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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
641 kB
Datum
12.09.2016
Erstellt
18.10.16, 15:24
Aktualisiert
18.10.16, 15:24

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 12.09.2016 Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 20:35 Uhr. Vorsitz führte: Freytag, Dieter Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder: CDU Berg, Patrick Dahmen, Dieter Esser, Susanne Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf Gerharz, Franz-Josef Hans, Josef Hepp, Heinz Hosmann, Hanns-Henning Klug, Hans Theo Köllejan, Holger Dr. Kollenberg, Wolfgang Poschmann, Wolfgang (1. stellv. Bürgermeister) Pütz, Josef Regh, Pia Reiwer, Eva-Maria Surmann, Petra Vetterling, Dietmar SPD Berg, Frithjof Bobe, Udo Fuchs, Ronald Hildebrandt, Karin Jung, Elisabeth Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister) Klein, Peter Krämer, Clemens Dr. Petran, Matthias Richter, Kerstin Venghaus, Marcus Vilkman, Ulla 18:00 - 20:15 Uhr Weesbach, Wolfgang Weitz, Michael Niederschrift Rat 12.09.2016 1 von 26 GRÜNE Bortlisz-Dickhoff, Johannes Mäsgen, Johanna 18:00 - 20:00 Uhr Özcelik, Nilgün 18:00 - 20:03 Uhr Saß, Robert (3. stellv. Bürgermeister) vom Hagen, Michael Weber, Markus LINKE/PIRATEN Hupp, Harry Riedel, Eckhard FDP Brämer, Marie-Therese Pitz, Jochem fraktionslos Dr. Heermann, Herbert von der Verwaltung: Brandt, Andreas (Dez. III - Erster Beigeordneter) Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete) Radermacher, Rolf (Kämmerer) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Schriftführerin: Claßen, Antje Nicht anwesend / entschuldigt: Grebarsche, Peter Daniel (CDU) Isicok, Rengin (SPD) Cibura, Antje (Gleichstellungsbeauftragte) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 2. Niederschriften vom 20.06.2016 und 05.07.2016 3. Rathaus Steinweg 3.1 Rathaus Steinweg (371/2016) 3.2 Rathaus Steinweg Bezug: Änderungsantrag der Fraktion Linke&Piraten vom 09.09.2016 (385/2016) 3.3 Projekt Rathausneubau Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 11.09.2016 (384/2016) Niederschrift Rat 12.09.2016 2 von 26 4. Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Jahresabschluss 2015 5. Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung 5.1 außerplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Wertkorrektur auf Forderungen im Bereich BSHG/SGB XII (229/2016) 6. Änderung der Beitragssatzung Kindertagesbetreuung Beitragssatzung OGS (319/2016) 7. Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße" - Veränderungssperre gemäß § 14 - 18 BauGB - (204/2016) 8. Maßnahmen zur Darstellung und Hervorhebung internationaler Städtepartnerschaften und -freundschaften (349/2016) 9. Kultur- / Festivalprogramm 2017 (291/2016) 10. Bildung der Einigungsstelle nach § 67 LPVG NW (Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen) (293/2016) 11. Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW hier: Verfahren ab 01.01.2016 (347/2016) 12. Förderaktivitäten der Kreissparkasse Köln in der Stadt Brühl im Jahre 2015 hier: Schreiben der KSK vom 12.07.2016 (306/2016) 13. Anträge 13.1 Übernahme der Förderschulen durch den Rhein-Erft-Kreis Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 26.08.2016 14. (346/2016) (356/2016) Umbesetzung in Ausschüssen 14.1 Umbesetzung im Schulausschuss hier: Vertreter des Max-Ernst-Gymnasiums (380/2016) 14.2 Umbesetzung im Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss 15. Mitteilungen 15.1 Aufruf zur Teilnahme am Stadtradeln 15.2 Finanzierung der Büstra an der Kreuzung in Schwadorf 16. Anfragen 16.1 Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben von Gebühren etc. im Auftrag Dritter Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 26.08.2016 (355/2016) 16.2 Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben von Gebühren etc. im Auftrag Dritter Bezug: Anfrage der FDP Fraktion vom 26.08.2016 (360/2016) 16.3 Bürgerinteresse an dieser Ratssitzung 16.4 Ausschreibung der Stelle eines Verkehrsingenieurs 16.5 Gehnehmigung einer Tiefgarageneinfahrt beim Neubau an der Alten Bonnstraße Niederschrift Rat 12.09.2016 3 von 26 16.6 Provisorischer Kreisel an der Pingsdorfer Str. 16.7 Aufstellung von Fahrradständern 16.8 Aktuelle Flüchtlingssituation 16.9 Qualität der gelben Säcke 16.10 Überprüfung der modernisierten Ampeln auf der Römerstraße 16.11 Kreisel Kaiserstraße/Friedrichstraße Niederschrift Rat 12.09.2016 4 von 26 Sitzungsverlauf Bürgermeister Dieter Freytag eröffnet die Sitzung des Rates um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Rat beschlussfähig ist. Der Rat gedenkt in einer Schweigeminute des am 16.07.2016 verstorbenen ehemaligen Stadtkämmerers Johann (genannt Hans) Roleff sowie der am 10.08.2016 verstorbenen ehemaligen Gleichstellungsbeauftragten Karin Joswig-von Bothmer. Hinweis zur Niederschrift: Aufgrund eines Verstoßes gegen das Öffentlichkeitsgebot sind alle im öffentlichen Teil dieser Ratssitzung gefassten Beschlüsse nicht rechtswirksam zustande gekommen und müssen in der nächsten Ratssitzung am 31.10.2016 wiederholt werden. Öffentliche Sitzung Zur Tagesordnung: Bürgermeister Freytag erklärt, dass drei Tischvorlagen ausliegen, die Vorlagen 384/2016 und 385/2016 werden zu TOP 3, Rathaus Steinweg, beraten und die Vorlage 380/2016 werde als TOP 14.1, Umbesetzung im Schulausschuss, in die Tagesordnung aufgenommen. Ein weiterer Antrag der CDU-Fraktion zur Umbesetzung im Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss könne unter TOP 14.2 gestellt werden. 1. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Herr Johannes Könen, Schultheißstr. 54, Brühl, stellt fest, dass mit dem 9. Änderungsgesetz zum SGB II zukünftig gem. § 22 Abs. 10 die Festlegung einer Gesamtangemessenheitsgrenze bei den Kosten der Unterkunft und den Heizkosten zulässig sei. Da in § 35 Abs. 2 und 3 SGB XII eine ähnliche Regelung vorhanden sei, möchte er wissen, wie das Sozialamt zukünftig verfahren werde. Bürgermeister Freytag antwortet, er werde in die Zuständigkeit des Rhein-Erft-Kreises in Sachen SGB XII nicht eingreifen, aber nachhören, inwieweit er diesen gesetzlichen Vorgaben nachkomme. Herr Könen hat weiterhin gehört, dass es eine Idee zur Errichtung eines neuen Stadtbüchereigebäudes auf dem Janshof gebe, hierzu fehle ihm die Phantasie, sich das vorzustellen. Bürgermeister Freytag erwidert, dass er als Bürgermeister nur auf das zurückgreifen könne, was im Rat diskutiert und beschlossen werde, andere Spekulationen kenne er nicht und könne er daher auch nicht kommentieren. Herr Dr. Bernd Böcken, Kaiserstr. 16, Brühl, ist der Auffassung, dass man das Ergebnis des Bürgerentscheides zwar juristisch interpretieren könne, dies ändere jedoch nichts an dem eindeutigen Ergebnis, da nicht mal 10 % Ja-Stimmen abgegeben wurden. Die Bürger seien dem Bürgermeister dankbar, da er persönlich dieses Ergebnis akzeptiert habe. Er habe eine tiefe Verärgerung in der Bürgerschaft festgestellt, da stets drei VarianNiederschrift Rat 12.09.2016 5 von 26 ten zum Rathaus Steinweg präsentiert wurden und beim Ratsbürgerentscheid dann eine Variante herausgenommen wurde, so etwas habe es in diesem Lande noch nicht gegeben. Er möchte vom Bürgermeister wissen, warum er nicht den Antrag gestellt habe, den Abrissbeschluss aufzuheben, so wie es auch Herr Kreuzberg vor vier Jahren getan habe. Bürgermeister Freytag stellt klar, dass er keine Anträge stelle, sondern Vorlagen in die Sitzungen einbringe, die dann entsprechend zu diskutieren seien. Die Aussage, dass es so etwas in diesem Lande noch nicht gegeben habe korrigiert er deutlich, denn wenn man sich mit dem Konstrukt und den Anforderungen eines Ratsbürgerentscheides auseinandersetze, so wisse man, dass man nur eine Alternative wählen könne, die mit Ja oder Nein zu beantworten sei. Er weist auf die Niederschrift des Rates vom 25.04.2016 hin, hier sei diese Frage ausführlich debattiert worden und es habe gute Gründe für diesen Ratsbeschluss gegeben, der jetzt die Ausgangslage sei. Herr Dr. Böcken entgegnet, dass es in der Stadt keinen Frieden geben werde, solange diese Situation nicht geklärt sei. Herr Günter Wagner, Römerstr. 339, Brühl, teilt mit, dass die Stadtbücherei im Oktober wegen des Einbaus neuer Fenster für längere Zeit geschlossen werde. Er fragt, ob der Bürgermeister das wisse und ob das eine Initiative der Stadt oder des Eigentümers sei. Bürgermeister Freytag ist persönlich nicht darüber informiert, es handele sich aber um ein Mietobjekt, so dass davon ausgegangen werden könne, dass es entsprechende Absprachen gegeben habe. Frau Dagmar Göbel, Anna-Schmitz-Str. 11, Brühl, erkundigt sich, warum es nur sechs Wahllokale beim Ratsbürgerentscheid gegeben habe, dies habe zu unendlich langen Schlangen geführt, so dass manche Leute deswegen nicht abgestimmt haben. Außerdem bittet sie um Information, wie es sein könne, dass kistenweise Wahlunterlagen zurückgekommen seien. Bürgermeister Freytag legt dar, dass vor etwa zwei Jahren generelle Richtlinien zur Durchführung von Bürgerentscheiden beschlossen wurden, in denen festgeschrieben sei, dass bei Bürgerentscheiden sechs Stimmbezirke vorzusehen sind. Es seien bei dem ersten Ratsbürgerentscheid in Brühl dann doch sogar sieben Stimmbezirke eingerichtet worden, trotzdem habe es im Wahllokal am Steinweg Verzögerungen gegeben, eine ähnliche Situation habe es zeitweise in Badorf gegeben. In allen anderen Stimmbezirken seien die Wahllokale problemlos erreichbar gewesen. Bislang habe es noch keine Erfahrungen in diesem Bereich gegeben und in einer Manöverkritik sei die Situation ausgewertet worden und bei künftigen Bürgerentscheiden werde man entsprechend reagieren. Er selbst habe etwa 20 Minuten in der Schlange gestanden und habe mitbekommen, dass sich die Leute sehr geduldig angestellt haben. Wenn jemand deswegen nicht gewählt habe, so sei das die jeweilige persönliche souveräne Entscheidung. Im Übrigen habe es ein zeitlich sehr umfangreiches Angebot für die Briefwahl gegeben. Zurückkommende Wahlunterlagen gebe es bei jeder Wahl, beim Ratsbürgerentscheid habe es Rückläufe im üblichen Umfange gegeben. Ursächlich seien hier Abweichungen zum Datenbestand des Einwohnermeldeamtes, beispielsweise durch nicht mitgeteilte Veränderungen. Niederschrift Rat 12.09.2016 6 von 26 2. Niederschriften vom 20.06.2016 und 05.07.2016 Gegen die Fassungen der Niederschriften vom 20.06.2016 und 05.07.2016 werden keine Einwände erhoben. 3. Rathaus Steinweg 3.1 Rathaus Steinweg 371/2016 3.2 Rathaus Steinweg Bezug: Änderungsantrag der Fraktion Linke&Piraten vom 09.09.2016 385/2016 3.3 Projekt Rathausneubau Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 11.09.2016 384/2016 Bürgermeister Freytag verweist inhaltlich auf die zur Diskussion stehende Vorlage Nr. 371/2016. Gleichzeitig ruft er aber auch die beiden Tischvorlagen 385/2016 und 384/2016 zu diesem Thema auf. Er merkt an, dass man mit dem Auftrag des Ratsbürgerentscheides gewiss keine formalen Ziele angestrebt habe. Es sei über Jahre hinweg kontrovers diskutiert und das Konzept schließlich einstimmig beschlossen worden. Die transparente Diskussion aus den Ratsgremien habe man in die Bürgerschaft tragen wollen, um eine Zustimmung zu dem guten Konzept zu erhalten und eine Befriedung mit den Brühler/innen zu erreichen. Diese Intention sei nicht erreicht worden, insofern sei der Ratsbürgerentscheid nicht aus formalen Gründen gescheitert, sondern am eigenen inhaltlichen Anspruch. Die Aufgabe, die man habe, leite er aus folgendem Zitat von Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde ab: „In dem Maße, in dem eine Gemeinschaft auf demokratische Legitimationsverfahren angelegt ist, müssen die Entscheidungen von den Menschen positiv mitgetragen werden, als von ihnen selbst getroffene und ausgehende“. Ein Ratsbürgerentscheid sei jedoch nicht konstruktiv angelegt, da die „Nein“ Stimmen keinen Hinweis darauf geben, was die jeweilige Zielsetzung sei, vielmehr gebe es verschiedene Motive: keine große Lösung, aber kleinerer Anbau oder kein Abriss sondern Sanierung oder gar keine Veränderung, also weder Neubau noch Sanierung. In diesem Vergleich sähen die 3.800 „Ja“ Stimmen im Ergebnis gar nicht so schlecht aus. Aufgabe sei aber nun, in die Zukunft zu blicken und ohne Verzögerung eine Handlungsperspektive zu entwickeln, da die Schaffung von vernünftigen Arbeitsplätzen, Barrierefreiheit und Energieeffizienz zwingend geboten sei. Keinesfalls dürfe man jetzt in Untätigkeit und Starre verfallen, dies wäre städtebaulich verheerend für Brühl. Daher schlägt er, wie in der Vorlage dargestellt, die Trennung von Bücherei und Rathauskomplex unter Wahrung des Gesamtvorteils vor, den er in den letzten Jahren auch vehement vertreten habe. Wirtschaftlich betrachtet seien die Versionen 2 und 3 nicht weit auseinander und städtebauliche Förderung sei auch bei einer veränderten Gestaltung möglich. Dies sei nur ein Vorschlag, nicht der „Stein der Weisen“, bessere Vorschläge nehme er gerne entgegen, aber man solle auch die Hände ausstrecken und dem Bürger deutlich sagen, dass man das Votum ernst nehme, den Bürger mitnehmen wolle und das Projekt gemeinsam stemmen werde. Niederschrift Rat 12.09.2016 7 von 26 Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) stellt und begründet folgenden Vertagungsantrag zur Geschäftsordnung, der mit seiner Zustimmung aufgrund des Antrages von Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) in der Niederschrift im Wortlaut wiedergegeben wird: „Obwohl es „nur“ um die Erneuerung eines Verwaltungsgebäudes und die Modernisierung der Stadtbücherei geht, bei dem ca. 300 qm städtischer Fläche neu in Anspruch genommen werden, ist das Projekt seit Jahren in der Bürgerschaft heftig umstritten. Rat und Verwaltung haben nach ausführlicher Prüfung und Abwägung von Kosten und Finanzierbarkeit fast einstimmig den Abriss und Neubau des Anbaus sowie die Erweiterung um ca. 1300 qm für ein Servicezentrum und Stadtbücherei beschlossen. Ebenso haben wir einen Ratsbürgerentscheid beschlossen, um die Akzeptanz bei den Bürgern festzustellen. Dabei ist unter den abgegebenen Stimmen eine Mehrheit gegen die „große Lösung“ sehr deutlich erkennbar, durch Verfehlen des Quorums aber nicht für den Rat bindend. Leider waren im Vorfeld der Abstimmung auch zahlreiche gezielte Fehlinformationen wie die vom „Luxusrathaus“ und dem drohenden Bankrott der Gewerbetreibenden während der Bauphase im Umlauf. Über die Gründe und Motive der Bürger, hier mit Ja oder Nein oder gar nicht abzustimmen, der Bürgermeister hat es eben gesagt, können wir nur spekulieren – das ist bei allen Abstimmungen und Wahlen so. Die politische Arithmetik geht ja von „80% haben nicht mit Nein gestimmt“ (Hans Theo Klug) und „90 % haben nicht mit Ja gestimmt“ (Harry Hupp), so waren die Interpretationen, das ist ein weites Feld und es lohnt sich nicht, da weiter in die Tiefe zu gehen, die Entscheidung ist gefallen. Nun ist der Rat gefordert, über das weitere Vorgehen zu entscheiden: Entweder „weiter so“ im Sinn der Variante 3 – nach Recht und Gesetz gerechtfertigt und im Sinne der gründlichen Überlegungen und diversen Gutachten zu den Varianten 1 bis 3 konsequent. Diesen Weg befürwortet ein Drittel unserer Fraktion. Oder wir wollen auf die sehr zahlreichen Nein-Stimmen trotz des verfehlten Quorums reagieren. Dies befürwortet die überwiegende Mehrheit unserer Fraktion. Die Vorlage des Bürgermeisters weist einen Weg, wie das Anbauvolumen durch einen getrennten Bau der Bücherei an anderer Stelle vermindert und die Ziele, nämlich Barrierefreiheit, Brandschutz, Energieeffizienz sowie angemessene Unterbringung von Verwaltung und Bücherei umgesetzt werden können. Auf einhelligen Beifall der Rathausneubau-Gegner können wir nicht hoffen, das ist auch nicht das Ziel. Unsere Fraktion bewegt in ihrer Mehrheit auch die Frage, ob nicht am Ende dieses Jahrzehnts Leerstände in städtischen Gebäuden entstehen, in denen man die Stadtbücherei komfortabel unterbringen könnte. So prognostiziert der Schulentwicklungsplan für 2020 einen Überschuss von 2300 qm Fläche in zentral gelegenen Schulgebäuden. Da ließe sich eine Stadtbücherei mit einem Bedarf von 1000 qm unterbringen – vielleicht sogar eine Bereicherung für die Schule. Die Vorlage des Bürgermeisters unterstützt die Mehrheit unserer Fraktion in den Punkten 1 bis 4, die Punkte 5 und 6 bedürfen noch der Präzisierung. Ich appelliere an den Rat, die hier aufgewiesenen Möglichkeiten wenigstens auf ihre Machbarkeit zu prüfen, statt direkt „mit dem Kopf durch die Wand“ zu gehen! Bis zur nächsten Ratssitzung sollen transparente Informationen über die Bedingungen und den Umfang möglicher Zuschüsse benannt werden, bisher sind die ja nur grundsätzlich bekannt, wie sie im Antrag der Koalition auch ins Spiel gebracht werden. Außerdem bitten wir den Bürgermeister, die Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit für einen alternativen Ausbau der Bücherei darzustellen. Dazu gehören Mietobjekte, da sehe ich keine großen Chancen wegen der hohen Preise. Der in der Vorlage genannte Bau auf dem Janshof, der könnte ein Thema für die Werkstatt sein und ganz so absurd ist das ja nicht, wie es hier gerade angesprochen wurde, es gab ja StuNiederschrift Rat 12.09.2016 8 von 26 dien von jungen Architekten, die nicht von der Stadt beauftragt waren, aber die sehr interessante Ideen dazu gebracht haben, auch in früheren Überlegungen zum Janshof gab es das ja schon. Und schließlich die Nutzung des frei werdenden Schulraums. Wir beantragen daher eine Vertagung auf die nächste Ratssitzung im Oktober.“ Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) bittet aufgrund des Vertagungsantrages um Sitzungsunterbrechung zur Beratung. Bürgermeister Freytag unterbricht die Sitzung für 20 Minuten. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) erklärt, seine Fraktion habe sich beraten und man sei der Auffassung, dass genug Zeit vergangen sei. Es werde sich bis Oktober nichts an der Zuschussfrage oder der gesamten Konfliktsituation ändern, daher könne man dem Vertagungsantrag nicht zustimmen. Eine Vertagung sei im Grunde lediglich der Versuch, die Dinge wieder auf die lange Bank zu schieben, ein Drittel der SPD Fraktion sei offenbar weiterhin für die große Lösung und es sei wirklich genug untersucht worden. Der Rat habe sich lange genug mit der Thematik auseinandergesetzt, um jetzt eine Entscheidung treffen zu können. Seine Fraktion habe immer noch großes Vertrauen in die vom Bürgermeister angestellte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die dann von der Studie auch bestätigt worden sei. Bei Plänen, die Stadtbücherei anderweitig unterzubringen, entweder über Anmietung oder eigenen Neubau, würden erhöhte Ausgaben durch Miete oder Baukosten für eine zweite Baustelle in der Stadt entstehen und Synergieeffekte verloren gehen. Auch die Unterbringung in ggfs. freiwerdendem Schulraum würde weitere Baukosten mit sich bringen. Er verstehe nicht, wo sich hier noch wesentliche Änderungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit ergeben sollten, so dass seine Fraktion den Vertagungsantrag ablehne. Ratsherr Berg (SPD) legt Wert auf die Feststellung, dass es bislang guter Brauch gewesen sei, Vertagungsanträgen einer Fraktion, die Beratungsbedarf habe, zuzustimmen. Er bedauere, dass die CDU-Fraktion diesem Brauch nicht folgen könne, insbesondere, weil dadurch die Chance entgehe, das Thema der Förderfähigkeit, welches in dieser Konkretheit erst relativ kurz auf dem Tisch sei, noch weiter betrachten zu können. Hierdurch hätte sich voraussichtlich die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Variante 3 weiter verbessert. Diese Betrachtung hätte sicher die Bereitschaft eines Teiles seiner Fraktion, der Variante 3 zuzustimmen weiter gefestigt, eventuell sogar ausgeweitet. Wenn dieser Brauch jedoch gebrochen werde und damit eine Tradition aufgegeben werde, sehe sich seine Fraktion nicht in der Lage, dem Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE zu folgen. Beschluss: Der Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 26 : 17 : 0 Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) stellt fest, dass die Verwaltungsvorlage nur vom Bürgermeister gezeichnet sei. Seine Fraktion sei weiterhin der Auffassung, dass die Lösung inkl. Unterbringung der Bücherei die sachlich gerechtfertigte und wirtschaftlichste sei. Bezogen auf die Wirtschaftlichkeit gebe es keine neuen Sachverhalte. Bezüglich des Ratsbürgerentscheides macht er deutlich, dass dieses Verfahren in unserem kommunalen System klaren Spielregeln unterliege, demnach sei ein Ratsbürgerentscheid bei Nichterreichen des Quorums gescheitert und die Entscheidung liege dann wieder beim Rat. Da- Niederschrift Rat 12.09.2016 9 von 26 her gehe es nicht um die Frage, einen Ratsbürgerentscheid zu missachten, sondern den Auftrag wahrzunehmen, sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Es sei unverständlich, warum große Teile dieses Rates jetzt von der ursprünglichen Meinung abweichen. Der Antrag von CDU und GRÜNE sei inhaltlich dem Grunde nach am 25.04.2016, bis auf zwei Enthaltungen, allgemeines Gedankengut in diesem Rat gewesen. Zu Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit werde es auch in vier, fünf oder sechs Wochen keine neuen Erkenntnisse geben. Punkt 4 der Verwaltungsvorlage beinhalte bereits eine Vertagung und somit Zeitverlust. Der Grund für die externe Studie sei ja gerade das große Misstrauen von Teilen der Bürgerschaft in die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Verwaltung gewesen. Die Studie habe aber ja bereits bestätigt, dass die große Lösung die wirtschaftlichste sei, warum solle man dann jetzt wieder kleinere Lösungen untersuchen. Den Sinn eines Mediationsverfahrens nach der Planungswerkstatt sieht er ebenfalls nicht, hierfür müssten widerstreitende Meinungen vorliegen, so dass der Bürgermeister offenbar jetzt schon davon ausgehe, dass der Konflikt nicht zu lösen sei. Entweder man entscheide sich für Bürgerbeteiligung oder für Mediation, beides zusammen gehe seiner Meinung nach nicht. Eine Denkmalschutzwürdigkeit des Rathaus-Anbaus könne er ebenfalls beim besten Willen nicht erkennen. Es könne keinesfalls angehen, dass, wie auch im Antrag der Fraktion Linke&Piraten vorgeschlagen, plötzlich wieder über Sanierung geredet werde, da alle wissen, dass das der größte Fehler wäre, den man machen könne, dies würde die Gefahr einer „Minderheitendiktatur“ bergen. Das Quorum sei vom Gesetzgeber gezielt bei 20 % festgesetzt worden, damit nicht mit einer Minderheit, bezogen auf die Gesamtwählerschaft eine Entscheidung herbeigeführt werden könne. Im Übrigen habe das Quorum sogar früher einmal 25% betragen und sei im Laufe der Zeit erst auf 20 % abgesenkt worden. Abschließend stellt er fest, dass es in dieser Angelegenheit keine Befriedung geben werde, so dass man diesen Konflikt einfach einmal durchstehen müsse. Der gemeinsame Antrag mit der Fraktion Grüne enthalte daher keine neuen Erkenntnisse, sondern sei eine Subsumierung der hier erfolgten langjährigen Beratungen. Bürgermeister Freytag konstatiert, dass Herr Klug und er fundamental unterschiedliche Vorstellungen im Umgang mit dem Ergebnis des Ratsbürgerentscheides haben. Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) liest die Erläuterungen zum Antrag seiner Fraktion vor. Bezüglich der Ausführungen von Herrn Klug in Sachen „Minderheitendiktatur“ habe er bei Ansicht der Vorlage und unter Berücksichtigung des Ratsbürgerentscheides den Eindruck, dass gerade die CDU Fraktion nicht die Interessen der Mehrheit der Brühler Bürger vertrete. So eine Entscheidung gegen den Willen der Bürgerschaft „durchzuprügeln“ sei aus seiner Sichtweise nicht korrekt und eine „Minderheitendiktatur“. Ratsherr Riedel (Linke&Piraten) hat, seit er in Brühl wohnt, den Eindruck, Herr Klug habe es nicht so mit der Bürgernähe, die CDU habe seitdem immer weiter politisch verloren und die nächsten Wahlen würden zeigen, ob die CDU ihre Klientel noch treffe. Der Sprecher der Brühler Initiative Rathaus Steinweg habe die Fraktionen angeschrieben mit dem Vorschlag, in einen Dialog zu treten. Er bedauert, dass diese Möglichkeit der Annäherung offenbar mit einer heutigen Beschlussfassung ungenutzt bleiben werde. Dies zeige wenig Dialogbereitschaft und kein Entgegenkommen für die Bürger/innen, die fast das Quorum erreicht hätten. Es sei ebenso befremdlich, dass die Koalition CDU und GRÜNE der zweitgrößten Fraktion im Rat eine Vertagung verwehren. Niederschrift Rat 12.09.2016 10 von 26 Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) ist der Auffassung, dass der Vertagungsantrag der SPD-Fraktion nur scheinbar eine gute Strategie sei, da nach dem Ratsbürgerentscheid gut zwei Monate vergangen seien, die ihre Fraktion intensiv mit eindeutigem Ergebnis genutzt habe. Mit Ausnahme auf den Hinweis auf die Hauptschule habe sie bislang keinen einzigen konstruktiven Vorschlag der SPD Fraktion gehört, so dass man nicht davon ausgehen könne, dass in den nächsten Wochen noch ein entsprechender Antrag aus dem Boden gestampft werden könne. Zumindest habe die SPD-Fraktion jetzt aber durch den abgelehnten Vertagungsantrag das gute Gefühl, zusammen abstimmen zu können. Inhaltlich legt sie dar, dass Bürger/innen aufgrund von Umfrageergebnissen Großprojekten kritisch gegenüberstehen und sich eine stärkere Beteiligung an Planungsvorhaben wünschen. Gleichzeitig gebe es ein großes institutionelles Misstrauen hinsichtlich Informationen, die von der Kommunalpolitik oder Verwaltung kommen. Trotz dieser schwierigen Bedingungen, habe sich die Mehrheit des Brühler Rates bei der großen Spannbreite an Möglichkeiten der Bürger/innenbeteiligung, die von Informieren über Mitwirken bis zum Mitentscheiden reicht, für das Maximum, den Ratsbürgerentscheid, entschieden. Obwohl der Ratsbürgerentscheid gescheitert sei, sei es richtig gewesen, die Bürgerschaft zu beteiligen. Das Ergebnis – geringe Wahlbeteiligung, überwiegende Skepsis der Abstimmenden, gescheitertes Quorum – habe gezeigt, welches Konfliktpotenzial das Projekt in sich birgt. Zu Tage gekommen sei eine Vielzahl an Konflikten, wie Misstrauen gegenüber dem Bürgermeister, der Verwaltung und der Politik trotz Einbeziehung eines neutralen Gutachtens; unterschiedliches und teilweise auch widersprüchliches Informationsniveau der Akteure; verschiedene Interessenskonflikte (größere Stadtbücherei im Rathausneubau vs. Kaffeetrinken im Durchgang zum Janshof) sowie verschiedene Wertekonflikte, wie der Wunsch nach Erhalt der bestehenden Architektur und der Wunsch nach einem völlig barrierefreien Gebäude nach neustem energetischem Standard. Weiterhin habe sich der Konflikt mit der Initiative einiger Einzelhändler z.B. in einer „Nein!“ -Kampagne niedergeschlagen, bei der es aber nicht um das Für und Wider einer Bürgerinformationsstelle und einer Stadtbücherei gegangen sei, sondern um die verständlichen Sorgen der Auswirkungen einer Großbaustelle in der Innenstadt. Durch die intensive Beratung der letzten zwei Monate sei ihrer Fraktion klar geworden, dass das Ergebnis des Ratsbürgerentscheides nicht interpretierbar sei, weil die Konfliktgemengelage zu komplex sei. Daher habe man alle möglichen Argumente und Varianten nochmals intensiv auf den Prüfstand gestellt mit dem Ergebnis, dass es viele denkbare Lösungen gebe; ein Neubau, der sowohl Raum für Verwaltungsnutzung, Bürgerberatung und auch Stadtbücherei umfasse, aber die beste Lösung sei. Hauptargument hierfür sei die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und die Chance, ein barrierefreies, energetisch sinnvolles Gebäude, mit einem Ort der Bildung und Begegnung in einer Stadtbücherei zu errichten. Dass der Bürgermeister aus demokratischen und moralischen Gründen den Rat dazu drängen wolle, am Abrissbeschluss festzuhalten und die Idee einer Doppelbaustelle zu verfolgen, sei vermessen. Dies heiße sinngemäß: „Hauptsache es sieht so aus, als machten wir etwas anderes“. Dabei wolle er sowohl beim Abriss, als auch bei allen Nutzungen inklusive Bücherei bleiben, nur eben als Doppelprojekt, gar Doppelbaustelle und dafür würde er sogar – und das sei absehbar – eine Unwirtschaftlichkeit in Kauf nehmen. Niederschrift Rat 12.09.2016 11 von 26 Im Beschlussentwurf der Koalition CDU und GRÜNE seien einige Anpassungen und Konkretisierungen vorgenommen worden. So sollen Janshof und Rathaus im Rahmen des Architektenwettbewerbs in einem kombinierten Verfahren überplant werden. Darin sollen die Vorschläge der Bürgerwerkstatt einfließen. Das Gebäude solle die neuesten energetischen Möglichkeiten ausschöpfen. Der Durchgang zum Janshof solle so breit wie möglich ausfallen und es solle eine flexible Raumnutzung ermöglicht werden. Die Innenstadtbelastung solle durch eine Überwachung der Baustellenorganisation so gering wie möglich ausfallen und es solle eine strikte Einhaltung des Kostenrahmens festgeschrieben werden. Frau Mäsgen weist darauf hin, dass ihre Fraktion sich die Sache mit diesem Beschlussentwurf nicht einfach gemacht habe und selbstverständlich entscheide bei ihnen jedes Ratsmitglied nach eigenem Wissen und Gewissen, es gebe keinen Fraktionszwang. Die Entscheidung sei nicht gefühlsmäßig, aus persönlichen Interessen oder im Hinblick auf zukünftige Wahlen getroffen worden, sondern es sei der inhaltlich und wirtschaftlich sinnvollste Weg. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erinnert daran, dass seine Fraktion den Ratsbürgerentscheid nicht als geeignetes Mittel gehalten habe, um eine Befriedung herbeizuführen. Die Diskussion zeige, dass diese Befriedung auch nicht herbeigeführt werden konnte. Im Rat selbst habe damals fast völlige Einigkeit bestanden und das Ergebnis des Ratsbürgerentscheides mache in der Tat niemanden glücklich. Es gebe in einer Demokratie aber Spielregeln, die zu akzeptieren seien. Die sehr knappe Entscheidung in England beim Brexit sei viel existenzieller gewesen, aber dort habe man die Spielregeln akzeptiert. Die Rathausfrage in Brühl werde nicht das gesamte Schicksal dieser Stadt bestimmen. Das Quorum wurde nicht erfüllt und daher sei es für alle Mitglieder des Rates völlig legitim und auch geboten, nach der eigenen Überzeugung abzustimmen. Er habe seit 2011 stets die Überzeugung gehabt, dass die Variante 3 die wirtschaftlichste und zukunftssicherste Lösung sei und dabei bleibe er auch heute. In der ganzen Diskussion habe es für ihn kein Argument gegeben, welches überlegenswert gewesen wäre, hinsichtlich der Bibliothek wisse keiner, was die Zukunft sage, aber mit Variante 3 schaffe man eine zentrale, städtebaulich überzeugende Lösung mit allen Möglichkeiten. Außerdem sei auch die Stadtwerke GmbH für die Stadt von enormer Wichtigkeit, schließlich trage sie netto 7 Mio. Euro zum städtischen Haushalt bei, so dass die Planung eines Servicecenters an dieser zentralen Stelle in der Stadt im Architektenwettbewerb verankert werden solle. Den Vorschlag des Bürgermeisters, einen zweiten Neubau für die Stadtbücherei zu planen, halte er für eine absolute Mogelpackung, da sich jeder ausrechnen könne, dass zwei Neubauten teurer seien als einer. Auch für eine Mietlösung seien keinerlei Vorteile erkennbar, da man bislang solche Mietkosten ja gerade sparen wollte. Er fragt sich, warum der Bürgermeister nicht zu seinen Überzeugungen stehe, die unabhängigen Gutachter hätten doch alle Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Verwaltung bestätigt, die Verwaltungsvorlage sei ein fauler politischer Kompromiss. Zudem rügt er ausdrücklich, dass die Verwaltung an entscheidender Stelle ihre Hausaufgaben nicht gemacht habe. Obwohl etliche Male nach Fördermöglichkeiten gefragt wurde, stelle sich erst 2 Monate nach dem Ratsbürgersentscheid heraus, dass der Bau der Bücherei mit bis zu 70 % gefördert werden könne, so dass sich die Wirtschaftlichkeit des Projekts nochmals günstiger darstelle. Niederschrift Rat 12.09.2016 12 von 26 Die seit Jahren ausstehende Entscheidung müsse jetzt endlich getroffen und dann auch akzeptiert werden. Bürgermeister Freytag möchte sich nicht zu den einzelnen Vorwürfen rechtfertigen, bei seinen Vorschlägen sei jedoch selbstverständlich auch die Wirtschaftlichkeit gegeben. Die Ausführungen von Herrn Pitz seien alle vom Stand Juni 2016, er habe dabei aber den Kernpunkt, nämlich den 03.07.2016 nicht aufgegriffen, aber da sei man nun mal unterschiedlicher Meinung. Man könne ihm aber wohl nicht vorwerfen, dass er vor einem Dreivierteljahr noch nicht antizipieren konnte, was er in einer Lenkungsgruppensitzung am vergangen Dienstag von der Firma, die die Stadt bei städtebaulichen Maßnahmen begleite, erfahren habe, nämlich dass es neue Tendenzen in der Städtebauförderung gebe. Ratsherr Weber (GRÜNE) weist insbesondere die „Nein-Sager“ beim Ratsbürgerentscheid darauf hin, dass nicht klar sei, was mit diesem „Nein“ für Brühl erreicht werden solle, die Interessen seien sehr unterschiedlich. Wenn er beispielsweise Herrn Hupp frage, was er möchte, so werde er keine Antwort mit einer konkreten Zukunftsvision bekommen. Er sei selber vor vier, fünf Jahren hinsichtlich des Abrisses oder Neubaus des Rathauses noch äußerst skeptisch gewesen, über die Jahre habe sich aber die unsägliche Situation der Stadtbücherei, für die man sich bald schämen müsse, zu einem „Herzensanliegen“ entwickelt. Er sei als Ratsmitglied gewählt worden, um sich über die Zukunft Brühls Gedanken zu machen und von einer adäquaten Neuaufstellung der Bücherei könne Brühl nur profitieren. Hier zurück zu rudern und ein neues Verfahren anzustreben, sei völlig kontraproduktiv und mache Brühl nicht zukunftsfähig. Heute sei er hundertprozentig davon überzeugt, dass Variante 3 die beste und einzige Lösung für Brühl sei. Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) stellt heraus, dass der Vorschlag des Bürgermeisters erstmal auf Wirtschaftlichkeit überprüft werden müsse und das Ergebnis sei ungewiss. Es gebe aber ja bereits eine dargestellte Wirtschaftlichkeit und alle Argumente, die noch dazugekommen seien, werden die Wirtschaftlichkeit nur verbessern. Der Grundtatbestand, dass der gemeinsame Bau förderungsfähig sei, stehe seit 2008 in den Richtlinien und hätte daher bekannt sein können. Die Linie der SPD Fraktion in der Rathausfrage könne er nicht erkennen, da sie nach 2011 jetzt bereits zum zweiten Male umfalle und zurückrudere. Er sei hier im Rat zum Wohle der Stadt Brühl und nicht auf das nächste Wahlergebnis seiner Partei verpflichtet worden. Dieser Verpflichtung fühle er sich gebunden. Das Quorum wurde nicht erreicht, im Gegenteil seien viele Leute gar nicht zur Wahl gegangen. Er könne nicht beurteilen, was diese Leute mit ihrer Nicht-Wahl sagen wollten, ebenso wenig, wie er die Gründe für die Nein-Sager bewerten könne. Man könne es in dieser Frage nicht jedem recht machen, sondern habe nur das Wohl der Stadt Brühl im Blick zu halten, alle nötigen Informationen dafür seien vorhanden, so dass man jetzt auch so abstimmen solle. Ratsherr Berg (SPD) bekennt, dass er zu dem Drittel der Fraktion gehöre, das nach wie vor für die Variante 3 sei. Gegen den Vorwurf des Umfallens und der taktischen Spiele verwehre er sich jedoch, da jeder das gute Recht habe, das Ergebnis des Ratsbürgerentscheides anders zu interpretieren, davor habe er Respekt. Er macht deutlich, dass auch diese Kollegen im Interesse der Stadt handeln. Man habe es sich in der Fraktion nicht leicht gemacht und eine lange intensive und sachliche Diskussion, geprägt von Respekt und Wertschätzung, geführt, mit dem Ergebnis nicht einig zu sein. Dies könne einmal vorkommen und sei nichts Schlimmes oder Ehrenrühriges und man gehe damit auch ganz offen und transparent um. Mit der Ablehnung des Vertagungsantrages nehme man seinen Kollegen nun die Chance, sich vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse nochmal mit dem Niederschrift Rat 12.09.2016 13 von 26 Thema zu befassen, daher sei er nun solidarisch mit seiner Fraktion und könne dem Antrag von CDU und GRÜNE nicht zustimmen. Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) bemängelt, dass die Wirtschaftlichkeitsfrage auf Berechnungen basiere, die in keinster Weise verbindlich seien, daher begrüße er die Vorlage mit dem Bemühen, die korrekten Zahlen zu ermitteln. Zur Entscheidungsfindung könne man die Zahlen aus der Vergangenheit nicht nehmen. Viele Faktoren, die jetzt in die Diskussion eingeflossen seien, seien gerade im Bereich Sanierung nicht berücksichtigt worden. Erst nach Vorlage korrekter Zahlen solle man sich ein Urteil bilden und auch dann erst werde er die Frage von Herrn Weber beantworten, seine Tendenz könne man aus dem Änderungsantrag seiner Fraktion ablesen. Ratsherr Weitz (SPD) schließt sich den Worten von Herrn Berg an und empfindet es als anmaßend, dass sich Frau Mäsgen als außenstehende Person über den Meinungsfindungsprozess seiner Fraktion und den Umgang mit dem freien Mandat ein Urteil erlaube. Dies sei auch nicht ihre Aufgabe, sie solle sich lieber darauf konzentrieren, die Angelegenheiten der Brühler/innen im Rat zu vertreten. Ihn ärgere die Behauptung, dass es keine andere wirtschaftliche Möglichkeit gebe, die Rathausfrage zu lösen. Variante 3 sei als wirtschaftlichstes Ergebnis der Studie nur entstanden, weil man Rahmenbedingungen, wie die Integration von Bücherei und Servicecenter sowie Zusammenführung der Verwaltung unter einem Dach, gesetzt habe. Bei anderen Rahmenbedingungen hätte man andere Ergebnisse bekommen, daher brauche man hier keine Legende stricken. Frau Mäsgens Ausführungen erinnern ihn an die Eskalationsstufen nach Glasl, denn wenn weiter so verfahren werde, bewege man sich mit großen Schritten auf die letzte Stufe zu, die da heiße „Gemeinsam in den Abgrund“. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) stellt klar, dass die Vertagung kein taktisches Spiel sei. Er möchte wissen, wie die anderen Fraktionen reagiert hätten, wenn sie nach der letzten Fraktionssitzung an einem Samstagabend einen recht bedeutsamen und wegweisenden Antrag per Email zugeschickt bekämen und am Montag dann gleich darüber entscheiden müssten. Insbesondere wenn es zeitgleich eine Vorlage des Bürgermeisters gebe, die neue Alternativen weise, aber noch nicht beschlussreif sei, da noch wesentliche Informationen fehlen. Nach sorgfältiger Abwägung hätte ja auch heraus kommen können, dass die anderen Alternativen tatsächlich nicht wirtschaftlich oder nicht umsetzbar seien. Wenn man die Bürger jedoch frage, müsse man auf diese sehr deutliche Antwort, auch wenn sie nicht bindend sei, eingehen und sich zumindest über Alternativen Gedanken machen. Dies wäre in den nächsten sechs Wochen sicher möglich gewesen und hätte keine Neuauflage sämtlicher Gutachten bedeutet. Ratsherr Hosmann (CDU) führt aus, Demokratie bestehe aus Sieg und Niederlage, hohen und knappen Siegen und hohen und knappen Niederlagen, aber es gebe immer ein Ergebnis. Dieses Ergebnis müsse man akzeptieren und dies sei absolut nicht undemokratisch. Einige Ratsmitglieder seien nur mit wenigen Stimmen Vorsprung gewählt worden und bei olympischen Spielen käme man auch nicht weiter, wenn man die Norm um ein Zehntel verpasse, dies müsse jeder einmal verstehen. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) widerspricht der Meinung von Herrn Weitz, dass das Ergebnis nur aufgrund der vorgegebenen Rahmenbedingungen zustande gekommen sei, von Legendenbildung könne hier keine Rede sein. Zu der Studie sei es nur gekommen, weil die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Verwaltung damals angezweifelt wurden. Die externe Prüfung der drei Varianten sei daraufhin aufgrund der Vorgaben der Gegner der großen Lösung erfolgt. Herr Hupp traue indes den Zahlen immer noch nicht, er behaupte Niederschrift Rat 12.09.2016 14 von 26 ständig, die Zahlen seien falsch ohne dies jedoch zu begründen. Herr Hupp befürworte offenbar die Sanierung und solange die Zahlen nicht die Sanierung bestätigen, werde er darauf beharren, dass er zunächst die richtigen Zahlen benötige. Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) denkt, dass das einzig Neue was Beratungsbedarf rechtfertige die Idee sei, die Bücherei irgendwann in der Hauptschule unterzubringen. Dies impliziere jedoch, dass man heute mit der Schulentwicklungsplanung schon fertig sein müsse, um in der nächsten Ratssitzung eine so weitreichende Feststellung treffen zu können, so dass ihm dieser Vorschlag viel zu ambitioniert erscheine. Bürgermeister Freytag lässt über den Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE als weitestgehenden Antrag abstimmen. Beschluss: Der Rat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Ratssitzung am 31.10.2016 unter Beachtung der, im gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.09.2016, Vorlage-Nr. 384/2016, genannten Kriterien analog zu dem am 25.04.2016 einstimmig beschlossenen Architektenwettbewerb einen Beschlussentwurf zur Durchführung eines kombinierten Wettbewerbes Hochbau mit Freiraumanteil (Janshof) vorzulegen (nach Möglichkeit incl. Pflichtenheft). 2. Bei der Erarbeitung des Beschlussentwurfes hat der Bürgermeister folgende weitere Punkte zu berücksichtigen:  Der Neubau soll die neuesten energetischen Möglichkeiten ausschöpfen, die sich an Klassifizierungen wie z.B. der DGNB-Klassifizierung oder am „Plusenergiegebäude“ orientieren.  Die Kubatur des Neubaus soll so gestaltet sein, dass ein möglichst breiter Durchgang zum Janshof verbleibt.  Es soll das Konzept der flexiblen Raumnutzung verfolgt werden. So kann überlegt werden, ob durch verschiebbare Wandelemente multifunktionale Räume etwa für Gruppenarbeit (besonders wichtig für die Stadtbücherei), Besprechungen oder für stadt- oder quartiersbezogene Aktivitäten und Veranstaltungen im Bedarfsfall zusammengelegt werden können. Auch Büros sollen wechselnden Anforderungen genügen und eine Nutzung durch mehrere Nutzer*innen (Jobsharing, teilweises Homeoffice etc.) ermöglichen. Bei der Planung zu berücksichtigen ist auch, dass Serviceeinrichtungen und Stadtbücherei unterschiedliche Öffnungszeiten außerhalb der allgemeinen Büroarbeitszeiten haben können. Eine Abtrennbarkeit von Teilen des Gebäudes für andere Nutzungen im Fall eines geänderten Raumbedarfs in der Zukunft soll möglich sein.  Die Ergebnisse des für November geplanten Workshops zur Gestaltung des Janshofes werden den Architekt*innen umgehend zur Kenntnis gegeben. 3. Der Bürgermeister erarbeitet ein Konzept zur Einrichtung eines Projektmanagements, das Planung und Überwachung der Bauzeiten und Baustellenorganisation zwecks Minimierung der Innenstadtbelastung sowie das Controlling zur strikten Einhaltung des Kostenrahmens beinhaltet. Niederschrift Rat 12.09.2016 15 von 26 4. Der Bürgermeister legt einen Zeitplan zur Umsetzung vor. Abstimmungsergebnis: 4. 26 : 12 : 5 Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Jahresabschluss 2015 346/2016 Bürgermeister Freytag bittet abzustimmen, über Punkt 1 und 4 der Vorlage. Die Punkte 2 und 3 sollten nach der Diskussion in der Aufsichtsratssitzung zurückgestellt werden. Ein neuer Gewinnverwendungsvorschlag könne im Zuge der Haushaltsabwicklung in der nächsten oder übernächsten Sitzung eingebracht werden. Beschluss: Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse herbeizuführen: Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH beschließt: 1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2015 gemäß § 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages wird in der vorgelegten Form festgestellt. 2. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: 5. einstimmig Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung 5.1 außerplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Wertkorrektur auf Forderungen im Bereich BSHG/SGB XII 229/2016 Beschluss: Der Rat beschließt einen außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 20.000 € bei Sachkonto 547310 / Kostenstelle 31030300 für Wertkorrekturen im Bereich BSHG/SGB XII. Deckung: Einsparung bei Sachkonto 547310 / Kostenstelle 31012000 (Wertkorrektur im Bereich UVG). Abstimmungsergebnis: 6. einstimmig Änderung der Beitragssatzung Kindertagesbetreuung Beitragssatzung OGS 319/2016 Beschluss: Der Rat beschließt die beigefügte zweite Satzung zur Änderung der - Beitragssatzung Kindertagesbetreuung - Beitragssatzung OGS Niederschrift Rat 12.09.2016 16 von 26 Abstimmungsergebnis: 7. einstimmig Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-MeitnerStraße" - Veränderungssperre gemäß § 14 - 18 BauGB - 204/2016 Beschluss: Der Rat beschließt gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), folgende Satzung nebst zugehöriger Begründung über die Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“. Satzung der Stadt Brühl zur Veränderungssperre gemäß §§ 14 - 18 Baugesetzbuch (BauGB) für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-MeitnerStraße“ vom 12.09.2016. Der Rat der Stadt Brühl hat am 12.09.2016 gemäß den §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 + 2 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) ), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“ eine Veränderungssperre beschlossen. §1 Für folgende Grundstücke wird gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB eine Veränderungssperre beschlossen: In der Flur 23 die Flurstücke 300, 307 und 308. (Siehe Übersichtsplan zur Veränderungssperre im Maßstab 1:2.000) §2 Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen gemäß § 14 Abs. 1 BauGB: 1. Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch - Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen - nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden 2. Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Änderung von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden und gemäß § 14 Abs. 2 BauGB gilt: Niederschrift Rat 12.09.2016 17 von 26 3. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde sowie gemäß § 14 Abs. 3 BauGB gilt: 4. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. §3 Inkrafttreten und Fristen Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 2 BauGB in Kraft. Sie tritt außer Kraft sobald und so weit für ihren Geltungsbereich (§ 1) ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit Inkrafttreten dieser Satzung. §4 Entschädigung Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstehende Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB). Nach § 18 Abs. 2 BauGB ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Der Entschädigungs-berechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde. Für den Bescheid über die Festsetzung der Entschädigung gilt § 122 BauGB entsprechend. Brühl, 13.09.2016 Der Bürgermeister (Dieter Freytag) Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung der Stadt Brühl über die Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise- Meitner-Straße“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Niederschrift Rat 12.09.2016 18 von 26 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen der aufgeführten Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, c) der Satzungsbeschluss ist vorher beanstandet worden oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brühl vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hinweise: Die Satzung kann während der Öffnungszeiten im Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Brühl, Rathaus Uhlstraße 3, Zimmer A 123 und A 125 eingesehen werden. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungssperre wird hingewiesen. Brühl, 13.09.2016 Der Bürgermeister (Dieter Freytag) Abstimmungsergebnis: 8. einstimmig Maßnahmen zur Darstellung und Hervorhebung internationaler Städtepartnerschaften und -freundschaften 349/2016 Erster Beigeordneter Brandt weist darauf hin, dass im KPTA die Frage aufgekommen sei, ob Leamington Platz die richtige Bezeichnung sei, da die Stadt ja Royal Leamington Spa heiße. Nach Prüfung werde der Name üblicherweise mit Leamington Spa oder Leamington abgekürzt, so dass eigentlich alle Varianten denkbar seien. Er schlägt jedoch vor, nach Beschlussfassung eine konkrete Abstimmung mit der Partnerstadt vorzunehmen, damit dort keine Aversionen hervorgerufen werden. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) hat im Grunde nichts gegen eine Benennung, jedoch handele es sich bei der Umbenennung eines Teils des Franziskanerhofes nicht um einen Platz sondern nur um einen halben Platz. Dies sei keine Städteplanung, verwirre die Leute nur und sei auch nicht angemessen. Der Franziskanerhof sei historisch gewachsen und solle nicht künstlich geteilt werden. Das Gleiche gelte für Brühl-Mitte. Er ist der Auffassung, dass man jeweils einen richtigen Platz finden solle, der den Namen dann auch würdig tragen könne. Niederschrift Rat 12.09.2016 19 von 26 Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) meint, man solle sich im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Leamington in Verbindung setzen und nachfragen, ob die Planung so auf Zustimmung treffe. Erster Beigeordneter Brandt räumt ein, dass dies ein probater Weg sei, jedoch seien die Benennungen noch nicht kommuniziert worden, da zunächst eine Beschlussfassung vorliegen solle. Ratsfrau Esser (CDU) erklärt, dass im KPTA dahingehend beraten wurde, dass es eine Symbolkraft habe, den Partnerstädten aufgrund des Antrages des Partnerschaftsvereines einen Platz zu widmen. In Sceaux gebe es ja auch den Brühl-Platz. Die Verwaltung habe sich Gedanken gemacht, welche Plätze in Frage kommen, die Angelegenheit irgendwann auf irgendeinen Platz zu verschieben, sei nicht zielführend. Der neugestaltete Raum biete sich ihrer Meinung nach an und es müsse ja keine postalische sondern eine symbolische Adresse sein. Bürgermeister Freytag erläutert, dass es sich um eine Initiative des Fördervereins Brühler Städtefreundschaften handele, die er voll unterstütze. Er verfolge diese Diskussion seit über 25 Jahren, es sei immer beabsichtigt gewesen, in dieser Richtung tätig zu werden, es sei aber nie eine geeignete Stelle gefunden worden. Wenn man diese Lösung jetzt nicht weiter verfolge, werde man die nächsten 25 Jahre immer noch keinen Platz für die Partnerstädte finden, was er sehr bedauern würde. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) schließt sich dem an und möchte die vorgeschlagene Lösung auch unterstützen, in Sceaux sei der Place de Brühl auch in einer zentral gelegenen Ecke eines Platzes angesiedelt worden. Immer wenn es neue Baugebiete gebe, gebe es auch sehr nachvollziehbare Vorschläge der dort Wohnenden, denen in aller Regel gefolgt werde. Bevor man dann irgendeinen Wendehammer in einem Neubaugebiet entsprechend der Partnerstädte benenne, sei die hier vorgeschlagene zentrale Lösung die richtige. Ratsherr Hosmann (CDU) erinnert daran, dass seine Fraktion vor Jahren schon mal vorgeschlagen habe, den Brunnen vor der Realschule mit dem zugehörigen Platz so zu benennen. Beschluss: Der Rat beschließt folgende Maßnahmen zur Darstellung und Hervorhebung internationaler Städtepartnerschaften und –freundschaften: 1. Benennung und Umbenennung des neuen Platzes an Brühl-Mitte (jetzt Carl- SchurzStr.) In Sceaux Platz und Umbenennung eines Teils des Franziskanerhofes in Leamington Platz 2. Verlegung einer Bodenplatte als Wegweiser / Kompass zu den Partnerschafts-und Freundschaftsstädten 3. Aufstellung eines Beschilderungssystems an den „Einfallsstraßen“ der Stadt 4. Die notwendigen Mittel in den Haushalt 2017 einzustellen Abstimmungsergebnis: Niederschrift Rat 12.09.2016 einstimmig bei 2 Enthaltungen 20 von 26 9. Kultur- / Festivalprogramm 2017 291/2016 Beschluss: Der Rat beauftragt den Bürgermeister mit den Planungen und der Durchführung des Kultur- und Festivalprogramms 2017 einschließlich der Mittelbereitstellung im 1. Halbjahr 2017 und vorbehaltlich der Ergebnisse der Haushaltsberatungen auch für das 2. Halbjahr 2017. Abstimmungsergebnis: einstimmig 10. Bildung der Einigungsstelle nach § 67 LPVG NW (Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen) 293/2016 Beschluss: Der Rat stimmt in Ausführung des § 67 LPVG NW der Berufung von - Herrn Prof. Siegfried Willutzki, Köln, zum Vorsitzenden und - Herrn Verwaltungsdirektor a. D. Hans-Jürgen Geller, Brühl, zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadtverwaltung Brühl zu. Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person oder, falls sie verhindert ist, der Stellvertretung und sechs Beisitzer/innen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden. Der Rat legt fest, dass für das jeweilige Einigungsstellenverfahren die personalverantwortlichen Personen der umliegenden Kommunen zu Beisitzerinnen und Beisitzern berufen werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig 11. Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW hier: Verfahren ab 01.01.2016 347/2016 Beschluss: Der Rat beschließt die Ausübung des Vorschlagsrechts der Stadt Brühl als Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW, auf den Schulausschuss zu übertragen ist. Abstimmungsergebnis: Niederschrift Rat 12.09.2016 einstimmig 21 von 26 12. Förderaktivitäten der Kreissparkasse Köln in der Stadt Brühl im Jahre 2015 hier: Schreiben der KSK vom 12.07.2016 306/2016 Beschluss: Der Rat nimmt den Bericht der Kreissparkasse Köln über ihre Förderaktivitäten in der Stadt Brühl im Geschäftsjahr 2015 zur Kenntnis. 13. Anträge 13.1 Übernahme der Förderschulen durch den Rhein-Erft-Kreis Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 26.08.2016 356/2016 Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) korrigiert die Berichterstattung im Kölner Stadtanzeiger dahingehend, dass der Ausschuss des Kreistages zur Zeit zwar keinen entsprechenden Beschluss gefasst habe, jedoch angekündigt habe, dass, wenn ein großer Teil der Kommunen die Förderschulen an den Kreis übertragen möchten, der Kreis positiv darüber nachdenken werde. Die Förderschulen sollen zentralisiert werden, so dass diese Aufgabe dann sinnvoller Weise auch vom Kreis zu tragen sei. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) findet es eigenartig, dass die FDP im Kreis dieser Vorlage zugestimmt habe, die im Wesentlichen enthalte, dass man nichts tue. Es habe vorher ein Gutachten gegeben, dass der Kreis die Förderschulen aufgrund der besseren Ordnungsmöglichkeiten übernehmen solle, darauf konnte sich die Koalition aber offenbar nicht einigen. Jetzt werde auf diese Weise versucht, das Ganze auf den Weg zu bringen, was sicherlich in der Sache richtig sei. Die Stadt zahle für die Pestalozzischule einmal als Träger für die Schule und über die Kreisumlage auch noch für die anderen Schulen. Die Alternative wäre eine differenzierte Kreisumlage, welche auch zielführend sei. Ratsherr Riedel (Linke&Piraten) ist der Auffassung, dass gerade diese Schulform immer mehr in den Rahmen Inklusion falle, so dass man sich im Schulausschuss überlegen solle, eine Inklusionsschule daraus zu machen, denn da gebe es die geringsten Schwierigkeiten, diese Kinder an den anderen Regelschulen zu integrieren. Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) verweist auf das Gutachen des Kreises, nach dem man drei zentrale Förderschulstandorte habe. Ergebnis der Diskussion im Kreis sei dann gewesen, dass es sinnvoller sei, Schulen in kommunalen Zweckverbänden zu organisieren als zentral im Kreis. Der Arbeitsauftrag sei, durch interkommunale Kooperation mit gerechten Finanzierungsstrukturen diese Aufgaben wahrzunehmen. Der Kreis werde nur dann eintreten, wenn die interkommunale Zusammenarbeit nicht funktioniere. Bestimmte Förderschulschwerpunkte, die im Kreis liegen, werden weiter über die Kreisumlage bezahlt. Bürgermeister Freytag ergänzt, dass die unterschiedliche Trägerschaft, also interkommunale Trägerschaft und Kreisträgerschaft, das Problem hervorrufe. Es sei nicht in Ordnung, wenn beim Förderschwerpunkt Lernen die Stadt Brühl die eigenen Kosten trage und zusätzlich über eine nicht differenzierte Kreisumlage auch noch für die Kosten der Förderschulen aufkommen müsse, die in Kreisträgerschaft seien. Niederschrift Rat 12.09.2016 22 von 26 Beschluss: Der Rat der Stadt Brühl spricht sich für die Übernahme der Trägerschaft aller Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt LE durch den Rhein-Erft-Kreis aus. Der Bürgermeister wird beauftragt, dies der Kreisverwaltung, wie von ihr mit Schreiben aus Juli erbeten, als Meinungsbild des Rates bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen 14. Umbesetzung in Ausschüssen 14.1 Umbesetzung im Schulausschuss hier: Vertreter des Max-Ernst-Gymnasiums 380/2016 Beschluss: Der Rat beschließt folgende Umbesetzung im Schulausschuss: Anstelle des bisherigen stellvertretenden Mitglieds Hans Vogelfänger wird Wolfgang Schulz (stellvertretender Schulleiter des Max-Ernst-Gymnasiums) zum stellvertretenden beratenden Mitglied gewählt. Abstimmungsergebnis: einstimmig 14.2 Umbesetzung im Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss Beschluss: Der Rat beschließt auf Antrag von Fraktionsvorsitzendem Klug (CDU) folgende Umbesetzungen: 1. Sozialausschuss: Frau Katja Schützner scheidet als sachkundige Bürgerin aus. Frau Marion Frantzioch-Immenkeppel rückt als sachkundige Bürgerin nach. 2. Jugendhilfeausschuss: Katja Schützner scheidet als Stellvertreterin für Norbert Wasem aus, Elmar Dahmen rückt als Stellvertreter für Norbert Wasem nach. Abstimmungsergebnis: einstimmig 15. Mitteilungen 15.1 Aufruf zur Teilnahme am Stadtradeln Bürgermeister Freytag stellt fest, dass das erste Wochenende Stadtradeln schon sehr erfolgreich verlaufen sei, es wäre wünschenswert, wenn sich noch einige Ratsmitglieder zusätzlich beteiligen und damit weitere Kilometer für das Projekt sammeln würden. 15.2 Finanzierung der Büstra an der Kreuzung in Schwadorf Beigeordneter Schiffer teilt mit, dass vor zwei Wochen im Verkehrsausschuss des Kreises zur Kenntnis gegeben wurde, dass die Plangenehmigung für die Neuerrichtung der Büstra zwischenzeitlich durch die Bezirksregierung Köln erteilt worden sei, der Kreis habe in seinem Haushalt auch die Finanzierung des von ihm zu tragenden Anteils gesichert. Die Maßnahme werde ausgeschrieben und voraussichtlich in 2017 umgesetzt, so dass Niederschrift Rat 12.09.2016 23 von 26 nach derzeitigen Planungen im August 2017 der Knotenpunkt wieder freigegeben werden könne. Die Verantwortlichen im Kreishaus hätten außerdem die große Besonnenheit in der Politik und der Bürgerschaft in Schwadorf gelobt. 16. Anfragen 16.1 Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben von Gebühren etc. im Auftrag Dritter Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 26.08.2016 355/2016 16.2 Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben von Gebühren etc. im Auftrag Dritter Bezug: Anfrage der FDP Fraktion vom 26.08.2016 360/2016 Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) ist der Meinung, mit der Anfrage ins Schwarze getroffen zu haben. Die Durchführung der Vollstreckungen für die Rundfunkanstalten sei defizitär, so dass hier das Konnexitätsprinzip betroffen sei und man überlegen müsse, hier einmal tätig zu werden. Bürgermeister Freytag hat Bedenken, dass die neue Basis des Beitragseinzugsverfahrens, einem Tatbestand im Sinne der Konnexität einer neuen Aufgabenwahrnehmung entspreche. Ungeachtet dessen, sei die Tendenz aber richtig, hier im Sinne der Kostenrechnung zu auskömmlichen Gebührensätzen zu kommen. Beschluss: Der Rat der Stadt Brühl nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 16.3 Bürgerinteresse an dieser Ratssitzung Ratsherr Jung (SPD) stellt fest, dass unter Tagesordnungspunkt 3 ein großes Publikum vorhanden war und viele aus diesem Publikum wiederholt betont hätten, dass ihnen Brühl am Herzen liege. Nach dem Tagesordnungspunkt sei jedoch eine Fluchtbewegung entstanden, so dass er sich frage, ob man wirklich sagen könne, dass allen tatsächlich Brühl so am Herzen liege. Er möchte wissen, ob der Bürgermeister dies auch bemerkt habe. Bürgermeister Freytag sieht sich gezwungen, dies zu bejahen. 16.4 Ausschreibung der Stelle eines Verkehrsingenieurs Ratsmitglied Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) fragt, ob, wann und mit welchem Text die Stelle des Verkehrsingenieurs, wie im Hauptausschuss thematisiert, intern oder extern ausgeschrieben werde. Bürgermeister Freytag verweist auf die Vorlage, die im Hauptausschuss vorgelegen habe. 16.5 Gehnehmigung einer Tiefgarageneinfahrt beim Neubau an der Alten Bonnstraße Niederschrift Rat 12.09.2016 24 von 26 Ratsmitglied Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) möchte wissen, ob der Neubau auf der Ecke Alte Bonnstr./Pehler Hülle mit einer Tiefgaragenausfahrt auf die Landesstraße „Alte Bonnstr.“ in dieser Form genehmigt sei. Wenn nicht müsste die Baustelle an der Stelle unterbrochen werden, da die nächsten anstehenden Arbeiten die Veränderung der Bordsteine sein werden. Bürgermeister Freytag antwortet, dass diese Anfrage aus dem Hauptausschuss zur Zeit in der Prüfung sei, die Beantwortung folge. 16.6 Provisorischer Kreisel an der Pingsdorfer Str. Ratsmitglied Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) bittet um Information, wann der beschlossene provisorische Kreisel an der Aral-Tankstelle hergerichtet werde. Bürgermeister Freytag sagt schriftliche Beantwortung zu. 16.7 Aufstellung von Fahrradständern Ratsherr Hosmann (CDU) erkundigt sich, warum man dem Fahrradgeschäft Krämer als fahrradfreundliche Stadt nicht die Aufstellung von Fahrradständern gestatte. Bürgermeister Freytag sagt Prüfung zu. 16.8 Aktuelle Flüchtlingssituation Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) bittet um ein Update zur Flüchtlingssituation. Beigeordnete Burkhardt berichtet, dass man zurzeit 546 fest zugewiesene Flüchtlinge in den städtischen Unterkünften habe. Die Unterkunft Containerdorf Bergerstr. sei derzeit nur etwa zur Hälfte belegt. Die Notunterkunft Zopes könne frühzeitig geschlossen werden, man habe dem RP mitgeteilt, dass man die Verträge mit dem ASB bis Ende November laufen lassen wolle und die Leerung der Unterkunft bis Ende Oktober vornehmen könne. Allerdings unter der Bedingung, dass die Zuweisungen aus dem Kontingent der Notunterkunft von 37 Personen monatlich erst ab Januar 2017 erfolgen. Die Rückmeldung des RP stehe jedoch noch aus. Die Belegbarmachung der ersten Container in der Willy-Brandt-Str. sei zum 01.01.2017 geplant. Im Moment gebe es sehr wenige Zuweisungen und man gehe davon aus, dass dies auch noch eine Weile so bleiben werde, so dass man ab Oktober mit maximal 5 Zuweisungen wöchentlich rechne. Dies führe dazu, dass die Willy-Brandt-Str. nicht unbedingt für die Flüchtlingsunterbringung notwendig sei, so dass man auch in der Lage sein werde, der Hochschule des Bundes durch Mietverträge mit sehr kurzfristigen Kündigungsfristen bei der Unterbringung ihrer Studenten zu helfen. 16.9 Qualität der gelben Säcke Ratsherr Poschmann (CDU) fragt nach, ob die schwache Qualität der gelben Säcke bekannt sei, er sei mehrfach darauf angesprochen worden. Bürgermeister Freytag erwidert, dass er dies aus eigener Erfahrung aktuell nicht bestätigen könne, vor zwei Jahren sei dies aber einmal Thema gewesen. Er sagt zu, die Angelegenheit zuständigkeitshalber an die AÖR weiterzuleiten. Niederschrift Rat 12.09.2016 25 von 26 16.10 Überprüfung der modernisierten Ampeln auf der Römerstraße Ratsherr Pitz (FDP) erfragt, ob die Modernisierung der Ampelanlagen durch den Straßenbetrieb NRW auf der Römerstraße abgeschlossen und auch überprüft worden sei. Hintergrund sei, dass die zentrale Frage, ob die Feuerwache an der Römerstraße überhaupt verkehrsmäßig akzeptabel sei, davon abhänge, dass die Ampelschaltung insbesondere an der Kreuzung Theodor-Heuss-Str./Römerstr. optimal gestaltet sei. Beigeordneter Schiffer erläutert, dass die Ampelschaltungen alle ausgetauscht seien und die Prüfung selbstverständlich erfolge, jedoch erst dann, wenn es wieder „normalen Verkehr“ auf der Römerstraße gebe, zurzeit sei das aufgrund der vielen Baustellen jedoch noch nicht gegeben. 16.11 Kreisel Kaiserstraße/Friedrichstraße Ratsherr Hepp (CDU) bedankt sich für die Veränderung des Kreisels an der Kaiserstr./Friedrichstr., hier sei eine gute Lösung entstanden. __________________________ Bürgermeister Niederschrift Rat 12.09.2016 ____________________________ Schriftführer/in 26 von 26