Daten
Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
12.09.2016
Erstellt
18.10.16, 15:24
Aktualisiert
18.10.16, 15:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 18.10.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 12.09.2016
Öffentliche Sitzung
10. Bildung der Einigungsstelle nach § 67 LPVG NW (Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen)
293/2016
Beschluss:
Der Rat stimmt in Ausführung des § 67 LPVG NW der Berufung von
- Herrn Prof. Siegfried Willutzki, Köln,
zum Vorsitzenden und
- Herrn Verwaltungsdirektor a. D. Hans-Jürgen Geller, Brühl,
zum stellvertretenden Vorsitzenden
der Einigungsstelle der Stadtverwaltung Brühl zu.
Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person oder, falls sie
verhindert ist, der Stellvertretung und sechs Beisitzer/innen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden.
Der Rat legt fest, dass für das jeweilige Einigungsstellenverfahren die personalverantwortlichen Personen der umliegenden Kommunen zu Beisitzerinnen und Beisitzern berufen
werden.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 12.09.2016
einstimmig
1 von 1