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Beschlusstext (Überplanmäßige Mittelbereitstellung Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener Straße)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
152 kB
Datum
09.06.2016
Erstellt
23.08.16, 14:51
Aktualisiert
23.08.16, 14:51
Beschlusstext (Überplanmäßige Mittelbereitstellung Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener Straße) Beschlusstext (Überplanmäßige Mittelbereitstellung Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener Straße) Beschlusstext (Überplanmäßige Mittelbereitstellung Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener Straße) Beschlusstext (Überplanmäßige Mittelbereitstellung Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener Straße)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 22.08.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 09.06.2016 Öffentliche Sitzung 4. Überplanmäßige Mittelbereitstellung Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener Straße 227/2016 Stellvertretender Vorsitzender Gerharz (CDU) teilt vorab mit, dass diese Vorlage in finanzieller Hinsicht am 06.06.2016 im Hauptausschuss beraten wurde und dem Rat empfohlen wurde zuzustimmen. Die Vorlage liegt diesem Ausschuss nun zur fachlichen Beratung und Beschlussempfehlung vor. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, ob die für diese überplanmäßigen Ausgaben bereitzustellenden Mittel von 520.000 € aus Einsparungen resultieren oder nur aus verschobenen Maßnahmen, die im nächsten Haushalt wieder angemeldet werden müssen? Wie hoch ist der nachzubudgetierende Betrag? Abteilungsleiter Schulz bestätigt, dass die meisten Mittel im nächsten Haushalt wieder angemeldet werden. 110.000 € können aufgrund des günstigen Submissionsergebnisses aus der Erschließungsmaßnahme Zuckerfabrik bereitgestellt werden. Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) fragt, ob diese 110.000 € nun definitiv übrig geblieben sind? Beigeordneter Schiffer weist darauf hin, dass dies nur das Submissionsergebnis ist; falls sich die tatsächlichen Kosten im Rahmen des Submissionsergebnisses halten sollten, werden diese Mittel nicht mehr im nächsten Haushalt angemeldet. Abteilungsleiter Schulz fährt fort, dass 296.000 € aus einer Kostenstelle der Kläranlage für nicht vorhersehbare Kosten entnommen wurden. Bisher wurden aus dieser Kostenstelle noch keine Mittel für die Kläranlage verbraucht. Weitere 134.000 € wurden aus der Kostenstelle der Erweiterung des Rückhaltebeckens Ost entnommen. Die Arbeiten werden sich bis 2018 hinziehen, so dass 2016 nicht alle angemeldeten Mittel benötigt werden. Sie müssen jedoch im Haushalt vollständig dargestellt werden, da sonst keine Vergaben erfolgen können. Dies bedeutet unter der Voraussetzung, dass auf der Kläranlage keine unerwartenden Kosten entstehen, dass nur die entnommenen Mittel in Höhe von 134.000 € für das Rückhaltebecken Ost 2017 und 2018 nachbudgetiert werden müssen. Abteilungsleiter Schulz weist darauf hin, dass die Mehrkosten der Euskirchener Straße wegen der zusätzlicher Erneuerung der Binderschicht und den damit verbundenen Mehraufwendungen der Fräsarbeiten in der Fahrbahndecke und Gussasphaltrinne in Höhe von 80.000 € vom Landesbetrieb Straßenbau erstattet werden. Mitarbeiter des Landesbetriebes hatten sich bei Öffnung des Kanalgrabens den Unterbau der Fahrbahn angesehen und entsprechend entschieden. Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) fragt, ob aus der Kostenstelle für das Rückhaltebecken nicht auch schon Mittel für das Containerdorf entnommen wurden? Abteilungsleiter Schulz bestätigt die Entnahme, die aber mittels Dringlichkeitsentscheidung (Anmerkung in die Niederschrift: Vorlagen-Nr. 552/2015 in der HA-Sitzung vom 30.11.2015) im Haushalt 2015 erfolgte. Diese wurden im Haushalt 2016 ausgeglichen. Beigeordneter Schiffer betont, dass der Kämmerer sehr darauf achtet, dass Deckungsmittel nicht mehrfach verwendet werden. Ratsherr Fuchs (SPD) bemängelt, dass die hoBeschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 1 von 4 hen Entsorgungskosten der belasteten Böden zu vermeiden gewesen wären, hätte man vorher entsprechende Gutachten veranlasst und die entsprechenden Entsorgungsmengen in der Ausschreibung berücksichtigt. Er weiß, dass in anderen Städten so vorgegangen wird. Bei nur 10 % Einsparung hätte man einen Gutachter ein ganzes Jahr beauftragen können. Beigeordneter Schiffer weist auf seine Aussage im Hauptausschuss hin, dass es bei so tief liegenden Kanälen mit Sondierungen nicht getan ist, sondern Suchschlitze aufgegraben werden müssen. Abteilungsleiter Schulz ergänzt, dass er bei tiefergehenden Fachgesprächen mit Kollegen aus benachbarten Kommunen, beispielsweise in Wesseling, auch von begleitenden Schäden an Leitungen bei umfangreichen Untersuchungen mittels Suchschlitzen / Aufgrabungen berichtet wird. Ratsherr Fuchs (SPD) entgegnet, dass solche Schäden dann die Versicherung der Baufirma tragen würde und nach seinen Erfahrungen kommt dies auch selten vor. Abteilungsleiter Schulz kann aus seiner Praxis nicht bestätigen, dass Schäden bei Aufgrabungen selten auftreten. Im Übrigen stehen bei Schäden an wichtigen Versorgungsleitungen für den Bürger erst mal die städtischen Mitarbeiter in der Kritik. Ratsherr Fuchs (SPD) bittet um Auskunft, ob die Mehrkosten umlagefähig sind und worum es sich bei den Erschütterungsmessungen in der Badorfer Straße handelt? Abteilungsleiter Schulz erläutert, dass der Verbau durch einzurammende Kanaldielen erfolgen musste und daher auch im Hinblick eines benachbarten Hauses mit vermutlichem Baujahr 1920 diese Messungen durchgeführt werden mussten. Die Frage der Umlagefähigkeit der Mehrkosten wird in der Niederschrift beantwortet. Beantwortung in der Niederschrift durch Teamleiterin Noethen: Nicht unmittelbar im Bauprogramm vorgesehene Arbeitsvorgänge können dennoch beitragsfähige Folgekosten sein. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob ein unmittelbarer bautechnischer Zusammenhang der Folgemaßnahme mit der beschlossenen beitragsfähigen Maßnahme besteht. Wenn die Folgekosten für Arbeitsvorgänge entstanden sind, die sich unmittelbar auf den Ausbau der Anlage beziehen und für die Bauprogrammgemäße Durchführung der jeweiligen Kanal- bzw. Straßenbaumaßnahme erforderlich waren, dann sind sie beitragsfähig (OVG Münster B v. 22.3.1999- 15 A 1047/99). Das trifft insbesondere zu auf z. B. Kosten für die Entsorgung von im Rahmen einer beitragsfähigen Ausbaumaßnahme anfallendem Abfall, wie z. B. die fachgerechte Entsorgung von aufgenommenem teerhaltigen Asphalt. Ebenfalls beitragsfähige Folgekosten sind Kosten für die Verlegung von Versorgungsleitungen, wenn die Verlegung nur aus Gründen der Baumaßnahme erforderlich war. Nicht beitragsfähig sind, in Abgrenzung zum Vorgenannten, Kosten für Vorgänge, die lediglich anlässlich der Ausbaumaßnahme angefallen sind und ohne die konkrete beitragsfähige Baumaßnahme ohnehin hätten durchgeführt werden müssen. Die Beitragsfähigkeit der bereitgestellten überplanmäßigen Mehrkosten für die Kanal- und Straßenbauarbeiten in Pingsdorf (Vorlage 227/2016) ist differenziert zu betrachten: Zu 1) Straßenbau Badorfer Straße: Die Mehrkosten von 110.000,- € sind vorbehaltlich der Überprüfung nach Vorliegen der Schlussrechnungen als erforderliche Folgekosten grundsätzlich beitragsfähig. Die erforderlichen Erneuerungsaufwendungen in der Badorfer Straße sind mit unterschiedlichen Anliegeranteilen umlagefähig, je nachdem für welche Teileinrichtung sie angefallen sind. Die Anliegeranteile richten sich nach § 4 Abs.6 b der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Brühl vom 20.12.1993 i. d. F. der Änderungssatzung vom 23.09.2002. Hiernach sind in einer Haupterschließungsstraße folgende Anteile der beitragsfähigen Erneuerungsaufwendungen durch Beiträge zu decken: 30 % für die Fahrbahn und Straßenentwässerung und zu 50 % für die Gehwege und Parkflächen. Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 2 von 4 Zu 2) Kanalbau Badorfer Straße Die Mehraufwendungen die durch den Kanalbau in der Badorfer Straße verursacht werden, sind nur insofern straßenbaubeitragsfähig, als sie allein für die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Badorfer Straße erforderlich waren. Hierzu zählen nicht die anteiligen Kosten für die Schmutzwasserentwässerung, die Herstellung der Grundstücksanschlussleitungen und die Kosten für eine größere Dimensionierung aufgrund einer Sammlerfunktion. Zu 3) Kanalbau Busch-/ Schiffergasse Hier sind nur die Mehrkosten beitragsfähig, die für den Ausbau der Schiffergasse erforderlich waren. Die beitragsfähigen Aufwendungen in der Schiffergasse sind nach der für die Schiffergasse geltenden Sondersatzung vom 21.02.2014 zu 50 % durch Beiträge zu decken. Aufwendungen für die Buschgasse sind nicht beitragsfähig, da in Relation auf die Gesamtanlage Buschgasse nur ein geringfügiger Teilstreckenausbau erfolgte. Zu 4) Kanalbau Euskirchener Straße Die hier bewilligten überplanmäßigen Mittel sind für zusätzliche Arbeiten an dem Fahrbahnaufbau erforderlich. Diese Kosten werden durch die Stadt Brühl im Rahmen des Kanalbaus Euskirchener Straße lediglich vorfinanziert und nach Abschluss der Baumaßnahme vom Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW zurückerstattet. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Punkte 1.) bis 4.) bei folgenden Sachkonten / Kostenstellen: 1.) Straßenbau Badorfer Straße Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Entsorgung belasteter Bodenmassen, notwendigem Bodenaustausch sowie Entfernung von Betonfundamenten und Bitumenunterbauten in Höhe von 110.000 € bei SK / KSt 95050 / 54011204. Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95050 / 54011170 (Erschließung ehem. Zuckerfabrikgelände) 2.) Kanalbau Badorfer Straße Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Abfuhr von Trümmerschutt, Umlegung einer Wasserleitung, Entsorgung von belastetem Boden zusätzlicher Kanalanschlussleitungen sowie nicht vorhersehbare Schwierigkeiten an vorhandenen Versorgungsleitungen in Höhe von 216.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800143. Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800121 (Ausbau Kläranlage) 3.) Kanalbau Busch - / Schiffergasse Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Abfuhr von Trümmerschutt, Umlegung einer Wasserleitung, Erneuerung des nördlichen Gehwegs, Austausch von nichttragfähigem Boden sowie die Herstellung einer Umfahrung in Höhe von 134.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800141. Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800114 (Erweiterung MRHB Brühl-Ost) Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 3 von 4 4.) Kanalbau Euskirchener Straße Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen zusätzlicher Erneuerung der Binderschicht und damit verbundenen Mehraufwendungen der Fräsarbeiten in der Fahrbahndecke und Gussasphaltrinne in Höhe von 80.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800142. Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800121 (Ausbau Kläranlage) Abstimmungsergebnis: - einstimmig – Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 4 von 4