Daten
Kommune
Brühl
Größe
57 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
15.02.16, 18:27
Aktualisiert
15.02.16, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 09.02.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.12.2015
Öffentliche Sitzung
23. Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
458/2015
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 01.01
"Giesler-Galerie", 1. Änderung:
A
Frühzeitige Bürgerbeteiligung (02.02.-13.02.2015) und
TÖB-Beteiligung (Frist zum 18.02.2015)
A1 - Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
- kein Eingang A2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.01
Straßen NRW
Ist bereits berücksichtigt.
T2.01
Stadtwerke Brühl
Wird berücksichtigt.
T3.01
Geologischer Dienst
Wird berücksichtigt.
T4.02
Erftverband
Wird nicht berücksichtigt.
T6.01
Deutscher Kinderschutzbund
Wird nicht berücksichtigt.
T7.01
Deutsche Telekom
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T8.01
WEPAG
Wird nicht berücksichtigt.
T9.01
Kreispolizei
Ist bereits berücksichtigt.
T9.02
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T9.03
Ist bereits berücksichtigt.
T9.04
Wird nicht berücksichtigt.
T9.05
Wird berücksichtigt.
T12.02
Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft Wird berücksichtigt.
T12.03
Wird berücksichtigt.
T12.04
Wird berücksichtigt.
T12.05
Bodenschutz
Wird berücksichtigt.
T13.01
Stadtwerke Köln
Ist bereits berücksichtigt.
T13.02
Wird nicht berücksichtigt.
Beschluss Rat 14.12.2015
1 von 2
B
Öffentliche Auslegung (24.08.-23.09.2015) und
TÖB-Beteiligung (Frist zum 23.09.2015)
B1 - Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
Wird nicht berücksichtigt.
B2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T2.01
Deutsche Telekom
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T3.01
Geologischer Dienst
Wird berücksichtigt.
T4.01
Straßen NRW
Wird berücksichtigt.
T8.02
Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft Wird berücksichtigt.
T8.03
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T8.04
Bodenschutz
Wird berücksichtigt.
T8.05
Immissionsschutz
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T9.01
Deutscher Kinderschutzbund
Wird nicht berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
28 : 15 bei 1 Enthaltung
II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB,
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den
Bebauungsplan 01.01 "Giesler-Galerie", 1. Änderung als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28 und ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 637, 621 und 620,
im Norden entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 620 622, 623, 82, 341 bis zum
Grenzpunkt des Flurstücks 630 mit dem Flurstück 461, entlang der westlichen Grenzen
des Flurstücks 461 und 629 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 629,
im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 461, 341, 340 und 72,
im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 72, 470, 628 und 637 - 643.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 14.12.2015
28 : 15 bei 1 Enthaltung
2 von 2