Daten
Kommune
Brühl
Größe
84 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
23.05.16, 12:36
Aktualisiert
23.05.16, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 20.05.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 29.02.2016
Öffentliche Sitzung
4.2 Ratsbürgerentscheid
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.02.2016
86/2016
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) betont, dass heute nur der Beschluss gefasst werde,
einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen und den Bürgermeister mit der Ausarbeitung
des Begründungsbuches und der Fragestellung zu beauftragen. Im Hauptausschuss habe
man dieses Thema bereits hinreichend diskutiert. Seine Fraktion werde dem Beschlussentwurf in der vorliegenden Form zustimmen, er verbinde dies aber mit der Bitte, bei der
Ausarbeitung der anschließenden Vorlage in sehr sauberer Weise die Kosten darzustellen.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erklärt, dass seine Fraktion beantragen werde, die
Vorlage abzulehnen. In der Tat sei im Hauptausschuss lange hierüber diskutiert worden.
Die Gründe, warum seine Fraktion dagegen sei, liegen insofern schriftlich vor. Unstreitig
sei, dass von einem Ratsbürgerentscheid eine Frage zu erwarten sei, die überall streitig
sei. Da nahezu 90 % der Ratsmitglieder sich derzeit einig seien, dass die Variante 3 vorgeschlagen werde, sei hier aber keine streitige Entscheidung zu erwarten. Das Wesentliche sei, dass man an eine Fragestellung gebunden sei, die ein Ja oder ein Nein als Antwort zulasse. Bislang habe die Bevölkerung, wie man u.a. den Leserbriefen entnehmen
könne, wahrgenommen: Sanierung oder Neubau. Da jetzt aller Voraussicht nach die Variante 3 zur Abstimmung komme, werde nach der Sanierung gar nicht gefragt, sondern sie
werde ausgeklammert. Daher befürchte er, dass die Befriedungsfunktion eines solchen
Ratsbürgerentscheides gar nicht eintreten könne. Den eigentlichen Sinn des Ratsbürgerentscheides halte er daher für unerfüllt.
Ratsherr Weitz (SPD) führt aus, dass seine Fraktion der Verwaltung heute den Auftrag
mit erteilen werde, einen Ratsbürgerentscheid herbeizuführen. Die von Fraktionsvorsitzendem Pitz geäußerten juristischen Bedenken seien bekannt. In der Frage gehe es darum, dem Bürger zu vermitteln, wie die einzelnen Positionen der Fraktionen sind. Die Begründung, warum seine Fraktion für einen Abriss und Neubau in größerer Form sei, liege
darin, dass dies die einzig überzeugende Idee sei, die Barrierefreiheit in Rathaus B endgültig herzustellen. Für seine Fraktion liege der Schwerpunkt darauf, ein Gebäude zu bekommen, welches für alle Bürgerinnen und Bürger, für alle Brühlerinnen und Brühler ohne
jegliche Barrieren frei zugänglich ist. Dies betreffe selbstverständlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Hause. Er kündigt daher bereits jetzt durch seine Fraktion eine Neuformulierung der zu stellenden Frage für den Ratsbürgerentscheid an, in welcher genau dieser Schwerpunkt nochmals zum Ausdruck komme.
Ratsherr Dr. Lanzrath (GRÜNE) teilt mit, dass seine Fraktion ebenfalls für den Ratsbürgerentscheid sei. Aufgrund der Historie zeige sich, dass die Bürger interessiert daran seien, was mit dem Rathaus passiere. Er sei daher sicher, dass man eine Frage finde, die
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mit Ja oder Nein zu beantworten sei und wünsche sich eine große Mehrheit als Signal,
dass der Rat in diesem zentralen Punkt auch den Bürger beteiligen möchte.
Fraktionsvorsitzender Hupp (LINKE&PIRATEN) macht deutlich, dass auch seine Fraktion den Ratsbürgerentscheid begrüße und er sich freue, dass sich nach den jahrelangen
Überlegungen endlich etwas tue. Er sei sicher, egal zu welcher Entscheidung es komme,
dass es zu einer Befriedigung kommen werde.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) führt aus, dass ihm die ehrlichere Variante lieber gewesen wäre. Es wäre besser, dem Bürger zu sagen, dass aufgrund der Anzahl der Varianten ein Ratsbürgerentscheid nicht geeignet sei, es aber die Möglichkeit gebe, sich mit
einem entsprechenden Unterschriftenquorum an einer solchen Diskussion zu beteiligen
und so eine Bürgerabstimmung zu erzwingen. Hierbei wäre sehr wohl eine Alternative
möglich, denn es könne dort zwischen A und B gewählt werden. Vom Gesetzgeber gebe
es hier keine Reglementierung. Wenn wir als Rat den Bürger fragen, müsse der Rat sich
auch die Frage stellen, ob er den Bürger ernst nimmt, wenn dieser ablehnt. Wenn die
überwiegende Mehrheit der Bürger für ein Nein sei, möchte er sehen, wie der Rat dem
Bürger beibringt, dass trotzdem abgerissen werde, man aber ein bisschen kleiner baue.
Diese Situation möchte er nicht sehen. Er frage sich daher, ob man der Demokratie in
dieser Stadt mit dieser Konstellation diene.
Bürgermeister Freytag lässt über den Text der Vorlage 26/2016 abstimmen, wobei er
feststellt, dass mit Annahme dieser Vorlage der Antrag der FDP automatisch mit abgelehnt sei. Über die genaue Formulierung, Art der Durchführung, Termin und Kosten werde
man in der nächsten Ratssitzung entscheiden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt, gem. § 26 Gemeindeordnung NW i.V.m. der nordrhein-westfälischen Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids vom 10.7.2004
und der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl vom
03.11.2014, einen
Ratsbürgerentscheid
durchzuführen unter dem Titel
„Neubau Rathaus Steinweg“.
Der Bürgermeister wird mit der Vorbereitung zur Durchführung des Ratsbürgerentscheids
beauftragt und gebeten, bis zur nächsten Ratssitzung einen Terminvorschlag zum Abstimmungstag zu unterbreiten und eine Fragestellung bzw. eine Aussage, die zur Abstimmung gestellt werden soll, zu formulieren, sowie den Entwurf eines Abstimmungsheftes
vorzulegen, aus dem die Begründung und die Kostendarstellung hervorgeht.
Abstimmungsergebnis:
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40 : 2
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