Daten
Kommune
Brühl
Größe
969 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
15.02.16, 18:27
Aktualisiert
15.02.16, 18:27
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Stadt Brühl
Brühl, den 05.02.2016
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 14.12.2015
Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 17:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 22:27 Uhr.
Vorsitz führte: Freytag, Dieter
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Berg, Patrick
Dahmen, Dieter
Esser, Susanne
17:00 - 22:05 Uhr
Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf
Gerharz, Franz-Josef
Grebarsche, Peter Daniel
Hans, Josef
Hepp, Heinz
Hosmann, Hanns-Henning
Klug, Hans Theo
Köllejan, Holger
Dr. Kollenberg, Wolfgang
Poschmann, Wolfgang (1. stellv. Bürgermeister)
Pütz, Josef
Regh, Pia
Reiwer, Eva-Maria
Surmann, Petra
Vetterling, Dietmar
SPD
Berg, Frithjof
Bobe, Udo
Fuchs, Ronald
Hildebrandt, Karin
Isicok, Rengin
Jung, Elisabeth
Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister)
Klein, Peter
Krämer, Clemens
Dr. Petran, Matthias
Richter, Kerstin
Venghaus, Marcus
Vilkman, Ulla
Niederschrift Rat 14.12.2015
1 von 43
Weesbach, Wolfgang
Weitz, Michael
GRÜNE
Dr. Lanzrath, Sascha
Mäsgen, Johanna
Özcelik, Nilgün
Saß, Robert (3. stellv. Bürgermeister)
vom Hagen, Michael
Weber, Markus
LINKE/PIRATEN
Hupp, Harry
Riedel, Eckhard
FDP
Brämer, Marie-Therese
Pitz, Jochem
fraktionslos
Dr. Heermann, Herbert
von der Verwaltung:
Brandt, Andreas (Dez. III - Erster Beigeordneter)
Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete)
Cibura, Antje (Gleichstellungsbeauftragte)
Radermacher, Rolf (Kämmerer)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schriftführerin:
Uenzen, Kerstin
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
1.1
Containerdorf Brühl-Ost
1.2
Kapellenplatz Kierberg
1.3
Flüchtlinge Brühl-Ost
1.4
Kunstrasenplatz Vochem
1.5
Kunstrasenplatz Vochem
1.6
Park Römerstraße/Kaiserstraße/Luisenstraße
1.7
Informationspolitik Brühl-Ost
1.8
Kunstrasenplatz Vochem
1.9
Beschwerde über Ratsmitglied
Niederschrift Rat 14.12.2015
2 von 43
1.10 Anliegerkosten Bebauungsplan 08.10
1.11 Fassade Kaufhof
1.12 Asylpaket I
1.13 Klimagipfel
1.14 Containderdorf Brühl-Ost
1.15 Kanal- und Straßenbaumaßnahme Badorfer Straße
1.16 Baugebiet Rosenhof
2.
Niederschrift vom 26.10.2015
3.
Verabschiedung Haushalt 2016
3.1
Haushaltssatzung 2016
hier: Stellenplan
(538/2015)
3.1.1 Haushaltssatzung 2016
hier: Stellenplan
Bezug: HA vom 30.11.2015
(558/2015)
3.1.2 Zusätzliche Stelle im Fachbereich 80, Mobilitätsmanagement
Bezug: Antrag der Grünen-Fraktion vom 06.12.2015
(571/2015)
3.2
(566/2015)
Haushaltssatzung Haushalt 2016
-Rat 26.10. u. HA 16.11., 30.11.15-
3.2.1 Kunstrasenplatz in Brühl-Vochem
Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.2015
(572/2015)
4.
Entwurf des Gesamtabschlusses 2012
Inanspruchnahme der Prüfungserleichterungen 2012-2014
(529/2015)
5.
Prüfung Jahresabschluss 2014
Bezug: RPA 07.12.2015
(491/2015)
6.
Wirtschaftsplan der Gebausie für das Jahr 2016
(565/2015)
7.
Brandschutzbedarfsplan
hier: Fortschreibung
8.
Rathaus B
Teilabriss sowie Errichtung eines Neubaus zur Bündelung bürgernaher Dienstleistungen
(568/2015)
9.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Flüchtlingsunterbringung, außerplanmäßige Ausgabe für die
Errichtung eines Containerdorfs
(552/2015)
9.1
Flüchtlingsunterbringung
Bezug: Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 03.12.2015
(570/2015)
10.
Erneuerung Mischwasserkanal Markt zwischen Steinweg und
Kirchstraße
(561/2015)
(161/1996 f.)
(413/2015)
(509/2015)
10.1 Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
(473/2015)
11.
Überplanmäßige Ausgabe zur Errichtung von Prallschutz in städtischen Turnhallen
(535/2015)
12.
Überplanmäßige Ausgabe
(564/2015)
Niederschrift Rat 14.12.2015
3 von 43
hier: Sanierungsmaßnahmen "Rheinischer Hof"
13.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG)
hier: Maßnahmenliste/Mittelverwendung und üpl. Mittelbereitstellung in 2015
(526/2015)
14.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Umbau des Gebäudes Theodor-Körner-Str. 21a zum Flüchtlingswohnheim
(521/2015)
15.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung und Budgetverschiebung
(427/2015)
16.
Abwassergebührenkalkulation 2016
(382/2015)
17.
Annahme von projektgebundenen Spenden für die Kunst- und Musikschule
(569/2015)
18.
Satzungen
18.1 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung der Stadt Brühl
Bezug: JHA 19.11.2015 Vorlage 499/15
(547/2015)
(499/2015)
18.2 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS
(563/2015)
(523/2015)
(467/2015)
18.3 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Brühl
(462/2015)
18.4 6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt
Brühl
(493/2015)
18.5 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung
in der Stadt Brühl
Gebührensatzungen der Anstalt öffentlichen Rechts
(548/2015)
(573/2015)
19.
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich
des Frühlingsmarktes im Jahre 2016 in der Stadt Brühl
(567/2015)
20.
Erhöhung der Parkgebühren und Ausweitung der Bewirtschaftungszeiten
(560/2015)
(581/2015)
21.
Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg"
- Satzungsbeschluss -
(430/2015)
22.
Bebauungsplan 04.08 "Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße /
Lise-Meitner-Straße"
- Veränderungssperre gemäß §§ 14 - 18 BauGB -
(442/2015)
23.
Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
(458/2015)
24.
Gestaltungssatzung zum Gebiet der 1. Änderung zum BP 01.01
'Giesler-Galerie'
(459/2015)
25.
Phantasialand-Erweiterung
- Siedlungsflächenausgleich -
(554/2015)
26.
Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2015
(488/2015)
26.1 Schulentwicklungsplan
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2015
(556/2015)
27.
(486/2015)
Kriterienkatalog für Offene Ganztagsgrundschulen in Brühl
Niederschrift Rat 14.12.2015
4 von 43
Bez.: Ratsbeschluss vom 27.04.2015
28.
Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: 1. Neubau einer Kindertagesstätte mit vier Gruppen in der
nördlichen Innenstadt
2. Einrichtung einer Kindertagesstätte in der Domäne Walberberg
ab 01.08.2016 als
Vorläufereinrichtung für eine weitere Kita im Brühler Süden
3. bei Bedarf die Einrichtung von bis zu zwei Minikindergartengruppen in freier Trägerschaft ab 01.08.2016
Bezug: JHA vom 19.11.2015
(304/2015)
(557/2015)
29.
Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Antrag des Waldkindergarten Brühl e.V. auf Gewährung eines
zusätzlichen Baukostenzuschusses für einen zweiten Waldkindergarten
(494/2015)
30.
Kulturfördergesetz NRW:
hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend
Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V.
(390/2015)
31.
Veranstaltungskonzept "Brühler Sommer"
KPTA vom 21.09.2015
(436/2015)
32.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Bestellung des Vorstandes für den Stadtservicebetrieb Brühl Anstalt öffentlichen Rechts-
(506/2015)
33.
Anträge
33.1 Einrichtung eines Arbeitskreises "Fahrradfreundliches Brühl"
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom
16.11.2015
(532/2015)
33.2 Städtisches Immobilienmanagement
hier: Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 30.11.2015
(559/2015)
34.
Umbesetzung in Ausschüssen
34.1 Umbesetzung im Sozialausschuss
Bezug: Antrag der Brühler Initiative für Völkerverständigung vom
19.10.2015
(479/2015)
34.2 Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss
(481/2015)
34.3 Beratende Sitze im Schul- und Jugendhilfeausschuss
hier: Schreiben Stadtjugendring vom 02.11.2015
(549/2015)
34.4 Umbesetzung im Hauptausschuss
Bezug: Antrag der Fraktion Linke & Piraten vom 29.11.2015
(553/2015)
35.
Mitteilungen
35.1 Baustellenbericht
36.
Anfragen
36.1 Fassade An Maria Glück
36.2 Bebauungsplan 08.10
36.3 P&R Parkplatz Schwadorf
36.4 Zahlungen des Landes für Flüchtlingsunterkünfte
Niederschrift Rat 14.12.2015
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Niederschrift Rat 14.12.2015
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Sitzungsverlauf
Bürgermeister Dieter Freytag eröffnet die Sitzung des Rates um 17:00 Uhr und stellt fest,
dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Rat beschlussfähig ist.
Öffentliche Sitzung
Zur Tagesordnung:
Bürgermeister Freytag teilt mit, dass der Bürgermeister von Sceaux, Philippe Laurent,
auf den gemeinsamen Beschluss und das Unterstützungsschreiben in Folge der schrecklichen Terroranschläge in Paris geantwortet habe. Das Antwortschreiben liege für jedes
Ratsmitglied aus und werde auch zur Niederschrift genommen.
Bürgermeister Freytag weist auf folgende Änderungen der Tagesordnung hin:
1. TOP 36, Prüfung Jahresabschluss 2014, der selbstverständlich im Rechnungsprüfungsausschuss nichtöffentlich war, wird als TOP 5 im öffentlichen Teil behandelt.
2. Der Antrag der FDP (siehe Anlage) zum Stellenplan wird unter TOP 3.1 behandelt.
3. Der Antrag der SPD zum Thema Sperrvermerk Kunstrasenplatz Vochem, Vorlage Nr.
572/2015, wird unter TOP 3.2. behandelt.
4. Der vorliegende Wirtschaftsplan der Gebausie gehört zum TOP 5.
5. Die Tischvorlage 273/2015, Gebührensatzung der Anstalt öffentlichen Rechts, gehört
unter TOP 17.5.
6. Der Ergänzungsantrag der FDP (siehe Anlage) zur Vorlage Nr. 557/2015, Kindertagesbetreuung in Einrichtungen, wird unter TOP 27 behandelt.
7. Der gemeinsame Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (siehe Anlage) gehört
zum TOP 19.
8. Desgleichen gehöre die vorliegende Tischvorlage 581/2015, Parkgebührenordnung, zu
TOP 19.
9. Es gebe noch eine nichtöffentliche Tischvorlage, Vorlage Nr. 574/2015, auf welche er
später in nichtöffentlicher Sitzung zu sprechen komme.
10. Umgekehrt gebe er noch den Hinweis, dass die Vorlage Nr. 558/2015 fälschlicherweise in den TOP 3.1 gesetzt wurde, aber in den nichtöffentlichen Teil gehöre und unter
TOP 38 behandelt werde.
Anmerkung der Schriftführerin:
Durch das nachträgliche Einfügen des neuen TOP 5 verschieben sich die nachfolgenden
Tagesordnungspunkte.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) beantragt in Abstimmung mit den Fraktionen von
Grünen und FDP, das Thema Rathaus B bis zur nächsten Ratssitzung zu vertagen. Es
hätten sich, insbesondere zum Thema weitere Bürgerbeteiligung, Bürgerentscheid/Ratsbürgerentscheid noch Fragen ergeben, so dass noch Beratungsbedarf bestehe.
Ratsherr Berg (SPD) kündigt an, dass die SPD zu diesem Thema einen Ratsbürgerentscheid beantragen werde.
Bürgermeister Freytag lässt abstimmen und stellt fest, dass TOP 7 einstimmig bis zur
nächsten Ratssitzung vertagt wird.
Abschließend stellt er fest, dass die Tagesordnung in der geänderten Form genehmigt ist.
Niederschrift Rat 14.12.2015
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1.
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
1.1 Containerdorf Brühl-Ost
Herr Wilfried Jansen, Gabriele-Münter-Weg 11, Brühl, äußert seine Bedenken hinsichtlich der geplanten Containeransiedlung in Brühl-Ost, insbesondere im Hinblick auf die bereits dort befindliche Erstaufnahmeeinrichtung. Er möchte wissen, wie intensiv auch andere Standorte in den anderen Ortsteilen geprüft worden seien.
Bürgermeister Freytag antwortet, dass geprüft wurde, man sich aber nach den zur Verfügung stehenden Grundstücken richten müsse und hier habe sich das Grundstück an der
Bergerstraße angeboten. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zu diesem
Thema in einer öffentlichen Veranstaltung am 14. Januar im CULTRA die Planungen vorgestellt werden sollen und intensiv auf solche und die möglicherweise jetzt folgenden Fragen eingegangen werde.
Herr Jansen bedankt sich und äußert seine Befürchtung, wonach sich bei der großen Anzahl von Flüchtlingen an einem Ort ein isoliertes Ghetto entwickeln könnte. Er möchte daher wissen, ob es ein Sicherungs- oder Betreuungskonzept gebe. Seines Erachtens müsse es in einer Unterkunft solcher Größenordnung ständig einen Hausmeister oder eine
soziale Betreuung geben.
Bürgermeister Freytag führt aus, dass er genau dies gerne spätestens am 14. Januar
vorstellen möchte. Durch den Umstand, dass derzeit rund 40-50 Flüchtlinge pro Woche in
Brühl ankommen, seien solche Maßnahmen notwendig. Selbstverständlich seien eine Sozialbetreuung sowie ein Hausmeister vorgesehen, dies alles werde als Gesamtkonzept
noch vorgestellt.
Herr Jansen nimmt Bezug auf die Planung und möchte wissen, warum man einen separaten Spielplatz für die Containersiedlung vorgesehen habe, da doch in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz vorhanden sei. Es sei für die soziale Integration besser, wenn die Kinder
gemeinsam mit ihren Angehörigen diesen Spielplatz besuchen würden.
Bürgermeister Freytag entgegnet, dass dies kein isolierter Spielplatz sein solle, sondern
er solle altersgemäß eine zusätzliche Spielmöglichkeit bieten, auch um dieses Dorf etwas
aufzulockern sowie auch perspektivisch für die künftige Nutzung. Aus heutiger Sicht gehe
er davon aus, dass diese Nutzung keine endgültige Nutzung sein werde.
Herr Jansen stellt fest, dass dies widersprüchlich sei, da diese Anlage längerfristig geplant sei und man davon ausgehen müsse, dass diese mehrere Jahre existieren werde,
zumal es schwierig sei, die Flüchtlinge in Brühl wohnungsmäßig zu versorgen und in Arbeit zu bringen.
Bürgermeister Freytag bestätigt, dass er von einem Zeitraum von 3-5 Jahren ausgehe.
Im Hinblick auf die Wohnungsproblematik sei im Konzept vorgesehen, dass hier auch
Wohnungen errichtet werden, und im Zuge der Wohnungserrichtung dann auch auf die
Container sukzessive wieder verzichtet werden könne.
Zum Schluss möchte Herr Jansen im Hinblick auf die sicher erforderliche Kreditaufnahme
wissen, wie hoch die Kosten seien bzw. inwieweit bislang Erstattungen seitens des Bundes oder des Landes erfolgt seien, da er befürchte, dass dies über die finanziellen Verhältnisse gehe und man möglicherweise mit Steuererhöhungen rechnen müsse.
Bürgermeister Freytag legt dar, dass man zwischen zwei Betreuungsarten unterscheiden müsse. Der ehemalige Zopes sowie die Turnhalle in Heide seien Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, die die Stadt im Auftrag per Amtshilfeersuchen für das Land betreibe. Die Rechnungen habe man bereits komplett bzw. werde man sukzessive an das
Land weitergeben und erste Erstattungen seien bereits erfolgt. Was die Finanzierung der
Containersiedlung angehe sei es zutreffend, dass ein Kredit aufgenommen werde. Hier
gebe es Programmmittel der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) bzw. der NRWNiederschrift Rat 14.12.2015
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Bank. Die Kreditkonditionen grob zusammenfassend könne man sagen, dass die Verzinsung derzeit bei 0% liege und man diese Mittel auch in Anspruch nehmen werde.
1.2 Kapellenplatz Kierberg
Herr Markus Weik, Talstraße 11, Brühl, möchte wissen ob Herr Ziskoven - angesichts
der von ihm in Aussicht gestellten finanziellen Zuwendung als Ausgleich für die Ermöglichung seiner Baupläne - tatsächlich etwas zahlen werde und falls ja, an wen.
Bürgermeister Freytag antwortet, dass Herr Ziskoven der Stadt Brühl keine finanzielle
Zuwendung in Aussicht gestellt habe.
1.3 Flüchtlinge Brühl-Ost
Frau Gudrun Skeide-Panek, Marie-Schlei-Str. 13, Brühl, schließt sich thematisch ihrem
Vorvorredner an und führt aus, dass die Bevölkerung in Brühl-Ost rund 15 % der Brühler
Gesamtbevölkerung ausmache. Gehe man davon aus, dass derzeit ca. 700 Flüchtlinge in
Brühl seien, habe Brühl-Ost bereits 1 ½ Mal seinen Prozentsatz erfüllt, da eigentlich nur
100 Flüchtlinge aufgenommen werden müssten, aber bereits 150 in der Erstaufnahmeeinrichtung seien. Nun sollen noch 300 dazu kommen. Sie bittet daher darum, dass die Verteilung auf die verschiedenen Stadtteile so laufe, wie dies Deutschland auf europäischer
Basis einfordere. Weiter führt sie aus, dass in der HA-Vorlage zur Finanzierung stehe,
dass ca. 2,8 Mio. € geplant seien. Pikanterweise komme von diesen 2,8 Mio. € der größte
Betrag aus Maßnahmen in Brühl-Ost, die nun nicht mehr stattfinden. Dies seien mit 400T
€ der Kanalausbau in der Franzstraße und mit 1,2 Mio. € das Rückhaltebecken in BrühlOst, welche mit einer Minderausgabe von 1,8 Mio. € belegt seien. Dies sei eine halbe Mio.
Differenz, die sich ihr nicht erschließe. Sie fragt daher, ob es fair sei, einen Stadtteil überproportional mit Flüchtlingen zu belegen und alle Sanierungsmaßnahmen zu streichen.
Bürgermeister Freytag erläutert, dass man in Brühl grundstücksmäßig nicht so gut aufgestellt sei, dass man dies im Sinne einer Gleichverteilung hinbekomme. Vor 25 Jahren
habe man den Großteil der damaligen Flüchtlinge und Aussiedler in Brühl-Heide untergebracht. Hier hätte aus Sicht der Heider Bürgerinnen und Bürger seinerzeit die gleiche Argumentation vorgebracht werden können. Er schlage vor, diese Fragen und andere in der
Bürgerversammlung am 14. Januar intensiv zu diskutieren. An der Grundsatzentscheidung sei jedoch nicht zu rütteln, da der Beschluss gefasst sei. Es gehe daher nicht um
das „ob“ sondern um das „wie“. Jeden Tag bekomme die Stadt neue Zuweisungen und
stehe vor der Herausforderung, die Menschen unterbringen zu müssen. Der Planungshorizont werde immer kürzer und Entscheidungsspielräume bestünden leider nicht, hierfür
bitte er um Verständnis.
Frau Skeide-Panek schließt sich dem Antrag der FDP Fraktion zu diesem Thema unter
TOP 8.1 an. Sie spreche sowohl für die Bürger als auch für die Flüchtlinge und äußert die
Befürchtung, dass eine Konzentration bzw. Ghettoisierung eine Menge sozialer Probleme
nach sich ziehe. Sie fragt nochmals, wie die Minderdeckung von rund ½ Mio. € zu erklären
sei. Weiter möchte sie wissen, wie die Stadt das Umwandeln des Gewerbegebiets in ein
Wohngebiet bezahlen möchte. Der Bürgermeister habe hierzu im September in Brühl-Ost
gesagt, dass die Stadt nicht bezahlen könne, wenn ein Gewerbegebiet in ein Wohngebiet
umgewandelt werde, da dann die Verpflichtung bestünde, dem Käufer diese Differenz zu
zahlen. Dies seien schätzungsweise 1-2 Mio. € oder mehr. Sie möchte daher wissen, woher die Stadt dann dieses Geld nehme.
Bürgermeister Freytag bittet zunächst darum, die Spekulationen beiseite zu lassen und
erläutert, dass die Kanalmaßnahme geschoben sei, da diese Maßnahme in 2015 nicht
mehr begonnen wurde. Daher habe man auf diese Gelder zurückgreifen können. Gleiches
gelte für das Rückhaltebecken. Diese Maßnahme sei ebenfalls nur verschoben, falle aber
Niederschrift Rat 14.12.2015
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nicht heraus. Die Deckungslücke sei ihm nicht bekannt, eine Deckung sei aber in jedem
Fall gegeben. Hinsichtlich der Frage zur Umwandlung führt er aus, dass das Grundstück
der Stadt Brühl gehöre, somit müsse auch nichts nachgezahlt werden. Im September habe er darauf hingewiesen, dass die Planungen der Stadt Brühl nicht darauf zielen, hier
Wohngebiet zu schaffen. Seine Aussage zum damaligen Zeitpunkt sei nicht verkehrt gewesen, diese Position habe er aber nunmehr aufgrund der besonderen Situation revidiert.
Der von Frau Skeide-Panek vorgetragene Sachverhalt sei ihm jedoch nicht bekannt, daher könne er diese konkrete Aussage so nicht getroffen haben. Sollte in den Verträgen
eine solche Klausel enthalten sein, so sei ihm diese nicht bekannt. In der Veranstaltung in
Brühl-Ost sei dies auch nicht seine Argumentation gewesen. Er habe darauf hingewiesen,
dass es Planungsziel der Stadt sei, hier Gewerbe anzusiedeln. Dies sei eine Zielsetzung
aus den späten 90er Jahren nach Aufgabe der Zuckerfabrik gewesen. Er werde dies aber
nochmals prüfen und gegebenenfalls am 14. Januar richtigstellen.
1.4 Kunstrasenplatz Vochem
Herr Andreas Hans, Am Krausen Baum 8, Brühl, 1. Vorsitzender des 1. FSV Brühl,
stellt kurz seinen Verein vor und erläutert die Bedeutung eines Kunstrasenplatzes für seinen Verein. Er habe vor rund zwei Wochen der Presse entnommen, dass es eine Haushaltssperre gebe und daraufhin alle Fraktionen angeschrieben. Er befürchtet, dass der
Verein am Ende sei, falls 2016 kein Kunstrasenplatz in Vochem gebaut werde, da die
Spielerinnen ins Umland abwandern und die Damenmannschaft sich sodann auflöse. Er
möchte daher wissen, ob es in 2016 bzw. zu einem anderen konkreten Zeitpunkt einen
Kunstrasenplatz geben wird, damit er den Spielerinnen eine Perspektive geben könne.
Bürgermeister Freytag antwortet, dass er nach wie vor dazu stehe, dass der Kunstrasenplatz in Vochem gebaut werde. Es könne nicht sein, dass Vereine, die in Vochem als
einzige keinen Kunstrasenplatz haben, fußballtechnisch abgehängt werden. Das Projekt
Soziale Stadt Vochem könne zum Jahresende beendet werden; es habe sehr viel bewegt
in diesem Stadtteil und daher sei er der Meinung, dass gerade der Kunstrasenlatz in
Vochem mit dazu gehöre. Auf die Situation und die politische Willensbildung im Rat der
Stadt Brühl habe er jedoch mitunter nur begrenzten Einfluss. Der Sperrvermerk bei dieser
Maßnahme heiße jedoch nicht, dass die Maßnahme gar nicht durchgeführt werde, sondern sie bleibe im Haushalt. Ob das Geld jedoch ausgegeben werden könne, bedarf eines
politischen Beschlusses der Freigabe. Die Frage nach dem Warum des Sperrvermerks
müsse er denjenigen stellen, die diesen Sperrvermerk befürwortet hätten. Er sei sicher,
dass die von ihm vorgetragene Situation in die Meinungsbildung aller Ratsmitglieder einfließen werde.
Herr Hans bedankt sich und appelliert an alle Ratsmitglieder, nochmals umzudenken.
1.5 Kunstrasenplatz Vochem
Herr Karl Matheis, Schultheißstraße 49, Brühl, Vorsitzender der Bürgergemeinschaft,
schließt sich den Fragen seines Vorredners an und macht ebenfalls die Wichtigkeit des
Kunstrasenplatzes für Vochem und die Entwicklung in diesem Stadtteil deutlich. Er bittet
daher alle Ratsmitglieder, die den Sperrvermerk befürworten, ihre Gedanken zu überprüfen und zu hinterfragen, ob dies der richtige Weg sei. Außerdem habe er gehört, dass es
ein Bodengutachten gebe; hierzu wolle er gerne die Hintergründe wissen.
Bürgermeister Freytag antwortet, dass er bezüglich des Bodengutachtens davon ausgehe, dass dies im Rahmen des Tagesordnungspunktes Haushalt nochmals zur Sprache
komme. Andernfalls werde dies schriftlich beantwortet.
1.6 Park Römerstraße/Kaiserstraße/Luisenstraße
Niederschrift Rat 14.12.2015
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Herr Günther Wagner, Römerstr.339, Brühl, trägt vor, dass der Park Römerstraße/Ecke
Kaiserstraße/Luisenstraße inzwischen zur Hundebedürfnisanstalt geworden sei und bittet
darum, dort einen Hundekotbeutelhalter sowie einen Mülleimer zu installieren. Zurzeit
werde der Park darüber hinaus auch von einigen Bauarbeitern als Toilette benutzt; dies
sei sicher nicht im Sinne der dortigen Anwohner.
Bürgermeister Freytag sagt zu, dem nachzugehen.
1.7 Informationspolitik Brühl-Ost
Frau Anja Lubatti (?), Brühl-Ost, möchte wissen, ob es, auch wenn Entscheidungen bereits getroffen seien, nicht der richtige Weg sei, die Bürger Brühls zu informieren, ehe es
durch den Kölner Stadtanzeiger nicht nur ganz Köln sondern auch Brühl erfahre. Weiter
fragt sie bezugnehmend auf die Veranstaltung am 14. Januar in Brühl-Ost, ob die Einwohner noch die Chance hätten, vor allen anderen zu erfahren, was Sache sei um Einfluss zu nehmen.
Bürgermeister Freytag bittet nochmals um Verständnis, dass gewisse Umstände dazu
führen, dass man die zielgesetzte umfassende Informationspolitik nicht immer so umsetzen könne, wie es notwendig wäre, denn Ende Januar müsse man bereits Plätze vorhalten. Daher gebe er auf jeden Fall die Zusage, noch einmal in die Öffentlichkeit zu gehen.
Zur zweiten Frage führt er aus, dass wenn man zu einer Planungsänderung kommen wolle, dies nur über ein Bebauungsplanverfahren gehe. Hier seien sowohl informelle als auch
ganz normale Bürgerbeteiligungsverfahren vorgesehen, bei denen die Bürger selbstverständlich mit einbezogen werden.
Frau Lubatti merkt mit Blick auf ihre Vorredner aus Vochem an, dass sie befürchte, in
Vochem tue sich etwas und es werde nach Brühl-Ost nun abgeschoben. Sie wolle daher
sicher sein, da Mitspracherecht zu haben.
Bürgermeister Freytag antwortet, dass es Möglichkeiten gebe und man einen gemeinsamen Weg finden werde.
1.8 Kunstrasenplatz Vochem
Herr Armin Schwerd, Weilerstr. 58, Brühl, 2. Vorsitzender der Spielvereinigung
Vochem, führt an, dass die SPVg Vochem in diesem Jahr 95 Jahre alt werde und erläutert
die aufgrund des nicht vorhandenen Kunstrasenplatzes bestehende Problematik, Nachwuchsspieler zu bekommen. Der Sperrvermerk sei aufgrund einer Mehrheit von CDU und
Grünen beschlossen worden, woraufhin man die Fraktionen angeschrieben habe. Vom
Fraktionsvorsitzenden der CDU habe er als Antwort erhalten, dass dieser den Sperrvermerk für sinnvoll halte, da noch keine planerischen Eckdaten vorliegen. Sollten diese vorliegen, könne man das Geld gegebenenfalls in 2016 freigeben. Er möchte daher wissen,
ob diese planerischen Eckdaten inzwischen erfasst seien.
Bürgermeister Freytag antwortet, dass bereits im vergangenen Jahr rund 75T € im
Haushalt eingesetzt worden seien und dieser Auftrag noch nicht abgearbeitet sei. Jetzt
gehe es um die konkrete Ausbauplanung dieses Fußballplatzes; diese liege in der Tat
noch nicht vor.
1.9 Beschwerde über Ratsmitglied
Frau Ingrid Horn, Römerstr. 450, Brühl, äußert eine Beschwerde über ein Ratsmitglied.
Bürgermeister Freytag macht deutlich, dass die Einwohnerfragestunde für derartige Beschwerden nicht genutzt werden könne.
1.10 Anliegerkosten Bebauungsplan 08.10
Niederschrift Rat 14.12.2015
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Herr Martin Clemens, Liblarer Str. 122, Brühl, nimmt Bezug auf die Umsetzung des Bebauungsplanes 08.10 „Liblarer Straße / Am Krausen Baum“ und erläutert, dass die Anwohner sich fragen, ob das, was dort entstehe, so ganz dem Recht entspreche. Er wisse,
dass in Brühl Baurecht nur erteilt werde nach Bausatzung und die Baugenehmigung für
einen Bau demgemäß wohl die Regeln einhalte. Eine Voraussetzung sei aber, dass sich
die Bebauung in die vorhandene einfüge, dies sei nach Meinung der Anwohner nicht ganz
der Fall. Da seines Wissens im Rahmen dieser Bebauungssatzung die Erweiterung/Verlängerung der Stichstraße Flurstück 194 vorgesehen sei, möglicherweise auch
verbunden mit Kanalbauarbeiten, wüsste er als Anwohner gerne, ob der Bürgermeister
schon Auskunft darüber geben könne, ob und falls ja, wann über eine Anliegerkostenumlegung informiert werde.
Bürgermeister Freytag antwortet, dass die Maßnahme von der Kirche an einen privaten
Bauträger vergeben wurde. Zu den Ausbaukosten werden die Anlieger definitiv nicht herangezogen; dies könne höchstens im Zusammenhang mit der Beleuchtung erfolgen, aber
auch dies sei wohl eher nicht möglich. Gerne lasse er dies aber überprüfen.
1.11 Fassade Kaufhof
Frau Maria Krüger, Mühlenstr. 59, Brühl, äußert hinsichtlich der Sanierung der Kaufhoffassade die Befürchtung, dass dort Giftstoffe austreten. Sie bittet daher darum, Untersuchungen anzustellen, damit man weiß, ob man die Fenster geöffnet lassen könne.
Bürgermeister Freytag führt aus, dass es sich um eine Baumaßnahme des Kaufhofs
handele. Ausgangspunkt und somit aus seiner Sicht Ursache der Maßnahme sei gewesen, dass die dort aufgehängten Fassadenelemente Schaden genommen hätten. Bevor
Schlimmeres passiert und sich möglicherweise Teile der Fassade lösen, sei eine umfassende Sanierung eingeleitet worden. Er werde den Kaufhof bitten, die Baumaßnahme
entsprechend darzustellen und auch zum Zeitplan der Baumaßnahme Ausführungen zu
machen und dies in die Öffentlichkeit zu geben. Intern werde er prüfen lassen, ob eine
Problematik mit Giftstoffen vorhanden sei. Nach derzeitigen Erkenntnissen sei dies aber
nicht der Fall.
1.12 Asylpaket I
Herr Johannes Könen, Schultheißstr. 54, Brühl, möchte wissen, ob es zutreffend sei,
dass das Asylpaket I, wie von der Bundeskanzlerin behauptet, bereits in der Kommune
greife.
Bürgermeister Freytag führt aus, dass durch eine Neuerung des Asylpakets sechs Personen aus Syrien innerhalb weniger Tage bereits ihre Anerkennung in den Händen hielten. Dies stelle die Stadt vor neue Herausforderungen, da dieser Personenkreis weder in
der Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben könne, noch als Flüchtlinge den städtischen Unterkünften zugewiesen werden. Sofern diese Personen in Brühl bleiben möchten, werden
diese hier integriert. Insofern sei in diesem Bereich eine Wirkung spürbar. In anderen Bereichen könne er eine direkte Wirkung nicht bestätigen.
Weiter möchte Herr Könen wissen, ob diejenigen, die bspw. aus sicheren Drittländern
kommen, schneller „verarbeitet“ werden. Bürgermeister Freytag legt dar, dass die Abschiebung Aufgabe der Ausländerbehörde beim Rhein-Erft-Kreis sei. Er könne daher nicht
sagen, inwieweit durch den Kreis Abschiebungen vorgenommen werden.
1.13 Klimagipfel
Herr Bernhard Rieger, Ubierstr. 17, Brühl, nimmt Bezug auf den am Wochenende stattgefundenen Klimagipfel, bei welchem betont worden sei, dass der CO 2-Ausstoß drastisch
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reduziert werden müsse. Er habe in der Zeitung gelesen, dass RWE eine Klimasiedlung
plane, ausschließlich basierend auf erneuerbaren Energien. Er möchte daher wissen, ob
es in Brühl möglich sei, in Gebieten, in denen noch kein Bebauungsplan festgesetzt sei,
eine Klimasiedlung zu errichten.
Bürgermeister Freytag antwortet, dass ihm dies konkret nicht bekannt sei, er aber die
Anregung gerne aufgreife und bei künftig anstehenden Gesprächen mit einfließen lasse.
Er persönlich sei nicht abgeneigt.
1.14 Containderdorf Brühl-Ost
Frau Ulrike Ewen, Marie-Schlei-Str.21, Brühl, Sprecherin der Initiative Brühl-Ost, möchte zur Flüchtlingsansiedlung in Brühl Ost wissen, ob es bei dem Termin am 14. Januar
Möglichkeiten gebe, Einfluss auf die Planung der Containeranordnung zu nehmen bzw.
diese zu ändern. Sie halte diese für nicht wirklich aufgelockert, insbesondere vor dem Hintergrund, dass nur 2/3 der Fläche genutzt werde und fragt, inwieweit man sich am 14.
darüber unterhalten könne, wie die Ausgestaltung dieses Dorfes aussehen könne. Es sei
ihr wichtig, dass es sich bei dem Termin nicht um eine passive Informationsveranstaltung
handele.
Bürgermeister Freytag äußert sein Bedauern darüber, dass heute vergeben werden
müsse, da ab Ende Januar bereits Bezugsfertigkeit hergestellt sein müsse. Er führt aus,
dass die Fläche insgesamt geschottert werde und man sich über die Gründe, warum 60%
der Fläche in Anspruch genommen werde und nicht die gesamte und wie es dort weitergehen werde, am 14. Januar unterhalten werde.
1.15 Kanal- und Straßenbaumaßnahme Badorfer Straße
Herr Peter Schmitz, Badorfer Str. 12, Brühl, möchte zum Ausbau und den Kanalbauarbeiten in der Buschgasse wissen, wann mit einer Fertigstellung zu rechnen sei. Die Fertigstellung ziehe sich nun viel länger hin, als vorher angekündigt.
Bürgermeister Freytag erläutert, dass es leider Verzögerungen gegeben habe, durch
zusätzlichen Kanal- und Wegebau im Bereich der Kirche. Dies musste erst fertig gestellt
werden, bevor die Stadt weiterbauen konnte. Man habe dort kontaminierten Boden gefunden; zudem sei die Planung verändert worden. Er gehe davon aus, dass nunmehr Mitte
Februar die Fertigstellung erfolge, sofern das Wetter mitspiele. Er sagt zu, dies nochmals
zu überprüfen.
1.16 Baugebiet Rosenhof
Herr Frank Lingens, Rosenhof 20, Brühl, möchte zum erschlossenen Baugebiet Rosenhof wissen, ob zutrifft was er im Stadtanzeiger gelesen habe, wonach die Stadt Brühl
darüber nachdenkt, bei erschlossenen Gebieten, die bereits einen Bebauungsplan haben,
diesen ändern zu wollen, z.B. für Sozialwohnungen oder sonstige Einrichtungen. Er möchte daher wissen, ob dies für das Baugebiet Rosenhof auch geplant sei.
Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass es - da man eine bestimmte soziale Komponente mit hineinbringen wolle - höchstens sein könnte, dass bezogen auf den mittleren
Bau noch eine Änderung vorgenommen werde. Ob dies ein Befreiungstatbestand sei oder
eine Bebauungsplanänderung erforderlich mache, könne er momentan nicht beantworten.
2.
Niederschrift vom 26.10.2015
Gegen die Fassung der Niederschrift vom 26.10.2015 werden keine Einwände erhoben.
Niederschrift Rat 14.12.2015
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3.
Verabschiedung Haushalt 2016
Die Fraktionsvorsitzenden Klug (CDU), Dr. Petran (SPD), vom Hagen (GRÜNE), Pitz
(FDP) und Riedel (Linke&Piraten) sowie Ratsherr Dr. Heermann (fraktionslos) nehmen zur vorliegenden Haushaltssatzung Stellung. Die Ausführungen sind der Niederschrift
als Anlage beigefügt.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) stellt folgende Anträge zum Haushalt 2016:
1. Streichung der Sekretariatsstelle im Bereich im Bereich der Gleichstellungsbeauftragten. Im Vergleich zur Ausstattung der Leitung des Dezernates II ist die Maßnahme überzogen.
Abstimmungsergebnis: 26 : 18
2. Die vorgesehene Mittelausstattung der GLB ist im interkommunalen Vergleich exorbitant hoch. Deshalb beantragen wir einen Sperrvermerk für 9.000 € der bereit gestellten
12.100 € zu Gunsten des Hauptausschusses. Hier möchte ich nochmals klar stellen, dass
keine Mittel gestrichen werden, sondern dass es einer besonderen Begründung zur Entscheidung über die Freigabe der Haushaltsmittel bedarf.
Abstimmungsergebnis: 27 : 18
3. In Anbetracht der Tatsache, dass derzeit ein neues Raumnutzungskonzept für die
Grundschulen in Arbeit ist, beantragen wir einen Sperrvermerk zu Gunsten des Hauptausschusses für die Mittel zum Ausbau des Dachgeschosses der Grundschule Badorf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Einer Erhöhung der Parkgebühren stimmen wir nicht zu. Voraussetzung zur Diskussion
dieses Themas ist die Fertigstellung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes. Der entsprechende Haushaltsansatz ist demzufolge fortzuschreiben.
Bürgermeister Freytag ergänzt, dass bei TEP 1207, Konto 441100, das Ertragskonto auf
der Grundlage der bisherigen Gebühren um 60T € reduziert werden müsse.
Abstimmungsergebnis: 26 :4 : 15
Fraktionsvorsitzender Riedel (Linke&Piraten) stellt folgende Anträge zum Haushalt
2016:
1. Sperrvermerk – (Seite 443 - aktivierbare Maßnahmen – Sanierung Rathaus B
(Kt.St. 11 06 0700) – hier: Planungskosten von 500.000 €
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
2. Anhebung der Gewerbesteuer auf 500 v.H.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
3. Anhebung der Grundsteuer B auf 500 v.H. bzw. Absenkung von 600 v.H. auf 500 v.H.
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Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Bürgermeister Freytag nimmt Bezug auf den Stellenstreichungsantrag der FDP und
weist nachdrücklich darauf hin, dass man sich aus Konsolidierungsgründen gerne darüber
verständigen könne, Aufgaben wegzunehmen. Nachdem ausführlich dargelegt wurde,
dass Überstunden und Überlastungen quer durch die Verwaltung auftreten, da man über
Jahre versucht habe, mit weniger Personal auszukommen, die Aufgaben aber gleichgeblieben sei, falle es ihm mehr als schwer nachzuvollziehen, einen Stellenstreichungsantrag zu belassen.
Die Sitzung wird auf Wunsch aller Fraktionen für 10 Minuten, in der Zeit von 19:45 Uhr bis
19.55 Uhr, unterbrochen. Nach der Pause eröffnet Bürgermeister Freytag die Sitzung
wieder.
Fraktionsvorsitzender vom Hagen (Grüne) erklärt, dass er nach Abstimmung mit dem
Koalitionspartner dem Haushalt 2016 zustimmen werde.
3.1 Haushaltssatzung 2016
hier: Stellenplan
538/2015
Anträge der FDP zum Stellenplan:
1. Stellen-Nr. 8.
Streichung der Stelle. Die Arbeit ist auffangbar durch die Vollzeitstellen 2, 3, 7, 9, 16 und
15.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) zieht den Antrag zurück.
2. Stellen-Nr. 10
Die Steigerung von E8 auf E11 in zwei Jahren ist nicht nachvollziehbar. Verbleib bei TV
10.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
3. Stellen-Nr. 16 - Statt unbefristeter Vollzeitstelle befristete ½ Stelle, weil der Mehrbedarf
durch die Flüchtlingsproblematik zeitlich begrenzt ist.
Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass hierüber bereits im Zusammenhang mit
dem CDU-Antrag abgestimmt wurde
4. Stellen-Nr. 44 - Streichung
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
5. Stellen-Nr. 52 - ½ Stelle statt Vollzeit
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
6. Stellen-Nr. 64 - Streichung, da schon Nr. 63 neu besetzt
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
7. Stellen-Nr. 269 - ½ Stelle und befristete Besetzung
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
8. Stellen-Nr. 358 - Streichung
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Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
9. Stellen-Nr. 381 und 383 - 1 neue Stelle statt 2
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
10. Alle wegen der Flüchtlingsproblematik zu schaffenden Stellen: Mit Befristung
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
11. TP 1108 Personalmanagement
Organisationsuntersuchung durch das RPA, ob Leistungen erbracht werden, die im Wege
der interkommunalen Zusammenarbeit oder durch Dritte kostengünstiger erzielt werden
können. Derzeitige Kosten 0,- €. Zwar im HA beschlossen, jedoch als Auftrag vom Rat zu
erteilen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen
Beschluss:
Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 mit
Stellenübersicht.
Abstimmungsergebnis:
25 : 20
3.1. Haushaltssatzung 2016
1
hier: Stellenplan
Bezug: HA vom 30.11.2015
558/2015
Siehe TOP 39
Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
3.1. Zusätzliche Stelle im Fachbereich 80, Mobilitätsmanagement
2
Bezug: Antrag der Grünen-Fraktion vom 06.12.2015
571/2015
Der Rat beauftragt den Bürgermeister eine zusätzliche Stelle im Fachbereich 80, Mobilitätsmanagement, mit einer Eingruppierung von E10 / E11 vorzusehen. Diese Stelle soll
mit einem Verkehrsingenieur bzw. mit einem Verkehrsplaner besetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
24 : 21
3.2 Haushaltssatzung Haushalt 2016
-Rat 26.10. u. HA 16.11., 30.11.15-
566/2015
Bürgermeister Freytag erläutert, dass sich an den in den einzelnen Paragraphen genannten Zahlen nichts ändere. Die zusätzlichen Aufwendungen im Personalbereich könne
man im Rahmen des Stellenplans darstellen, so dass der Gesamtbetrag nicht geändert
werden müsse. Die fehlenden Erträge im Bereich Parkgebühren kompensiere man, indem
eine etwas höhere Festsetzung in gleicher Höhe bei der Veranlagung der Gewerbesteuer
früherer Jahre vorgenommen werde. Insofern blieben die Beträge in der Satzung gleich,
obwohl die beschlossenen Änderungen mit eingearbeitet seien.
Niederschrift Rat 14.12.2015
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Fraktionsvorsitzender vom Hagen (Grüne) weist darauf hin, dass er bei den Parkgebühren die 60T€ vorsorglich rausgenommen habe. Sollte es im April eine entsprechende
Vorlage im Verkehrsausschuss geben, könne er sich durchaus vorstellen, dass man ab
Mai Mehreinnahmen erziele, welche sodann zu einer Haushaltsverbesserung führen.
Beschluss:
Der Rat beschließt die in Anlage 1 zur Vorlage 566/2015 beigefügte Haushaltssatzung für
den Haushalt 2016 mit dem als Anlage zur Vorlage 538/2015 dargestellten Stellenplan
2016.
Abstimmungsergebnis:
25 : 20
3.2. Kunstrasenplatz in Brühl-Vochem
1
Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.2015
572/2015
Ratsherr Berg (SPD) beantragt namentliche Abstimmung über den Antrag seiner Fraktion.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) macht deutlich, dass das vorhin angesprochene,
scheinbar bereits existierende Bodengutachten beispielsweise ein planerisches Eckdatum
sei. Es wäre schön, davon etwas zu hören. Es gehe nicht darum, den Kunstrasenplatz zu
verhindern, sondern man wolle keine Blancoschecks ausstellen, sondern nochmal darüber reden, wenn klar ist, um was es gehe. Dann werde er auch zusehen, dass der Platz
zügig gebaut werde.
Beschluss:
Der Rat lehnt den Antrag der SPD-Fraktion ab, die Haushaltsmittel für den Ausbau des
Kunstrasenplatzes in Brühl-Vochem frei zu geben.
Abstimmungsergebnis:
27 : 18
Ratsherr Weesbach (SPD) - ja
Ratsherr Jung (SPD) - ja
Ratsherr Berg (SPD) - ja
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) - ja
Ratsfrau Richter (SPD) - ja
Ratsfrau Jung (SPD) - ja
Ratsherr Venghaus (SPD) - ja
Ratsfrau Vilkmann (SPD) - ja
Ratsfrau Mäsgen (Grüne) - nein
Fraktionsvorsitzender vom Hagen (Grüne) - nein
Ratsherr Weber (Grüne) - nein
Fraktionsvorsitzender Riedel (Linke&Piraten) - ja
Ratsherr Hupp (Linke&Piraten) - ja
Ratsfrau Öczelik (Grüne) - nein
Ratsherr Saß (Grüne) - nein
Ratsherr Dr. Lanzrath (Grüne) - nein
Ratsherr Fuchs (SPD) - ja
Ratsfrau Hildebrandt (SPD) - ja
Ratsherr Bobe (SPD) - ja
Niederschrift Rat 14.12.2015
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Ratsherr Weitz (SPD) - ja
Ratsherr Klein (SPD) - ja
Ratsfrau Isicok (SPD) - ja
Ratsherr Krämer (SPD) – ja
Ratsfrau Brämer (FDP) - nein
Ratsherr Poschmann (CDU) - nein
Ratsfrau Esser (CDU) - nein
Ratsherr Köllejan (CDU) - nein
Ratsfrau Surmann (CDU) - nein
Ratsherr Grebarsche (CDU) - nein
Ratsfrau Reiwer (CDU) - nein
Ratsherr Hosmann (CDU) - nein
Ratsfrau Regh (CDU) - nein
Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) – nein
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) - nein
Ratsherr Hans (CDU) - nein
Ratsherr Berg (CDU) - nein
Ratsherr Pütz (CDU) - nein
Ratsherr Hepp (CDU) - nein
Ratsherr Vetterling (CDU) - nein
Ratsherr Dahmen (CDU) - nein
Ratsherr Gerharz (CDU) - nein
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) - nein
Ratsherr Dr. Heermann (fraktionslos) - nein
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) - nein
Bürgermeister Freytag - ja
4.
Entwurf des Gesamtabschlusses 2012
Inanspruchnahme der Prüfungserleichterungen 2012-2014
529/2015
Der Rat nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten
Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 zur Kenntnis.
Der Rat beschließt, aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse, die Gesamtabschlüsse 2012-2014 nicht prüfen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
5.
einstimmig
Prüfung Jahresabschluss 2014
Bezug: RPA 07.12.2015
529/2015
Bürgermeister Freytag gibt die Sitzungsleitung für diesen TOP an seinen Stellvertreter,
Wolfgang Poschmann (CDU), ab.
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
a.)
Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur
Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Brühl, welcher basiert auf der
durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, 50678 Köln, vorgenommenen
Prüfung und des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks, zur Kenntnis.
Niederschrift Rat 14.12.2015
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b.)
Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Brühl wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit
einer Bilanzsumme in Höhe von 414.056.596,24 € und einem Fehlbetrag in Höhe
von 7.076.789,33 € festgestellt.
c.)
Der Fehlbetrag in Höhe von 7.076.789,33 € wird in voller Höhe durch die Verringerung der gebildeten Ausgleichsrücklage ausgeglichen.
d.)
Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
e.)
Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt
gemacht und ist bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Bürgermeister Freytag übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
6.
Wirtschaftsplan der Gebausie für das Jahr 2016
565/2015
Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Gebausie folgenden Beschluss herbeizuführen:
Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Wirtschaftsplan der Gebausie für das
Geschäftsjahr 2016 zu.
Abstimmungsergebnis:
7.
einstimmig
Brandschutzbedarfsplan
hier: Fortschreibung
161/1996 f.
413/2015
509/2015
Der Rat beschließt die Erste Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt
Brühl gem. Anlage zur Vorlage 161/1996 f.
Abstimmungsergebnis:
8.
43 : 2
Rathaus B
Teilabriss sowie Errichtung eines Neubaus zur Bündelung bürgernaher Dienstleistungen
568/2015
Der TOP wurde in die nächste Ratssitzung vertagt.
Abstimmungsergebnis:
9.
einstimmig
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Flüchtlingsunterbringung, außerplanmäßige Ausgabe für
die Errichtung eines Containerdorfs
552/2015
Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung:
Niederschrift Rat 14.12.2015
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Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1
Gemeindeordnung NRW eine außerplanmäßige Investition bei nachfolgenden Kostenstellen:
1. KSt. 53800173/SK 95070 AiB Kanalbau
148.000,-- € für Kanalbau
2. KSt. 54011225/SK 95050 AiB Straßenbau
164.000,-- € für Straßenbau
3. KSt. 31500620/SK 95020 AiB Hochbau
Grundstücks.
218.000,-- € für Herrichtung des
4. KSt. 31500620/SK 33200 Gebäude, Aufbauten… 2.300.000,-- € für Containerkauf
5. KSt. 31500610/SK 81000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung
50.000,-- € für Einrichtung
Deckung:
Minderausgabe bei KSt. 53800114/SK 95060 1.889.000 €
(RHB Brühl-Ost Erweiterung) und
Minderausgabe bei KSt. 53800140/SK 95070 400.000 €
(Franzstraße) und
Minderausgabe bei KSt. 53800146/SK 95070 240.000 €
(Eckdorfer Mühlenweg/Alte Bonnstr. –Sanierung Bachverrohrung) und
Minderausgabe bei KSt. 11060700/SK 95020
200.000,-- €
(Rathaus B) und
Minderausgabe bei KSt. 1215000/SK 95020
120.000,-- €
(Feuerwache) und
Minderausgabe bei KSt. 21020100/SK 95020
31.000,-- €
(Clemens-August-Schule)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
9.1 Flüchtlingsunterbringung
Bezug: Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 03.12.2015
570/2015
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erläutert seinen Antrag. Er führt aus, dass ein Containerdorf mit 336 Unterbringungsmöglichkeiten große Probleme aufwerfe und kritisiert daher
die schnell erstellte Vorlage, die dem Hauptausschuss als Tischvorlage präsentiert worden sei. Er sei der Meinung, dass eine Dezentralisierung erforderlich sei und es durchaus
Alternativen gebe. Es sei bei den Stadtwerken gutachterlich untersucht, dass die Wiese
des Karlsbads betriebswirtschaftlich in dieser Größe nicht zu rechtfertigen sei und man
empfohlen habe, einen Teil der Wiese abzutrennen und einer anderen Nutzung zuzuführen. Ebenso gebe es eine Alternative am Heider Bergsee mit dem dortigen Parkplatz. Die
Bergerstraße könne man sicherlich als Reservefläche vorhalten. Er sei der Meinung, lieber zwei Monate eine Turnhalle zu belegen, anstatt so über Jahre Fakten zu schaffen.
Jeder wisse zudem, dass Integration in einer solchen Gemengelage, einem solchen Dorf,
äußert schwierig wenn nicht unmöglich sei. Er bleibe daher bei dem Antrag seiner Fraktion und appelliere daran, etwas mehr Phantasie hier reinzustecken.
Beigeordneter Schiffer stellt klar, dass selbstverständlich gerne etwas anderes vorgeschlagen worden wäre. Die Anlage, so wie sie errichtet werden solle, gehe von 11 Containereinheiten aus, die jeweils über eine Grundkapazität von 20 Plätzen, d.h. insgesamt 220
Plätzen, ausgelegt sei. Er vermag nicht auszuschließen, dass je nachdem wie groß der
Niederschrift Rat 14.12.2015
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Druck sei, eine Containereinheit im Zweifel auch mit drei oder vier Personen belegt werden könnte. Im Hauptausschuss haben sowohl der Bürgermeister als auch die Sozialdezernentin die Zahlen der allwöchentlich eintreffenden und zu versorgenden Flüchtlinge
dargestellt. Keine der Alternativen wäre so zügig realisierbar gewesen, wie diese an der
Zuckerfabrik. Es gehe nicht nur um das reine Aufstellen der Container, sondern diese
müssten auch versorgungstechnisch (Wasser, Abwasser, Strom) erschlossen werden.
Ratsfrau Mäsgen (Grüne) spricht sich ebenfalls dafür aus, eine dezentrale Unterbringung
anzustreben mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung im Stadtgebiet und kleinen Einheiten. Dies sei in der Vergangenheit auch erfolgreich versucht worden. Es leuchte aufgrund der aktuellen Lage ein, dass man andere Schritte gehen müsse. Ihre Fraktion habe
im Hauptausschuss nachgefragt, ob andere Grundstücke geprüft worden seien oder ob es
andere Möglichkeiten gebe. Ihre Fraktion könne es aber nicht verantworten, wenn Ende
Januar beginnend 220 Menschen auf der Straße stünden. Die Alternative, sich nicht dieser Aufgabe zu stellen, gebe es für ihre Fraktion und ihre Koalitionspartner nicht, daher
lehne sie den Antrag ab.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) schließt sich seiner Vorrednerin an. Aufgrund
der anhaltenden Flüchtlingsproblematik werde man sich gründlich darüber Gedanken machen müssen, wo es in Brühl weitere Plätze und Grundstücke in städtischer Hand gebe,
ohne jetzt Anlass zu Spekulationen geben zu wollen. Letztlich werden die Bürgerinnen
und Bürger in Brühl-Ost dann sehen, dass auch andere Stadtteile davon betroffen seien.
Fraktionsvorsitzender Riedel (Linke&Piraten) macht deutlich, dass seine Fraktion den
Antrag der FDP-Fraktion unterstütze. Man müsse schließlich die Perspektive anschauen.
Kurzfristig eine Situation zu schaffen, die über Jahre anhalten werde, halte er für nicht
richtig. Man könne ja zunächst, wie von Herrn Pitz vorgeschlagen, mit einer kleineren Einheit beginnen. Er wüsste daher gerne den aktuellen Stand der Unterbringung der Flüchtlinge auch im Hinblick auf neu fertigzustellende Unterbringungsmöglichkeiten.
Ratsherr Hosmann (CDU) fragt, ob man diese Container gegebenenfalls auch einzeln
versetzen könne.
Bürgermeister Freytag bestätigt diese Möglichkeit.
Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) verliest eine persönliche Stellungnahme, welche als Anlage der Niederschrift beigefügt ist.
Bürgermeister Freytag erklärt, dass er die Sorgen in vollem Umfang teile, stellt aber
gleichzeitig in aller Deutlichkeit klar, dass man keinen frei planbaren Handlungsrahmen
habe, der mit größtmöglicher Bürgerbeteiligung durchgeführt werden könne, was er sehr
bedaure. Vielmehr ergäben sich durch die Zeiträume, die hier eine Rolle spielen, Zwänge,
unter denen die Verwaltung so agieren müsse.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) verweist auf die diesbezüglichen Ausführungen in
seiner Haushaltsrede und erklärt, den Antrag der FDP inhaltlich nachvollziehen zu können. Es müsse aber zur Kenntnis genommen werden, dass derzeit nicht in der notwendigen Kürze der Zeit die Plätze anderswo zur Verfügung gestellt werden können. Er weist
darauf hin, dass derzeit auch andere Bemühungen laufen, z.B. Theodor-Körner-Straße
und Rheinischer Hof seien in der Mache und bald bezugsfertig. Da man jetzt nicht wisse,
ob man in 2-3 Monaten Alternativen habe, laufe man Gefahr, Turnhallen über viele Monate, wenn nicht sogar Jahre zu belegen. Würde man dem Antrag der FDP zustimmen, würNiederschrift Rat 14.12.2015
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de dies bedeuten, dass die kurzfristige Möglichkeit zur Unterbringung in einer Größenordnung von 200-300 Menschen nicht gelinge.
Fraktionsvorsitzender vom Hagen (Grüne) regt an, neben der Gebausie als Vermieter,
auch andere Großvermieter in Brühl an einen Tisch zu holen und gemeinsam über Strategien zu sprechen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Bürgermeister Freytag antwortet, dass man mit allen Vermietern spreche und inzwischen bereits über 40 Wohnungen und 10 oder 11 Häuser seit Frühjahr angemietet habe.
Man habe Aufrufe gestartet, welche er hiermit gerne erneuere. Gerne greife er die Anregung auf, mit Großvermietern das Gespräch zu suchen.
Beigeordnete Burkhardt führt zur Größenordnung aus, dass man in der ersten Adventswoche 53 Personen habe unterbringen müssen in Räumlichkeiten, die so groß seien, wie
die beiden Container in der Willy-Brandt-Straße. In der zweiten Woche waren es 32,
nächste Woche habe man einen Stopp hinbekommen können wegen der Einrichtung der
3-fach-Halle. Die Größenordnung dezentral unterbringen zu können würde bedeuten, jede
Woche an die 10 Wohnungen anmieten zu müssen.
Beschluss:
Der Rat lehnt den Antrag der FDP-Fraktion ab, den Bürgermeister zu beauftragen, die
geplante Flüchtlingsunterbringung in Containereinheiten auf 3 Standorte in Brühl mit einer
Belegung von maximal 100 – 120 Personen je Einheit zu verteilen.
Abstimmungsergebnis:
40 : 4 bei 1 Enthaltung
10. Erneuerung Mischwasserkanal Markt zwischen Steinweg und
Kirchstraße
561/2015
Der Rat der Stadt Brühl beschließt vorbehaltlich der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung anhand der vorgelegten Planung die Erneuerung des Mischwasserkanals EI 400/600
zwischen dem Steinweg und der Kirchstraße.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10.1 Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
473/2015
Der Rat beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung bei folgendem Sachkonto /
Kostenstelle:
Kanalerneuerung Markt
zwischen Steinweg und Kirchstraße 95070/5380xxxx in Höhe von 460.000€.
Deckung: SK 95070 / KSt. 53800149 – Heinrich-Esser-Straße
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
11. Überplanmäßige Ausgabe zur Errichtung von Prallschutz in
städtischen Turnhallen
535/2015
Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 300.000 € bei Kostenstelle
42010000 / Sachkonto 521103.
Niederschrift Rat 14.12.2015
22 von 43
Deckung: Kostenstelle 61010000 / Sachkonto 401301.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 2 Enthaltungen
12. Überplanmäßige Ausgabe
hier: Sanierungsmaßnahmen "Rheinischer Hof"
564/2015
Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung bei folgendem Sachkonto /
Kostenstelle:
521103/31500400 Euskirchener Straße 123 in Höhe von 170.000,-- €
Deckung: Mehreinnahme bei KKK 61010000/401301 Gewerbesteuer Vorjahre
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
13. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG)
hier: Maßnahmenliste/Mittelverwendung und üpl. Mittelbereitstellung in 2015
526/2015
Der Rat beschließt
1. die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsgesetz NRW (KInvFöG NRW) zum Teil
für die in der Anlage 1 aufgeführten energetischen Maßnahmen zu verwenden
2. für die in der Anlage 2 gekennzeichneten Maßnahmen Mittel überplanmäßig bereitzustellen
Deckung: Mehreinnahme bei KKK 61010000/401301 Gewerbesteuer Vorjahre
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
14. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Umbau des Gebäudes Theodor-Körner-Str. 21a zum Flüchtlingswohnheim
521/2015
Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung:
Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1
Gemeindeordnung NRW eine überplanmäßige Investition in Höhe von 80.000 € bei Sachkonto 95020/Kostenstelle 31500590.
Deckung: Minderausgabe KKK 12150000/95020 „Neubau einer Feuerwache“.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
15. Überplanmäßige Mittelbereitstellung und Budgetverschiebung
Niederschrift Rat 14.12.2015
427/2015
23 von 43
Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Punkte 1.) und 2.) bei
folgenden Sachkonten / Kostenstellen:
1.)
Kreisverkehr Eisenwerk
Nachforderung Rhein-Erft-Kreis zur Begleichung von Vermessungskosten
Überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 25.296,39 € bei SK / KSt. 531200
/ 54010000
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt. 521106 / 54010020
2.)
Kanalbau Badorfer Straße.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 60.000 € bei SK / KSt. 95070 /
53800143 für Mehrkosten des Kanalbaus durch Entsorgung belasteten Bodens.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt. 95070 / 53800104
Der Rat nimmt die Budgetverschiebung für den Punkt 3.) bei folgenden Sachkonten/Kostenstellen zur Kenntnis:
3.)
Ermittlung eines fiktiven Schmutzwasserkanalnetzes.
Budgetverschiebung in Höhe von 25.000 € von SK/KSt. 521100/ 53800000 zu SK/
KSt. 529102/53800000
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
16. Abwassergebührenkalkulation 2016
382/2015
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
17. Annahme von projektgebundenen Spenden für die Kunst- und
Musikschule
569/2015
Der Rat beschließt die Annahme der Spenden des Rotary Club Brühl für “Art Contain” in
Höhe von 12.500 Euro und der Brühler Bank für CD-Produktion Curuba Jazzorchester in
Höhe von 10.000 Euro.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
18. Satzungen
18.1 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung der Stadt Brühl
Bezug: JHA 19.11.2015 Vorlage 499/15
547/2015
499/2015
Ratsherr Köllejan (CDU) weist darauf hin, dass die einzelnen Punkte, die hier bearbeitet
wurden, einen starken sozialen Charakter haben. Die gesamte Vorgehensweise sei unter
intensiver Einbeziehung des Stadtelternrates durchgeführt worden.
Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlage zur Vorlage 547/2015 beigefügte
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
in der Kindertagesbetreuung der Stadt Brühl
Niederschrift Rat 14.12.2015
24 von 43
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
18.2 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der
Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS
563/2015
523/2015
467/2015
Der Rat beschließt die als Anlage zur Vorlage 563/2015 beigefügte
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS
Abstimmungsergebnis:
43 : 1
18.3 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt
Brühl
462/2015
Der Rat beschließt die als Anlage zur Vorlage 462/2015 beigefügte
3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Brühl
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
18.4 6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der
Stadt Brühl
493/2015
Ratsherr Köllejan (CDU) erklärt, der Vorlage in der Form nicht zustimmen zu können.
Der Jugendreferent habe die Position im Jugendhilfeausschuss übernommen, die seinerzeit dem Jugendgemeinderat angedacht gewesen sei. Übernommen wurde die ganze Organisation im Auftrag der Stadt Brühl vom Stadtjugendring, welcher jetzt eine beratende
Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss beantrage. Im Zuge der angedachten Zielsetzung,
nämlich die Erhöhung der Kinder- und Jugendbeteiligung, sollte hier auch der Jugendreferent statt des Stadtjugendringes implementiert werden. Er schlägt daher vor, in der Satzung unter § 4 Abs. 3 den Buchstaben i) zu ändern in: der Jugendreferent bzw. die Jugendreferentin anstatt Stadtjugendring.
Ratsherr Weitz (SPD) bestätigt, dass in der letzten Sitzung intensiv über die Änderung
der Satzung gesprochen worden sei. Die Stärkung der besonderen Position der Jugendreferentin bzw. des Jugendreferenten sei mehrheitlich gewünscht, daher habe man dies
auch so in der Satzung verankert haben wollen. Ein einheitliches Votum als Empfehlung
an den Rat sei in der Sitzung aber leider nicht möglich gewesen. Mittlerweile habe er ein
Telefonat mit der Vorsitzenden des Stadtjugendringes geführt und wisse, dass man sich
dort mit der von Herrn Köllejan vorgetragenen Formulierung einverstanden erklärt habe.
Insofern könne man sagen, dass man hier gemeinsam mit dem Stadtjugendring ein einheitliches Votum hinbekommen habe.
Ratsfrau Mäsgen (Grüne) weist darauf hin, dass man jetzt, da man den Jugendgemeinderat nicht mehr habe, das Problem habe, die nichtorganisierten Jugendlichen nur schwer
an politischen Entscheidungen beteiligen zu können. Hier sei eben der Jugendreferent
gefragt, z.B. auch über die Schülervertretungen in den Schulen die nichtorganisierten JuNiederschrift Rat 14.12.2015
25 von 43
gendlichen mit rein zu nehmen. Dies sei ein weiteres Argument, den Jugendreferenten in
dieser Weise zu stärken.
Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlage zur Vorlage 493/2015 beigefügte
6. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl
unter Berücksichtigung der Änderung zu § 4 Abs. 3
Buchstabe i) der Jugendreferent bzw. die Jugendreferentin
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
18.5 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl
Gebührensatzungen der Anstalt öffentlichen Rechts
548/2015
573/2015
Erster Beigeordneter Brandt erläutert, dass der Rat der ab 01.01.2016 tätigen Anstalt
öffentlichen Rechts die Satzungsbefugnis für Gebührensatzungen in den Bereichen
Friedhof, Straßenreinigung und Abfall erteilt habe, allerdings unter dem Vorbehalt, dass
entsprechende Weisung erteilt werde. Um dieses Weisungsrecht auszuüben, diene diese
Vorlage. In den Bereichen Friedhof und Straßenreinigung sei dies unproblematisch, bei
der Abfallbeseitigung sei es so, dass eigentlich heute eine neue Satzung mit Inkrafttreten
01.01.16 hätte beschlossen werden müssen. Diese hätte aber in der ersten Verwaltungsratssitzung rückwirkend wieder auf die AöR übertragen werden müssen. Daher diene hier
der Punkt 2.). So handele man rechtssauber und könne in der AöR die entsprechenden
Gebühren geltend machen.
Bürgermeister Freytag führt aus, dass unter Ziffer 2.) die Vorlage 548/2015 als der relevante Entwurf für die Anweisung des Verwaltungsrates mit Bestandteil des Beschlusses
sei.
Beschluss:
1.) Der Rat ermächtigt den Verwaltungsrat des Stadtservicebetriebes Brühl Anstalt öffentlichen Rechts folgende Gebührensatzungen jeweils in der zurzeit geltenden
Fassung inhaltsgleich als Satzungen der AöR zu erlassen:
a) Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Brühl
b) Gebührensatzung für das Friedhofs und Bestattungswesen in der Stadt Brühl
2.) Der Rat weist den Verwaltungsrat des Stadtservicebetriebes an, den Entwurf einer
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl (Anlage zur Vorlage 548/2015) inhaltsgleich als Satzung der AöR zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
19. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des Frühlingsmarktes im Jahre 2016 in der Stadt Brühl
567/2015
Der Rat beschließt die als Anlage zur Vorlage 567/2015 beigefügte
Niederschrift Rat 14.12.2015
26 von 43
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des
Frühlingsmarktes im Jahre 2016 in der Stadt Brühl
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
20. Erhöhung der Parkgebühren und Ausweitung der Bewirtschaftungszeiten
560/2015
581/2015
Bürgermeister Freytag weist drauf hin, dass unter diesem TOP auch über den Änderungsantrag CDU und Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt werde.
Fraktionsvorsitzender vom Hagen (Grüne) weist darauf hin, dass in seinem Antrag versehentlich vom „Meeresweg“ die Rede sei. Gemeint sei hier aber der Mayersweg.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) bringt vor, dass seine Fraktion dem Antrag zustimme und die Parkgebührenerhöhung ebenfalls ablehne, u.a. aufgrund des fehlenden
Parkraumbewirtschaftungskonzeptes.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) äußert seine Vermutung, wonach das Parkraumbewirtschaftungskonzept seines Erachtens in einer tiefen Schublade stecke, da es nur Dinge
enthalte, die die Anwohner ärgern, ohne dass ein Nutzen erkennbar sei. Sollte es aufgrund des Antrages nun wieder hervorgeholt werden, rege er an, das Konzept von Bevormundung, Regeln und Verboten zu entschlacken und sich über den Nutzen Gedanken
zu machen. Seine Fraktion sei daher gegen den Antrag.
Ratsherr Weber (Grüne) schildert seine Beobachtungen als Innenstadtbewohner.
Scheinbar weite man die Zonen zum Parken mit Parkscheibe aus bis in Bushaltestellen
und Zebrastreifen. Es werde in regelrechter Wild-West-Manier geparkt und scheinbar
werde nichts reglementiert. Er persönlich habe andere Erfahrungen gesammelt. Er erhoffe
sich eine Verbesserung dieser Situation und erwarte daher vernünftige Antworten durch
das Parkraumbewirtschaftungskonzept.
Bürgermeister Freytag stellt fest, dass sich mit einer Beschlussfassung über den Änderungsantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen die beiden Vorlagen 560/2015 und
581/2015 - zumindest vorläufig - erledigt haben und lässt über den Antrag abstimmen.
Beschluss:
Die Verwaltung legt dem Verkehrsausschuss bis spätestens zu der Sitzung am 05. April
2016 ein entscheidungsfähiges Konzept zur Parkraumbewirtschaftung in der Brühler Innenstadt vor.
Abstimmungsergebnis:
42 : 3
21. Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg"
- Satzungsbeschluss -
430/2015
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 10.07
„Nördlich Winterburg“:
Niederschrift Rat 14.12.2015
27 von 43
A
Frühzeitige Bürgerbeteiligung (27.11. - 12.12.2014)
und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.12.2014)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
Kein Eingang
A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.1 Deutsche Telekom Technik GmbH
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T2.1 Unitymedia - kabel bw
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T3.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Wird berücksichtigt.
T4.1
T5.1
T6.2
T6.3
B
Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Stadtwerke Brühl
Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - Wasserwirtschaft Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung
- Bodenschutz -
Wird berücksichtigt.
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Öffentliche Auslegung (24.08 - 23.09.2015)
und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.09.2015)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
Kein Eingang
B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.1 Deutsche Telekom Technik GmbH
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T2.1 Stadtwerke Brühl
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T3.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Ist bereits berücksichtigt.
T4.1 Unitymedia - kabel bw
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T5.2 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umwelt- Ist bereits berücksichtigt.
schutz
und
Kreisplanung
- Wasserwirtschaft T5.3 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umwelt- Ist bereits berücksichtigt.
schutz
und
Kreisplanung
- Bodenschutz -
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 10.07
Niederschrift Rat 14.12.2015
28 von 43
„Nördlich Winterburg“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 3. Es umfasst das Flurstück 4067.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
22. Bebauungsplan 04.08 "Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße"
- Veränderungssperre gemäß §§ 14 - 18 BauGB -
442/2015
Der Rat beschließt gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom
31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) folgende Satzung nebst zugehöriger Begründung über die
Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße“.
Satzung
der Stadt Brühl zur Veränderungssperre gemäß §§ 14 - 18 Baugesetzbuch (BauGB)
für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße“ vom 14.12.2015.
Der Rat der Stadt Brühl hat am 14.12.2015 gemäß den §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 + 2 und
17 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) ),
zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), für
das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße /
Lise-Meitner-Straße“ eine Veränderungssperre beschlossen.
§1
Für folgende Grundstücke wird gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB eine Veränderungs-sperre beschlossen:
In der Flur 23 die Flurstücke: 133, 134, 135, 136, 303, 304, 213, 305, 299, 390, 298, 302,
300, 307, 308, 5, sowie die Flurstücke 389 und 4 tlw. und in der Flur 24 die Flurstücke:
340, 338, 339 sowie die Flurstücke 1, 2, 3 und 5 tlw. und in der Flur 21 das Flurstück 514
(Siehe Übersichtsplan zur Veränderungssperre im Maßstab 1:5.000)
§2
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen gemäß § 14 Abs. 1
BauGB:
Niederschrift Rat 14.12.2015
29 von 43
1.
Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch - Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen - nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen
nicht beseitigt werden
2.
Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Änderung von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden
und gemäß § 14 Abs. 2 BauGB gilt:
3.
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde
sowie gemäß § 14 Abs. 3 BauGB gilt:
4.
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungs-sperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der
Veränderungssperre nicht berührt.
§3
Inkrafttreten und Fristen
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 2 BauGB in Kraft.
Sie tritt außer Kraft sobald und so weit für ihren Geltungsbereich (§ 1) ein Bebauungsplan
in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit Inkrafttreten dieser Satzung.
§4
Entschädigung
Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns
oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist
den Betroffenen für dadurch entstehende Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB).
Nach § 18 Abs. 2 BauGB ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Der Entschädigungs-berechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch
herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde. Für den Bescheid über die Festsetzung der
Entschädigung gilt § 122 BauGB entsprechend.
Brühl, 15.12.2015
Der Bürgermeister
(Dieter Freytag)
Niederschrift Rat 14.12.2015
30 von 43
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung der Stadt Brühl über die Veränderungssperre für das Plangebiet
des Bebauungsplanes 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-MeitnerStraße“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen der aufgeführten Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,
der Satzungsbeschluss ist vorher beanstandet worden
oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brühl vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
Hinweise:
Die Satzung kann während der Öffnungszeiten im Fachbereich Bauen und Umwelt der
Stadt Brühl, Rathaus Uhlstraße 3, Zimmer A 120, A 123 und A 125 eingesehen werden.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) über die fristgemäße Geltendmachung
etwaiger Entschädigungsansprüche bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungssperre wird hingewiesen.
Brühl, 15.12.2015
Der Bürgermeister
(Dieter Freytag)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
23. Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
458/2015
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 01.01
"Giesler-Galerie", 1. Änderung:
A
Frühzeitige Bürgerbeteiligung (02.02.-13.02.2015) und
TÖB-Beteiligung (Frist zum 18.02.2015)
A1 - Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
Niederschrift Rat 14.12.2015
31 von 43
- kein Eingang -
-
A2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.01
Straßen NRW
Ist bereits berücksichtigt.
T2.01
Stadtwerke Brühl
Wird berücksichtigt.
T3.01
Geologischer Dienst
Wird berücksichtigt.
T4.02
Erftverband
Wird nicht berücksichtigt.
T6.01
Deutscher Kinderschutzbund
Wird nicht berücksichtigt.
T7.01
Deutsche Telekom
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T8.01
WEPAG
Wird nicht berücksichtigt.
T9.01
Kreispolizei
Ist bereits berücksichtigt.
T9.02
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T9.03
Ist bereits berücksichtigt.
T9.04
Wird nicht berücksichtigt.
T9.05
Wird berücksichtigt.
T12.02
Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft Wird berücksichtigt.
T12.03
Wird berücksichtigt.
T12.04
Wird berücksichtigt.
T12.05
Bodenschutz
Wird berücksichtigt.
T13.01
Stadtwerke Köln
Ist bereits berücksichtigt.
T13.02
Wird nicht berücksichtigt.
B
Öffentliche Auslegung (24.08.-23.09.2015) und
TÖB-Beteiligung (Frist zum 23.09.2015)
B1 - Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
Wird nicht berücksichtigt.
B2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T2.01
Deutsche Telekom
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T3.01
Geologischer Dienst
Wird berücksichtigt.
T4.01
Straßen NRW
Wird berücksichtigt.
T8.02
Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft Wird berücksichtigt.
T8.03
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T8.04
Bodenschutz
Wird berücksichtigt.
T8.05
Immissionsschutz
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
T9.01
Deutscher Kinderschutzbund
Wird nicht berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Niederschrift Rat 14.12.2015
28 : 15 bei 1 Enthaltung
32 von 43
II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB,
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den
Bebauungsplan 01.01 "Giesler-Galerie", 1. Änderung als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28 und ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 637, 621 und 620,
im Norden entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 620 622, 623, 82, 341 bis zum
Grenzpunkt des Flurstücks 630 mit dem Flurstück 461, entlang der westlichen Grenzen
des Flurstücks 461 und 629 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 629,
im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 461, 341, 340 und 72,
im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 72, 470, 628 und 637 - 643.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
28 : 15 bei 1 Enthaltung
24. Gestaltungssatzung zum Gebiet der 1. Änderung zum BP 01.01
'Giesler-Galerie'
459/2015
Der Rat der Stadt Brühl beschließt aufgrund § 7 und § 41, Abs. 1, Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) in Verbindung mit § 86 Abs. 1, Nr. 1, 4 + 5 und Abs. 5
und § 84 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 2, 3 und 5 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294), die Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Abstimmungsergebnis:
28 : 15 bei 1 Enthaltung
25. Phantasialand-Erweiterung
- Siedlungsflächenausgleich -
554/2015
Ratsherr Hupp (Linke&Piraten) bringt vor, dass er die Diskussion für unsinnig halte, da
bekannt sei, dass das Land das Naturschutzgebiet nicht verkaufen wolle. Er sei der Meinung, dass, stelle man die Ausgleichsflächen zur Verfügung, gleichzeitig Gewerbesteuer
als auch Grundsteuer verloren gingen. Daher lehne er diesen Beschluss ab.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) macht deutlich, dass hier eine Vorlage der vorgeordneten Planer zu erfüllen sei. In dem Moment wo man oben tätig sei, müsse man als Voraussetzung diesen Siedlungsflächenausgleich geschaffen haben. Gemäß Plan handele
es sich nicht um Flächen, die bisher gewerbemäßig belegt, sondern die nur als mögliche
Flächen ausgewiesen seien.
Niederschrift Rat 14.12.2015
33 von 43
Fraktionsvorsitzender vom Hagen (Grüne) führt an, dass er momentan keine konkrete
Fläche oder konkrete Maßnahme sehe, die das Phantasialand aktuell umsetzen könne.
Insofern werde seine Fraktion dem Beschlussentwurf ebenfalls nicht zustimmen.
Bürgermeister Freytag erläutert, dass die Stadt im Rahmen der Regionalplanänderung
ganz klare Hausaufgaben mitgegeben bekommen habe. Dieser Beschluss sei daher zu
fassen, um das Projekt weiterzubringen. Inhaltlich sei dies längst geklärt, der Beschluss
aber formal noch nicht gefasst.
Beschluss:
Der Rat beschließt die Rücknahme der Siedlungsflächen 1 - 4, um die landesplanerischen
Voraussetzungen für die Erweiterung des Phantasialandes zu schaffen.
Der Anlageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
37 : 8
26. Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2015
488/2015
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) teilt mit, dass er aus Konsequenz der Empfehlungen des Schulentwicklungsplanes den vorliegen Antrag gestellt habe.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) weist drauf hin, dass man sich dem Antrag der SPD
anschließen könne und aufgrund der Diskussion im Schulausschuss keinen eigenen Antrag gestellt habe, da es als selbstverständlicher Auftrag an die Verwaltung gesehen werde. Daher könne seine Fraktion beiden Vorlagen zustimmen.
Beigeordnete Burkhard erläutert, dass sich die Verwaltung direkt mit den Themen aus
dem Schulentwicklungsplan befasst habe, u.a. auch mit dem Thema Schuleinzugsbereiche. Es gebe in NRW bislang zwei Kommunen, die Schuleinzugsbereiche festgelegt haben. Dort habe man sich erkundigt und erfahren, dass bisher gute Erfahrungen damit gemacht wurden. In Brühl werde man dies ebenfalls versuchen und erstmalig im Schuljahr
2017/18 Schuleinzugsbereiche einführen. Weiter berichtet sie, dass von den angemeldeten I-Dötzchen 20 Eingangsklassen gebildet werden können. Die Kinder seien leider nicht
gleichmäßig auf die Schulen angemeldet, daher seien schulorganisatorische Maßnahmen
notwendig. In der Martin-Luther-Schule komme man aber dennoch nicht auf die notwendige Schülerzahl, um 20 Eingangsklassen bilden zu können, daher sei beabsichtigt, dort die
Eingangsklassen auf 23 Schüler zu deckeln. Aus diesem Grund lade sie bereits heute zur
Sondersitzung des Schulausschusses im Januar ein. In Vochem erreiche man die 92
Schüler, die zum Erhalt der Schule nötig seien. Aufgrund der hohen Anmeldung von
Flüchtlingskindern könne sie jetzt schon berichten, dass es seit Neuestem auch in den
Grundschulen die Möglichkeit gebe, Auffangklassen zu bilden. Diese sog. Vorbereitungsklassen seien bereits mit 10-15 Schülerinnen und Schülern möglich. Zu den Förderschulen liege inzwischen ein Resümee des Gutachters vor. Dieses Gutachten sehe die
Pestalozzi-Schule als Schwerpunktschule für den Süd-Kreis vor. Der Kreis frage zurzeit
die Miet- bzw. Kaufkosten für die Schulen, die im Schulentwicklungsplan des Kreises genannt werden, ab, bevor dieser in die politische Diskussion geht.
Ratsherr Köllejan (CDU) bittet um Prüfung, ob die aus Schwadorf stammenden Kinder
zukünftig an anderen Schulen untergebracht werden können und wie sich dies zahlenmäßig auswirke vor dem Hintergrund der regen baulichen Veränderungen in Badorf. Die NutNiederschrift Rat 14.12.2015
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zung einer anderen Schule sei sicherlich zumutbar, da die Kinder auch bisher mit dem
Bus oder dem PKW zur Schule gefahren worden seien. Von Frau Burkhardt möchte er
zudem wissen, wie viele von den 12 abgelehnten Kindern aus Schwadorf stammen.
Beigeordnete Burkhardt sagt Prüfung zu.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) führt an, dass sich, so wie er gehört habe, ein großer
Teil um die Belegungsfähigkeit und die Kapazitäten der Schulen drehe. Dies gelte umso
mehr, sofern Auffangklassen oder Flüchtlingsklassen zu bilden seien. Ein Vorschlag des
Gutachters finde sich nicht im SPD Antrag, daher bittet er ergänzend um Prüfung durch
den Bürgermeister, wieviel baulich an den Schulen, insbesondere im Brühler Süden, noch
machbar sei, das heißt, wie viele Schulklassen können sowohl Badorf als auch die anderen Schulen überhaupt noch bilden und was ist baulich machbar auf den Grundstücken.
Damit wisse man, wo die Obergrenze liege.
Ratsfrau Mäsgen (Grüne) merkt an, dass sie dem überarbeiteten Schulentwicklungsplan
zustimme. Das Warten habe sich gelohnt und man sei deutlich zufriedener mit der neuen
Version. Sie bedankt sich sehr herzlich für die Informationen der Verwaltung zu den Planungen, die schon angedacht seien. Sie freue sich auf die Sondersitzung im Januar.
Ratsherr Berg (SPD) bringt vor, dass er den Antrag seiner Fraktion noch nicht als erledigt
betrachte und davon ausgehe, dazu im Schulausschuss eine Vorlage zu erhalten.
Beschluss:
Der Rat beschließt den Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2015 mit Ausblick bis
2022.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
26.1 Schulentwicklungsplan
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2015
556/2015
Bürgermeister Freytag fragt den Antragsteller, ob dieser damit einverstanden sei, den
Prüfauftrag der FDP bezüglich der baulichen Machbarkeit an den Schulen als 4. Punkt mit
aufzunehmen.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) erklärt sich hiermit einverstanden.
Beschluss:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Überlastung der GGS Badorf
durch die Einführung von Schuleinzugsbereichen vermieden werden kann.
2. Weiterhin ist zu prüfen, durch welche schulorganisatorischen Maßnahmen der Standort
der Grundschule Vochem erhalten und der Schulraum in den drei Grundschulen in Kierberg und Vochem sinnvoll und wirtschaftlich genutzt werden kann. Dabei ist auch die
mögliche Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen mit den beteiligten Schulen zu erörtern.
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3. Bei der Diskussion um den Kreisschulentwicklungsplan wird der Bürgermeister beauftragt, auf die Sicherung des Standorts der Pestalozzi-Schule als Förderschule in Brühl
hinzuwirken.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie viele Schulklassen sowohl in Badorf
als auch an anderen Schulen noch gebildet werden können und was baulich an den Schulen bzw. auf den Grundstücken machbar ist.
Die entwickelten Konzepte sind dem Schulausschuss zur Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
27. Kriterienkatalog für Offene Ganztagsgrundschulen in Brühl
Bez.: Ratsbeschluss vom 27.04.2015
486/2015
Der Rat beschließt, die in seinem Beschluss vom 27.04.2015 festgelegte Frist zur Erstellung eines OGS-Kriterienkataloges bis zum Sommer/Herbst 2016 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
28. Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: 1. Neubau einer Kindertagesstätte mit vier Gruppen in der
nördlichen Innenstadt
2. Einrichtung einer Kindertagesstätte in der Domäne Walberberg ab 01.08.2016 als
Vorläufereinrichtung für eine weitere Kita im Brühler Süden
3. bei Bedarf die Einrichtung von bis zu zwei Minikindergartengruppen in freier Trägerschaft ab 01.08.2016
Bezug: JHA vom 19.11.2015
304/2015
557/2015
Ratsherr Köllejan (CDU) berichtet, dass die Vorlage im Jugendhilfeausschuss besprochen und dort eine Änderung des Beschlussentwurfes beschlossen worden sei. Hintergrund sei, dass in der ursprünglichen Vorlage eine Vergabe an freie Träger nicht eingearbeitet gewesen sei. Entsprechend § 4 SGB XIII soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen, wenn es geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gebe. Hierüber sei abgestimmt und in
der neuen Vorlage zugrunde gelegt worden, dass der Bürgermeister mit der Durchführung
eines Interessen-Bekundungsverfahren unter freien Trägern der Jugendhilfe beauftragt
werde.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) weist auf den Ergänzungsantrag seiner Fraktion hin,
der sich auf den Neubau eines Kindergartens im nördlichen Teil der Stadt beziehe. Es
gebe Interessensbekundungen, dass dort die Möglichkeit eines Betriebskindergartens oder die Integration eines solchen Betriebskindergartens durchaus eine Variante sei. Er
halte es daher für eine gute Möglichkeit, in Verbindung mit der Wirtschaft dort etwas Innovatives hinzusetzen.
Bürgermeister Freytag verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits bestehende
Großtagespflegestelle „Twingolino“, welche sehr erfolgreich laufe. Dies sei eine nachhaltige Sache, daher solle man gucken, ob bei der neuen Kita eine Möglichkeit bestehe. Weiter bittet er, den Zusatz „nördliche Innenstadt“ aus der Vorlage 304/2015 rauszunehmen.
Die Verhandlungen mit dem bisherigen Grundstückseigentümer hätten sich als äußerst
Niederschrift Rat 14.12.2015
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zäh herausgestellt, so dass der Zeitplan in Frage gestellt sei. Man brauche die Einrichtung
aber ab dem Kindergartenjahr 2017/18, so dass auch ein anderer Standort in Frage kommen könne. Die Festlegung auf „nördliche Innenstadt“ würde daher zu sehr einengen.
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. den Neubau einer Kindertagesstätte mit vier Gruppen,
2. die Eröffnung einer bis zu dreigruppigen Kindertagesstätte in der Domäne Walberberg
am 1. August 2016 als Vorläufereinrichtung für eine zusätzliche Kindertagesstätte in
einem der beiden Neubaugebiete im Brühler Süden und
3. bei Bedarf die Einrichtung von bis zu zwei weiteren Minikindergartengruppen in freier
Trägerschaft ab 01.08.2016.
Der Rat beauftragt den Bürgermeister für die unter 1. und 2. genannten Maßnahmen mit
der Durchführung eines Interessen-Bekundungsverfahrens unter freien Trägern der Jugendhilfe.
Der Rat beauftragt den Bürgermeister für die unter 1. genannte Maßnahme zu prüfen, ob
die Einrichtung vom Brühler Eisenwerk im Sinne eines Betriebskindergartens getragen
werden kann oder ob die Stadt oder ein freier Träger der Wohlfahrtspflege mit dem Unternehmen bezüglich der Kindertagesstätte in anderer Weise kooperieren kann, um beispielhaft einen Betriebskindergarten des Unternehmens zu integrieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
29. Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Antrag des Waldkindergarten Brühl e.V. auf Gewährung
eines zusätzlichen Baukostenzuschusses für einen zweiten
Waldkindergarten
494/2015
Der Rat beschließt die Gewährung eines Baukostenzuschusses in Höhe von 20.000 € für
einen zweiten Waldkindergarten an den Waldkindergarten Brühl e.V. bei Sachkonto
781800/Kostenstelle 36016500 und die entsprechende Weiterleitung der U3Zuschussmittel in Höhe von 72.000 €. Die Finanzierung erfolgt über den Haushalt 2016.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
30. Kulturfördergesetz NRW:
hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V.
390/2015
Der Rat beauftragt den Bürgermeister zum Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem
Land NRW, betreffend der Förderung des Vereins Brühler Schlosskonzerte e.V..
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
31. Veranstaltungskonzept "Brühler Sommer"
KPTA vom 21.09.2015
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436/2015
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Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
32. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Bestellung des Vorstandes für den Stadtservicebetrieb
Brühl -Anstalt öffentlichen Rechts-
506/2015
Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung:
Der Hauptausschuss bestellt im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs.1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW
und
Frau Dr. Marion Kapsa
Herrn Gerd Schiffer
für die Dauer von fünf Jahren, längstens bis zum Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt
Brühl bzw. bis zur Beendigung der Geschäftsführertätigkeit bei der Stadtwerke Brühl
GmbH, zu Vorständen des Stadtservicebetriebes Brühl –Anstalt öffentlichen Rechts-.
Die Betriebszweige werden gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der Anstaltssatzung wie folgt den
Vorstandsmitgliedern zugeordnet:
- Stadtservice gem. § 2 Abs. 1 Ziffer a) der Anstaltssatzung
Frau Dr. Marion Kapsa
- Gebäudemanagement gem. § 2 Abs. 1 Ziffer b) der Anstaltssatzung
Herr Gerd Schiffer
- Zentrale Verwaltung gem. § 5 Abs. 3 der Anstaltssatzung
Herr Gerd Schiffer
Für die Phase bis zur rechtlichen Selbständigkeit der AöR werden Frau Dr. Marion Kapsa
und Herr Gerd Schiffer zum Vorgründungsvorstand bestellt und damit beauftragt, alle
notwendigen Schritte zur Gründung zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
33. Anträge
33.1 Einrichtung eines Arbeitskreises "Fahrradfreundliches Brühl"
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne
vom 16.11.2015
532/2015
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) macht deutlich, dass er den Zusatznutzen eines solchen Arbeitskreises, über Verkehrsausschuss und Unfallkommission hinaus, anzweifle.
Hierdurch würden die Fraktionen, die Verwaltung und die Verbände unnötig gebunden.
Dies könne man seines Erachtens alles im Verkehrsausschuss, der mit etlichen Interessensvertretern besetzt sei, klären; hierfür brauche man keinen Arbeitskreis.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) schließt sich den Argumenten von Herrn Pitz an
und verweist drauf, dass, sofern darüber hinaus Gesprächsbedarf bestehe, der Mobilitätsbeauftragte frei sei, alle möglichen Leute zusammen zu rufen und sich mit ihnen auszutauschen und dann entsprechende Ideen und Konzepte in den Verkehrsausschuss einzubringen.
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Ratsmitglied Dr. Lanzrath (Grüne) erläutert, dass mit verschiedenen Interessensgruppen Gespräche geführt worden seien und man eine große Zustimmung zu dieser Vorgehensweise erhalten habe und der Vorschlag sehr begrüßt werde. In der Vergangenheit
habe sich gezeigt, dass man, wenn man ganz unkonventionell in einer kleinen Gruppe
und auch mit frühzeitiger Einbeziehung aller Betroffenen agiere, man viel schneller zu Lösungen komme.
Ratsherr Weesbach (SPD) weist darauf hin, dass sich mittlerweile im Verkehrsausschuss
etabliert habe, unabhängig von den Beschlüssen auch die Bürgerinnen und Bürger aktiv
zu beteiligen. Auch Ortstermine haben sich inzwischen durchgesetzt. Aus seiner Sicht reiche dies aus. Es sei sogar kontraproduktiv, einen Arbeitskreis einzurichten.
Beschluss:
Der Rat beschließt die Einrichtung eines Arbeitskreises „Fahrradfreundliches Brühl“
(AKFB?) unter der Federführung des Mobilitätsmanagers und bittet die Verwaltung für die
nächste Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität eine entsprechende Ausgestaltung zur Abstimmung zu bringen.
Der als interfraktioneller Arbeitskreis unter Einbeziehung interessierter, sachkundiger Bürgerinnen und Bürger von der Verwaltung der Stadt einzurichtende Arbeitskreis sollte insbesondere folgende Aufgaben abdecken:
1.
Erarbeitung von Vorschlägen zur Radverkehrsführung mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit für den Radverkehr in Brühl zu erhöhen.
2.
Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Anbindung an den ÖPNV.
3.
Erarbeitung und Überprüfung von Vorschlägen zur Ergänzung, Optimierung und Wegweisung des Radverkehrsnetzes sowie des weiteren Ausbaues des Fahrradknotenpunktsystems.
4.
Pflege von Kontakten / Zusammenarbeit mit Kitas, Schulen, Kinderschutzbund, Dorfgemeinschaften und Vereinen (ADFC, Sportvereine)
Abstimmungsergebnis:
24 : 20
33.2 Städtisches Immobilienmanagement
hier: Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 30.11.2015
559/2015
Ratsfrau Mäsgen (Grüne) erläutert die Hintergründe des Antrages und äußert den
Wunsch, dass die bestehenden Zahlen und Informationen zu den städtischen Immobilien
und deren Nutzung zusammengefügt und ein Immobilienmanagement eingeführt wird,
welches jährlich fortgeschrieben werde. Hierzu sei eine Bestandsanalyse erforderlich, die
man dann dem Bedarf gegenüberstellen könne. Hiervon erhoffe man sich natürlich, die
bisherige Nutzung in den meisten Gebäuden beibehalten zu können; gleichwohl könne es
auch sein, dass man Nutzungen anpasse oder zu Zusammenlegungen komme oder gar
Gebäude abgebe. Es gebe derzeit keine gebündelte Organisation in der Verwaltung. Diese wünsche man sich, so dass man Bestand und Bedarf übereinander legen könne, um
die bestmögliche Nutzung der Gebäude gewährleisten zu können.
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Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) hält das Anliegen für sinnvoll, fragt sich aber,
wer dies durchführen soll, d.h. ob es Aufgabe der Gebausie sei oder gegebenenfalls neuer Kräfte bedürfe und neue Kosten verursache. Er erbittet daher eine Vorlage der Verwaltung, die dies aufgreift und Möglichkeiten der Durchführung aufzeige.
Bürgermeister Freytag führt aus, dass dies entweder im Bereich der Liegenschaften oder in der AöR angesiedelt sein werde. Beim European Energy Award sei man genau in
diesem Bereich tätig, dieser sei auch beim Gebäudemanagement angesiedelt. Verwaltungsintern müsse man aber noch festlegen, ob man den Schwerpunkt in die AöR lege
oder in der Verwaltung belasse. Er sagt zu, eine entsprechende Vorlage zu erstellen, sofern dies jetzt beschlossen werde.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, ein städtisches Immobilienkonzept zu entwickeln, das
eine Bestandsanalyse und eine Bedarfsermittlung umfasst, und dem Rat daraus abgeleitete auf Einzelgebäude bezogene Maßnahmen vorzuschlagen. Das Konzept wird jährlich
fortgeschrieben. Im Detail bedeutet dies:
1. Bestandsanalyse
a. Energetische Bestandserfassung: Bilanzierung des Energiebedarfs (Heizen,
Warmwasser, Elektrizität) auf Gebäudeebene sowie darauf aufbauend Primärenergiebedarfe, CO²-Emissionen, zukünftige Investitions- und Energiekosten.
Zusätzlich Übersicht über Anlagentechnik, Wasserbedarf, Stromverbraucher, Investitionskosten, Energiekosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten.
b. Aktuelle Gebäudenutzung: Erfassung der Auslastung der städtischen Gebäude anhand von Kennwerten wie Nutzungsdauer, Nutzungskosten, Flächeneinheitskosten,
Auslastungsrate, Auslastungsquote/Fläche, Belegungseffizienzwert (vgl. Preuß &
Schöne 2010: 485).
c. Organisationsanalyse: Transparente Darstellung des kommunalen Immobilienmanagements inkl. Aufzeigen von Schwachstellen und Ineffizienzen.
2. Bedarfsermittlung
Ermittlung der zukünftigen Nachfrage nach kommunalen Immobilien, der Möglichkeit einer energetischen Sanierung (Berücksichtigung von Einsparpotential
und Kostenaufwand), Optimierungsmöglichkeiten der Verwaltungsstrukturen und
-prozesse. Ausgangspunkt bilden die demographische und gesellschaftliche
Entwicklung (und damit verbunden ggf. eine Veränderung der kommunalen Aufgaben) sowie die finanzielle Situation Brühls. Hier müssen Entscheidungen über
die Leistungstiefe getroffen werden.
3. Auf Einzelgebäude bezogene Maßnahmen
Prüfung jeder Immobilie nach Standort und Nutzung. Darauf aufbauend: Maßnahmen wie:
Beibehaltung der derzeitigen Nutzungen mit oder ohne energetische Sanierungen.
Umbau zur Anpassung an neue Nutzungen mit oder ohne energetische Sanierungen.
Aufgabe wegen fehlender Nutzung oder bei unwirtschaftlichem Umbau oder
(energetischem) Sanierungsbedarf.
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Zugang eines neuen Objektes wegen fehlender Möglichkeiten im Bestand.
Abstimmungsergebnis:
42 : 3
34. Umbesetzung in Ausschüssen
34.1 Umbesetzung im Sozialausschuss
Bezug: Antrag der Brühler Initiative für Völkerverständigung
vom 19.10.2015
479/2015
Anmerkung der Schriftführerin:
Frau Johanna Weidner scheidet nicht aus dem Sozialausschuss aus, sondern hat durch
die Bestellung einer Stellvertreterin nun die Möglichkeit, sich im Verhinderungsfall vertreten zu lassen.
Beschluss:
Der Rat beschließt, Frau Dr. Karin Tieke als Stellvertreterin für das beratende Mitglied der
Brühler Initiative für Völkerverständigung im Sozialausschuss, Frau Johanna Weidner,
einzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
34.2 Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss
481/2015
Der Rat bestellt gem. § 71 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 4 AG-KJHG auf Antrag des
Stadtjugendrings
Frau Merith Batta, Geildorferstr. 23 f, Brühl, an Stelle von Sebastian Pellens zum
ordentlichen Mitglied und
Herrn Jonathan Dorando, Himmelreich 23, Brühl, an Stelle von Merith Batta zum
stellvertretenden Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
34.3 Beratende Sitze im Schul- und Jugendhilfeausschuss
hier: Schreiben Stadtjugendring vom 02.11.2015
549/2015
Ratsmitglied Köllejan (CDU) beantragt, dass der beratende Sitz im Schulausschuss
auch dem Jugendreferenten zugewiesen wird, jedoch ohne Vertreter. Die Begründung sei
kongruent zu TOP 17.4, wonach der Jugendreferent Vertreter aller Kinder und Jugendlicher in Brühl und der Stadtjugendring Dachverband für die Jugendverbände sei. Daher
sehe er den Jugendreferenten als prädestiniert, den beratenden Sitz im Schulausschuss
zu übernehmen, zumal der Jugendreferent den Jugendgemeinderat ersetze. Eine Vertretung für das beratende Mitglied im Schulausschuss sehe er als nicht notwendig; grundsätzlich richtig platziert wären hier Mitglieder der Schülervertretung, dies müsse aber noch
koordiniert werden. Der Jugendreferent habe dies in seiner Antrittsrede vor dem Jugendhilfeausschuss auch als klare Zielsetzung definiert.
Bürgermeister Freytag äußert seine Überraschung hinsichtlich der Besetzung im Schulausschuss, da er seinerzeit ein Gespräch mit dem Stadtjugendring geführt habe und man
sich ihm gegenüber so geäußert habe, in diesem Bereich selbst bestimmen zu wollen.
Dies sei für ihn zunächst maßgeblich, daher wolle er ungern hingehen und dem StadtjuNiederschrift Rat 14.12.2015
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gendring vorschreiben, wer in den Schulausschuss bestellt werde. Er sehe hier nicht unbedingt die Bindung an den Referenten, zumal dies nicht abgesprochen sei. In diesem
Fall könne dieser Punkt gerne zurückgestellt werden.
Ratsherr Köllejan (CDU) erklärt, mit einer Zurückstellung zur weiteren Beratung einverstanden zu sein.
Beschluss:
Der Rat bestellt gem. § 71 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 5 Abs. 3 AG-KJHG und § 6
KJFöG auf Antrag des Stadtjugendrings auf der Grundlage der Änderung der Satzung für
das Jugendamt der Stadt Brühl (siehe Vorlage Nr. 493/2015)
Herrn Robin Hastreiter, Berliner Ring 40, Brühl, zum beratenden Mitglied und
Herrn Max Schemmer, Pantaleonswall 32, Köln, zu seinem Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss.
Der folgende Beschluss wurde einstimmig vertagt:
Der Rat beschließt auf Grundlage der Abänderung des Beschlusses aus der konstituierenden Sitzung des Rates am 23.06.2014 zur Zusammensetzung des Schulausschusses
folgende Besetzung im Schulausschuss:
Aufgrund des Antrags des Stadtjugendrings wird Frau Merith Batta, Geildorfer Str.
23 f, Brühl, als beratendes Mitglied in den Schulausschuss gewählt.
Herr David Miron, Römerstr. 440c, Brühl, wird zu ihrem Stellvertreter gewählt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
34.4 Umbesetzung im Hauptausschuss
Bezug: Antrag der Fraktion Linke & Piraten vom 29.11.2015
553/2015
Der Rat beschließt folgende Umbesetzung im Hauptausschuss:
Das bisherige stellvertretende Mitglied Harry Hupp wird ordentliches Mitglied. Stellvertreter
wird das bisherige ordentliche Mitglied Eckehard Riedel.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
35. Mitteilungen
35.1 Baustellenbericht
Erster Beigeordneter Brandt informiert über die aktuell ab heute Abend beginnende
Sperrung der Otto-Wels-Straße im Bereich der Unterführung HGK. Diese Maßnahme
werde am 18.12. beendet sein. Ebenso werde die Maßnahme Kreisverkehr Kaiserstraße
am 18.12. fertiggestellt sein. Der Straßenausbau an Hornsgarten werde kurz vor Weihnachten fertig, auch Netcologne werde vor Weihnachten alle Baustellen abgeräumt haben.
36. Anfragen
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36.1 Fassade An Maria Glück
Ratsherr Hupp (Linke&Piraten) führt an, dass die denkmalgeschützte Fassade des
Hauses An Maria Glück nach wie vor vorsätzlich zerstört werde. Die Zerstörung habe seines Erachtens System, er habe dies bereits Anfang des Jahres angesprochen ohne dass
bis heute etwas passiert sei. Er möchte daher wissen, was der Bürgermeister dagegen zu
tun gedenke.
Bürgermeister Freytag sagt schriftliche Beantwortung zu.
36.2 Bebauungsplan 08.10
Ratsherr Hupp (Linke&Piraten) führt unter Bezugnahme auf die Vorlage 149/2013 vom
28.6.2013 aus, dass der PStA beschlossen habe, dass „Am Krausen Baum“ Häuser zur
Straßenseite zweigeschossig und zum Hang hin mit nur einem Vollgeschoss gebaut werden dürfen. Dort werden tatsächlich aber Häuser mit drei Geschossen gebaut. Dies widerspreche dem Bebauungsplan 08.10 und dürfe seines Erachtens so nicht sein. Zudem sei
er der Meinung, dass der Bebauungsplanbeschluss aus dem Jahr 2014, Vorlage 26/2014,
ungültig sei, denn die Geschossanzahl sei ein wesentlicher Anteil bei der Berechnung des
Maßes der baulichen Nutzung. Dieses Maß der baulichen Nutzung sei ein Kernpunkt jedes Bebauungsplans, so dass der gesamte Bebauungsplan in 2014 dahingehend hätte
geändert werden müssen. Er sei hierzu von betroffenen Anwohnern angesprochen worden und möchte nun die Meinung des Bürgermeisters hierzu hören.
Bürgermeister Freytag antwortet, dass er mit Herrn Hupp nicht übereinstimme. Er habe
keine Hinweise dazu, dass der Bebauungsplanbeschluss im Sommer letzten Jahres falsch
gewesen sei. Diese hätte man ihm zeitnah vortragen müssen, so dass er, sofern der Beschluss rechtswidrig gewesen wäre, diesen hätte beanstanden müssen.
36.3 P&R Parkplatz Schwadorf
Ratsherr Dahmen (CDU) fragt nach dem Sachstand bzgl. des P&R Parkplatzes der Linie
18 in Schwadorf.
Bürgermeister Freytag antwortet, dass es keinen neuen Sachstand gebe. Er werde berichten, sobald es etwas Neues gebe.
36.4 Zahlungen des Landes für Flüchtlingsunterkünfte
Ratsherr Dahmen (CDU) möchte wissen, ob inzwischen Zahlungen des Landes für
Flüchtlingsunterkünfte erfolgt seien.
Bürgermeister Freytag antwortet, dass die Rechnungen für August bis Oktober ausgezahlt wurden. Der November sei in der Abrechnung. Die Auszahlung des Taschengeldes
gehe an die Bezirksregierung nach Arnsberg. Hier sei man auch so weit, dass die Rechnungen eingereicht wurden und man Zahlungen erwarte. Bezüglich der Verwaltungskostenpauschale gebe es eine Vereinbarung, die von beiden Seiten unterschrieben wurde
und nunmehr die Rechnungen gestellt werden müssen.
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Bürgermeister
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Schriftführer/in
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