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Beschlusstext (Städtisches Immobilienmanagement hier: Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 30.11.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
24 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
15.02.16, 18:27
Aktualisiert
15.02.16, 18:27
Beschlusstext (Städtisches Immobilienmanagement
hier: Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 30.11.2015) Beschlusstext (Städtisches Immobilienmanagement
hier: Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 30.11.2015)

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Brühl, den 09.02.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.12.2015 Öffentliche Sitzung Anträge 33.2 Städtisches Immobilienmanagement hier: Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 30.11.2015 559/2015 Ratsfrau Mäsgen (Grüne) erläutert die Hintergründe des Antrages und äußert den Wunsch, dass die bestehenden Zahlen und Informationen zu den städtischen Immobilien und deren Nutzung zusammengefügt und ein Immobilienmanagement eingeführt wird, welches jährlich fortgeschrieben werde. Hierzu sei eine Bestandsanalyse erforderlich, die man dann dem Bedarf gegenüberstellen könne. Hiervon erhoffe man sich natürlich, die bisherige Nutzung in den meisten Gebäuden beibehalten zu können; gleichwohl könne es auch sein, dass man Nutzungen anpasse oder zu Zusammenlegungen komme oder gar Gebäude abgebe. Es gebe derzeit keine gebündelte Organisation in der Verwaltung. Diese wünsche man sich, so dass man Bestand und Bedarf übereinander legen könne, um die bestmögliche Nutzung der Gebäude gewährleisten zu können. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) hält das Anliegen für sinnvoll, fragt sich aber, wer dies durchführen soll, d.h. ob es Aufgabe der Gebausie sei oder gegebenenfalls neuer Kräfte bedürfe und neue Kosten verursache. Er erbittet daher eine Vorlage der Verwaltung, die dies aufgreift und Möglichkeiten der Durchführung aufzeige. Bürgermeister Freytag führt aus, dass dies entweder im Bereich der Liegenschaften oder in der AöR angesiedelt sein werde. Beim European Energy Award sei man genau in diesem Bereich tätig, dieser sei auch beim Gebäudemanagement angesiedelt. Verwaltungsintern müsse man aber noch festlegen, ob man den Schwerpunkt in die AöR lege oder in der Verwaltung belasse. Er sagt zu, eine entsprechende Vorlage zu erstellen, sofern dies jetzt beschlossen werde. Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, ein städtisches Immobilienkonzept zu entwickeln, das eine Bestandsanalyse und eine Bedarfsermittlung umfasst, und dem Rat daraus abgeleitete auf Einzelgebäude bezogene Maßnahmen vorzuschlagen. Das Konzept wird jährlich fortgeschrieben. Im Detail bedeutet dies: 1. Bestandsanalyse a. Energetische Bestandserfassung: Bilanzierung des Energiebedarfs (Heizen, Warmwasser, Elektrizität) auf Gebäudeebene sowie darauf aufbauend Primärenergiebedarfe, CO²-Emissionen, zukünftige Investitions- und Energiekosten. Beschluss Rat 14.12.2015 1 von 2 Zusätzlich Übersicht über Anlagentechnik, Wasserbedarf, Stromverbraucher, Investitionskosten, Energiekosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten. b. Aktuelle Gebäudenutzung: Erfassung der Auslastung der städtischen Gebäude anhand von Kennwerten wie Nutzungsdauer, Nutzungskosten, Flächeneinheitskosten, Auslastungsrate, Auslastungsquote/Fläche, Belegungseffizienzwert (vgl. Preuß & Schöne 2010: 485). c. Organisationsanalyse: Transparente Darstellung des kommunalen Immobilienmanagements inkl. Aufzeigen von Schwachstellen und Ineffizienzen. 2. Bedarfsermittlung Ermittlung der zukünftigen Nachfrage nach kommunalen Immobilien, der Möglichkeit einer energetischen Sanierung (Berücksichtigung von Einsparpotential und Kostenaufwand), Optimierungsmöglichkeiten der Verwaltungsstrukturen und -prozesse. Ausgangspunkt bilden die demographische und gesellschaftliche Entwicklung (und damit verbunden ggf. eine Veränderung der kommunalen Aufgaben) sowie die finanzielle Situation Brühls. Hier müssen Entscheidungen über die Leistungstiefe getroffen werden. 3. Auf Einzelgebäude bezogene Maßnahmen Prüfung jeder Immobilie nach Standort und Nutzung. Darauf aufbauend: Maßnahmen wie: Beibehaltung der derzeitigen Nutzungen mit oder ohne energetische Sanierungen. Umbau zur Anpassung an neue Nutzungen mit oder ohne energetische Sanierungen. Aufgabe wegen fehlender Nutzung oder bei unwirtschaftlichem Umbau oder (energetischem) Sanierungsbedarf. Zugang eines neuen Objektes wegen fehlender Möglichkeiten im Bestand. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 14.12.2015 42 : 3 2 von 2