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Beschlusstext (Überplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Umbau des Gebäudes Theodor-Körner-Str. 21a zum Flüchtlingswohnheim)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
76 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
15.02.16, 18:27
Aktualisiert
15.02.16, 18:27
Beschlusstext (Überplanmäßige Mittelbereitstellung
hier: Umbau des Gebäudes Theodor-Körner-Str. 21a zum Flüchtlingswohnheim)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 09.02.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.12.2015 Öffentliche Sitzung 14. Überplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Umbau des Gebäudes Theodor-Körner-Str. 21a zum Flüchtlingswohnheim 521/2015 Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung: Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW eine überplanmäßige Investition in Höhe von 80.000 € bei Sachkonto 95020/Kostenstelle 31500590. Deckung: Minderausgabe KKK 12150000/95020 „Neubau einer Feuerwache“. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 14.12.2015 einstimmig 1 von 1