Daten
Kommune
Brühl
Größe
110 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
23.05.16, 12:36
Aktualisiert
23.05.16, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 20.05.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 29.02.2016
Öffentliche Sitzung
Bebauungspläne
9.2. Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße"
1
Teilbereich A
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
582/2015
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A:
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (22.09. - 06.10.2014) und TÖB-Beteiligung (bis
06.10.2015 einschließlich)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B1.5
B1.6
B1.7
B1.8
B1.9
B2.1
B2.2
B2.3
B2.4
B2.5
B2.6
B2.7
B2.8
B2.9
B2.10
B2.11
B2.12
B2.13
IB-O Initiative Brühl-Ost
"
"
"
"
"
"
"
"
Bürger 1
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
Beschluss Rat 29.02.2016
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
1 von 4
B2.14
B2.15
"
"
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
T1
Abwägung der Stellungnahme
T9.1
Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung
Kreispolizeibehörde
Rhein-Erft-Kreis
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Nieder- lassung Ville-Eifel Geologischer Dienst
NRW
"
"
Stadt Wesseling
- FB Stadtplanung Stadtwerke Brühl GmbH
T9.2
Stadtwerke Brühl GmbH
T2
T5
T6.1
T6.2
T6.3
T8
T9.3
"
T9.4
T9.5
"
T9.6
T9.7
T11.2
"
"
Erftverband - Bereich
Abwassertechnik Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl
e.V.
T12.1
"
T12.2
"
T12.3
T12.4
"
"
T12.5
"
T12.6
"
T12.7
"
T12.8
T14.2
T14.3.
"
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz
und Kreisplanung
- Wasserwirtschaft - Bodenschutz -
Beschluss Rat 29.02.2016
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
2 von 4
1
T14.3.
2
T14.4
T14.5
T15.1
"
Wird berücksichtigt.
- Immissionsschutz - Amt für Straßenbau
und Verkehr Deutsche Telekom
Technik GmbH
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B - Öffentliche Auslegung (19.10. - 20.11.2015) und TÖB-Beteiligung (bis 20.11.2015
einschließlich)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B1.5
B1.6
B1.7
B1.8
Abwägung der Stellungnahme
IB-O Initiative Brühl-Ost
"
"
"
"
"
"
"
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1
Kriminalkommissariat
Kriminalprävention/ Opferschutz
Ist bereits berücksichtigt.
T6.1
T6.2
T6.3
T6.4
T8
Stadtwerke Brühl GmbH
"
"
"
Erftverband
- Abteilung Recht Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz
und Kreisplanung
- Wasserwirtschaft - Amt für Straßenbau
und Verkehr "
"
- Straßenverkehrsamt
und Verkehrssicherung -
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
T9.2
T9.5.
1
T9.5.
T9.5.
2
T9.6.
3
1
T9.6.
2
"
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 29.02.2016
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
einstimmig
3 von 4
II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118
der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl. Das Plangebiet umfasst dabei folgende
Flurstücke: Flur 21: Flurstück 514 sowie Flur 24: Flurstücke 338, 339.
Das Plangebiet umfasst ca. 3,66 ha und ist folgendermaßen abgegrenzt:
- im Norden
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514,
- im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338,
- im Süden
durch eine 16,50 m Parallele südlich der nördlichen Grenze des Flurstücks
338, geschnitten im Westen mit der nordwestlichen Grenze und im Norden
mit nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang des Bogens bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3,
- im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße)
und 339.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 29.02.2016
einstimmig
4 von 4