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Beschlusstext (Einsatz für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit Bezug: Antrag von Herrn Ali Güvendi (Brühl International) vom 15.04.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
78 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
20.09.16, 14:39
Aktualisiert
20.09.16, 14:39
Beschlusstext (Einsatz für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit 
Bezug: Antrag von Herrn Ali Güvendi (Brühl International) vom 15.04.2015)

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Brühl, den 20.09.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 22.06.2015 Öffentliche Sitzung Anträge 17.1 Einsatz für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit Bezug: Antrag von Herrn Ali Güvendi (Brühl International) vom 15.04.2015 166/2015 Ratsfrau Richter (SPD) berichtet, dass dieser Antrag im Integrationsrat einstimmig angenommen worden sei. Sie sei der Meinung, dass der Landeregierung auf diesem Wege ein gutes Zeichen gegeben werde könne, dass die Stadt Brühl eine umfangreiche Demokratie haben möchte. Ratsfrau Brämer (FDP) empfindet diesen Antrag persönlich als nicht konkret genug, auch wenn sie das Anliegen verstehe. Wenn Sie z.B. lese: “…für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten…“ könne sie sich keinen Zeitrahmen vorstellen. Sie könne es daher nur ablehnen oder sich enthalten. Ratsherr Hupp (Linke&Piraten) erläutert, dass seine Fraktion in der Diskussion im Integrationsrat die Ansicht gewonnen habe, dem Antrag sinnvollerweise zuzustimmen. Die von Frau Brämer geäußerten Bedenken könnten ausgeräumt werden; es sei geregelt und beziehe sich auf fünf Jahre. Beschluss: Der Rat der Stadt Brühl schlägt der Verfassungskommission des Landtages vor, bei ihren Beratungen das Thema, Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen. Der Bürgermeister und der Rat setzen sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts ein. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 22.06.2015 einstimmig bei 19 Enthaltungen 1 von 1