Daten
Kommune
Brühl
Größe
106 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
15.02.16, 18:27
Aktualisiert
15.02.16, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 09.02.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.12.2015
Öffentliche Sitzung
21. Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg"
- Satzungsbeschluss -
430/2015
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 10.07
„Nördlich Winterburg“:
A
Frühzeitige Bürgerbeteiligung (27.11. - 12.12.2014)
und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.12.2014)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
Kein Eingang
A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.1 Deutsche Telekom Technik GmbH
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T2.1 Unitymedia - kabel bw
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T3.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Wird berücksichtigt.
T4.1
T5.1
T6.2
T6.3
B
Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Stadtwerke Brühl
Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - Wasserwirtschaft Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung
- Bodenschutz -
Wird berücksichtigt.
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Öffentliche Auslegung (24.08 - 23.09.2015)
und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.09.2015)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
Kein Eingang
Beschluss Rat 14.12.2015
1 von 2
B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.1 Deutsche Telekom Technik GmbH
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T2.1 Stadtwerke Brühl
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T3.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Ist bereits berücksichtigt.
T4.1 Unitymedia - kabel bw
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T5.2 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umwelt- Ist bereits berücksichtigt.
schutz
und
Kreisplanung
- Wasserwirtschaft T5.3 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umwelt- Ist bereits berücksichtigt.
schutz
und
Kreisplanung
- Bodenschutz -
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 10.07
„Nördlich Winterburg“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 3. Es umfasst das Flurstück 4067.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 14.12.2015
einstimmig
2 von 2