Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
23 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
20.09.16, 14:39
Aktualisiert
20.09.16, 14:39
Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)) Beschlusstext (Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR))

öffnen download melden Dateigröße: 23 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 20.09.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 22.06.2015 Öffentliche Sitzung Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) 3.1 Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) 237/2015 Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (FDP) weist nochmals darauf hin, dass seine Fraktion die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts ablehne, da man sie für zu aufwändig halte. Die Vorteile die man erwarte, könne man auch durch Übernahme entsprechender Bereiche in die Verwaltung erreichen. Da die Diskussion beendet sei und man mehrheitlich beschlossen habe, beobachte er nun, wie es weitergehe. Er fragt Fraktionsvorsitzenden Klug ob es richtig sei, dass sein Antrag dahin gehe, zu vertagen, wenn die Antwort des Bürgermeisters vorliege. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) legt dar, dass er den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis nehme. Zurzeit sei nicht der Zeitpunkt gegeben, eine Entscheidung zu treffen. Er erachte es jedoch für wichtig, und dies sei auch Inhalt seines Antrages, dass man künftig, bevor abschließende Entscheidungen getroffen werden, ausführlich informiert werde über alle Varianten, die es bei der Gründung einer AöR gebe, inklusive der Auswirkungen für die Stadt. Man wolle im Zuge der Diskussion alle Informationen auf den Tisch bekommen und mit dem Antrag beschließen, was künftig vorgelegt werden solle. Bürgermeister Freytag führt aus, dass im Zusammenhang mit einer speziellen Frage, die auftrete, wenn gemäß Satzung die Satzungshoheit auch auf die AöR übertragen werde, es bei einer gewissen Konstellationen zu Eigenkapitalproblemen bei der zu gründenden AöR kommen könne. Um dem Problem entgegenzuwirken habe der beauftragte Gutachter drei Varianten vorgeschlagen, unter anderem eine weitergehende Lösung unter Einbezug des gesamten Abwasserbereiches in die AöR. Auch wenn ihm diese Variante nicht überzeugend erscheine, sei entscheidend gewesen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Berichtsvorlage das Gespräch mit den Beteiligten (u.a. Vertreter der Stadtwerke, Beigeordneter Schiffer) und dem Wirtschaftsprüfer noch nicht stattgefunden hatte. Daher habe er den Passus in der Vorlage gelöscht, keinesfalls wolle er Informationen zurückhalten. Er sei für ein ganz transparentes Verfahren und sichere dieses auch zu. Mit dem Inhalt des Antrages habe er daher kein Problem, er gebe aber zu Bedenken, dass die Punkte 1. bis 3. in der gewählten Formulierung möglicherweise die Organisationshoheit des Bürgermeisters tangieren. Außerdem habe der Kämmerer in der jetzigen Struktur als städtischer Bediensteter zu dieser Frage kein originäres Auskunftsrecht, dieses werde vielmehr vom Bürgermeister festgelegt. Er habe ein Problem damit, einen Antrag zu beschließen, der über die Kompetenzen hinausgehe. Daher bittet er um Gelegenheit zur Stellungnahme/rechtlichen Würdigung bis zur nächsten Sitzung. Er sichert insbesondere dem Antragsteller zu, alle relevanten Informationen vorzulegen. Beschluss Rat 22.06.2015 1 von 2 Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) bestätigt, dass dies so ausreiche. Ratsfrau Brämer (FDP) legt im Hinblick auf § 3 Abs. 1a der Satzung dar, dass es bislang Aufgabe des Rates gewesen sei, die Friedhofssatzung zu erlassen. Sie habe Bedenken hinsichtlich der Neuordnung, dass dieses öffentlich relevante Thema aus der Öffentlichkeitsdiskussion herausgenommen und dem Verwaltungsrat überlassen werde. Sie möchte daher wissen, ob dies die endgültige Fassung sei. Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass dieser Punkt bei ihm gelb unterlegt und damit noch offen sei, d.h. dies müsse noch im Detail geprüft, die Auswirkungen beschrieben und letztlich Beschluss gefasst werden. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) spricht an, dass dies der erste Entwurf sei, der gefüllt werden müsse. Zentrales Problem, welches es zu lösen gelte, sei die Eigenkapitalausstattung. Was die Satzungshoheit angehe, müsse man deutlich sagen, dass der Rat Weisungsrecht gegenüber dem Verwaltungsrat habe. Beschluss: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und vertagt den Antrag 276/2015 bis zur nächsten Sitzung. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 22.06.2015 einstimmig 2 von 2