hinzuweisen. Beschluss: Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung: Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO 1) die Sanierung der Fahrbahn Thüringer Platz gem. Variante 4 – Splittmastixasphalt mit farbiger Epoxydharzbeschichtung Niederschrift Rat 31.10.2016 23 von 28 2) die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 52.000 € bei Kostenstelle 54019800 (Thüringer Platz), Sachkonto 785200 (Tiefbaumaßnahmen) Deckung: Wenigerauszahlung bei Sachkonto 785200, (zw.Rheinstr. u. Lida-Gustava-Heinemann-Str.) Abstimmungsergebnis: Kostenstelle 54011202 (Franzstr. 36 : 1 bei einer Enthaltung 15. Anträge 15.1 Umlage des Rhein-Erft-Kreises Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 10.10.2016 433/2016 Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) begründet den Antrag seiner Fraktion, der vom Stadtkämmerer in seiner Haushaltsrede noch unterfüttert worden sei. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) hält den Antrag angesichts der Ankündigung des Rhein-Erft-Kreises, die Umlage zu senken, derzeit für überflüssig. Es sei ausreichend, im Hinblick auf den Doppelhaushalt des Kreises die Entwicklung unterjährig im Auge zu behalten. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) weist darauf hin, dass die Entwicklungen auf der Ebene des Landschaftsverbandes und der dort geplante Abbau der Rücklagen zusätzlich eine Senkung der Kreisumlage bewirken könnten. Darüber hinaus sollen Haushaltsreste nicht unterjährig zurückgegeben werden und sondern erst über die Rücklage und die Festsetzung der Umlage im nächsten Haushaltsjahr. Ein wesentlicher Grund für den Doppelhaushalt des Kreises sei die Tatsache, dass nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz noch nicht alle Jahresabschlüsse abgearbeitet seien und der Kreis so die Chance nutze, einen Jahresabschluss nachzuarbeiten, damit Überschüsse erkannt und zurück gegeben werden können. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erklärt, dass die Finanzierung und die Intransparenz der Umlage das große Problem seien. Die deutliche Senkung der Kreisumlage sei nun eine gemeinsame und verantwortungsvolle Aktion. Beschluss: Der Rat lehnt den Antrag der SPD-Fraktion ab, den Kreistag hinsichtlich der Kreisumlage für 2017 aufzufordern, die im SPD-Antrag vom 10.10.2016 formulierten Einschränkungen zu beachten. Abstimmungsergebnis: 24 : 14 15.2 Bürgerbeteiligung vor Verabschiedung des neuen Parkraumkonzepts Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 15.10.2016 449/2016 Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) begründet den Antrag seiner Fraktion. Niederschrift Rat 31.10.2016 24 von 28 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, Ratsherr Weesbach (SPD), weist auf den letzten Absatz der Begründung des Antrages hin, der offensichtlich mache, dass die FDP gegen die Einführung des Parkraumkonzeptes sei. Das neue Parkraumkonzept habe zum Ziel, den Parksuchverkehr zu reduzieren. Dies gehe leider nur über monetäre Steuerungsinstrumente. Die SPD-Fraktion stehe zwar einer gezielten Bürgerbeteiligung offen gegenüber - es gebe ja auch bereits einige Bürgeanträge – und habe einen durchaus kritischen Fragenkatalog erstellt, dessen Beantwortung der Bürgermeister zugesagt habe. Dennoch lehne man den Antrag der FDP auf eine Bürgerbeteiligung, die das Konzept generell in Frage stelle, ab. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) führt aus, dass kaum ein Konzept so ausgiebig diskutiert worden sei wie das Parkraumbewirtschaftungskonzept. Die eingereichten Bürger-Einwände zeigten, dass das Konzept eine Öffentlichkeitswirksamkeit habe. Ein Großteil der Verunsicherung sei durch eine missverständliche Passage hinsichtlich des Anwohnerparkens entstanden; dies sei geklärt. Er beantragt, den Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AfVM) zu verweisen. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) unterstützt die Verweisung. Der Antrag gehöre inhaltlich zur Diskussion in den AfVM. Er weist darauf hin, dass einige Unterzeichner gegensätzliche Anträge unterschrieben hätten. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erkennt eine gewisse Angst vor möglicher Kritik. Dem Anliegen auf Bürgerbeteiligung werde durch die vorliegenden Anträge keineswegs Genüge getan. Beschluss: Der Rat verweist den Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität. Abstimmungsergebnis: einstimmig 16. Umbesetzung in Ausschüssen und Gremien 16.1 Kulturstiftung für die Stadt Brühl hier: Besetzung Stiftungsrat Bezug: KPTA 08.09.2016 292/2016 Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) führt aus, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden werden müsse, da ansonsten eine Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer durchzuführen sei. Insofern plädiere man dafür, dass wie bisher jede Fraktion ein Mitglied entsendet. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) schließt sich Herrn Klug an. Er benennt für die SPD-Fraktion Ratsfrau Elisabeth Jung. Dr. Heermann (fraktionslos) stellt den Fraktionsstatus der Fraktion Linke&Piraten in Frage. Seines Erachtens gehe es mehr um die Inanspruchnahme gewisser Posten oder um den Bezug von Geldern als um die Vertretung einer gemeinsamen politische Linie. Daher spreche er sich gegen die von Herrn Klug vorgeschlagene Regelung aus. Er fragt, ob er sich selbst vorschlagen könne, um die Vertretung von Frau Baule anzutreten. Niederschrift Rat 31.10.2016 25 von 28 Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) weist darauf hin, dass man im Rahmen von Vorgesprächen in 2014 bereits die Information bekommen habe, dass seine Fraktion berücksichtigt werde. Daher habe er die Diskussionen der letzten Wochen nicht verstanden. Er begrüßt den Vorschlag von Herr Klug. --Der Rat lehnt den Antrag von Dr. Heermann (fraktionslos), an Stelle eines Fraktionsvertreters ein fraktionsloses Ratsmitglied in den Stiftungsrat zu bestellen, ab. Abstimmungsergebnis: 34 : 1 bei 2 Enthaltungen Dr. Heermann (fraktionslos) beantragt, die Abstimmung über den Vertreter der Fraktion Linke&Piraten getrennt vorzunehmen. Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. § 113 GO NW für den Stiftungsrat der „Kulturstiftung für die Stadt Brühl“ Frau Brämer (FDP) und Frau Jung (SPD) als Vertreterinnen des Rates, Herrn Dr. Lutz Förster als Jurist mit besonderen Kenntnissen im Stiftungsrecht und Herrn Andreas Spering als Brühler Künstler zu benennen. Abstimmungsergebnis: einstimmig 2. Der Rat beschließt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. § 113 GO NW für den Stiftungsrat der „Kulturstiftung für die Stadt Brühl“ Herrn Hupp (Linke&Piraten) als Vertreter des Rates zu benennen. Abstimmungsergebnis: 9 : 4 bei 24 Enthaltungen Hinweis:: Die Abstimmung ist nicht ordnungsgemäß zustande gekommen und wird in der nächsten Ratssitzung wiederholt. 16.2 Umbesetzung im Schulausschuss hier: Vertreterin der Stadtschulpflegschaft 486/2016 Beschluss: Der Rat beschließt folgende Umbesetzung im Schulausschuss: Anstelle der bisherigen Stadtschulpflegschaftsvorsitzenden Claudia Lüdtke-Glock wird Isabell Hachenberg zum ordentlichen Mitglied gewählt. Abstimmungsergebnis: einstimmig 16.3 Neubestellung stimmberechtigter Mitglieder im Jugendhilfeausschuss 471/2016 Beschluss: Der Rat bestellt gem. §4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl für den Rest der Wahlzeit Herrn Sven Batta, Geildorfer Straße, 23f als stimmberechtigtes Mitglied Niederschrift Rat 31.10.2016 26 von 28 im Jugendhilfeausschuss. Zu seinem Stellvertreter wird Herr Alexander Huber, Mühlenbach 10, bestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig 16.4 Umbesetzung im Sportausschuss Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) beantragt, an Stelle des ausscheidenden sachkundigen Bürgers Michael Munkler Herrn Fabian Richartz in Sport- und Schulausschuss zu bestellen. Hinweis in der Niederschrift: Herr Munkler war lediglich Mitglied im Sportausschuss Beschluss: Der Rat bestellt an Stelle des ordentlichen Mitglieds Michael Munkler den sachkundigen Bürger Fabian Richartz in den Sportausschuss. Abstimmungsergebnis: einstimmig 16.5 Umbesetzung im Sportausschuss Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) bittet ebenfalls um Umbesetzung im Sportausschuss. Hier soll Frau Müller-Neimann Herrn Kröll ersetzen. Beschluss: Der Rat bestellt die sachkundige Bürgerin Hedwig Müller-Neimann an Stelle von Claude Kröll zum stellvertretenden Mitglied in den Sportausschuss. Abstimmungsergebnis: einstimmig 17. Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen vor. 18. Anfragen 18.1 Transparent im Zuschauerraum Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) fragt, ob der Bürgermeister die Aufschrift des im Zuschauerraum ausgerollten Transparents gelesen habe. Bürgermeister Freytag verneint dies. Ratsherr vom Hagen(GRÜNE) zitiert den Text: „Nicht nur im Krieg kann man eine Stadt zerstören, manchmal schafft das auch ein Rat.“ Diesen Spruch finde er ungeheuerlich. Er bittet den Bürgermeister, hierauf öffentlich angemessen zu reagieren. Bürgermeister Freytag versteht die Reaktion und bestätigt, dass der Ausspruch hart sei; dennoch gebe es eine gewisse Meinungsfreiheit. Er werde den Vorfall prüfen, obwohl er Niederschrift Rat 31.10.2016 27 von 28 gerade dadurch Aufmerksamkeit erlange. Besser sei es wahrscheinlich, darauf nicht weiter einzugehen. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Berg (SPD) sieht dies ebenso, zumal es auf Facebook dazu bereits kritische Anmerkungen gebe. 18.2 Verkehrsbehinderungen durch parkende Fahrzeuge anlässlich des Hubertusmarktes Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) weist darauf hin, dass im Rahmen des Hubertusmarktes am vergangenen Wochenende extreme und gefährliche Zustände durch parkende Fahrzeuge geherrscht hätten. Im Notfall hätte die Feuerwehr keine Zufahrtsmöglichkeit gehabt. Er bittet den Bürgermeister, im Vorfeld der künftigen Märkte vorzubeugen, zu kontrollieren und auch abschleppen zu lassen. Bürgermeister Freytag dankt für den Hinweis und verspricht, diesbezüglich mit dem Veranstalter zu sprechen. __________________________ Bürgermeister Niederschrift Rat 31.10.2016 ____________________________ Schriftführer/in 28 von 28