Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Feststellung des Abstimmungsergebnisses des Ratsbürgerentscheides vom 03.07.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.08.16, 18:26
Aktualisiert
08.08.16, 18:26
Beschlusstext (Feststellung des Abstimmungsergebnisses des Ratsbürgerentscheides vom 03.07.2016) Beschlusstext (Feststellung des Abstimmungsergebnisses des Ratsbürgerentscheides vom 03.07.2016)

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 08.08.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 05.07.2016 Öffentliche Sitzung 3. Feststellung des Abstimmungsergebnisses des Ratsbürgerentscheides vom 03.07.2016 Für Fraktionsvorsitzenden Dr. Petran (SPD) machen die Anmerkungen der Einwohnerfragestunde deutlich, dass die Abstimmung die Bürgerinnen und Bürger sehr bewegt habe. Er weist darauf hin, dass das Quorum keine „Krücke“ sei, sondern eine gesetzliche Vorschrift. Heute sei seiner Meinung nach aber zunächst nur das Ergebnis festzustellen und keine Entscheidung in Bezug auf irgendeine Variante zu treffen, vielmehr solle erst eine eingehende Beratung in den Fraktionen und ggfs. auch fraktionsübergreifend und mit dem Bürgermeister erfolgen. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) schließt sich dem an, insbesondere hinsichtlich der Begriffe „Quorum“ und „Krücke“. Es sei heute zunächst der Rechtsakt der Ergebnisfeststellung zu vollziehen und dann sei es guter Brauch, zunächst mit dem Ergebnis in Beratungen und Bewertungen zu gehen. Ratsherr Weitz (SPD) nimmt eine persönliche erste Wertung des Ergebnisses vom Ratsbürgerentscheid vor. Die Gemeindeordnung NRW sage eindeutig, dass ein Ratsbürgerentscheid nur gültig sei, wenn das Quorum erreicht werde. Die heutige Feststellung des Ergebnisses sei daher juristisch betrachtet vollkommen korrekt. Eine Mehrheit von 7.083 Stimmen, die sich gegen die Variante 3 ausgesprochen habe, zu ignorieren, laufe jedoch dem zuwider, was der Rat eigentlich mit der Durchführung des Ratsbürgerentscheides beabsichtigt habe. Es sollte eine Befriedung in der Bürgerschaft, auch vor dem Hintergrund des in 2011/2012 gescheiterten Bürgerbegehrens, in dieser hochumstrittenen Frage erreicht werden. Sollte der Rat nun aufgrund des gescheiterten Ratsbürgerentscheides darauf beharren, trotzdem die Variante 3 umzusetzen, so werde es keine Befriedung geben. Dies dürfe der Rat nicht zulassen. Die entscheidende Frage sei jetzt, wie mit dem Ergebnis umzugehen sei, und für ihn persönlich lasse auch das nicht bindende Ergebnis nur eine Wertung zu, nämlich dass die Variante 3 vom Tisch sein müsse. Man strebe keinen Ratsbürgerentscheid mit der Absicht an, eine Bürgerbeteiligung zu wollen, um den Bürgerwillen zu erfahren, und ignoriere dann das Ergebnis, weil eine gesetzlich vorgegebene Hürde um wenige Dutzend Stimmen nicht genommen wurde. Seiner Meinung nach müsse sich der Rat selbst an dieses Ergebnis gebunden fühlen. Als er sich in seiner Fraktion und im Rat für die Durchführung des Ratsbürgerentscheides eingesetzt habe, habe er gewollt, dass die Brühlerinnen und Brühler in dieser schwierigen Frage in die Entscheidung eingebunden werden. Das Thema Rathaus bekomme man nur noch unter Beteiligung der Bürgerschaft geklärt und nur so erreiche man eine Befriedung der Bevölkerung und eine Lösung der Rathausfrage. Ihm sei bewusst, dass er einigen Personen hier auch etwas zumute, indem er diese Erklärung abgebe, aber er müsse in dieser Frage seinem Gewissen folgen. Beschluss Rat 05.07.2016 1 von 2 Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) ist auch der Auffassung, dass das Ergebnis nicht nur zur Kenntnis zu nehmen sei, sondern es müsse ernst genommen und in Ruhe darüber zu beraten werden, um die richtigen Schlüsse daraus ziehen zu können. Die Andeutung von Herrn Weitz, der Rat habe die Absicht, hier irgendetwas zu ignorieren, erscheine ihr daher genau falsch, weil auch die vorherigen Erklärungen von Herrn Dr. Petran und Herrn Klug deutlich machen, dass man gründlich darüber beraten werde, bevor man weitere Entschlüsse fälle. Zu unterstellen, man wolle die Angelegenheit hier nicht ernst nehmen, findet sie äußerst unangemessen. Klar sei heute lediglich, dass die Entscheidung zurück an den Rat gefallen sei, und hier sei es guter Brauch, zunächst intensiv zu beraten und keine schnellschussmäßigen Entscheidungen zu treffen. Gerade in dieser Frage habe sich der Rat bislang bemüht, in großer Einigkeit und unter Abwägung verschiedenster komplexer Argumente Lösungen herbeizuführen, dies sei nun genauso weiterzuverfolgen. Nach 48 Stunden dürfe man noch nicht mit irgendwelchen Anträgen oder Vorschlägen kommen, die einzig richtige Option liege darin, zumindest die kurze Sommerpause zur gemeinsamen Beratung zu nutzen. Berg (SPD) legt Wert darauf festzuhalten, dass Herr Weitz eine persönliche Erklärung und keine Fraktionsmeinung abgegeben habe. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) pflichtet Frau Mäsgen bei, man solle erstmal Rat nehmen und die Bewertungen dann allerdings zügig nach der Sommerpause vornehmen, da man seit 2011 schon sehr lange mit der Angelegenheit beschäftigt sei und irgendwann auch wieder Ruhe einkehren müsse. Beschluss: Der Rat stellt das Ergebnis des Ratsbürgerentscheids vom 3.7.2016 wie folgt fest: Abstimmungsberechtigte: abgegebene Stimmen: „JA“-Stimmen: „NEIN“-Stimmen: ungültige Stimmen: 35.936 10.930 (30,42%) 3.826 (10,65 % der Abstimmungsberechtigten) 7.083 (19,71 % der Abstimmungsberechtigten) 21 Damit ist das nach § 26 Abs. 7 Gemeindeordnung (GO) NW erforderliche Quorum von mindestens 20 % der Abstimmungsberechtigten nicht erreicht worden. Der Bürgerentscheid ist gescheitert und löst keine Rechtswirkung aus. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 05.07.2016 einstimmig 2 von 2