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Beschlusstext (Rathaus B Steinweg hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids Bezug: RAT 14.12.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
83 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
23.05.16, 12:36
Aktualisiert
23.05.16, 12:36
Beschlusstext (Rathaus B Steinweg
hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids
Bezug: RAT 14.12.2015) Beschlusstext (Rathaus B Steinweg
hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids
Bezug: RAT 14.12.2015)

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Brühl, den 20.05.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 29.02.2016 Öffentliche Sitzung 4. Rathaus B Steinweg hier: Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids Bezug: RAT 14.12.2015 26/2016 Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) betont, dass heute nur der Beschluss gefasst werde, einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen und den Bürgermeister mit der Ausarbeitung des Begründungsbuches und der Fragestellung zu beauftragen. Im Hauptausschuss habe man dies bereits hinreichend diskutiert. Daher sei er der Auffassung, dass man durchaus dem Streben eines größeren Teils der Bürgerschaft entgegenkomme, indem dies in dieser Form auf Basis der Meinungsbildung hier im Hause wirklich zum Entscheid vorgelegt werde. Seine Fraktion werde daher dem Beschlussentwurf in der vorliegenden Form zustimmen, verbinde dies aber mit der Bitte, bei der Ausarbeitung der anschließenden Vorlage in sehr sauberer Weise die Kosten darzustellen. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erklärt, dass seine Fraktion beantragen werde, die Vorlage abzulehnen. In der Tat sei im Hauptausschuss lange hierüber diskutiert worden. Die Gründe, warum seine Fraktion dagegen sei, liegen insofern schriftlich vor. Unstreitig sei, dass von einem Ratsbürgerentscheid Frage zu erwarten sei, die überall streitig sei. Da nahezu 90 % der Ratsmitglieder sich derzeit einig sei, dass die Variante 3 vorgeschlagen werde, sei hier aber keine streitige Entscheidung zu erwarten. Das Wesentlich sei, dass man an eine Fragestellung gebunden sei, die ein Ja oder ein Nein als Antwort zulasse. Bislang habe die Bevölkerung, wie man u.a. den Leserbriefen entnehmen könne, wahrgenommen Sanierung oder Neubau. Da jetzt aller Voraussicht nach die Variante 3 zu Abstimmung komme, werde nach der Sanierung gar nicht gefragt, sie werde ausgeklammert. Daher befürchte er, dass die Befriedungsfunktion eines solchen Ratsbürgerentscheides gar nicht eintreten könne. Den eigentlichen Sinn des Ratsbürgerentscheides halte er daher für unerfüllt. Ratsherr Weitz (SPD) führt aus, dass seine Fraktion der Verwaltung heute den Auftrag mit erteilen werde, einen Ratsbürgerentscheid herbeizuführen. Die von FV Pitz geäußerten juristischen Bedenken seien bekannt. In der Frage gehe es darum, dem Bürger zu vermitteln, wie die einzelnen Positionen der Fraktionen sind. Die Begründung, warum seine Fraktion hierfür einen Abriss und Neubau in größerer Form sei, liege darin, dass dies die einzig überzeugende Idee sei, die Barrierefreiheit in Rathaus B endgültig herzustellen. Für seine Fraktion liege der Schwerpunkt darauf, dass man ein Gebäude haben wolle, was für alle Bürgerinnen und Bürger, für alle Brühlerinnen und Brühler ohne jegliche Barrieren frei zugänglich ist. Dies betreffe selbstverständlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Hause. Er kündigt daher bereits jetzt durch seine Fraktion eine Neuformulierung der zu stellenden Frage für den Ratsbürgerentscheid, in dem genau dieser Schwerpunkt nochmals zum Ausdruck komme. Beschluss Rat 29.02.2016 1 von 2 Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dr. Lanzrath (GRÜNE) teilt mit, dass seine Fraktion ebenfalls für den Ratsbürgerentscheid sei. Aufgrund der Historie zeige sich, dass die Bürger interessiert daran seien, was mit dem Rathaus passiere. Er sei daher sicher, dass man eine Frage finde, die mit Ja oder Nein zu beantworten sei und wünsche sich eine große Mehrheit als Signal, dass der Rat in diesem zentralen Punkt auch den Bürger beteiligen möchte. Fraktionsvorsitzender Hupp (LINKE&PIRATEN) macht deutlich, dass auch seine Fraktion den Ratsbürgerentscheid begrüße und sich freue, dass sich nach den jahrelangen Überlegungen endlich etwas tue. Er sei sicher, egal zu welcher Entscheidung es komme, es zu einer Befriedigung kommen werde. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) führt aus, dass ihm die ehrlichere Variante lieber gewesen wäre, nämlich dem Bürger zu sagen, dass aufgrund der Anzahl der Varianten ein Ratsbürgerentscheid nicht geeignet sei, es aber die Möglichkeit gebe, dass Bürger sich mit einem entsprechenden Unterschriftenquorum an eine solchen Diskussion beteiligen und so eine Bürgerabstimmung erzwingen. Da wäre sehr wohl eine Alternative möglich, d.h. es könne zwischen A und B gewählt werden und sei dort nicht vom Gesetzgeber reglementiert. Wenn wir als Rat den Bürger fragen, müsse der Rat sich auch die Frage stellen, ob er den Bürger ernst nimmt, wenn er dies ablehnt. Wenn die überwiegende Mehrheit für ein Nein ist, möchte er sehen, wie der Rat dem Bürger beibringen möchte, dass trotzdem abgerissen werde, aber ein bisschen kleiner baue. Diese Situation möchte er nicht sehen. Er frage sich daher, ob man der Demokratie in dieser Stadt mit dieser Konstellation diene. Bürgermeister Freytag lässt über den Text der Vorlage 26/2016 abstimmen, wobei er davon ausgeht, dass mit Annahme dieser Vorlage der Antrag der FDP automatisch abgelehnt sei. Über die genaue Formulierung, Art der Durchführung, Termin und Kosten werde man in der nächsten Ratssitzung entscheiden. Beschluss: Der Rat der Stadt Brühl beschließt, gem. § 26 Gemeindeordnung NW i.V.m. der nordrhein-westfälischen Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids vom 10.7.2004 und der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl vom 03.11.2014, einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen unter dem Titel „Neubau Rathaus Steinweg“. Der Bürgermeister wird mit der Vorbereitung zur Durchführung des Ratsbürgerentscheids beauftragt und gebeten, bis zur nächsten Ratssitzung einen Terminvorschlag zum Abstimmungstag zu unterbreiten und eine Fragestellung bzw. eine Aussage, die zur Abstimmung gestellt werden soll, zu formulieren, sowie den Entwurf eines Abstimmungsheftes vorzulegen, aus dem die Begründung und die Kostendarstellung hervorgeht. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 29.02.2016 40 : 2 2 von 2