Daten
Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
23.05.16, 12:36
Aktualisiert
23.05.16, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 20.05.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 29.02.2016
Öffentliche Sitzung
10. Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für
Kommunen zur Integration von Flüchtlingen"
1. Programmantrag: Bau eines Integrationszentrums für BrühlOst,
2. Außerplanmäßige Auszahlung in 2016
68/2016/1
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) führt aus, dass er zwar Bedarf sehe, aber durch den
vorgesehenen Standort am Cultra, eine Insel geschaffen werde, nicht angedockt an andere Einrichtungen, so dass seiner Fraktion der wirtschaftliche Nachnutzen sehr bedenklich
erscheine. Ihm fehle die Prüfung, ob beispielsweise in der Clemens-August-Schule Klassenräume zur Verfügung stünden, um diese umzubauen oder insbesondere Familienzentren erweitert werden könnten. Die Familienzentren bieten genau dasselbe an und verfügen über die entsprechenden Räume (Gruppenräume, Küche) sowie Integrationsarbeit.
Würde man da einen Neubau verwirklichen, wäre dieser auch nach 5 oder 10 Jahren
noch nutzbar, zumal mit der Förderung auch ein gewisser Nutzen für einen Zeitraum zugesagt würde. Noch unsicherer hierbei seien die Personalkosten von rd. 240.000 € im
Jahr, die nur bis Ende 2018 mit 70% gefördert seien. Dann habe man dort eine für sich
arbeitende Einheit und man müsse die 240.000 € ohne die Nutzung jeglicher Synergieeffekte, die sich durch die Zusammenarbeit mit einem Familienzentrum ergeben könnten,
vorhalten. Zudem liege dieses Zentrum nicht in der Wohnbebauung. Für Flüchtlinge, die
hier neu ankommen, halte er eine zentrale Stelle für wesentlich einleuchtender und erfolgsversprechender. Das wesentliche Argument sei für seine Fraktion erst einmal die
Wirtschaftlichkeit, insofern lehne seine Fraktion diesen Antrag ab.
Bürgermeister Freytag stellt klar, dass die ermittelten konsumtiven Maßnahmen, Besetzung einer Sozialarbeiterstelle von insgesamt 237.094 €, für die Projektlaufzeit von 2 1/2
Jahren gedacht sei, d.h. pro Jahr rund 100.000 €. Im Hinblick auf die Verbindung habe er
deutlich gemacht, dass an dieser Stelle nicht nur das Cultra sei sondern auch eine nach
jetzigem Stand 5-gruppige Kindertageseinrichtung eingerichtet werde. Dann habe man
genau die Konstellation, die man sehr erfolgreich in Vochem habe. Ob es Familienzentrum genannt werde wisse er nicht, aber die Funktionen können wahrgenommen werden.
Dies sei auch gerade etwas, was man für Brühl-Ost tuen wolle, daher dieser Standort.
Fraktionsvorsitzender Hupp (LINKE & PIRATEN) begrüßt die Maßnahme, zeige sie
doch, dass man sich nicht nur jetzt, sondern auch später um die Flüchtlinge kümmere. Er
habe jedoch Bedenken, wenn die Gelder des Bundes ab 2018 nicht mehr dazu kommen.
Er hoffe jedoch, dieses Problem dann lösen zu können. In einem Punkt gebe er Herrn Pitz
Recht. Ein zentralerer Standort wäre seiner Fraktion auch lieber gewesen, denn für die
Flüchtlinge aus Brühl-West entstehe so ein extrem langer Weg.
Beschluss Rat 29.02.2016
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Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) führt aus, dass er selber in Ost aufgewachsen sei und
lange dort gewohnt habe. An der vorgesehen Stelle habe schon immer ein Kindergarten
gestanden. Jetzt habe man dort ein Neubaugebiet, man baue Flüchtlingsunterkünfte, man
verzeichne einen starken sozialen Wandel in den Bereichen Jordanstraße, Schildgesstraße, Cäcilienstraße und Langenackerstraße. Im Karnevalszug Brühl-Ost seien weit über
100 Kindergartenkinder mitgegangen, die aus verschiedenen Einrichtungen kamen. Das
Integrationszentrum sei daher an diesem Standort seiner Meinung nach völlig berechtigt,
habe Sinn und sogar einen historischen Bezug.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) mahnt, sich von einem solchen Förderprogramm
nicht blenden zu lassen. Nehme man hier nicht am Förderprogramm teil, ändere dies
nichts an der Tatsache, dass Integrationsarbeit geleistet werden müsse. Angesichts der
zu erwartenden Flüchtlingszahlen werde man sicherlich nicht um Sozialarbeiter und Fachpersonal herumkommen. Daher mache es Sinn, vor allem in Verbindung mit der zu errichtenden Kindertagesstätte, die dringend gebraucht werde, das zusammen zu packen. Aus
seiner Sicht habe man damit ein vernünftiges Dienstleistungszentrum. Offen bleibe nach
dem Förderzeitraum, was mit den Personalkosten passiere. Er sei der Meinung, Bund und
Länder müssten langsam überlegen, wie die Finanzierung der Städte und Gemeinden auf
andere Füße gestellt werde. Ändere sich nichts an der Finanzierung, würden die Städte
ausbluten. Seine Fraktion könne der Vorlage zustimmen.
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Brühl am Sonderprogramm des Landes
NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" mit dem Programmantrag: Bau eines Integrationszentrums in Brühl-Ost mit einem Kostenrahmen von
1.122.194€.
Abstimmungsergebnis:
39 : 2 bei 1 Enthaltung
2. Der Rat beschließt, vorbehaltlich eines positiven Bewilligungsbescheides durch den
Fördergeber, folgende Mittelbereitstellung in 2016:
2.1 Planungskosten: für das laufende Haushaltsjahr 2016 werden 150.000 € außerplanmäßig bei Kostenstelle 31500660 / 95020 bereitgestellt.
Deckungsvorschlag: Kostenstelle 12150000, Sachkonto 95020 (785100), GM-Nr. 33501 Neubau Feuerwache. Der für das Projekt vorgesehene Betrag in Höhe von 1.000.000 €
wird in 2016 nicht in voller Höhe kassenwirksam.
2.2 Bau- und Einrichtungskosten: die Bau- und Einrichtungskosten in Höhe von 735.000 €
werden im Haushaltsjahr 2016 als außerplanmäßige VE in Höhe von 735.000 € bereitgestellt.
Deckungsvorschlag: Kostenstelle 12150000, Sachkonto 95020 (785100), GM-Nr. 33501 Neubau Feuerwache. Die für das Projekt vorgesehene Verpflichtungsermächtigung 2016
zu Lasten 2017 wird in 2016 nicht in voller Höhe benötigt (siehe Haushaltsplan S. 484).
2.3 Betreuungs- und Quartiersmanagement (Personalkosten):
Die Kosten für das Betreuungs- und Quartiersmanagement werden in Höhe von 40.000€
in 2016 bereitgestellt.
Deckungsvorschlag: Kostenstellen-Kontenkombination (KKK) 6101000 / 559903 "Sonstige
Aufwendungen für besondere Finanzauszahlungen".
Beschluss Rat 29.02.2016
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2.4 Fördergelder 2016
Durch eingehende Fördergelder in 2016 reduzieren sich die Deckungsangaben unter 2.1
bis 2.3 entsprechend.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 29.02.2016
39 : 2 bei 1 Enthaltung
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