Daten
Kommune
Brühl
Größe
641 kB
Datum
12.09.2016
Erstellt
18.10.16, 15:24
Aktualisiert
18.10.16, 15:24
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Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 12.09.2016
Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 20:35 Uhr.
Vorsitz führte: Freytag, Dieter
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder:
CDU
Berg, Patrick
Dahmen, Dieter
Esser, Susanne
Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf
Gerharz, Franz-Josef
Hans, Josef
Hepp, Heinz
Hosmann, Hanns-Henning
Klug, Hans Theo
Köllejan, Holger
Dr. Kollenberg, Wolfgang
Poschmann, Wolfgang (1. stellv. Bürgermeister)
Pütz, Josef
Regh, Pia
Reiwer, Eva-Maria
Surmann, Petra
Vetterling, Dietmar
SPD
Berg, Frithjof
Bobe, Udo
Fuchs, Ronald
Hildebrandt, Karin
Jung, Elisabeth
Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister)
Klein, Peter
Krämer, Clemens
Dr. Petran, Matthias
Richter, Kerstin
Venghaus, Marcus
Vilkman, Ulla 18:00 - 20:15 Uhr
Weesbach, Wolfgang
Weitz, Michael
Niederschrift Rat 12.09.2016
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GRÜNE
Bortlisz-Dickhoff, Johannes
Mäsgen, Johanna 18:00 - 20:00 Uhr
Özcelik, Nilgün
18:00 - 20:03 Uhr
Saß, Robert (3. stellv. Bürgermeister)
vom Hagen, Michael
Weber, Markus
LINKE/PIRATEN
Hupp, Harry
Riedel, Eckhard
FDP
Brämer, Marie-Therese
Pitz, Jochem
fraktionslos
Dr. Heermann, Herbert
von der Verwaltung:
Brandt, Andreas (Dez. III - Erster Beigeordneter)
Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete)
Radermacher, Rolf (Kämmerer)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schriftführerin:
Claßen, Antje
Nicht anwesend / entschuldigt:
Grebarsche, Peter Daniel (CDU)
Isicok, Rengin (SPD)
Cibura, Antje (Gleichstellungsbeauftragte)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
2.
Niederschriften vom 20.06.2016 und 05.07.2016
3.
Rathaus Steinweg
3.1
Rathaus Steinweg
(371/2016)
3.2
Rathaus Steinweg
Bezug: Änderungsantrag der Fraktion Linke&Piraten vom
09.09.2016
(385/2016)
3.3
Projekt Rathausneubau
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom
11.09.2016
(384/2016)
Niederschrift Rat 12.09.2016
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4.
Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Jahresabschluss 2015
5.
Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung
5.1
außerplanmäßige Mittelbereitstellung
hier: Wertkorrektur auf Forderungen im Bereich BSHG/SGB XII
(229/2016)
6.
Änderung der
Beitragssatzung Kindertagesbetreuung
Beitragssatzung OGS
(319/2016)
7.
Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße"
- Veränderungssperre gemäß § 14 - 18 BauGB -
(204/2016)
8.
Maßnahmen zur Darstellung und Hervorhebung internationaler
Städtepartnerschaften und -freundschaften
(349/2016)
9.
Kultur- / Festivalprogramm 2017
(291/2016)
10.
Bildung der Einigungsstelle nach § 67 LPVG NW (Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen)
(293/2016)
11.
Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß §
61 Schulgesetz NRW
hier: Verfahren ab 01.01.2016
(347/2016)
12.
Förderaktivitäten der Kreissparkasse Köln in der Stadt Brühl im
Jahre 2015
hier: Schreiben der KSK vom 12.07.2016
(306/2016)
13.
Anträge
13.1 Übernahme der Förderschulen durch den Rhein-Erft-Kreis
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 26.08.2016
14.
(346/2016)
(356/2016)
Umbesetzung in Ausschüssen
14.1 Umbesetzung im Schulausschuss
hier: Vertreter des Max-Ernst-Gymnasiums
(380/2016)
14.2 Umbesetzung im Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss
15.
Mitteilungen
15.1 Aufruf zur Teilnahme am Stadtradeln
15.2 Finanzierung der Büstra an der Kreuzung in Schwadorf
16.
Anfragen
16.1 Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben von Gebühren etc. im
Auftrag Dritter
Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 26.08.2016
(355/2016)
16.2 Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben von Gebühren etc. im
Auftrag Dritter
Bezug: Anfrage der FDP Fraktion vom 26.08.2016
(360/2016)
16.3 Bürgerinteresse an dieser Ratssitzung
16.4 Ausschreibung der Stelle eines Verkehrsingenieurs
16.5 Gehnehmigung einer Tiefgarageneinfahrt beim Neubau an der Alten Bonnstraße
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16.6 Provisorischer Kreisel an der Pingsdorfer Str.
16.7 Aufstellung von Fahrradständern
16.8 Aktuelle Flüchtlingssituation
16.9 Qualität der gelben Säcke
16.10 Überprüfung der modernisierten Ampeln auf der Römerstraße
16.11 Kreisel Kaiserstraße/Friedrichstraße
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Sitzungsverlauf
Bürgermeister Dieter Freytag eröffnet die Sitzung des Rates um 18:00 Uhr und stellt fest,
dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Rat beschlussfähig ist.
Der Rat gedenkt in einer Schweigeminute des am 16.07.2016 verstorbenen ehemaligen
Stadtkämmerers Johann (genannt Hans) Roleff sowie der am 10.08.2016 verstorbenen
ehemaligen Gleichstellungsbeauftragten Karin Joswig-von Bothmer.
Hinweis zur Niederschrift:
Aufgrund eines Verstoßes gegen das Öffentlichkeitsgebot sind alle im öffentlichen Teil
dieser Ratssitzung gefassten Beschlüsse nicht rechtswirksam zustande gekommen und
müssen in der nächsten Ratssitzung am 31.10.2016 wiederholt werden.
Öffentliche Sitzung
Zur Tagesordnung:
Bürgermeister Freytag erklärt, dass drei Tischvorlagen ausliegen, die Vorlagen 384/2016
und 385/2016 werden zu TOP 3, Rathaus Steinweg, beraten und die Vorlage 380/2016
werde als TOP 14.1, Umbesetzung im Schulausschuss, in die Tagesordnung aufgenommen. Ein weiterer Antrag der CDU-Fraktion zur Umbesetzung im Sozialausschuss und
Jugendhilfeausschuss könne unter TOP 14.2 gestellt werden.
1.
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Herr Johannes Könen, Schultheißstr. 54, Brühl, stellt fest, dass mit dem 9. Änderungsgesetz zum SGB II zukünftig gem. § 22 Abs. 10 die Festlegung einer Gesamtangemessenheitsgrenze bei den Kosten der Unterkunft und den Heizkosten zulässig sei. Da in § 35
Abs. 2 und 3 SGB XII eine ähnliche Regelung vorhanden sei, möchte er wissen, wie das
Sozialamt zukünftig verfahren werde.
Bürgermeister Freytag antwortet, er werde in die Zuständigkeit des Rhein-Erft-Kreises in
Sachen SGB XII nicht eingreifen, aber nachhören, inwieweit er diesen gesetzlichen Vorgaben nachkomme.
Herr Könen hat weiterhin gehört, dass es eine Idee zur Errichtung eines neuen Stadtbüchereigebäudes auf dem Janshof gebe, hierzu fehle ihm die Phantasie, sich das vorzustellen.
Bürgermeister Freytag erwidert, dass er als Bürgermeister nur auf das zurückgreifen
könne, was im Rat diskutiert und beschlossen werde, andere Spekulationen kenne er
nicht und könne er daher auch nicht kommentieren.
Herr Dr. Bernd Böcken, Kaiserstr. 16, Brühl, ist der Auffassung, dass man das Ergebnis des Bürgerentscheides zwar juristisch interpretieren könne, dies ändere jedoch nichts
an dem eindeutigen Ergebnis, da nicht mal 10 % Ja-Stimmen abgegeben wurden. Die
Bürger seien dem Bürgermeister dankbar, da er persönlich dieses Ergebnis akzeptiert
habe. Er habe eine tiefe Verärgerung in der Bürgerschaft festgestellt, da stets drei VarianNiederschrift Rat 12.09.2016
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ten zum Rathaus Steinweg präsentiert wurden und beim Ratsbürgerentscheid dann eine
Variante herausgenommen wurde, so etwas habe es in diesem Lande noch nicht gegeben. Er möchte vom Bürgermeister wissen, warum er nicht den Antrag gestellt habe, den
Abrissbeschluss aufzuheben, so wie es auch Herr Kreuzberg vor vier Jahren getan habe.
Bürgermeister Freytag stellt klar, dass er keine Anträge stelle, sondern Vorlagen in die
Sitzungen einbringe, die dann entsprechend zu diskutieren seien. Die Aussage, dass es
so etwas in diesem Lande noch nicht gegeben habe korrigiert er deutlich, denn wenn man
sich mit dem Konstrukt und den Anforderungen eines Ratsbürgerentscheides auseinandersetze, so wisse man, dass man nur eine Alternative wählen könne, die mit Ja oder
Nein zu beantworten sei. Er weist auf die Niederschrift des Rates vom 25.04.2016 hin,
hier sei diese Frage ausführlich debattiert worden und es habe gute Gründe für diesen
Ratsbeschluss gegeben, der jetzt die Ausgangslage sei.
Herr Dr. Böcken entgegnet, dass es in der Stadt keinen Frieden geben werde, solange
diese Situation nicht geklärt sei.
Herr Günter Wagner, Römerstr. 339, Brühl, teilt mit, dass die Stadtbücherei im Oktober
wegen des Einbaus neuer Fenster für längere Zeit geschlossen werde. Er fragt, ob der
Bürgermeister das wisse und ob das eine Initiative der Stadt oder des Eigentümers sei.
Bürgermeister Freytag ist persönlich nicht darüber informiert, es handele sich aber um
ein Mietobjekt, so dass davon ausgegangen werden könne, dass es entsprechende Absprachen gegeben habe.
Frau Dagmar Göbel, Anna-Schmitz-Str. 11, Brühl, erkundigt sich, warum es nur sechs
Wahllokale beim Ratsbürgerentscheid gegeben habe, dies habe zu unendlich langen
Schlangen geführt, so dass manche Leute deswegen nicht abgestimmt haben. Außerdem
bittet sie um Information, wie es sein könne, dass kistenweise Wahlunterlagen zurückgekommen seien.
Bürgermeister Freytag legt dar, dass vor etwa zwei Jahren generelle Richtlinien zur
Durchführung von Bürgerentscheiden beschlossen wurden, in denen festgeschrieben sei,
dass bei Bürgerentscheiden sechs Stimmbezirke vorzusehen sind. Es seien bei dem ersten Ratsbürgerentscheid in Brühl dann doch sogar sieben Stimmbezirke eingerichtet worden, trotzdem habe es im Wahllokal am Steinweg Verzögerungen gegeben, eine ähnliche
Situation habe es zeitweise in Badorf gegeben. In allen anderen Stimmbezirken seien die
Wahllokale problemlos erreichbar gewesen. Bislang habe es noch keine Erfahrungen in
diesem Bereich gegeben und in einer Manöverkritik sei die Situation ausgewertet worden
und bei künftigen Bürgerentscheiden werde man entsprechend reagieren. Er selbst habe
etwa 20 Minuten in der Schlange gestanden und habe mitbekommen, dass sich die Leute
sehr geduldig angestellt haben. Wenn jemand deswegen nicht gewählt habe, so sei das
die jeweilige persönliche souveräne Entscheidung. Im Übrigen habe es ein zeitlich sehr
umfangreiches Angebot für die Briefwahl gegeben.
Zurückkommende Wahlunterlagen gebe es bei jeder Wahl, beim Ratsbürgerentscheid
habe es Rückläufe im üblichen Umfange gegeben. Ursächlich seien hier Abweichungen
zum Datenbestand des Einwohnermeldeamtes, beispielsweise durch nicht mitgeteilte
Veränderungen.
Niederschrift Rat 12.09.2016
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2.
Niederschriften vom 20.06.2016 und 05.07.2016
Gegen die Fassungen der Niederschriften vom 20.06.2016 und 05.07.2016 werden keine
Einwände erhoben.
3.
Rathaus Steinweg
3.1 Rathaus Steinweg
371/2016
3.2 Rathaus Steinweg
Bezug: Änderungsantrag der Fraktion Linke&Piraten vom
09.09.2016
385/2016
3.3 Projekt Rathausneubau
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne
vom 11.09.2016
384/2016
Bürgermeister Freytag verweist inhaltlich auf die zur Diskussion stehende Vorlage Nr.
371/2016. Gleichzeitig ruft er aber auch die beiden Tischvorlagen 385/2016 und 384/2016
zu diesem Thema auf.
Er merkt an, dass man mit dem Auftrag des Ratsbürgerentscheides gewiss keine formalen Ziele angestrebt habe. Es sei über Jahre hinweg kontrovers diskutiert und das Konzept schließlich einstimmig beschlossen worden. Die transparente Diskussion aus den
Ratsgremien habe man in die Bürgerschaft tragen wollen, um eine Zustimmung zu dem
guten Konzept zu erhalten und eine Befriedung mit den Brühler/innen zu erreichen. Diese
Intention sei nicht erreicht worden, insofern sei der Ratsbürgerentscheid nicht aus formalen Gründen gescheitert, sondern am eigenen inhaltlichen Anspruch.
Die Aufgabe, die man habe, leite er aus folgendem Zitat von Bundesverfassungsrichter
Ernst-Wolfgang Böckenförde ab: „In dem Maße, in dem eine Gemeinschaft auf demokratische Legitimationsverfahren angelegt ist, müssen die Entscheidungen von den Menschen positiv mitgetragen werden, als von ihnen selbst getroffene und ausgehende“. Ein
Ratsbürgerentscheid sei jedoch nicht konstruktiv angelegt, da die „Nein“ Stimmen keinen
Hinweis darauf geben, was die jeweilige Zielsetzung sei, vielmehr gebe es verschiedene
Motive: keine große Lösung, aber kleinerer Anbau oder kein Abriss sondern Sanierung
oder gar keine Veränderung, also weder Neubau noch Sanierung. In diesem Vergleich
sähen die 3.800 „Ja“ Stimmen im Ergebnis gar nicht so schlecht aus.
Aufgabe sei aber nun, in die Zukunft zu blicken und ohne Verzögerung eine Handlungsperspektive zu entwickeln, da die Schaffung von vernünftigen Arbeitsplätzen, Barrierefreiheit und Energieeffizienz zwingend geboten sei. Keinesfalls dürfe man jetzt in Untätigkeit
und Starre verfallen, dies wäre städtebaulich verheerend für Brühl. Daher schlägt er, wie
in der Vorlage dargestellt, die Trennung von Bücherei und Rathauskomplex unter Wahrung des Gesamtvorteils vor, den er in den letzten Jahren auch vehement vertreten habe.
Wirtschaftlich betrachtet seien die Versionen 2 und 3 nicht weit auseinander und städtebauliche Förderung sei auch bei einer veränderten Gestaltung möglich. Dies sei nur ein
Vorschlag, nicht der „Stein der Weisen“, bessere Vorschläge nehme er gerne entgegen,
aber man solle auch die Hände ausstrecken und dem Bürger deutlich sagen, dass man
das Votum ernst nehme, den Bürger mitnehmen wolle und das Projekt gemeinsam stemmen werde.
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Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) stellt und begründet folgenden Vertagungsantrag zur Geschäftsordnung, der mit seiner Zustimmung aufgrund des Antrages von Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) in der Niederschrift im Wortlaut wiedergegeben wird:
„Obwohl es „nur“ um die Erneuerung eines Verwaltungsgebäudes und die Modernisierung
der Stadtbücherei geht, bei dem ca. 300 qm städtischer Fläche neu in Anspruch genommen werden, ist das Projekt seit Jahren in der Bürgerschaft heftig umstritten. Rat und
Verwaltung haben nach ausführlicher Prüfung und Abwägung von Kosten und Finanzierbarkeit fast einstimmig den Abriss und Neubau des Anbaus sowie die Erweiterung um ca.
1300 qm für ein Servicezentrum und Stadtbücherei beschlossen. Ebenso haben wir einen
Ratsbürgerentscheid beschlossen, um die Akzeptanz bei den Bürgern festzustellen. Dabei
ist unter den abgegebenen Stimmen eine Mehrheit gegen die „große Lösung“ sehr deutlich erkennbar, durch Verfehlen des Quorums aber nicht für den Rat bindend. Leider waren im Vorfeld der Abstimmung auch zahlreiche gezielte Fehlinformationen wie die vom
„Luxusrathaus“ und dem drohenden Bankrott der Gewerbetreibenden während der Bauphase im Umlauf.
Über die Gründe und Motive der Bürger, hier mit Ja oder Nein oder gar nicht abzustimmen, der Bürgermeister hat es eben gesagt, können wir nur spekulieren – das ist bei allen
Abstimmungen und Wahlen so. Die politische Arithmetik geht ja von „80% haben nicht mit
Nein gestimmt“ (Hans Theo Klug) und „90 % haben nicht mit Ja gestimmt“ (Harry Hupp),
so waren die Interpretationen, das ist ein weites Feld und es lohnt sich nicht, da weiter in
die Tiefe zu gehen, die Entscheidung ist gefallen.
Nun ist der Rat gefordert, über das weitere Vorgehen zu entscheiden:
Entweder „weiter so“ im Sinn der Variante 3 – nach Recht und Gesetz gerechtfertigt und
im Sinne der gründlichen Überlegungen und diversen Gutachten zu den Varianten 1 bis 3
konsequent. Diesen Weg befürwortet ein Drittel unserer Fraktion.
Oder wir wollen auf die sehr zahlreichen Nein-Stimmen trotz des verfehlten Quorums reagieren. Dies befürwortet die überwiegende Mehrheit unserer Fraktion. Die Vorlage des
Bürgermeisters weist einen Weg, wie das Anbauvolumen durch einen getrennten Bau der
Bücherei an anderer Stelle vermindert und die Ziele, nämlich Barrierefreiheit, Brandschutz,
Energieeffizienz sowie angemessene Unterbringung von Verwaltung und Bücherei umgesetzt werden können. Auf einhelligen Beifall der Rathausneubau-Gegner können wir nicht
hoffen, das ist auch nicht das Ziel. Unsere Fraktion bewegt in ihrer Mehrheit auch die Frage, ob nicht am Ende dieses Jahrzehnts Leerstände in städtischen Gebäuden entstehen,
in denen man die Stadtbücherei komfortabel unterbringen könnte. So prognostiziert der
Schulentwicklungsplan für 2020 einen Überschuss von 2300 qm Fläche in zentral gelegenen Schulgebäuden. Da ließe sich eine Stadtbücherei mit einem Bedarf von 1000 qm unterbringen – vielleicht sogar eine Bereicherung für die Schule.
Die Vorlage des Bürgermeisters unterstützt die Mehrheit unserer Fraktion in den Punkten
1 bis 4, die Punkte 5 und 6 bedürfen noch der Präzisierung. Ich appelliere an den Rat, die
hier aufgewiesenen Möglichkeiten wenigstens auf ihre Machbarkeit zu prüfen, statt direkt
„mit dem Kopf durch die Wand“ zu gehen! Bis zur nächsten Ratssitzung sollen transparente Informationen über die Bedingungen und den Umfang möglicher Zuschüsse benannt
werden, bisher sind die ja nur grundsätzlich bekannt, wie sie im Antrag der Koalition auch
ins Spiel gebracht werden. Außerdem bitten wir den Bürgermeister, die Wirtschaftlichkeit
und Machbarkeit für einen alternativen Ausbau der Bücherei darzustellen. Dazu gehören
Mietobjekte, da sehe ich keine großen Chancen wegen der hohen Preise. Der in der Vorlage genannte Bau auf dem Janshof, der könnte ein Thema für die Werkstatt sein und
ganz so absurd ist das ja nicht, wie es hier gerade angesprochen wurde, es gab ja StuNiederschrift Rat 12.09.2016
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dien von jungen Architekten, die nicht von der Stadt beauftragt waren, aber die sehr interessante Ideen dazu gebracht haben, auch in früheren Überlegungen zum Janshof gab es
das ja schon. Und schließlich die Nutzung des frei werdenden Schulraums.
Wir beantragen daher eine Vertagung auf die nächste Ratssitzung im Oktober.“
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) bittet aufgrund des Vertagungsantrages um Sitzungsunterbrechung zur Beratung.
Bürgermeister Freytag unterbricht die Sitzung für 20 Minuten.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) erklärt, seine Fraktion habe sich beraten und man sei
der Auffassung, dass genug Zeit vergangen sei. Es werde sich bis Oktober nichts an der
Zuschussfrage oder der gesamten Konfliktsituation ändern, daher könne man dem Vertagungsantrag nicht zustimmen. Eine Vertagung sei im Grunde lediglich der Versuch, die
Dinge wieder auf die lange Bank zu schieben, ein Drittel der SPD Fraktion sei offenbar
weiterhin für die große Lösung und es sei wirklich genug untersucht worden. Der Rat habe
sich lange genug mit der Thematik auseinandergesetzt, um jetzt eine Entscheidung treffen
zu können. Seine Fraktion habe immer noch großes Vertrauen in die vom Bürgermeister
angestellte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die dann von der Studie auch bestätigt worden sei. Bei Plänen, die Stadtbücherei anderweitig unterzubringen, entweder über Anmietung oder eigenen Neubau, würden erhöhte Ausgaben durch Miete oder Baukosten für
eine zweite Baustelle in der Stadt entstehen und Synergieeffekte verloren gehen. Auch
die Unterbringung in ggfs. freiwerdendem Schulraum würde weitere Baukosten mit sich
bringen. Er verstehe nicht, wo sich hier noch wesentliche Änderungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit ergeben sollten, so dass seine Fraktion den Vertagungsantrag ablehne.
Ratsherr Berg (SPD) legt Wert auf die Feststellung, dass es bislang guter Brauch gewesen sei, Vertagungsanträgen einer Fraktion, die Beratungsbedarf habe, zuzustimmen. Er
bedauere, dass die CDU-Fraktion diesem Brauch nicht folgen könne, insbesondere, weil
dadurch die Chance entgehe, das Thema der Förderfähigkeit, welches in dieser Konkretheit erst relativ kurz auf dem Tisch sei, noch weiter betrachten zu können. Hierdurch hätte
sich voraussichtlich die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Variante 3 weiter verbessert.
Diese Betrachtung hätte sicher die Bereitschaft eines Teiles seiner Fraktion, der Variante
3 zuzustimmen weiter gefestigt, eventuell sogar ausgeweitet. Wenn dieser Brauch jedoch
gebrochen werde und damit eine Tradition aufgegeben werde, sehe sich seine Fraktion
nicht in der Lage, dem Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE zu folgen.
Beschluss:
Der Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 26 : 17 : 0
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) stellt fest, dass die Verwaltungsvorlage nur vom Bürgermeister gezeichnet sei. Seine Fraktion sei weiterhin der Auffassung, dass die Lösung
inkl. Unterbringung der Bücherei die sachlich gerechtfertigte und wirtschaftlichste sei. Bezogen auf die Wirtschaftlichkeit gebe es keine neuen Sachverhalte. Bezüglich des Ratsbürgerentscheides macht er deutlich, dass dieses Verfahren in unserem kommunalen
System klaren Spielregeln unterliege, demnach sei ein Ratsbürgerentscheid bei Nichterreichen des Quorums gescheitert und die Entscheidung liege dann wieder beim Rat. Da-
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her gehe es nicht um die Frage, einen Ratsbürgerentscheid zu missachten, sondern den
Auftrag wahrzunehmen, sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
Es sei unverständlich, warum große Teile dieses Rates jetzt von der ursprünglichen Meinung abweichen. Der Antrag von CDU und GRÜNE sei inhaltlich dem Grunde nach am
25.04.2016, bis auf zwei Enthaltungen, allgemeines Gedankengut in diesem Rat gewesen. Zu Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit werde es auch in vier, fünf oder sechs Wochen keine neuen Erkenntnisse geben. Punkt 4 der Verwaltungsvorlage beinhalte bereits
eine Vertagung und somit Zeitverlust. Der Grund für die externe Studie sei ja gerade das
große Misstrauen von Teilen der Bürgerschaft in die Wirtschaftlichkeitsberechnung der
Verwaltung gewesen. Die Studie habe aber ja bereits bestätigt, dass die große Lösung die
wirtschaftlichste sei, warum solle man dann jetzt wieder kleinere Lösungen untersuchen.
Den Sinn eines Mediationsverfahrens nach der Planungswerkstatt sieht er ebenfalls nicht,
hierfür müssten widerstreitende Meinungen vorliegen, so dass der Bürgermeister offenbar
jetzt schon davon ausgehe, dass der Konflikt nicht zu lösen sei. Entweder man entscheide
sich für Bürgerbeteiligung oder für Mediation, beides zusammen gehe seiner Meinung
nach nicht. Eine Denkmalschutzwürdigkeit des Rathaus-Anbaus könne er ebenfalls beim
besten Willen nicht erkennen.
Es könne keinesfalls angehen, dass, wie auch im Antrag der Fraktion Linke&Piraten vorgeschlagen, plötzlich wieder über Sanierung geredet werde, da alle wissen, dass das der
größte Fehler wäre, den man machen könne, dies würde die Gefahr einer „Minderheitendiktatur“ bergen. Das Quorum sei vom Gesetzgeber gezielt bei 20 % festgesetzt worden,
damit nicht mit einer Minderheit, bezogen auf die Gesamtwählerschaft eine Entscheidung
herbeigeführt werden könne. Im Übrigen habe das Quorum sogar früher einmal 25% betragen und sei im Laufe der Zeit erst auf 20 % abgesenkt worden. Abschließend stellt er
fest, dass es in dieser Angelegenheit keine Befriedung geben werde, so dass man diesen
Konflikt einfach einmal durchstehen müsse. Der gemeinsame Antrag mit der Fraktion
Grüne enthalte daher keine neuen Erkenntnisse, sondern sei eine Subsumierung der hier
erfolgten langjährigen Beratungen.
Bürgermeister Freytag konstatiert, dass Herr Klug und er fundamental unterschiedliche
Vorstellungen im Umgang mit dem Ergebnis des Ratsbürgerentscheides haben.
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) liest die Erläuterungen zum Antrag seiner
Fraktion vor. Bezüglich der Ausführungen von Herrn Klug in Sachen „Minderheitendiktatur“ habe er bei Ansicht der Vorlage und unter Berücksichtigung des Ratsbürgerentscheides den Eindruck, dass gerade die CDU Fraktion nicht die Interessen der Mehrheit der
Brühler Bürger vertrete. So eine Entscheidung gegen den Willen der Bürgerschaft „durchzuprügeln“ sei aus seiner Sichtweise nicht korrekt und eine „Minderheitendiktatur“.
Ratsherr Riedel (Linke&Piraten) hat, seit er in Brühl wohnt, den Eindruck, Herr Klug habe es nicht so mit der Bürgernähe, die CDU habe seitdem immer weiter politisch verloren
und die nächsten Wahlen würden zeigen, ob die CDU ihre Klientel noch treffe. Der Sprecher der Brühler Initiative Rathaus Steinweg habe die Fraktionen angeschrieben mit dem
Vorschlag, in einen Dialog zu treten. Er bedauert, dass diese Möglichkeit der Annäherung
offenbar mit einer heutigen Beschlussfassung ungenutzt bleiben werde. Dies zeige wenig
Dialogbereitschaft und kein Entgegenkommen für die Bürger/innen, die fast das Quorum
erreicht hätten. Es sei ebenso befremdlich, dass die Koalition CDU und GRÜNE der
zweitgrößten Fraktion im Rat eine Vertagung verwehren.
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Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) ist der Auffassung, dass der Vertagungsantrag
der SPD-Fraktion nur scheinbar eine gute Strategie sei, da nach dem Ratsbürgerentscheid gut zwei Monate vergangen seien, die ihre Fraktion intensiv mit eindeutigem Ergebnis genutzt habe. Mit Ausnahme auf den Hinweis auf die Hauptschule habe sie bislang
keinen einzigen konstruktiven Vorschlag der SPD Fraktion gehört, so dass man nicht davon ausgehen könne, dass in den nächsten Wochen noch ein entsprechender Antrag aus
dem Boden gestampft werden könne. Zumindest habe die SPD-Fraktion jetzt aber durch
den abgelehnten Vertagungsantrag das gute Gefühl, zusammen abstimmen zu können.
Inhaltlich legt sie dar, dass Bürger/innen aufgrund von Umfrageergebnissen Großprojekten kritisch gegenüberstehen und sich eine stärkere Beteiligung an Planungsvorhaben
wünschen. Gleichzeitig gebe es ein großes institutionelles Misstrauen hinsichtlich Informationen, die von der Kommunalpolitik oder Verwaltung kommen.
Trotz dieser schwierigen Bedingungen, habe sich die Mehrheit des Brühler Rates bei der
großen Spannbreite an Möglichkeiten der Bürger/innenbeteiligung, die von Informieren
über Mitwirken bis zum Mitentscheiden reicht, für das Maximum, den Ratsbürgerentscheid, entschieden. Obwohl der Ratsbürgerentscheid gescheitert sei, sei es richtig gewesen, die Bürgerschaft zu beteiligen. Das Ergebnis – geringe Wahlbeteiligung, überwiegende Skepsis der Abstimmenden, gescheitertes Quorum – habe gezeigt, welches Konfliktpotenzial das Projekt in sich birgt.
Zu Tage gekommen sei eine Vielzahl an Konflikten, wie Misstrauen gegenüber dem Bürgermeister, der Verwaltung und der Politik trotz Einbeziehung eines neutralen Gutachtens;
unterschiedliches und teilweise auch widersprüchliches Informationsniveau der Akteure;
verschiedene Interessenskonflikte (größere Stadtbücherei im Rathausneubau vs. Kaffeetrinken im Durchgang zum Janshof) sowie verschiedene Wertekonflikte, wie der Wunsch
nach Erhalt der bestehenden Architektur und der Wunsch nach einem völlig barrierefreien
Gebäude nach neustem energetischem Standard.
Weiterhin habe sich der Konflikt mit der Initiative einiger Einzelhändler z.B. in einer „Nein!“
-Kampagne niedergeschlagen, bei der es aber nicht um das Für und Wider einer Bürgerinformationsstelle und einer Stadtbücherei gegangen sei, sondern um die verständlichen
Sorgen der Auswirkungen einer Großbaustelle in der Innenstadt.
Durch die intensive Beratung der letzten zwei Monate sei ihrer Fraktion klar geworden,
dass das Ergebnis des Ratsbürgerentscheides nicht interpretierbar sei, weil die Konfliktgemengelage zu komplex sei. Daher habe man alle möglichen Argumente und Varianten
nochmals intensiv auf den Prüfstand gestellt mit dem Ergebnis, dass es viele denkbare
Lösungen gebe; ein Neubau, der sowohl Raum für Verwaltungsnutzung, Bürgerberatung
und auch Stadtbücherei umfasse, aber die beste Lösung sei. Hauptargument hierfür sei
die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und die Chance, ein barrierefreies, energetisch sinnvolles Gebäude, mit einem Ort der Bildung und Begegnung in einer Stadtbücherei zu errichten.
Dass der Bürgermeister aus demokratischen und moralischen Gründen den Rat dazu
drängen wolle, am Abrissbeschluss festzuhalten und die Idee einer Doppelbaustelle zu
verfolgen, sei vermessen. Dies heiße sinngemäß: „Hauptsache es sieht so aus, als machten wir etwas anderes“. Dabei wolle er sowohl beim Abriss, als auch bei allen Nutzungen
inklusive Bücherei bleiben, nur eben als Doppelprojekt, gar Doppelbaustelle und dafür
würde er sogar – und das sei absehbar – eine Unwirtschaftlichkeit in Kauf nehmen.
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Im Beschlussentwurf der Koalition CDU und GRÜNE seien einige Anpassungen und Konkretisierungen vorgenommen worden. So sollen Janshof und Rathaus im Rahmen des
Architektenwettbewerbs in einem kombinierten Verfahren überplant werden. Darin sollen
die Vorschläge der Bürgerwerkstatt einfließen. Das Gebäude solle die neuesten energetischen Möglichkeiten ausschöpfen. Der Durchgang zum Janshof solle so breit wie möglich
ausfallen und es solle eine flexible Raumnutzung ermöglicht werden. Die Innenstadtbelastung solle durch eine Überwachung der Baustellenorganisation so gering wie möglich ausfallen und es solle eine strikte Einhaltung des Kostenrahmens festgeschrieben werden.
Frau Mäsgen weist darauf hin, dass ihre Fraktion sich die Sache mit diesem Beschlussentwurf nicht einfach gemacht habe und selbstverständlich entscheide bei ihnen jedes
Ratsmitglied nach eigenem Wissen und Gewissen, es gebe keinen Fraktionszwang. Die
Entscheidung sei nicht gefühlsmäßig, aus persönlichen Interessen oder im Hinblick auf
zukünftige Wahlen getroffen worden, sondern es sei der inhaltlich und wirtschaftlich sinnvollste Weg.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erinnert daran, dass seine Fraktion den Ratsbürgerentscheid nicht als geeignetes Mittel gehalten habe, um eine Befriedung herbeizuführen.
Die Diskussion zeige, dass diese Befriedung auch nicht herbeigeführt werden konnte. Im
Rat selbst habe damals fast völlige Einigkeit bestanden und das Ergebnis des Ratsbürgerentscheides mache in der Tat niemanden glücklich. Es gebe in einer Demokratie aber
Spielregeln, die zu akzeptieren seien.
Die sehr knappe Entscheidung in England beim Brexit sei viel existenzieller gewesen,
aber dort habe man die Spielregeln akzeptiert. Die Rathausfrage in Brühl werde nicht das
gesamte Schicksal dieser Stadt bestimmen. Das Quorum wurde nicht erfüllt und daher sei
es für alle Mitglieder des Rates völlig legitim und auch geboten, nach der eigenen Überzeugung abzustimmen. Er habe seit 2011 stets die Überzeugung gehabt, dass die Variante 3 die wirtschaftlichste und zukunftssicherste Lösung sei und dabei bleibe er auch heute.
In der ganzen Diskussion habe es für ihn kein Argument gegeben, welches überlegenswert gewesen wäre, hinsichtlich der Bibliothek wisse keiner, was die Zukunft sage, aber
mit Variante 3 schaffe man eine zentrale, städtebaulich überzeugende Lösung mit allen
Möglichkeiten. Außerdem sei auch die Stadtwerke GmbH für die Stadt von enormer Wichtigkeit, schließlich trage sie netto 7 Mio. Euro zum städtischen Haushalt bei, so dass die
Planung eines Servicecenters an dieser zentralen Stelle in der Stadt im Architektenwettbewerb verankert werden solle.
Den Vorschlag des Bürgermeisters, einen zweiten Neubau für die Stadtbücherei zu planen, halte er für eine absolute Mogelpackung, da sich jeder ausrechnen könne, dass zwei
Neubauten teurer seien als einer. Auch für eine Mietlösung seien keinerlei Vorteile erkennbar, da man bislang solche Mietkosten ja gerade sparen wollte. Er fragt sich, warum
der Bürgermeister nicht zu seinen Überzeugungen stehe, die unabhängigen Gutachter
hätten doch alle Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Verwaltung bestätigt, die Verwaltungsvorlage sei ein fauler politischer Kompromiss.
Zudem rügt er ausdrücklich, dass die Verwaltung an entscheidender Stelle ihre Hausaufgaben nicht gemacht habe. Obwohl etliche Male nach Fördermöglichkeiten gefragt wurde,
stelle sich erst 2 Monate nach dem Ratsbürgersentscheid heraus, dass der Bau der Bücherei mit bis zu 70 % gefördert werden könne, so dass sich die Wirtschaftlichkeit des
Projekts nochmals günstiger darstelle.
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Die seit Jahren ausstehende Entscheidung müsse jetzt endlich getroffen und dann auch
akzeptiert werden.
Bürgermeister Freytag möchte sich nicht zu den einzelnen Vorwürfen rechtfertigen, bei
seinen Vorschlägen sei jedoch selbstverständlich auch die Wirtschaftlichkeit gegeben. Die
Ausführungen von Herrn Pitz seien alle vom Stand Juni 2016, er habe dabei aber den
Kernpunkt, nämlich den 03.07.2016 nicht aufgegriffen, aber da sei man nun mal unterschiedlicher Meinung. Man könne ihm aber wohl nicht vorwerfen, dass er vor einem Dreivierteljahr noch nicht antizipieren konnte, was er in einer Lenkungsgruppensitzung am
vergangen Dienstag von der Firma, die die Stadt bei städtebaulichen Maßnahmen begleite, erfahren habe, nämlich dass es neue Tendenzen in der Städtebauförderung gebe.
Ratsherr Weber (GRÜNE) weist insbesondere die „Nein-Sager“ beim Ratsbürgerentscheid darauf hin, dass nicht klar sei, was mit diesem „Nein“ für Brühl erreicht werden solle, die Interessen seien sehr unterschiedlich. Wenn er beispielsweise Herrn Hupp frage,
was er möchte, so werde er keine Antwort mit einer konkreten Zukunftsvision bekommen.
Er sei selber vor vier, fünf Jahren hinsichtlich des Abrisses oder Neubaus des Rathauses
noch äußerst skeptisch gewesen, über die Jahre habe sich aber die unsägliche Situation
der Stadtbücherei, für die man sich bald schämen müsse, zu einem „Herzensanliegen“
entwickelt. Er sei als Ratsmitglied gewählt worden, um sich über die Zukunft Brühls Gedanken zu machen und von einer adäquaten Neuaufstellung der Bücherei könne Brühl
nur profitieren. Hier zurück zu rudern und ein neues Verfahren anzustreben, sei völlig
kontraproduktiv und mache Brühl nicht zukunftsfähig. Heute sei er hundertprozentig davon
überzeugt, dass Variante 3 die beste und einzige Lösung für Brühl sei.
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) stellt heraus, dass der Vorschlag des Bürgermeisters
erstmal auf Wirtschaftlichkeit überprüft werden müsse und das Ergebnis sei ungewiss. Es
gebe aber ja bereits eine dargestellte Wirtschaftlichkeit und alle Argumente, die noch dazugekommen seien, werden die Wirtschaftlichkeit nur verbessern. Der Grundtatbestand,
dass der gemeinsame Bau förderungsfähig sei, stehe seit 2008 in den Richtlinien und hätte daher bekannt sein können. Die Linie der SPD Fraktion in der Rathausfrage könne er
nicht erkennen, da sie nach 2011 jetzt bereits zum zweiten Male umfalle und zurückrudere. Er sei hier im Rat zum Wohle der Stadt Brühl und nicht auf das nächste Wahlergebnis
seiner Partei verpflichtet worden. Dieser Verpflichtung fühle er sich gebunden. Das Quorum wurde nicht erreicht, im Gegenteil seien viele Leute gar nicht zur Wahl gegangen. Er
könne nicht beurteilen, was diese Leute mit ihrer Nicht-Wahl sagen wollten, ebenso wenig, wie er die Gründe für die Nein-Sager bewerten könne. Man könne es in dieser Frage
nicht jedem recht machen, sondern habe nur das Wohl der Stadt Brühl im Blick zu halten,
alle nötigen Informationen dafür seien vorhanden, so dass man jetzt auch so abstimmen
solle.
Ratsherr Berg (SPD) bekennt, dass er zu dem Drittel der Fraktion gehöre, das nach wie
vor für die Variante 3 sei. Gegen den Vorwurf des Umfallens und der taktischen Spiele
verwehre er sich jedoch, da jeder das gute Recht habe, das Ergebnis des Ratsbürgerentscheides anders zu interpretieren, davor habe er Respekt. Er macht deutlich, dass auch
diese Kollegen im Interesse der Stadt handeln. Man habe es sich in der Fraktion nicht
leicht gemacht und eine lange intensive und sachliche Diskussion, geprägt von Respekt
und Wertschätzung, geführt, mit dem Ergebnis nicht einig zu sein. Dies könne einmal vorkommen und sei nichts Schlimmes oder Ehrenrühriges und man gehe damit auch ganz
offen und transparent um. Mit der Ablehnung des Vertagungsantrages nehme man seinen
Kollegen nun die Chance, sich vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse nochmal mit dem
Niederschrift Rat 12.09.2016
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Thema zu befassen, daher sei er nun solidarisch mit seiner Fraktion und könne dem Antrag von CDU und GRÜNE nicht zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) bemängelt, dass die Wirtschaftlichkeitsfrage auf Berechnungen basiere, die in keinster Weise verbindlich seien, daher begrüße
er die Vorlage mit dem Bemühen, die korrekten Zahlen zu ermitteln. Zur Entscheidungsfindung könne man die Zahlen aus der Vergangenheit nicht nehmen. Viele Faktoren, die
jetzt in die Diskussion eingeflossen seien, seien gerade im Bereich Sanierung nicht berücksichtigt worden. Erst nach Vorlage korrekter Zahlen solle man sich ein Urteil bilden
und auch dann erst werde er die Frage von Herrn Weber beantworten, seine Tendenz
könne man aus dem Änderungsantrag seiner Fraktion ablesen.
Ratsherr Weitz (SPD) schließt sich den Worten von Herrn Berg an und empfindet es als
anmaßend, dass sich Frau Mäsgen als außenstehende Person über den Meinungsfindungsprozess seiner Fraktion und den Umgang mit dem freien Mandat ein Urteil erlaube.
Dies sei auch nicht ihre Aufgabe, sie solle sich lieber darauf konzentrieren, die Angelegenheiten der Brühler/innen im Rat zu vertreten. Ihn ärgere die Behauptung, dass es keine andere wirtschaftliche Möglichkeit gebe, die Rathausfrage zu lösen. Variante 3 sei als
wirtschaftlichstes Ergebnis der Studie nur entstanden, weil man Rahmenbedingungen, wie
die Integration von Bücherei und Servicecenter sowie Zusammenführung der Verwaltung
unter einem Dach, gesetzt habe. Bei anderen Rahmenbedingungen hätte man andere
Ergebnisse bekommen, daher brauche man hier keine Legende stricken. Frau Mäsgens
Ausführungen erinnern ihn an die Eskalationsstufen nach Glasl, denn wenn weiter so verfahren werde, bewege man sich mit großen Schritten auf die letzte Stufe zu, die da heiße
„Gemeinsam in den Abgrund“.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) stellt klar, dass die Vertagung kein taktisches
Spiel sei. Er möchte wissen, wie die anderen Fraktionen reagiert hätten, wenn sie nach
der letzten Fraktionssitzung an einem Samstagabend einen recht bedeutsamen und wegweisenden Antrag per Email zugeschickt bekämen und am Montag dann gleich darüber
entscheiden müssten. Insbesondere wenn es zeitgleich eine Vorlage des Bürgermeisters
gebe, die neue Alternativen weise, aber noch nicht beschlussreif sei, da noch wesentliche
Informationen fehlen. Nach sorgfältiger Abwägung hätte ja auch heraus kommen können,
dass die anderen Alternativen tatsächlich nicht wirtschaftlich oder nicht umsetzbar seien.
Wenn man die Bürger jedoch frage, müsse man auf diese sehr deutliche Antwort, auch
wenn sie nicht bindend sei, eingehen und sich zumindest über Alternativen Gedanken
machen. Dies wäre in den nächsten sechs Wochen sicher möglich gewesen und hätte
keine Neuauflage sämtlicher Gutachten bedeutet.
Ratsherr Hosmann (CDU) führt aus, Demokratie bestehe aus Sieg und Niederlage, hohen und knappen Siegen und hohen und knappen Niederlagen, aber es gebe immer ein
Ergebnis. Dieses Ergebnis müsse man akzeptieren und dies sei absolut nicht undemokratisch. Einige Ratsmitglieder seien nur mit wenigen Stimmen Vorsprung gewählt worden
und bei olympischen Spielen käme man auch nicht weiter, wenn man die Norm um ein
Zehntel verpasse, dies müsse jeder einmal verstehen.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) widerspricht der Meinung von Herrn Weitz, dass das
Ergebnis nur aufgrund der vorgegebenen Rahmenbedingungen zustande gekommen sei,
von Legendenbildung könne hier keine Rede sein. Zu der Studie sei es nur gekommen,
weil die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Verwaltung damals angezweifelt wurden. Die
externe Prüfung der drei Varianten sei daraufhin aufgrund der Vorgaben der Gegner der
großen Lösung erfolgt. Herr Hupp traue indes den Zahlen immer noch nicht, er behaupte
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ständig, die Zahlen seien falsch ohne dies jedoch zu begründen. Herr Hupp befürworte
offenbar die Sanierung und solange die Zahlen nicht die Sanierung bestätigen, werde er
darauf beharren, dass er zunächst die richtigen Zahlen benötige.
Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) denkt, dass das einzig Neue was Beratungsbedarf
rechtfertige die Idee sei, die Bücherei irgendwann in der Hauptschule unterzubringen.
Dies impliziere jedoch, dass man heute mit der Schulentwicklungsplanung schon fertig
sein müsse, um in der nächsten Ratssitzung eine so weitreichende Feststellung treffen zu
können, so dass ihm dieser Vorschlag viel zu ambitioniert erscheine.
Bürgermeister Freytag lässt über den Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE als weitestgehenden Antrag abstimmen.
Beschluss:
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Ratssitzung am 31.10.2016 unter Beachtung
der, im gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.09.2016,
Vorlage-Nr. 384/2016, genannten Kriterien analog zu dem am 25.04.2016 einstimmig beschlossenen Architektenwettbewerb einen Beschlussentwurf zur Durchführung eines kombinierten Wettbewerbes Hochbau mit Freiraumanteil (Janshof) vorzulegen (nach Möglichkeit incl. Pflichtenheft).
2. Bei der Erarbeitung des Beschlussentwurfes hat der Bürgermeister folgende weitere Punkte zu berücksichtigen:
Der Neubau soll die neuesten energetischen Möglichkeiten ausschöpfen, die
sich an Klassifizierungen wie z.B. der DGNB-Klassifizierung oder am
„Plusenergiegebäude“ orientieren.
Die Kubatur des Neubaus soll so gestaltet sein, dass ein möglichst breiter
Durchgang zum Janshof verbleibt.
Es soll das Konzept der flexiblen Raumnutzung verfolgt werden. So kann
überlegt werden, ob durch verschiebbare Wandelemente multifunktionale
Räume etwa für Gruppenarbeit (besonders wichtig für die Stadtbücherei),
Besprechungen oder für stadt- oder quartiersbezogene Aktivitäten und Veranstaltungen im Bedarfsfall zusammengelegt werden können. Auch Büros
sollen wechselnden Anforderungen genügen und eine Nutzung durch mehrere Nutzer*innen (Jobsharing, teilweises Homeoffice etc.) ermöglichen. Bei
der Planung zu berücksichtigen ist auch, dass Serviceeinrichtungen und
Stadtbücherei unterschiedliche Öffnungszeiten außerhalb der allgemeinen
Büroarbeitszeiten haben können. Eine Abtrennbarkeit von Teilen des Gebäudes für andere Nutzungen im Fall eines geänderten Raumbedarfs in der
Zukunft soll möglich sein.
Die Ergebnisse des für November geplanten Workshops zur Gestaltung des
Janshofes werden den Architekt*innen umgehend zur Kenntnis gegeben.
3. Der Bürgermeister erarbeitet ein Konzept zur Einrichtung eines Projektmanagements, das Planung und Überwachung der Bauzeiten und Baustellenorganisation
zwecks Minimierung der Innenstadtbelastung sowie das Controlling zur strikten
Einhaltung des Kostenrahmens beinhaltet.
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4. Der Bürgermeister legt einen Zeitplan zur Umsetzung vor.
Abstimmungsergebnis:
4.
26 : 12 : 5
Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Jahresabschluss 2015
346/2016
Bürgermeister Freytag bittet abzustimmen, über Punkt 1 und 4 der Vorlage. Die Punkte
2 und 3 sollten nach der Diskussion in der Aufsichtsratssitzung zurückgestellt werden. Ein
neuer Gewinnverwendungsvorschlag könne im Zuge der Haushaltsabwicklung in der
nächsten oder übernächsten Sitzung eingebracht werden.
Beschluss:
Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse herbeizuführen:
Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH beschließt:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2015 gemäß
§ 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages wird in der vorgelegten Form festgestellt.
2. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
5.
einstimmig
Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung
5.1 außerplanmäßige Mittelbereitstellung
hier: Wertkorrektur auf Forderungen im Bereich BSHG/SGB XII
229/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt einen außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 20.000 € bei Sachkonto 547310 / Kostenstelle 31030300 für Wertkorrekturen im Bereich BSHG/SGB XII.
Deckung: Einsparung bei Sachkonto 547310 / Kostenstelle 31012000 (Wertkorrektur im
Bereich UVG).
Abstimmungsergebnis:
6.
einstimmig
Änderung der
Beitragssatzung Kindertagesbetreuung
Beitragssatzung OGS
319/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt die beigefügte zweite Satzung zur Änderung der
-
Beitragssatzung Kindertagesbetreuung
-
Beitragssatzung OGS
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Abstimmungsergebnis:
7.
einstimmig
Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-MeitnerStraße"
- Veränderungssperre gemäß § 14 - 18 BauGB -
204/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), folgende Satzung nebst zugehöriger Begründung über die
Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“.
Satzung
der Stadt Brühl zur Veränderungssperre gemäß §§ 14 - 18 Baugesetzbuch (BauGB)
für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-MeitnerStraße“ vom 12.09.2016.
Der Rat der Stadt Brühl hat am 12.09.2016 gemäß den §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 + 2 und
17 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) ),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722),
i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), für
das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“
eine Veränderungssperre beschlossen.
§1
Für folgende Grundstücke wird gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB eine Veränderungssperre beschlossen:
In der Flur 23 die Flurstücke 300, 307 und 308.
(Siehe Übersichtsplan zur Veränderungssperre im Maßstab 1:2.000)
§2
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen gemäß § 14 Abs. 1
BauGB:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch - Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen - nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt
werden
2. Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Änderung von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig
sind, nicht vorgenommen werden
und gemäß § 14 Abs. 2 BauGB gilt:
Niederschrift Rat 12.09.2016
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3. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft
die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde
sowie gemäß § 14 Abs. 3 BauGB gilt:
4. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt
worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts
Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung
einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§3
Inkrafttreten und Fristen
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 2 BauGB in Kraft.
Sie tritt außer Kraft sobald und so weit für ihren Geltungsbereich (§ 1) ein Bebauungsplan
in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit Inkrafttreten dieser Satzung.
§4
Entschädigung
Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns
oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist
den Betroffenen für dadurch entstehende Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB).
Nach § 18 Abs. 2 BauGB ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Der Entschädigungs-berechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch
herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde. Für den Bescheid über die Festsetzung der
Entschädigung gilt § 122 BauGB entsprechend.
Brühl, 13.09.2016
Der Bürgermeister
(Dieter Freytag)
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung der Stadt Brühl über die Veränderungssperre für das Plangebiet
des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise- Meitner-Straße“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Niederschrift Rat 12.09.2016
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Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen der aufgeführten Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,
c) der Satzungsbeschluss ist vorher beanstandet worden
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brühl vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Hinweise:
Die Satzung kann während der Öffnungszeiten im Fachbereich Bauen und Umwelt der
Stadt Brühl, Rathaus Uhlstraße 3, Zimmer A 123 und A 125 eingesehen werden.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) über die fristgemäße Geltendmachung
etwaiger Entschädigungsansprüche bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungssperre wird hingewiesen.
Brühl, 13.09.2016
Der Bürgermeister
(Dieter Freytag)
Abstimmungsergebnis:
8.
einstimmig
Maßnahmen zur Darstellung und Hervorhebung internationaler
Städtepartnerschaften und -freundschaften
349/2016
Erster Beigeordneter Brandt weist darauf hin, dass im KPTA die Frage aufgekommen
sei, ob Leamington Platz die richtige Bezeichnung sei, da die Stadt ja Royal Leamington
Spa heiße. Nach Prüfung werde der Name üblicherweise mit Leamington Spa oder
Leamington abgekürzt, so dass eigentlich alle Varianten denkbar seien. Er schlägt jedoch
vor, nach Beschlussfassung eine konkrete Abstimmung mit der Partnerstadt vorzunehmen, damit dort keine Aversionen hervorgerufen werden.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) hat im Grunde nichts gegen eine Benennung, jedoch
handele es sich bei der Umbenennung eines Teils des Franziskanerhofes nicht um einen
Platz sondern nur um einen halben Platz. Dies sei keine Städteplanung, verwirre die Leute
nur und sei auch nicht angemessen. Der Franziskanerhof sei historisch gewachsen und
solle nicht künstlich geteilt werden. Das Gleiche gelte für Brühl-Mitte. Er ist der Auffassung, dass man jeweils einen richtigen Platz finden solle, der den Namen dann auch würdig tragen könne.
Niederschrift Rat 12.09.2016
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Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) meint, man solle sich im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Leamington in Verbindung setzen und nachfragen, ob die Planung so auf Zustimmung treffe.
Erster Beigeordneter Brandt räumt ein, dass dies ein probater Weg sei, jedoch seien die
Benennungen noch nicht kommuniziert worden, da zunächst eine Beschlussfassung vorliegen solle.
Ratsfrau Esser (CDU) erklärt, dass im KPTA dahingehend beraten wurde, dass es eine
Symbolkraft habe, den Partnerstädten aufgrund des Antrages des Partnerschaftsvereines
einen Platz zu widmen. In Sceaux gebe es ja auch den Brühl-Platz. Die Verwaltung habe
sich Gedanken gemacht, welche Plätze in Frage kommen, die Angelegenheit irgendwann
auf irgendeinen Platz zu verschieben, sei nicht zielführend. Der neugestaltete Raum biete
sich ihrer Meinung nach an und es müsse ja keine postalische sondern eine symbolische
Adresse sein.
Bürgermeister Freytag erläutert, dass es sich um eine Initiative des Fördervereins Brühler Städtefreundschaften handele, die er voll unterstütze. Er verfolge diese Diskussion seit
über 25 Jahren, es sei immer beabsichtigt gewesen, in dieser Richtung tätig zu werden,
es sei aber nie eine geeignete Stelle gefunden worden. Wenn man diese Lösung jetzt
nicht weiter verfolge, werde man die nächsten 25 Jahre immer noch keinen Platz für die
Partnerstädte finden, was er sehr bedauern würde.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) schließt sich dem an und möchte die vorgeschlagene Lösung auch unterstützen, in Sceaux sei der Place de Brühl auch in einer zentral gelegenen Ecke eines Platzes angesiedelt worden. Immer wenn es neue Baugebiete
gebe, gebe es auch sehr nachvollziehbare Vorschläge der dort Wohnenden, denen in aller Regel gefolgt werde. Bevor man dann irgendeinen Wendehammer in einem Neubaugebiet entsprechend der Partnerstädte benenne, sei die hier vorgeschlagene zentrale Lösung die richtige.
Ratsherr Hosmann (CDU) erinnert daran, dass seine Fraktion vor Jahren schon mal vorgeschlagen habe, den Brunnen vor der Realschule mit dem zugehörigen Platz so zu benennen.
Beschluss:
Der Rat beschließt folgende Maßnahmen zur Darstellung und Hervorhebung internationaler Städtepartnerschaften und –freundschaften:
1. Benennung und Umbenennung des neuen Platzes an Brühl-Mitte (jetzt Carl- SchurzStr.) In Sceaux Platz und Umbenennung eines Teils des Franziskanerhofes in
Leamington Platz
2. Verlegung einer Bodenplatte als Wegweiser / Kompass zu den Partnerschafts-und
Freundschaftsstädten
3. Aufstellung eines Beschilderungssystems an den „Einfallsstraßen“ der Stadt
4. Die notwendigen Mittel in den Haushalt 2017 einzustellen
Abstimmungsergebnis:
Niederschrift Rat 12.09.2016
einstimmig bei 2 Enthaltungen
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9.
Kultur- / Festivalprogramm 2017
291/2016
Beschluss:
Der Rat beauftragt den Bürgermeister mit den Planungen und der Durchführung des Kultur- und Festivalprogramms 2017 einschließlich der Mittelbereitstellung im 1. Halbjahr
2017 und vorbehaltlich der Ergebnisse der Haushaltsberatungen auch für das 2. Halbjahr
2017.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10. Bildung der Einigungsstelle nach § 67 LPVG NW (Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen)
293/2016
Beschluss:
Der Rat stimmt in Ausführung des § 67 LPVG NW der Berufung von
- Herrn Prof. Siegfried Willutzki, Köln,
zum Vorsitzenden und
- Herrn Verwaltungsdirektor a. D. Hans-Jürgen Geller, Brühl,
zum stellvertretenden Vorsitzenden
der Einigungsstelle der Stadtverwaltung Brühl zu.
Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person oder, falls sie
verhindert ist, der Stellvertretung und sechs Beisitzer/innen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden.
Der Rat legt fest, dass für das jeweilige Einigungsstellenverfahren die personalverantwortlichen Personen der umliegenden Kommunen zu Beisitzerinnen und Beisitzern berufen
werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
11. Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW
hier: Verfahren ab 01.01.2016
347/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt die Ausübung des Vorschlagsrechts der Stadt Brühl als Schulträger für
die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW, auf den Schulausschuss zu übertragen ist.
Abstimmungsergebnis:
Niederschrift Rat 12.09.2016
einstimmig
21 von 26
12. Förderaktivitäten der Kreissparkasse Köln in der Stadt Brühl im
Jahre 2015
hier: Schreiben der KSK vom 12.07.2016
306/2016
Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht der Kreissparkasse Köln über ihre Förderaktivitäten in der
Stadt Brühl im Geschäftsjahr 2015 zur Kenntnis.
13. Anträge
13.1 Übernahme der Förderschulen durch den Rhein-Erft-Kreis
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 26.08.2016
356/2016
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) korrigiert die Berichterstattung im Kölner Stadtanzeiger
dahingehend, dass der Ausschuss des Kreistages zur Zeit zwar keinen entsprechenden
Beschluss gefasst habe, jedoch angekündigt habe, dass, wenn ein großer Teil der Kommunen die Förderschulen an den Kreis übertragen möchten, der Kreis positiv darüber
nachdenken werde. Die Förderschulen sollen zentralisiert werden, so dass diese Aufgabe
dann sinnvoller Weise auch vom Kreis zu tragen sei.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) findet es eigenartig, dass die FDP im Kreis dieser Vorlage zugestimmt habe, die im Wesentlichen enthalte, dass man nichts tue. Es habe vorher ein Gutachten gegeben, dass der Kreis die Förderschulen aufgrund der besseren Ordnungsmöglichkeiten übernehmen solle, darauf konnte sich die Koalition aber offenbar nicht einigen. Jetzt werde auf diese Weise versucht, das Ganze auf den Weg zu
bringen, was sicherlich in der Sache richtig sei. Die Stadt zahle für die Pestalozzischule
einmal als Träger für die Schule und über die Kreisumlage auch noch für die anderen
Schulen. Die Alternative wäre eine differenzierte Kreisumlage, welche auch zielführend
sei.
Ratsherr Riedel (Linke&Piraten) ist der Auffassung, dass gerade diese Schulform immer
mehr in den Rahmen Inklusion falle, so dass man sich im Schulausschuss überlegen solle, eine Inklusionsschule daraus zu machen, denn da gebe es die geringsten Schwierigkeiten, diese Kinder an den anderen Regelschulen zu integrieren.
Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) verweist auf das Gutachen des Kreises, nach dem
man drei zentrale Förderschulstandorte habe. Ergebnis der Diskussion im Kreis sei dann
gewesen, dass es sinnvoller sei, Schulen in kommunalen Zweckverbänden zu organisieren als zentral im Kreis. Der Arbeitsauftrag sei, durch interkommunale Kooperation mit
gerechten Finanzierungsstrukturen diese Aufgaben wahrzunehmen. Der Kreis werde nur
dann eintreten, wenn die interkommunale Zusammenarbeit nicht funktioniere. Bestimmte
Förderschulschwerpunkte, die im Kreis liegen, werden weiter über die Kreisumlage bezahlt.
Bürgermeister Freytag ergänzt, dass die unterschiedliche Trägerschaft, also interkommunale Trägerschaft und Kreisträgerschaft, das Problem hervorrufe. Es sei nicht in Ordnung, wenn beim Förderschwerpunkt Lernen die Stadt Brühl die eigenen Kosten trage
und zusätzlich über eine nicht differenzierte Kreisumlage auch noch für die Kosten der
Förderschulen aufkommen müsse, die in Kreisträgerschaft seien.
Niederschrift Rat 12.09.2016
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Beschluss:
Der Rat der Stadt Brühl spricht sich für die Übernahme der Trägerschaft aller Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt LE durch den Rhein-Erft-Kreis aus. Der Bürgermeister
wird beauftragt, dies der Kreisverwaltung, wie von ihr mit Schreiben aus Juli erbeten, als
Meinungsbild des Rates bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 4 Enthaltungen
14. Umbesetzung in Ausschüssen
14.1 Umbesetzung im Schulausschuss
hier: Vertreter des Max-Ernst-Gymnasiums
380/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt folgende Umbesetzung im Schulausschuss:
Anstelle des bisherigen stellvertretenden Mitglieds Hans Vogelfänger wird Wolfgang
Schulz (stellvertretender Schulleiter des Max-Ernst-Gymnasiums) zum stellvertretenden
beratenden Mitglied gewählt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
14.2 Umbesetzung im Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss
Beschluss:
Der Rat beschließt auf Antrag von Fraktionsvorsitzendem Klug (CDU) folgende Umbesetzungen:
1. Sozialausschuss: Frau Katja Schützner scheidet als sachkundige Bürgerin aus.
Frau Marion Frantzioch-Immenkeppel rückt als sachkundige Bürgerin nach.
2. Jugendhilfeausschuss: Katja Schützner scheidet als Stellvertreterin für Norbert
Wasem aus, Elmar Dahmen rückt als Stellvertreter für Norbert Wasem nach.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
15. Mitteilungen
15.1 Aufruf zur Teilnahme am Stadtradeln
Bürgermeister Freytag stellt fest, dass das erste Wochenende Stadtradeln schon sehr
erfolgreich verlaufen sei, es wäre wünschenswert, wenn sich noch einige Ratsmitglieder
zusätzlich beteiligen und damit weitere Kilometer für das Projekt sammeln würden.
15.2 Finanzierung der Büstra an der Kreuzung in Schwadorf
Beigeordneter Schiffer teilt mit, dass vor zwei Wochen im Verkehrsausschuss des Kreises zur Kenntnis gegeben wurde, dass die Plangenehmigung für die Neuerrichtung der
Büstra zwischenzeitlich durch die Bezirksregierung Köln erteilt worden sei, der Kreis habe
in seinem Haushalt auch die Finanzierung des von ihm zu tragenden Anteils gesichert.
Die Maßnahme werde ausgeschrieben und voraussichtlich in 2017 umgesetzt, so dass
Niederschrift Rat 12.09.2016
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nach derzeitigen Planungen im August 2017 der Knotenpunkt wieder freigegeben werden
könne. Die Verantwortlichen im Kreishaus hätten außerdem die große Besonnenheit in
der Politik und der Bürgerschaft in Schwadorf gelobt.
16. Anfragen
16.1 Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben von Gebühren etc.
im Auftrag Dritter
Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 26.08.2016
355/2016
16.2 Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben von Gebühren etc.
im Auftrag Dritter
Bezug: Anfrage der FDP Fraktion vom 26.08.2016
360/2016
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) ist der Meinung, mit der Anfrage ins Schwarze getroffen zu haben. Die Durchführung der Vollstreckungen für die Rundfunkanstalten sei defizitär, so dass hier das Konnexitätsprinzip betroffen sei und man überlegen müsse, hier
einmal tätig zu werden.
Bürgermeister Freytag hat Bedenken, dass die neue Basis des Beitragseinzugsverfahrens, einem Tatbestand im Sinne der Konnexität einer neuen Aufgabenwahrnehmung
entspreche. Ungeachtet dessen, sei die Tendenz aber richtig, hier im Sinne der Kostenrechnung zu auskömmlichen Gebührensätzen zu kommen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brühl nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
16.3 Bürgerinteresse an dieser Ratssitzung
Ratsherr Jung (SPD) stellt fest, dass unter Tagesordnungspunkt 3 ein großes Publikum
vorhanden war und viele aus diesem Publikum wiederholt betont hätten, dass ihnen Brühl
am Herzen liege. Nach dem Tagesordnungspunkt sei jedoch eine Fluchtbewegung entstanden, so dass er sich frage, ob man wirklich sagen könne, dass allen tatsächlich Brühl
so am Herzen liege. Er möchte wissen, ob der Bürgermeister dies auch bemerkt habe.
Bürgermeister Freytag sieht sich gezwungen, dies zu bejahen.
16.4 Ausschreibung der Stelle eines Verkehrsingenieurs
Ratsmitglied Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) fragt, ob, wann und mit welchem Text die Stelle des Verkehrsingenieurs, wie im Hauptausschuss thematisiert, intern oder extern ausgeschrieben werde.
Bürgermeister Freytag verweist auf die Vorlage, die im Hauptausschuss vorgelegen habe.
16.5 Gehnehmigung einer Tiefgarageneinfahrt beim Neubau an der Alten Bonnstraße
Niederschrift Rat 12.09.2016
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Ratsmitglied Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) möchte wissen, ob der Neubau auf der Ecke
Alte Bonnstr./Pehler Hülle mit einer Tiefgaragenausfahrt auf die Landesstraße „Alte
Bonnstr.“ in dieser Form genehmigt sei. Wenn nicht müsste die Baustelle an der Stelle
unterbrochen werden, da die nächsten anstehenden Arbeiten die Veränderung der Bordsteine sein werden.
Bürgermeister Freytag antwortet, dass diese Anfrage aus dem Hauptausschuss zur Zeit
in der Prüfung sei, die Beantwortung folge.
16.6 Provisorischer Kreisel an der Pingsdorfer Str.
Ratsmitglied Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) bittet um Information, wann der beschlossene
provisorische Kreisel an der Aral-Tankstelle hergerichtet werde.
Bürgermeister Freytag sagt schriftliche Beantwortung zu.
16.7 Aufstellung von Fahrradständern
Ratsherr Hosmann (CDU) erkundigt sich, warum man dem Fahrradgeschäft Krämer als
fahrradfreundliche Stadt nicht die Aufstellung von Fahrradständern gestatte.
Bürgermeister Freytag sagt Prüfung zu.
16.8 Aktuelle Flüchtlingssituation
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) bittet um ein Update zur Flüchtlingssituation.
Beigeordnete Burkhardt berichtet, dass man zurzeit 546 fest zugewiesene Flüchtlinge in
den städtischen Unterkünften habe. Die Unterkunft Containerdorf Bergerstr. sei derzeit
nur etwa zur Hälfte belegt. Die Notunterkunft Zopes könne frühzeitig geschlossen werden,
man habe dem RP mitgeteilt, dass man die Verträge mit dem ASB bis Ende November
laufen lassen wolle und die Leerung der Unterkunft bis Ende Oktober vornehmen könne.
Allerdings unter der Bedingung, dass die Zuweisungen aus dem Kontingent der Notunterkunft von 37 Personen monatlich erst ab Januar 2017 erfolgen. Die Rückmeldung des RP
stehe jedoch noch aus.
Die Belegbarmachung der ersten Container in der Willy-Brandt-Str. sei zum 01.01.2017
geplant. Im Moment gebe es sehr wenige Zuweisungen und man gehe davon aus, dass
dies auch noch eine Weile so bleiben werde, so dass man ab Oktober mit maximal 5 Zuweisungen wöchentlich rechne. Dies führe dazu, dass die Willy-Brandt-Str. nicht unbedingt für die Flüchtlingsunterbringung notwendig sei, so dass man auch in der Lage sein
werde, der Hochschule des Bundes durch Mietverträge mit sehr kurzfristigen Kündigungsfristen bei der Unterbringung ihrer Studenten zu helfen.
16.9 Qualität der gelben Säcke
Ratsherr Poschmann (CDU) fragt nach, ob die schwache Qualität der gelben Säcke bekannt sei, er sei mehrfach darauf angesprochen worden.
Bürgermeister Freytag erwidert, dass er dies aus eigener Erfahrung aktuell nicht bestätigen könne, vor zwei Jahren sei dies aber einmal Thema gewesen. Er sagt zu, die Angelegenheit zuständigkeitshalber an die AÖR weiterzuleiten.
Niederschrift Rat 12.09.2016
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16.10 Überprüfung der modernisierten Ampeln auf der Römerstraße
Ratsherr Pitz (FDP) erfragt, ob die Modernisierung der Ampelanlagen durch den Straßenbetrieb NRW auf der Römerstraße abgeschlossen und auch überprüft worden sei.
Hintergrund sei, dass die zentrale Frage, ob die Feuerwache an der Römerstraße überhaupt verkehrsmäßig akzeptabel sei, davon abhänge, dass die Ampelschaltung insbesondere an der Kreuzung Theodor-Heuss-Str./Römerstr. optimal gestaltet sei.
Beigeordneter Schiffer erläutert, dass die Ampelschaltungen alle ausgetauscht seien
und die Prüfung selbstverständlich erfolge, jedoch erst dann, wenn es wieder „normalen
Verkehr“ auf der Römerstraße gebe, zurzeit sei das aufgrund der vielen Baustellen jedoch
noch nicht gegeben.
16.11 Kreisel Kaiserstraße/Friedrichstraße
Ratsherr Hepp (CDU) bedankt sich für die Veränderung des Kreisels an der Kaiserstr./Friedrichstr., hier sei eine gute Lösung entstanden.
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Bürgermeister
Niederschrift Rat 12.09.2016
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Schriftführer/in
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