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Beschlusstext (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
57 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
15.02.16, 18:27
Aktualisiert
15.02.16, 18:27
Beschlusstext (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

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Brühl, den 09.02.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.12.2015 Öffentliche Sitzung 23. Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 458/2015 I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 01.01 "Giesler-Galerie", 1. Änderung: A Frühzeitige Bürgerbeteiligung (02.02.-13.02.2015) und TÖB-Beteiligung (Frist zum 18.02.2015) A1 - Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung Bürger Abwägung der Stellungnahme - kein Eingang A2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.01 Straßen NRW Ist bereits berücksichtigt. T2.01 Stadtwerke Brühl Wird berücksichtigt. T3.01 Geologischer Dienst Wird berücksichtigt. T4.02 Erftverband Wird nicht berücksichtigt. T6.01 Deutscher Kinderschutzbund Wird nicht berücksichtigt. T7.01 Deutsche Telekom Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens. T8.01 WEPAG Wird nicht berücksichtigt. T9.01 Kreispolizei Ist bereits berücksichtigt. T9.02 Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens. T9.03 Ist bereits berücksichtigt. T9.04 Wird nicht berücksichtigt. T9.05 Wird berücksichtigt. T12.02 Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft Wird berücksichtigt. T12.03 Wird berücksichtigt. T12.04 Wird berücksichtigt. T12.05 Bodenschutz Wird berücksichtigt. T13.01 Stadtwerke Köln Ist bereits berücksichtigt. T13.02 Wird nicht berücksichtigt. Beschluss Rat 14.12.2015 1 von 2 B Öffentliche Auslegung (24.08.-23.09.2015) und TÖB-Beteiligung (Frist zum 23.09.2015) B1 - Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.01 Wird nicht berücksichtigt. B2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T2.01 Deutsche Telekom Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens. T3.01 Geologischer Dienst Wird berücksichtigt. T4.01 Straßen NRW Wird berücksichtigt. T8.02 Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft Wird berücksichtigt. T8.03 Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens. T8.04 Bodenschutz Wird berücksichtigt. T8.05 Immissionsschutz Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens. T9.01 Deutscher Kinderschutzbund Wird nicht berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: 28 : 15 bei 1 Enthaltung II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 01.01 "Giesler-Galerie", 1. Änderung als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28 und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 637, 621 und 620, im Norden entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 620 622, 623, 82, 341 bis zum Grenzpunkt des Flurstücks 630 mit dem Flurstück 461, entlang der westlichen Grenzen des Flurstücks 461 und 629 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 629, im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 461, 341, 340 und 72, im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 72, 470, 628 und 637 - 643. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 14.12.2015 28 : 15 bei 1 Enthaltung 2 von 2