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Beschlusstext (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
110 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
23.05.16, 12:36
Aktualisiert
23.05.16, 12:36
Beschlusstext (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A 
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A 
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Inhalt der Datei

Brühl, den 20.05.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 29.02.2016 Öffentliche Sitzung Bebauungspläne 9.2. Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" 1 Teilbereich A - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 582/2015 Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A: A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (22.09. - 06.10.2014) und TÖB-Beteiligung (bis 06.10.2015 einschließlich) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B1.5 B1.6 B1.7 B1.8 B1.9 B2.1 B2.2 B2.3 B2.4 B2.5 B2.6 B2.7 B2.8 B2.9 B2.10 B2.11 B2.12 B2.13 IB-O Initiative Brühl-Ost " " " " " " " " Bürger 1 " " " " " " " " " " " " Beschluss Rat 29.02.2016 Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. 1 von 4 B2.14 B2.15 " " Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB T1 Abwägung der Stellungnahme T9.1 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Landesbetrieb Straßenbau NRW - Nieder- lassung Ville-Eifel Geologischer Dienst NRW " " Stadt Wesseling - FB Stadtplanung Stadtwerke Brühl GmbH T9.2 Stadtwerke Brühl GmbH T2 T5 T6.1 T6.2 T6.3 T8 T9.3 " T9.4 T9.5 " T9.6 T9.7 T11.2 " " Erftverband - Bereich Abwassertechnik Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V. T12.1 " T12.2 " T12.3 T12.4 " " T12.5 " T12.6 " T12.7 " T12.8 T14.2 T14.3. " Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - Wasserwirtschaft - Bodenschutz - Beschluss Rat 29.02.2016 Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. 2 von 4 1 T14.3. 2 T14.4 T14.5 T15.1 " Wird berücksichtigt. - Immissionsschutz - Amt für Straßenbau und Verkehr Deutsche Telekom Technik GmbH Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B - Öffentliche Auslegung (19.10. - 20.11.2015) und TÖB-Beteiligung (bis 20.11.2015 einschließlich) B 1 - Stellungnahmen der Bürger Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B1.5 B1.6 B1.7 B1.8 Abwägung der Stellungnahme IB-O Initiative Brühl-Ost " " " " " " " Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T1 Kriminalkommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Ist bereits berücksichtigt. T6.1 T6.2 T6.3 T6.4 T8 Stadtwerke Brühl GmbH " " " Erftverband - Abteilung Recht Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - Wasserwirtschaft - Amt für Straßenbau und Verkehr " " - Straßenverkehrsamt und Verkehrssicherung - Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. T9.2 T9.5. 1 T9.5. T9.5. 2 T9.6. 3 1 T9.6. 2 " Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 29.02.2016 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. einstimmig 3 von 4 II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl. Das Plangebiet umfasst dabei folgende Flurstücke: Flur 21: Flurstück 514 sowie Flur 24: Flurstücke 338, 339. Das Plangebiet umfasst ca. 3,66 ha und ist folgendermaßen abgegrenzt: - im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514, - im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338, - im Süden durch eine 16,50 m Parallele südlich der nördlichen Grenze des Flurstücks 338, geschnitten im Westen mit der nordwestlichen Grenze und im Norden mit nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang des Bogens bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3, - im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße) und 339. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 29.02.2016 einstimmig 4 von 4