Daten
Kommune
Brühl
Größe
152 kB
Datum
09.06.2016
Erstellt
23.08.16, 14:51
Aktualisiert
23.08.16, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 22.08.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am
09.06.2016
Öffentliche Sitzung
4.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung Straßen- und Kanalbau
Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener
Straße
227/2016
Stellvertretender Vorsitzender Gerharz (CDU) teilt vorab mit, dass diese Vorlage in finanzieller Hinsicht am 06.06.2016 im Hauptausschuss beraten wurde und dem Rat empfohlen wurde zuzustimmen. Die Vorlage liegt diesem Ausschuss nun zur fachlichen Beratung und Beschlussempfehlung vor. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, ob die für diese
überplanmäßigen Ausgaben bereitzustellenden Mittel von 520.000 € aus Einsparungen
resultieren oder nur aus verschobenen Maßnahmen, die im nächsten Haushalt wieder
angemeldet werden müssen? Wie hoch ist der nachzubudgetierende Betrag? Abteilungsleiter Schulz bestätigt, dass die meisten Mittel im nächsten Haushalt wieder angemeldet
werden. 110.000 € können aufgrund des günstigen Submissionsergebnisses aus der Erschließungsmaßnahme Zuckerfabrik bereitgestellt werden. Ratsherr Dr. Kollenberg
(CDU) fragt, ob diese 110.000 € nun definitiv übrig geblieben sind?
Beigeordneter Schiffer weist darauf hin, dass dies nur das Submissionsergebnis ist; falls
sich die tatsächlichen Kosten im Rahmen des Submissionsergebnisses halten sollten,
werden diese Mittel nicht mehr im nächsten Haushalt angemeldet. Abteilungsleiter
Schulz fährt fort, dass 296.000 € aus einer Kostenstelle der Kläranlage für nicht vorhersehbare Kosten entnommen wurden. Bisher wurden aus dieser Kostenstelle noch keine
Mittel für die Kläranlage verbraucht. Weitere 134.000 € wurden aus der Kostenstelle der
Erweiterung des Rückhaltebeckens Ost entnommen. Die Arbeiten werden sich bis 2018
hinziehen, so dass 2016 nicht alle angemeldeten Mittel benötigt werden. Sie müssen jedoch im Haushalt vollständig dargestellt werden, da sonst keine Vergaben erfolgen können. Dies bedeutet unter der Voraussetzung, dass auf der Kläranlage keine unerwartenden Kosten entstehen, dass nur die entnommenen Mittel in Höhe von 134.000 € für das
Rückhaltebecken Ost 2017 und 2018 nachbudgetiert werden müssen. Abteilungsleiter
Schulz weist darauf hin, dass die Mehrkosten der Euskirchener Straße wegen der zusätzlicher Erneuerung der Binderschicht und den damit verbundenen Mehraufwendungen
der Fräsarbeiten in der Fahrbahndecke und Gussasphaltrinne in Höhe von 80.000 € vom
Landesbetrieb Straßenbau erstattet werden. Mitarbeiter des Landesbetriebes hatten sich
bei Öffnung des Kanalgrabens den Unterbau der Fahrbahn angesehen und entsprechend
entschieden. Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) fragt, ob aus der Kostenstelle für das
Rückhaltebecken nicht auch schon Mittel für das Containerdorf entnommen wurden? Abteilungsleiter Schulz bestätigt die Entnahme, die aber mittels Dringlichkeitsentscheidung
(Anmerkung in die Niederschrift: Vorlagen-Nr. 552/2015 in der HA-Sitzung vom
30.11.2015) im Haushalt 2015 erfolgte. Diese wurden im Haushalt 2016 ausgeglichen.
Beigeordneter Schiffer betont, dass der Kämmerer sehr darauf achtet, dass Deckungsmittel nicht mehrfach verwendet werden. Ratsherr Fuchs (SPD) bemängelt, dass die hoBeschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016
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hen Entsorgungskosten der belasteten Böden zu vermeiden gewesen wären, hätte man
vorher entsprechende Gutachten veranlasst und die entsprechenden Entsorgungsmengen
in der Ausschreibung berücksichtigt. Er weiß, dass in anderen Städten so vorgegangen
wird. Bei nur 10 % Einsparung hätte man einen Gutachter ein ganzes Jahr beauftragen
können. Beigeordneter Schiffer weist auf seine Aussage im Hauptausschuss hin, dass
es bei so tief liegenden Kanälen mit Sondierungen nicht getan ist, sondern Suchschlitze
aufgegraben werden müssen. Abteilungsleiter Schulz ergänzt, dass er bei tiefergehenden Fachgesprächen mit Kollegen aus benachbarten Kommunen, beispielsweise in Wesseling, auch von begleitenden Schäden an Leitungen bei umfangreichen Untersuchungen
mittels Suchschlitzen / Aufgrabungen berichtet wird. Ratsherr Fuchs (SPD) entgegnet,
dass solche Schäden dann die Versicherung der Baufirma tragen würde und nach seinen
Erfahrungen kommt dies auch selten vor. Abteilungsleiter Schulz kann aus seiner Praxis
nicht bestätigen, dass Schäden bei Aufgrabungen selten auftreten. Im Übrigen stehen bei
Schäden an wichtigen Versorgungsleitungen für den Bürger erst mal die städtischen Mitarbeiter in der Kritik. Ratsherr Fuchs (SPD) bittet um Auskunft, ob die Mehrkosten umlagefähig sind und worum es sich bei den Erschütterungsmessungen in der Badorfer Straße
handelt? Abteilungsleiter Schulz erläutert, dass der Verbau durch einzurammende Kanaldielen erfolgen musste und daher auch im Hinblick eines benachbarten Hauses mit
vermutlichem Baujahr 1920 diese Messungen durchgeführt werden mussten. Die Frage
der Umlagefähigkeit der Mehrkosten wird in der Niederschrift beantwortet.
Beantwortung in der Niederschrift durch Teamleiterin Noethen:
Nicht unmittelbar im Bauprogramm vorgesehene Arbeitsvorgänge können dennoch beitragsfähige Folgekosten sein. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob ein unmittelbarer
bautechnischer Zusammenhang der Folgemaßnahme mit der beschlossenen beitragsfähigen Maßnahme besteht. Wenn die Folgekosten für Arbeitsvorgänge entstanden sind,
die sich unmittelbar auf den Ausbau der Anlage beziehen und für die Bauprogrammgemäße Durchführung der jeweiligen Kanal- bzw. Straßenbaumaßnahme erforderlich waren,
dann sind sie beitragsfähig (OVG Münster B v. 22.3.1999- 15 A 1047/99). Das trifft insbesondere zu auf z. B. Kosten für die Entsorgung von im Rahmen einer beitragsfähigen
Ausbaumaßnahme anfallendem Abfall, wie z. B. die fachgerechte Entsorgung von aufgenommenem teerhaltigen Asphalt. Ebenfalls beitragsfähige Folgekosten sind Kosten für die
Verlegung von Versorgungsleitungen, wenn die Verlegung nur aus Gründen der Baumaßnahme erforderlich war. Nicht beitragsfähig sind, in Abgrenzung zum Vorgenannten, Kosten für Vorgänge, die lediglich anlässlich der Ausbaumaßnahme angefallen sind und ohne
die konkrete beitragsfähige Baumaßnahme ohnehin hätten durchgeführt werden müssen.
Die Beitragsfähigkeit der bereitgestellten überplanmäßigen Mehrkosten für die Kanal- und
Straßenbauarbeiten in Pingsdorf (Vorlage 227/2016) ist differenziert zu betrachten:
Zu 1) Straßenbau Badorfer Straße:
Die Mehrkosten von 110.000,- € sind vorbehaltlich der Überprüfung nach Vorliegen der
Schlussrechnungen als erforderliche Folgekosten grundsätzlich beitragsfähig. Die erforderlichen Erneuerungsaufwendungen in der Badorfer Straße sind mit unterschiedlichen
Anliegeranteilen umlagefähig, je nachdem für welche Teileinrichtung sie angefallen sind.
Die Anliegeranteile richten sich nach § 4 Abs.6 b der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Brühl vom 20.12.1993 i. d. F. der Änderungssatzung vom 23.09.2002. Hiernach sind in einer Haupterschließungsstraße folgende Anteile
der beitragsfähigen Erneuerungsaufwendungen durch Beiträge zu decken: 30 % für die
Fahrbahn und Straßenentwässerung und zu 50 % für die Gehwege und Parkflächen.
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Zu 2) Kanalbau Badorfer Straße
Die Mehraufwendungen die durch den Kanalbau in der Badorfer Straße verursacht werden, sind nur insofern straßenbaubeitragsfähig, als sie allein für die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Badorfer Straße erforderlich waren. Hierzu zählen nicht die anteiligen Kosten für die Schmutzwasserentwässerung, die Herstellung der Grundstücksanschlussleitungen und die Kosten für eine größere Dimensionierung aufgrund einer Sammlerfunktion.
Zu 3) Kanalbau Busch-/ Schiffergasse
Hier sind nur die Mehrkosten beitragsfähig, die für den Ausbau der Schiffergasse erforderlich waren. Die beitragsfähigen Aufwendungen in der Schiffergasse sind nach der für die
Schiffergasse geltenden Sondersatzung vom 21.02.2014 zu 50 % durch Beiträge zu decken.
Aufwendungen für die Buschgasse sind nicht beitragsfähig, da in Relation auf die Gesamtanlage Buschgasse nur ein geringfügiger Teilstreckenausbau erfolgte.
Zu 4) Kanalbau Euskirchener Straße
Die hier bewilligten überplanmäßigen Mittel sind für zusätzliche Arbeiten an dem Fahrbahnaufbau erforderlich. Diese Kosten werden durch die Stadt Brühl im Rahmen des Kanalbaus Euskirchener Straße lediglich vorfinanziert und nach Abschluss der Baumaßnahme vom Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW zurückerstattet.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Punkte 1.) bis 4.) bei
folgenden Sachkonten / Kostenstellen:
1.) Straßenbau Badorfer Straße
Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Entsorgung belasteter Bodenmassen, notwendigem Bodenaustausch sowie Entfernung von Betonfundamenten und Bitumenunterbauten in Höhe von 110.000 € bei SK / KSt 95050 / 54011204.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95050 / 54011170 (Erschließung ehem. Zuckerfabrikgelände)
2.) Kanalbau Badorfer Straße
Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Abfuhr von Trümmerschutt, Umlegung einer
Wasserleitung, Entsorgung von belastetem Boden zusätzlicher Kanalanschlussleitungen
sowie nicht vorhersehbare Schwierigkeiten an vorhandenen Versorgungsleitungen in Höhe von 216.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800143.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800121 (Ausbau Kläranlage)
3.) Kanalbau Busch - / Schiffergasse
Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Abfuhr von Trümmerschutt, Umlegung einer
Wasserleitung, Erneuerung des nördlichen Gehwegs, Austausch von nichttragfähigem
Boden sowie die Herstellung einer Umfahrung in Höhe von 134.000 € bei SK / KSt 95070
/ 53800141.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800114 (Erweiterung MRHB Brühl-Ost)
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4.) Kanalbau Euskirchener Straße
Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen zusätzlicher Erneuerung der Binderschicht
und damit verbundenen Mehraufwendungen der Fräsarbeiten in der Fahrbahndecke und
Gussasphaltrinne in Höhe von 80.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800142.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800121 (Ausbau Kläranlage)
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig –
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