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Beschlusstext (Wettbewerbsmanagement Rathausneubau und Janshof (Vorl.-Nr.:414/2016) Bezug: Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 19.10.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
24.10.2016
Erstellt
08.11.16, 11:54
Aktualisiert
08.11.16, 11:54
Beschlusstext (Wettbewerbsmanagement Rathausneubau und Janshof (Vorl.-Nr.:414/2016)
Bezug: Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 19.10.2016) Beschlusstext (Wettbewerbsmanagement Rathausneubau und Janshof (Vorl.-Nr.:414/2016)
Bezug: Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 19.10.2016) Beschlusstext (Wettbewerbsmanagement Rathausneubau und Janshof (Vorl.-Nr.:414/2016)
Bezug: Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 19.10.2016) Beschlusstext (Wettbewerbsmanagement Rathausneubau und Janshof (Vorl.-Nr.:414/2016)
Bezug: Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 19.10.2016)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 07.11.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 24.10.2016 Öffentliche Sitzung Rathaus Steinweg und Neugestaltung Janshof 3.2 Wettbewerbsmanagement Rathausneubau und Janshof (Vorl.Nr.:414/2016) Bezug: Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 19.10.2016 463/2016 Bürgermeister Freytag betont, dass der formale Beschluss zum Neubau der Variante 3 in der nächsten Ratssitzung noch einmal nachzuholen sei, die Arbeiten seien aber weitergegangen. Es werde jedoch noch nichts festgelegt, das Verfahren in Form eines Wettbewerbsmanagements werde lediglich weiter vorangetrieben. Beigeordneter Schiffer verweist auf die ausführliche Diskussion im Rat. Um einen Förderzugang möglich zu machen sei ein straffer Zeitplan vorgegeben, da die Fristen des Fördergebers einzuhalten seien. Entsprechende Beschlüsse seien daher im Laufe des Jahres 2017 zu treffen, so dass bestenfalls nach der kommenden Ratssitzung schon das Wettbewerbsverfahren gestartet werden könne. Es solle eine Angebotsaufforderung an fünf ausgesuchte Büros aus der Liste der Architektenkammer NRW erfolgen, so dass möglichst Mitte Dezember die Vergabe an das Wettbewerbsbüro im VgLA erfolgen könne. In Bezug auf den FDP Antrag verdeutlicht er, dass die vorliegende Angebotsaufforderung noch nicht an Architekturbüros erfolge, sondern lediglich den Wettbewerbsbüros die Gelegenheit geben solle, ein Angebot zu erstellen. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) versteht, dass es sich um die Aufforderung für eine Angebotsabgabe handele, jedoch solle seiner Meinung nach auch hierbei nicht von Beginn an etwas falsch laufen. Er erläutert die drei Änderungsvorschläge des FDP Antrages ausführlich. Aus seiner Sicht sei die Reihenfolge von Janshof und Rathaus zu ändern und über das kombinierte Verfahren sei aufgrund der nicht unbedingt gleichen Qualifikation der Architekten für Hoch- und Tiefbau auch noch einmal nachzudenken. Der beste Platz nütze nichts, wenn man dann ein schlechtes Rathaus bekäme und umgekehrt. Inhaltlich sei der Fokus, dass beim Janshof die Stellplätze wegfallen weder beschlossen noch ausdiskutiert. Weiterhin sei der Janshof als Aufenthaltsplatz nicht unbedingt nötig, da es in unmittelbarer Nähe entsprechende Plätze bereits gebe. Ratsherr Köllejan (CDU) stimmt den Ausführungen von Herrn Pitz ein Stück weit zu. Auch seiner Fraktion sei die falsche Reihenfolge von Janshof und Rathaus aufgefallen und dass hier im Prinzip eine Aufgabe gestellt werde, die das Ergebnis vorwegnehme. Das Ergebnis solle unter Einbeziehung der Planungswerkstatt und schlussendlich durch das Gesamtverfahren zu Tage kommen. Weiterhin führe auf Seite 5 der Vorlage das Bild mit dem historischen Teil des Rathauses bei dem Punkt Sanierung und tlw. Neubau RatBeschluss Hauptausschuss 24.10.2016 1 von 4 haus Steinweg zu Verwirrung, da hierdurch ein falscher Fokus vorgegeben werde. Die 60 % Fördermittel seien ja angesprochen, lt. Herrn Schiffer sollen die Fördermittel für das Rathaus aber ja offenbar noch mit einfließen. Hinsichtlich des letzten Satzes auf Seite 7 der Vorlage „Die Ergebnisse sollen der Wettbewerbsauslobung beigefügt werden“ gibt er zu Bedenken, dass die Frist für die Angebotseinreichung mit dem 18.11.2016 sehr nahe an dem Termin der Durchführung der Planungswerkstatt liege, so dass man jetzt noch nicht wisse, ob oder welche Ergebnisse man dann überhaupt habe. Er schlägt daher die folgende Umformulierung vor: „Die bis zur Ausschreibung vorliegenden Ergebnisse sollen der Wettbewerbsauslobung beigefügt werden.“ Später könne man ja dann noch entsprechende Ergebnisse nachreichen. Weiterhin fragt er, ob die Tagung des Preisgerichtes im dritten Quartal etwas frühzeitiger stattfinden könne um bei möglichen Verzögerungen des Projektes noch einen Puffer nach hinten zu haben. Bürgermeister Freytag hält den Tausch der Vorhabenbeschreibung auf Seite 2 der Projektskizze ohne weiteres für machbar. Zur Beantwortung der Fragen zur Ausgestaltung des Wettbewerbes begrüßt er Herrn Kalscheuer von der DSK und erteilt ihm das Wort. Herr Kalscheuer macht deutlich, dass heute lediglich die Freigabe für die Verwaltung, Angebote bei potentiellen Wettbewerbsbüros einzuholen zur Beschlussfassung anstehe. Damit seien noch keinerlei inhaltliche Prioritäten, Vorgaben oder Beschlusslagen Gegenstand der Bewertung durch das Wettbewerbsbüro. Die Informationen seien nur dienlich um dem Büro eine Vorstellung davon zu geben, welche Aufgaben anstehen. Es seien zur bildlichen Dokumentation Fotos von beiden Rathausteilen enthalten, da es eine Besonderheit sei an einem denkmalgeschützten historischen Rathaus einen Anbau abzureißen und neuzubauen. Letztlich sei es genau die Aufgabe des Wettbewerbsbüros, die inhaltlichen Festlegungen und Vorgaben für das eigentliche Wettbewerbsverfahren zu erarbeiten, zusammenzustellen und mit den zuständigen Entscheidungsgremien und der Verwaltung abzustimmen. Hierbei seien auch entsprechende Ratsbeschlüsse zu berücksichtigen oder noch herbeizuführen. Das kombinierte Verfahren sei ein Vorschlag, den er für gangbar halte, aber auch dies werde seitens des Wettbewerbsbüros nochmals geprüft. Es werde eine Vorgabe geben müssen, dass nur Teams zugelassen werden, die aus erfahrenen Hochbauarchitekten und Freiraum- bzw. Verkehrsplanern bestehen, damit eine inhaltliche, funktionale und gestalterische Abstimmung gewährleistet werden könne. Somit sei zu erwarten, dass es für beide Parts zu einem guten qualitativen Wettbewerbsergebnis aus einer Hand komme, welches einen maßgeblichen Zeitvorteil bringe, da nicht zwei getrennte Verfahren hintereinander durchzuführen seien. Im Moment arbeite man ja daran, dass integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt insgesamt vorzuschreiben mit dem Ziel, Ende 2017 nochmals einen neuen Förderantrag zu stellen, dafür brauche man Ende des Jahres eine qualitative Planung für Hochbau und Platzgestaltung. Grundsätzlich seien die Wettbewerbsverfahren immer mit der Architektenkammer abzustimmen, die dann auch nochmal die Einhaltung der entsprechenden Regeln und der Vorgaben der Richtlinie für die Wettbewerbsverfahren prüfe. Man werde mit den Planungsleistungen über dem Schwellenwert der europaweiten Ausschreibung liegen, so dass die Anforderungen des Vergabeverfahrensgesetzes mit diesem kombinierten Verfahren erfüllt werden können. Dies sei auch ein wichtiger Zeitvorteil, da man in 2017 somit den Wettbewerb komplett durchplanen könne und dann ab 2018 in die Detailplanung einsteigen könne. Beschluss Hauptausschuss 24.10.2016 2 von 4 Ratsherr Hupp (Linke&Piraten) begrüßt den Umstand, dass am Janshof etwas verändert werden solle, das Wegfallen der Parkplätze sieht er jedoch wegen der Auswirkungen auf den Handel kritisch. Dem Beschlussentwurf könne seine Fraktion aufgrund der Zusammenfassung mit dem Rathaus trotzdem nicht zustimmen da die Sanierung des Rathauses immer noch die bessere Lösung sei. Er unterstützt diese Aussage mit dem GPABericht 2015, demnach sei weder der Flächen- noch der Personalbedarf vorhanden und es seien Schulden abzubauen und weniger Kredite aufzunehmen. Erschreckend sei, dass diese drei Punkte auch schon im GPA-Bericht aus 2010 wiederzufinden seien. Dr. Petran (SPD) kann dieses Fazit dem GPA Bericht nicht entnehmen. Er begrüßt die zügige und vorbereitende Arbeit der Verwaltung, trotz der quasi unfreiwilligen Vertagung. Die enge Verknüpfung zwischen Rathaus und Janshof sei unstrittig, jedoch teile er die Bedenken der Herren Pitz und Köllejan hinsichtlich Parksituation aufgrund der noch nicht vorliegenden Ergebnisse der Planungswerkstatt. Man habe nicht nur in England, sondern auch hier gerade die Erfahrung gemacht, dass bei Bürgerbefragungen manchmal nicht die erwarteten Ergebnisse herauskommen. Ein Grund für die Enthaltung eines Großteils seiner Fraktion bei dieser Vorlage sei, dass sie in der letzten Ratssitzung nicht nur wegen eigenem Beratungsbedarf für Vertagung gestimmt habe, sondern sie habe der Verwaltung den Auftrag zu erteilen wollen, andere konkrete Möglichkeiten für die Unterbringung der Bücherei bis 2020 zu prüfen. Die Verbindung von Rathaus und Janshof und das kombinierte Verfahren mit zwei Teams befürwortet er, da der neue Hochbau einen großen Einfluss auf den Janshof haben werde. Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) weist darauf hin, dass seine Fraktion seit Jahren für den Wegfall der öffentlichen Parkplätze sei, daher solle eine Überplanung des Janshofes zumindest offen für die Gestaltung sein. Es seien genug Parkmöglichkeiten in der Nähe vorhanden, lediglich für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen seien ein paar Parkplätze vorzuhalten. Da sich die Projekte Rathaus und Janshof gegenseitig bedingen, spricht er sich auch für eine gemeinsame Gestaltung aus. Eine Sanierung des Rathauses sei hingegen aus energetischen Gründen und wegen der Barrierefreiheit nicht möglich. Ein Neubau ermögliche auch längere Abschreibungszeiten als ein Umbau und eine Renovierung und sei damit für den städtischen Haushalt auch günstiger, auch wenn der Kredit auf den ersten Blick teuer aussehe. Die Möglichkeit der Unterbringung der Bücherei an einer anderen Stelle sieht er nicht, allenfalls die Hauptschule käme dafür ggfs. in Frage. Die Beurteilung sei aber schwierig, da es keine entsprechenden formulierten Vorschläge gebe und er davon ausgehe, dass der Bürgermeister Gründe habe, die Hauptschule als alternativen Standort nicht vorzuschlagen. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) möchte wissen, ob der Rat am Ende eines solchen Architektenwettbewerbs an die Ergebnisse gebunden oder noch frei sei, ggfs. die Projekte Rathaus und Janshof doch von verschiedenen Teams durchführen zu lassen, wenn beispielsweise bei Team A das Rathaus und bei Team B die Gestaltung des Janshofs favorisiert werde. Er fragt, ob fachliche oder rechtliche Gründe dagegen sprechen würden. Herr Kalscheuer erklärt, dass der Rat nicht auf Gedeih und Verderb an das Ergebnis des Wettbewerbes gebunden sei, jedoch sei Ziel eines solchen Wettbewerbsverfahren mit dem Preisträger weiter zu planen und zu arbeiten. Eine zwingende Bindung entstehe jedoch nicht, letztlich liege die abschließende Entscheidung immer noch beim Rat. Sich bei diesem kumulierten Verfahren aber zu entscheiden, die Hochraumplanung des einen Büros und die Freiraumplanung des anderen Büros zu nehmen, halte er für schwierig. Sollte es nachvollziehbare Gründe hierfür geben, die dem Wettbewerbsverfahren nicht zuwider Beschluss Hauptausschuss 24.10.2016 3 von 4 laufen, könne dies möglich sein. Jedoch sei ja gerade bei dem kombinierten Verfahren die Intention, eine Lösung aus einer Hand zu bekommen die besser sei, als bei einem zweigeteilten Verfahren. Die rechtliche Bewertung müsse letztlich das Wettbewerbsbüro vornehmen, da hier die Verantwortung für das Betreuungsverfahren liege. Maßgeblich seien das vorgeschaltete Vergabeverfahren (VgV-Verfahren) und die Vergabegrundsätze der RPW (Richtlinie, die dem eigentlichen Wettbewerb zugrunde liegt). Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) bittet die Vorlage bis zur Ratssitzung entsprechend seines Antrages, der offensichtlich inhaltlich auch bei anderen Fraktionen Zustimmung finde, umzustellen. Bürgermeister Freytag sieht diesbezüglich bei den Punkten 1 und 2 des Antrages keine Probleme, jedoch bei Punkt 3 schon, da gebe es unterschiedliche Auffassungen, so dass man zur Abstimmung kommen müsse. Er schlägt vor, das Paket mit der heutigen Diskussion zur Abstimmung in den Rat zu nehmen. Beschluss: Der Hauptausschuss verweist den Beschluss zur Durchführung eines kombinierten Wettbewerbsverfahrens (Hochbau Rathaus Steinweg sowie Verkehrs- und Freiraumanlagen Janshof) an den Rat. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 24.10.2016 4 von 4