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Beschlusstext (Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW hier: Verfahren ab 01.01.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
16 kB
Datum
12.09.2016
Erstellt
18.10.16, 15:24
Aktualisiert
18.10.16, 15:24
Beschlusstext (Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW
hier: Verfahren ab 01.01.2016)

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Brühl, den 18.10.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 12.09.2016 Öffentliche Sitzung 11. Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW hier: Verfahren ab 01.01.2016 347/2016 Beschluss: Der Rat beschließt die Ausübung des Vorschlagsrechts der Stadt Brühl als Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW, auf den Schulausschuss zu übertragen ist. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 12.09.2016 einstimmig 1 von 1