Daten
Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
15.02.16, 18:27
Aktualisiert
15.02.16, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 09.02.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.12.2015
Öffentliche Sitzung
Satzungen
18.5 Gebührensatzungen der Anstalt öffentlichen Rechts
.1
573/2015
Erster Beigeordneter Brandt erläutert, dass der Rat der ab 01.01.2016 tätigen Anstalt
öffentlichen Rechts die Satzungsbefugnis für Gebührensatzungen in den Bereichen
Friedhof, Straßenreinigung und Abfall erteilt habe, allerdings unter dem Vorbehalt, dass
entsprechende Weisung erteilt werde. Um dieses Weisungsrecht auszuüben, diene diese
Vorlage. In den Bereichen Friedhof und Straßenreinigung sei dies unproblematisch, bei
der Abfallbeseitigung sei es so, dass eigentlich heute eine neue Satzung mit Inkrafttreten
01.01.16 hätte beschlossen werden müssen. Diese hätte aber in der ersten Verwaltungsratssitzung rückwirkend wieder auf die AöR übertragen werden müssen. Daher diene hier
der Punkt 2.). So handele man rechtssauber und könne in der AöR die entsprechenden
Gebühren geltend machen.
Bürgermeister Freytag führt aus, dass unter Ziffer 2.) die Vorlage 548/2015 als der relevante Entwurf für die Anweisung des Verwaltungsrates mit Bestandteil des Beschlusses
sei.
Beschluss:
1.) Der Rat ermächtigt den Verwaltungsrat des Stadtservicebetriebes Brühl Anstalt öffentlichen Rechts folgende Gebührensatzungen jeweils in der zurzeit geltenden
Fassung inhaltsgleich als Satzungen der AöR zu erlassen:
a) Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Brühl
b) Gebührensatzung für das Friedhofs und Bestattungswesen in der Stadt Brühl
2.) Der Rat weist den Verwaltungsrat des Stadtservicebetriebes an, den Entwurf einer
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl (Anlage zur Vorlage 548/2015) inhaltsgleich als Satzung der AöR zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 14.12.2015
einstimmig
1 von 1