Daten
Kommune
Brühl
Größe
85 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
15.02.16, 18:27
Aktualisiert
15.02.16, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 09.02.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.12.2015
Öffentliche Sitzung
28.1 Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: 1. Neubau einer Kindertagesstätte mit vier Gruppen in der
nördlichen Innenstadt
2. Einrichtung einer Kindertagesstätte in der Domäne Walberberg ab 01.08.2016 als
Vorläufereinrichtung für eine weitere Kita im Brühler Süden
3. bei Bedarf die Einrichtung von bis zu zwei Minikindergartengruppen in freier
Trägerschaft ab 01.08.2016
557/2015
Bezug: JHA vom 19.11.2015
Ratsherr Köllejan (CDU) berichtet, dass die Vorlage im Jugendhilfeausschuss besprochen und dort eine Änderung des Beschlussentwurfes beschlossen worden sei. Hintergrund sei, dass in der ursprünglichen Vorlage eine Vergabe an freie Träger nicht eingearbeitet gewesen sei. Entsprechend § 4 SGB XIII soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen, wenn es geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gebe. Hierüber sei abgestimmt und in
der neuen Vorlage zugrunde gelegt worden, dass der Bürgermeister mit der Durchführung
eines Interessen-Bekundungsverfahren unter freien Trägern der Jugendhilfe beauftragt
werde.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) weist auf den Ergänzungsantrag seiner Fraktion hin,
der sich auf den Neubau eines Kindergartens im nördlichen Teil der Stadt beziehe. Es
gebe Interessensbekundungen, dass dort die Möglichkeit eines Betriebskindergartens oder die Integration eines solchen Betriebskindergartens durchaus eine Variante sei. Er
halte es daher für eine gute Möglichkeit, in Verbindung mit der Wirtschaft dort etwas Innovatives hinzusetzen.
Bürgermeister Freytag verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits bestehende
Großtagespflegestelle „Twingolino“, welche sehr erfolgreich laufe. Dies sei eine nachhaltige Sache, daher solle man gucken, ob bei der neuen Kita eine Möglichkeit bestehe. Weiter bittet er, den Zusatz „nördliche Innenstadt“ aus der Vorlage 304/2015 rauszunehmen.
Die Verhandlungen mit dem bisherigen Grundstückseigentümer hätten sich als äußerst
zäh herausgestellt, so dass der Zeitplan in Frage gestellt sei. Man brauche die Einrichtung
aber ab dem Kindergartenjahr 2017/18, so dass auch ein anderer Standort in Frage kommen könne. Die Festlegung auf „nördliche Innenstadt“ würde daher zu sehr einengen.
Beschluss:
Beschluss Rat 14.12.2015
1 von 2
Der Rat beschließt
1. den Neubau einer Kindertagesstätte mit vier Gruppen,
2. die Eröffnung einer bis zu dreigruppigen Kindertagesstätte in der Domäne Walberberg
am 1. August 2016 als Vorläufereinrichtung für eine zusätzliche Kindertagesstätte in
einem der beiden Neubaugebiete im Brühler Süden und
3. bei Bedarf die Einrichtung von bis zu zwei weiteren Minikindergartengruppen in freier
Trägerschaft ab 01.08.2016.
Der Rat beauftragt den Bürgermeister für die unter 1. und 2. genannten Maßnahmen mit
der Durchführung eines Interessen-Bekundungsverfahrens unter freien Trägern der Jugendhilfe.
Der Rat beauftragt den Bürgermeister für die unter 1. genannte Maßnahme zu prüfen, ob
die Einrichtung vom Brühler Eisenwerk im Sinne eines Betriebskindergartens getragen
werden kann oder ob die Stadt oder ein freier Träger der Wohlfahrtspflege mit dem Unternehmen bezüglich der Kindertagesstätte in anderer Weise kooperieren kann, um beispielhaft einen Betriebskindergarten des Unternehmens zu integrieren.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 14.12.2015
einstimmig
2 von 2