Daten
Kommune
Brühl
Größe
21 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
15.02.16, 18:27
Aktualisiert
15.02.16, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 09.02.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.12.2015
Öffentliche Sitzung
Satzungen
18.4 6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der
Stadt Brühl
493/2015
Ratsherr Köllejan (CDU) erklärt, der Vorlage in der Form nicht zustimmen zu können.
Der Jugendreferent habe die Position im Jugendhilfeausschuss übernommen, die seinerzeit dem Jugendgemeinderat angedacht gewesen sei. Übernommen wurde die ganze Organisation im Auftrag der Stadt Brühl vom Stadtjugendring, welcher jetzt eine beratende
Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss beantrage. Im Zuge der angedachten Zielsetzung,
nämlich die Erhöhung der Kinder- und Jugendbeteiligung, sollte hier auch der Jugendreferent statt des Stadtjugendringes implementiert werden. Er schlägt daher vor, in der Satzung unter § 4 Abs. 3 den Buchstaben i) zu ändern in: der Jugendreferent bzw. die Jugendreferentin anstatt Stadtjugendring.
Ratsherr Weitz (SPD) bestätigt, dass in der letzten Sitzung intensiv über die Änderung
der Satzung gesprochen worden sei. Die Stärkung der besonderen Position der Jugendreferentin bzw. des Jugendreferenten sei mehrheitlich gewünscht, daher habe man dies
auch so in der Satzung verankert haben wollen. Ein einheitliches Votum als Empfehlung
an den Rat sei in der Sitzung aber leider nicht möglich gewesen. Mittlerweile habe er ein
Telefonat mit der Vorsitzenden des Stadtjugendringes geführt und wisse, dass man sich
dort mit der von Herrn Köllejan vorgetragenen Formulierung einverstanden erklärt habe.
Insofern könne man sagen, dass man hier gemeinsam mit dem Stadtjugendring ein einheitliches Votum hinbekommen habe.
Ratsfrau Mäsgen (Grüne) weist darauf hin, dass man jetzt, da man den Jugendgemeinderat nicht mehr habe, das Problem habe, die nichtorganisierten Jugendlichen nur schwer
an politischen Entscheidungen beteiligen zu können. Hier sei eben der Jugendreferent
gefragt, z.B. auch über die Schülervertretungen in den Schulen die nichtorganisierten Jugendlichen mit rein zu nehmen. Dies sei ein weiteres Argument, den Jugendreferenten in
dieser Weise zu stärken.
Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlage zur Vorlage 493/2015 beigefügte
6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl
unter Berücksichtigung der Änderung zu § 4 Abs. 3
Buchstabe i) der Jugendreferent bzw. die Jugendreferentin
Beschluss Rat 14.12.2015
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Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 14.12.2015
einstimmig
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