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Beschlusstext (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
20 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
23.05.16, 12:36
Aktualisiert
23.05.16, 12:36
Beschlusstext (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC"
- Aufstellungsbeschluss -)

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Brühl, den 20.05.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 29.02.2016 Öffentliche Sitzung Bebauungspläne 9.1 Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC" - Aufstellungsbeschluss - 584/2015 Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 08.14" Liblarer Straße 154, Tennishalle THC". Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl und umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 509, 510, 286, 279, 612, 560, 563, und 613 tlw.. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Osten vom Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, dann 65,0 m entlang der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 309 und 322 bis zum Fußpunkt des rechten Winkels (von 150,0 m Länge), im Norden vom vorgenannten Fußpunkt 150,0 m entlang auf dem rechten Winkel in westliche Richtung, weiter auf einem weiteren rechten Winkel, (aufgewinkelt auf der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510) bis zu seinem Fußpunkt, im Westen vom vorgenannten Fußpunkt, entlang der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510 und weiter entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510, im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 510, 286, 612, 560, 563 und 613 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, Der Flächeninhalt beträgt 2,1 ha. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 29.02.2016 einstimmig 1 von 1