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Beschlusstext (6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
21 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
15.02.16, 18:27
Aktualisiert
15.02.16, 18:27
Beschlusstext (6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl) Beschlusstext (6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl)

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Brühl, den 09.02.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.12.2015 Öffentliche Sitzung Satzungen 18.4 6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl 493/2015 Ratsherr Köllejan (CDU) erklärt, der Vorlage in der Form nicht zustimmen zu können. Der Jugendreferent habe die Position im Jugendhilfeausschuss übernommen, die seinerzeit dem Jugendgemeinderat angedacht gewesen sei. Übernommen wurde die ganze Organisation im Auftrag der Stadt Brühl vom Stadtjugendring, welcher jetzt eine beratende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss beantrage. Im Zuge der angedachten Zielsetzung, nämlich die Erhöhung der Kinder- und Jugendbeteiligung, sollte hier auch der Jugendreferent statt des Stadtjugendringes implementiert werden. Er schlägt daher vor, in der Satzung unter § 4 Abs. 3 den Buchstaben i) zu ändern in: der Jugendreferent bzw. die Jugendreferentin anstatt Stadtjugendring. Ratsherr Weitz (SPD) bestätigt, dass in der letzten Sitzung intensiv über die Änderung der Satzung gesprochen worden sei. Die Stärkung der besonderen Position der Jugendreferentin bzw. des Jugendreferenten sei mehrheitlich gewünscht, daher habe man dies auch so in der Satzung verankert haben wollen. Ein einheitliches Votum als Empfehlung an den Rat sei in der Sitzung aber leider nicht möglich gewesen. Mittlerweile habe er ein Telefonat mit der Vorsitzenden des Stadtjugendringes geführt und wisse, dass man sich dort mit der von Herrn Köllejan vorgetragenen Formulierung einverstanden erklärt habe. Insofern könne man sagen, dass man hier gemeinsam mit dem Stadtjugendring ein einheitliches Votum hinbekommen habe. Ratsfrau Mäsgen (Grüne) weist darauf hin, dass man jetzt, da man den Jugendgemeinderat nicht mehr habe, das Problem habe, die nichtorganisierten Jugendlichen nur schwer an politischen Entscheidungen beteiligen zu können. Hier sei eben der Jugendreferent gefragt, z.B. auch über die Schülervertretungen in den Schulen die nichtorganisierten Jugendlichen mit rein zu nehmen. Dies sei ein weiteres Argument, den Jugendreferenten in dieser Weise zu stärken. Beschluss: Der Rat beschließt die als Anlage zur Vorlage 493/2015 beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl unter Berücksichtigung der Änderung zu § 4 Abs. 3 Buchstabe i) der Jugendreferent bzw. die Jugendreferentin Beschluss Rat 14.12.2015 1 von 2 Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 14.12.2015 einstimmig 2 von 2