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Beschlusstext (Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg" - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
106 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
15.02.16, 18:27
Aktualisiert
15.02.16, 18:27
Beschlusstext (Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg"
- Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg"
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Brühl, den 09.02.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.12.2015 Öffentliche Sitzung 21. Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg" - Satzungsbeschluss - 430/2015 I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 10.07 „Nördlich Winterburg“: A Frühzeitige Bürgerbeteiligung (27.11. - 12.12.2014) und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.12.2014) A 1 - Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung Bürger Abwägung der Stellungnahme Kein Eingang A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.1 Deutsche Telekom Technik GmbH Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. T2.1 Unitymedia - kabel bw Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. T3.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Wird berücksichtigt. T4.1 T5.1 T6.2 T6.3 B Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst Stadtwerke Brühl Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - Wasserwirtschaft Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - Bodenschutz - Wird berücksichtigt. Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Öffentliche Auslegung (24.08 - 23.09.2015) und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.09.2015) B 1 - Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung Bürger Abwägung der Stellungnahme Kein Eingang Beschluss Rat 14.12.2015 1 von 2 B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.1 Deutsche Telekom Technik GmbH Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. T2.1 Stadtwerke Brühl Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. T3.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Ist bereits berücksichtigt. T4.1 Unitymedia - kabel bw Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. T5.2 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umwelt- Ist bereits berücksichtigt. schutz und Kreisplanung - Wasserwirtschaft T5.3 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umwelt- Ist bereits berücksichtigt. schutz und Kreisplanung - Bodenschutz - Abstimmungsergebnis: einstimmig II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 10.07 „Nördlich Winterburg“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 3. Es umfasst das Flurstück 4067. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 14.12.2015 einstimmig 2 von 2