Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Überarbeitung der Brühler Straßenordnung vom 27.04.1998 und Erstellung eines Verwarnungs- und Bußgeldrahmen-Kataloges Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.02.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
23.05.16, 12:36
Aktualisiert
23.05.16, 12:36
Beschlusstext (Überarbeitung der Brühler Straßenordnung vom 27.04.1998 und Erstellung eines Verwarnungs- und Bußgeldrahmen-Kataloges
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.02.2016) Beschlusstext (Überarbeitung der Brühler Straßenordnung vom 27.04.1998 und Erstellung eines Verwarnungs- und Bußgeldrahmen-Kataloges
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.02.2016)

öffnen download melden Dateigröße: 82 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 20.05.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 29.02.2016 Öffentliche Sitzung Anträge 14.2 Überarbeitung der Brühler Straßenordnung vom 27.04.1998 und Erstellung eines Verwarnungs- und Bußgeldrahmen-Kataloges Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.02.2016 70/2016 Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erläutert seinen Antrag und macht deutlich, dass er diesen als Prüfauftrag sehe. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) erklärt, dass sich seine Fraktion einem Prüfauftrag anschließen könne. Er gebe aber zu bedenken, dass man bei Kölner Vorbildern immer vorsichtig sein müsse. Man sei daher gut beraten, wenn man sich, so wie bislang praktiziert, an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes orientiere. Bisher habe man die Aufnahme eines Bußgeldkataloges vermieden. Hier spiele auch § 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes eine Rolle, nach welchem nur ein Rahmen festgesetzt werden könne. Im Eintrittsfall seien nämlich auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen heranzuziehen. Mache man so eine Straßenordnung, müsse auch sichergestellt sein, dass es in aller Regel und nicht nur in Ausnahmen Sanktionen gebe. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion dem Prüfauftrag ebenfalls zustimmen könne. Ergänzend nehme er Bezug auf einen alten Antrag seiner Fraktion, dahingehend, zu bestimmten Zeiten auf öffentlichen Plätzen den Verzehr von Alkohol zu verbieten. Damals sei dies abgelehnt worden, man könne aber gerne diesen Antrag mit in die Prüfung hinein übertragen. Ratsherr Weber (GRÜNE) stellt fest, dass es hier schon darum gehe, bestehendes Satzungsrecht auszuweiten und durch den umfangreichen Bußgeldkatalog letztendlich auch eine Kontrolldichte auszuweiten. Diesen Bereich sehe er durchaus kritisch. Es sei auch nicht unbedingt zielführend, dies alleine auf den Bürger abzuwälzen und direkt ein Knöllchen zu verteilen, wenn ein Papierschnipsel auf den Boden geworfen werde. Auch beim Falschparken, wo man einen Bußgeldkatalog habe, könne die öffentliche Hand dies weitgehend nicht so dicht kontrollieren und durchsetzen. Er befürchte daher, dass man dies genauso wenig im Bereich des Verschmutzens von Straßen durchsetzen könne. Er frage daher, ob dies die Richtung sei, in die man gehen wolle, oder ob es andere Möglichkeiten gebe. Ratsherr Dr. Lanzrath (GRÜNE) äußert Bedenken, ob man hier tatsächlich ein Regelungsdefizit habe. Seine Fraktion unterstütze auch einen Prüfauftrag, er bittet jedoch die Verwaltung zu prüfen, was sich überhaupt in der Mustersatzung geändert habe und ob es nötig sei, nach Kölner Vorbild alles neu zu sortieren. Beschluss Rat 29.02.2016 1 von 2 Beschluss: Der Rat beauftragt den Bürgermeister mit der Prüfung, ob die nunmehr 18 Jahre alte Brühler Straßenordnung grundlegend zu überarbeiten und dem Rat als „Brühler Stadtordnung“ – zusammen mit einem Bußgeldrahmenkatalog für ordnungswidriges Verhalten zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 29.02.2016 einstimmig 2 von 2