Daten
Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
23.05.16, 12:36
Aktualisiert
23.05.16, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 20.05.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 29.02.2016
Öffentliche Sitzung
Anträge
14.2 Überarbeitung der Brühler Straßenordnung vom 27.04.1998 und
Erstellung eines Verwarnungs- und Bußgeldrahmen-Kataloges
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.02.2016
70/2016
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erläutert seinen Antrag und macht deutlich, dass er
diesen als Prüfauftrag sehe.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) erklärt, dass sich seine Fraktion einem Prüfauftrag
anschließen könne. Er gebe aber zu bedenken, dass man bei Kölner Vorbildern immer
vorsichtig sein müsse. Man sei daher gut beraten, wenn man sich, so wie bislang praktiziert, an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes orientiere. Bisher habe
man die Aufnahme eines Bußgeldkataloges vermieden. Hier spiele auch § 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes eine Rolle, nach welchem nur ein Rahmen festgesetzt werden
könne. Im Eintrittsfall seien nämlich auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen
heranzuziehen. Mache man so eine Straßenordnung, müsse auch sichergestellt sein,
dass es in aller Regel und nicht nur in Ausnahmen Sanktionen gebe.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion dem Prüfauftrag
ebenfalls zustimmen könne. Ergänzend nehme er Bezug auf einen alten Antrag seiner
Fraktion, dahingehend, zu bestimmten Zeiten auf öffentlichen Plätzen den Verzehr von
Alkohol zu verbieten. Damals sei dies abgelehnt worden, man könne aber gerne diesen
Antrag mit in die Prüfung hinein übertragen.
Ratsherr Weber (GRÜNE) stellt fest, dass es hier schon darum gehe, bestehendes Satzungsrecht auszuweiten und durch den umfangreichen Bußgeldkatalog letztendlich auch
eine Kontrolldichte auszuweiten. Diesen Bereich sehe er durchaus kritisch. Es sei auch
nicht unbedingt zielführend, dies alleine auf den Bürger abzuwälzen und direkt ein Knöllchen zu verteilen, wenn ein Papierschnipsel auf den Boden geworfen werde. Auch beim
Falschparken, wo man einen Bußgeldkatalog habe, könne die öffentliche Hand dies weitgehend nicht so dicht kontrollieren und durchsetzen. Er befürchte daher, dass man dies
genauso wenig im Bereich des Verschmutzens von Straßen durchsetzen könne. Er frage
daher, ob dies die Richtung sei, in die man gehen wolle, oder ob es andere Möglichkeiten
gebe.
Ratsherr Dr. Lanzrath (GRÜNE) äußert Bedenken, ob man hier tatsächlich ein Regelungsdefizit habe. Seine Fraktion unterstütze auch einen Prüfauftrag, er bittet jedoch die
Verwaltung zu prüfen, was sich überhaupt in der Mustersatzung geändert habe und ob es
nötig sei, nach Kölner Vorbild alles neu zu sortieren.
Beschluss Rat 29.02.2016
1 von 2
Beschluss:
Der Rat beauftragt den Bürgermeister mit der Prüfung, ob die nunmehr 18 Jahre alte
Brühler Straßenordnung grundlegend zu überarbeiten und dem Rat als „Brühler Stadtordnung“ – zusammen mit einem Bußgeldrahmenkatalog für ordnungswidriges Verhalten zur
Beschlussfassung vorzulegen ist.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 29.02.2016
einstimmig
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