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Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
109 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
20.09.16, 14:39
Aktualisiert
20.09.16, 14:39
Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
- Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
- Satzungsbeschluss -)

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Brühl, den 20.09.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 22.06.2015 Öffentliche Sitzung 4. Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung - Satzungsbeschluss - 197/2015 Fraktionsvorsitzender vom Hagen (Grüne) berichtet, dass seiner Fraktion im Planungsausschuss versichert wurde, dass die Lärmbelastung für die Anwohner durch eine massive Veränderung der Klima- und Lüftungstechnik eines dort ansässigen Lebensmittelnahversorgers, die keine Auswirkungen auf den B.-Plan habe, deutlich geändert werde. Daran halte man fest und werde dies mit einer Rückmeldung durch die Bürger nachvollziehen. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) bekennt, dass seine Fraktion die Änderung des Satzungsbeschlusses ablehne, weil durch die Erweiterung der Einzelhandelsfläche um 50% das Verkehrsaufkommen bei einer ohnehin kritischen Situation in der Steingasse zunehmen werde. Beschluss: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 06.16 „Alte Bonnstraße / Steingasse“, 1. Änderung: A Frühzeitige Bürgerbeteiligung (01.09. - 19.09.2014) und TÖB-Beteiligung bis zum 25.09.2014 A 1 Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B1.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B1.03 Wird nicht berücksichtigt. B2.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B3.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B4.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B4.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B4.03 Wird nicht berücksichtigt. B5.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B5.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B5.03 Wird nicht berücksichtigt. B6.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B6.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B6.03 Wird nicht berücksichtigt. Beschluss Rat 22.06.2015 1 von 2 B7.01 B7.02 B7.03 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. A2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T3.01 Stadt Bornheim Ist bereits berücksichtigt. T6.01 IHK Köln Ist bereits berücksichtigt. B Öffentliche Auslegung (16.03.2015 - 24.04.2015) und TÖB-Beteiligung bis zum 10.04.2015 B 1 Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung Bürger Abwägung der Stellungnahme kein Eingang B2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme kein Eingang abwägungsrelevanter Inhalte Abstimmungsergebnis: 26 : 14 Beschluss: II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), den Bebauungsplan 06.16 „Alte Bonnstraße“, 1. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11. Es umfasst die Flurstücke 5923, 5924, 5876, 5906 und 5918. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 22.06.2015 26 : 14 2 von 2