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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Bauen und Umwelt)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
449 kB
Datum
09.06.2016
Erstellt
23.08.16, 14:51
Aktualisiert
23.08.16, 14:51

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 09.06.2016 Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:05 Uhr. Ende der Sitzung um 19:40 Uhr. Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf Gerharz, Franz-Josef Hans, Josef Hepp, Heinz Dr. Kollenberg, Wolfgang Rattay, Wolfgang SPD Fuchs, Ronald Jung, Elisabeth Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister) Klein, Peter Meese, Maren GRÜNE Winkelmann-Strack, Bernd LINKE/PIRATEN Ortmann, Darius fraktionslos Spitz, Wilbert (NABU) von der Verwaltung: Reuter, Christoph (Abteilungsleiter AöR) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Schulz, Michael (61/3 Abwasser und Tiefbau) Schriftführer: Messer, Thomas Gäste: Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 1 von 15 Nicht anwesend / entschuldigt: Weber, Markus (GRÜNE) Eiben, Detlef (SPD) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 17.03.2016 2. Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 11.03.2016 (210/2016) 3. Machbarkeitsstudie einer 4 Reinigungsstufe für die Kläranlage (231/2016) 4. Überplanmäßige Mittelbereitstellung Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener Straße (227/2016) 5. Mitteilungen 5.1 Sachstandsbericht Thüringer Platz 5.2 Mitteilungen über aktuelle Baumaßnahmen (225/2016) 5.2. Balthasar-Neumann-Platz, Absperrung Postgebäude 1 5.2. Balthasar-Neumann-Platz, Umgestaltung 2 5.2. Nördliche Steingasse, Erschließungsmaßnahme 3 5.2. Markt, Kanalbaumaßnahme 4 5.2. Flüchtlingscontainerdorf 1 (Ost) 5 5.2. Flüchtlingscontainerdorf 2 (Willy-Brandt-Straße) 6 5.2. Schiffergasse / Buschgasse / Euskirchener Straße / Badorfer Stra7 ße, Straßen- und Kanalbaumaßnahme 5.2. Römerstraße, Umbau der Knotenpunkte 8 5.3 Starkregen in Brühl 6. Anfragen 6.1 Kaiserstraße / Kurfürstenstraße, Umbau Minikreisel 6.2 Grüner Weg, Mäharbeiten auf Wildblumenwiese 6.3 Wasserturm, Parkplatzsituation 6.4 Baustellenkontrollen 6.5 Stettiner Straße Wendehammer / Kaiserstraße Verbindungsweg Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 2 von 15 6.6 An der Villebahn / Fuß- und Radweg 6.7 Theodor-Heuß-Straße / Daberger Weg, Baumscheibe 6.8 Haupstraße, Zuwegung Sportplatz Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 3 von 15 Sitzungsverlauf 1. stellv. Ausschussvorsitzender Franz-Josef Gerharz eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt um 18:05 Uhr und stellt fest, dass die Einladung formund fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschlussfähig ist. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) bittet den Punkt „Starkregen in Brühl“ unter Mitteilungen auf die Tagesordnung zu nehmen. Dagegen werden keine Einwände erhoben und der Punkt wird als TOP 5.3 der Tagesordnung beigefügt. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 17.03.2016 Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben. 2. Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 11.03.2016 210/2016 Sachkundiger Einwohner Spitz (NABU) wundert sich über die Vielzahl der Anträge in der Sommerzeit, in der ja nur Fällungen im Rahmen der Verkehrssicherheit zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden sollen. Sind diese Bäume bereits gefällt, oder sollen sie noch gefällt werden? Abteilungsleiter Reuter (SSB) teilt mit, dass wie in der Vorlage beschrieben zur Gefahrenabwehr einige Bäume sofort gefällt wurden, die anderen Bäume nun hier zur Abstimmung stehen. Dass betroffene Bürger einen Baum erst mit der Belaubung als störend empfinden, ist aber nichts Besonderes, welches Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (GRÜNE) bestätigt. Stellvertretender Vorsitzender Gerharz (CDU) stellt klar, dass die hier zur Abstimmung Fällgenehmigungen erst ab Oktober wirksam werden. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (GRÜNE) weist auf die Lindenallee am Schlosspark (Verbindung zum Bahnhof) hin, deren Bepflanzung mittlerweile sehr lückenhaft geworden ist. Er bedauert, dass er die Fällung von 3 Bäumen befürworten musste. Die Verwaltung hatte jedoch auch durch einen Gutachter nachweisen können, dass die Bäume eine Gefährdung darstellten, so dass es ihm bei einer so guten Vorbereitung leichter fällt einer Fällung zuzustimmen. Er bittet aber nun darum Überlegungen anzustellen, wie man diesen Bereich durch geeignete Neuanpflanzungen wieder attraktiver gestalten kann. Bei der Besichtigung durch die Baumschutzkommission hatte Sachbearbeiterin Neuer (SSB) dies auch zugesagt. Beschluss: 1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 1 - 6 und 12 - 16, 17b) und 18 (Rückschnitte), 19 zu. 2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführten Fällungen zu den Punkten 7 - 11 und 17a) zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 4 von 15 3. Machbarkeitsstudie einer 4 Reinigungsstufe für die Kläranlage 231/2016 Auf Bitte von Ratsherrn Hepp (CDU) erläutert Abteilungsleiter Schulz die Vorlage noch einmal ausführlich. Dabei korrigiert er, dass das erste Abstimmungsgespräch nicht wie in der Vorlage am 23.11.2016, sondern am 23.11.2015 stattfand. Er betont, dass die Landesregierung die 4. Reinigungsstufe generell einführen möchte, da ohne diese die Gewässergüteziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht werden können. Wenn die gesetzlichen Grundlagen im Landeswassergesetz erst einmal eingeführt werden und die Stadt per Sanierungsbescheid zum Ausbau bekommt, entfallen die jetzigen Fördermöglichkeiten. Mit dieser zu 80 % aus Landesmitteln geförderten kurzfristig zu beauftragten Machbarkeitsstudie und einem zu 70 % geförderten Ausbau, können die Fördermittel optimal genutzt werden und eine Verlängerung der Ende 2016 ablaufenden wasserrechtlichen Erlaubnis um 20 Jahre erreicht werden. Ansonsten würde die Erlaubnis nur um 1-2 Jahre verlängert werden und müsste jedes Mal mit großem Aufwand neu beantragt werden. Wir haben das Pech, dass jetzt unsere Erlaubnis abläuft, während andere Kommunen noch 10 Jahre eine gültige Erlaubnis haben und eine gültige Erlaubnis nur schwer widerrufen werden kann. Ratsherr Hepp (CDU) fragt, ob er schon weiß, ob die Anlage umgebaut werden muss oder ob man die zusätzliche Reinigungsstufe in bestehende Becken integrieren kann? Abteilungsleiter Schulz glaubt nicht, dass es ganz ohne Umbauarbeiten realisiert werden kann, man müsse aber erst mal das Ergebnis der Machbarkeitsstudie abwarten. Dass eine zusätzliche Reinigungsstufe kommen wird, lässt sich schon beim vorab durchgeführten Screening von zufällig ausgewählten 60 Spurenstoffen ablesen, von denen 58 relevant nachgewiesen wurden. Dieses Ergebnis hatte ihn auch überrascht, insbesondere Arzneimittel wurden in höheren Konzentrationen nachgewiesen, Diclofenac sogar im mg/l-Bereich. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (GRÜNE) fragt, ob es denn Grenzwertüberschreitungen gab. Abteilungsleiter Schulz betont, dass es noch keine Grenzwerte für diese Spurenstoffe gibt. Ratsherr Fuchs (SPD) fragt, ob die geschätzten Kosten der Studie schon der Eigenanteil der Stadt Brühl ist? Abteilungsleiter Schulz stellt klar, dass dieser Betrag noch gefördert wird, so dass der geschätzte Eigenanteil bei 16.000 € liegt. Sachkundiger Bürger von Waldow (FDP) fragt, ob sich schon die laufenden Mehrkosten der zusätzlichen Reinigungsstufe abschätzen lassen? Abteilungsleiter Schulz verneint dies, da dies von den noch genau festzustellenden Konzentrationen der Spurenstoffe und der gewählten Behandlungsform abhängt. Es wird aber versucht notwendige Umbauarbeiten mit den ohnehin erforderlichen Betonsanierungsarbeiten zu verknüpfen, um Kosten zu sparen. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) betont, dass die Förderung wohl in dieser Höhe nur erfolgt, wenn der Antrag zum Umbau noch in 2016 gestellt wird, nur noch wenig Zeit für die Machbarkeitsstudie bleibt. Bei den gefundenen Spurenstoffen aus Arzneimitteln stellt sich für ihn die Frage, ob nicht zum Beispiel ein Krankenhaus eine Vorbehandlung vor Einleitung in die Kanalisation durchführen müsste. Abteilungsleiter Schulz teilt mit, dass der Förderantrag abgabereif vorliegt und unmittelbar nach dem Beschluss dieses Ausschusses an die BR Köln geschickt wird. Diese hatte eine Bearbeitung des Antrages noch vor den Sommerferien zugesichert und wird auch einem Antrag auf vorzeitigem Maßnahmenbeginn zustimmen. Landesmittel sind ausreichend vorhanden, da die meisten Kommunen noch abwarten. Im Rhein-Erft-Kreis hat bisher nur die Stadt Wesseling einen Förderantrag gestellt. Eine Vorbehandlung arzneimittelspezifischer Spurenstoffe ist nicht zielführend, weil diese auch in Arztpraxen usw. anfallen (Anmerkung in der Niederschrift: die Stoffe entstammen auch dem häuslichen Abwasser aus Ausscheidungen medikamentenbedürftiger Menschen, wie im WRRL-Bewirtschaftungsplan 2016 dargestellt). In diesem Falle ist die zentrale Behandlung der Spurenstoffe zielführender, zumal man die anderen Spurenstoffe, wie Herbizide usw. damit nicht erfasst. Ratsherr Fuchs (SPD) fragt, ob regelmäßig auf Spurenstoffe Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 5 von 15 analysiert wird und wie sich die Werte entwickeln? Abteilungsleiter Schulz klärt auf, dass es einen Katalog mit 3.000 Spurenstoffen gibt. Schon die Analytik der 60 zufällig ausgesuchten Spurenstoffe hat 4.000 € gekostet. Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) fragt nach der inhaltlichen Durchführung der Studie, wie verbindlich das Ergebnis ist und wie sich das Ergebnis von einer entsprechenden Studie bei der Stadt Wesseling unterscheiden würde. Abteilungsleiter Schulz erläutert, dass sich Abwasserzusammensetzung schon mal ändert, die Ergebnisse der Studie aber sich er im Bereich der üblichen Schwankungsbreiten verbindlich sein dürften. Es wird ein Komplett-Screening über 3 Monate durchgeführt, bei dem auch die Wassermengen gemessen werden. So erhält man Konzentrationen und Frachten der gemessenen Spurenstoffe, die sich dann auch hochrechnen lassen. Es gibt bereits Erfahrungswerte auf den Kläranlagen Bonn und Dortmund, die bereits eine 4. Reinigungsstufe betreiben und jahrelange Komplett-Screenings durchführen, wobei die Bandbreite der Werte erfasst wird. Daran kann man sich orientieren. Die Ergebnisse dieser Studie in Wesseling werden sicher abweichen, da die Abwasserzusammensetzung aufgrund anderer Industriezweige dort völlig anders ist. Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) fragt, ob im Rahmen der Studie das Abwasser vollständig untersucht wird und ob das dann nicht nur eine Momentaufnahme ist? Abteilungsleiter Schulz bestätigt die vollständige Analyse und es kann Schwankungen in beide Richtungen geben. Ratsherr Hepp (CDU) erinnert sich an frühere Ausschussbeschlüsse zur 3. Reinigungsstufe, bei denen das gereinigte Abwasser scherzhaft als trinkbar dargestellt war. Da hat sich ja wohl inzwischen einiges geändert. Abteilungsleiter Schulz bestätigt, dass man vor 20 Jahren mit der Phosphatfällung eine spürbare Verbesserung der Gewässergüte erreicht hat aber die heutigen Gewässergüteansprüche der WRRL deutlich mehr Stoffe betrachten und zu künftigen Grenzwertverschärfungen führen. Ratherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, ob diese Stoffe nach Konzentrationen oder Frachten beurteilt werden. Abteilungsleiter Schulz stellt noch einmal klar, dass es für die Spurenstoffe noch keine amtlichen Grenzwerte gibt, die Studie aber beide Werte liefern wird. Sachkundiger Bürger Rattay (CDU) fragt, ob die Machbarkeitsstudie konkrete Verfahrensweisen wie Filter, andere Becken usw. liefert und ob die Planung wegen der Förderung nicht noch dieses Jahr vorliegen muss? Abteilungsleiter Schulz stellt klar, dass die Studie zwar eine Verfahrensweise liefern wird, diese dient dann einer konkreten Planung. Der BR Köln genügt bis Jahresende eine Entwurfsplanung, bei der aber auch eine Kostenberechnung geliefert wird. Die Auftragsvergabe an ein Bauunternehmen muss nicht in 2016 erfolgen. Sachkundiger Bürger Kupczak (LINKE/PIRATEN) fragt nach dem Unterschied zwischen dem bereits durchgeführten Screening und der nun geplanten Machbarkeitsstudie. Abteilungsleiter Schulz erklärt, dass bei dem Screening viel weniger Spurenstoffe untersucht wurden und auch keine Frachten ermittelt wurden und dieses daher keine Grundlage für einen Verfahrensvorschlag sein kann. Stellvertretender Vorsitzenden Gerharz (CDU) bedankt sich bei Abteilungsleiter Schulz für die ausführliche Darstellung und die Beantwortung der zahlreichen Fragen. Er stellt klar, dass dank der zugesagten Förderung hier faktisch nur über Kosten von 16.000 € beschlossen wird Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer 4. Reinigungsstufe für die Kläranlage der Stadt Brühl. Abstimmungsergebnis: - einstimmig – Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 6 von 15 4. Überplanmäßige Mittelbereitstellung Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener Straße 227/2016 Stellvertretender Vorsitzender Gerharz (CDU) teilt vorab mit, dass diese Vorlage in finanzieller Hinsicht am 06.06.2016 im Hauptausschuss beraten wurde und dem Rat empfohlen wurde zuzustimmen. Die Vorlage liegt diesem Ausschuss nun zur fachlichen Beratung und Beschlussempfehlung vor. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, ob die für diese überplanmäßigen Ausgaben bereitzustellenden Mittel von 520.000 € aus Einsparungen resultieren oder nur aus verschobenen Maßnahmen, die im nächsten Haushalt wieder angemeldet werden müssen? Wie hoch ist der nachzubudgetierende Betrag? Abteilungsleiter Schulz bestätigt, dass die meisten Mittel im nächsten Haushalt wieder angemeldet werden. 110.000 € können aufgrund des günstigen Submissionsergebnisses aus der Erschließungsmaßnahme Zuckerfabrik bereitgestellt werden. Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) fragt, ob diese 110.000 € nun definitiv übrig geblieben sind? Beigeordneter Schiffer weist darauf hin, dass dies nur das Submissionsergebnis ist; falls sich die tatsächlichen Kosten im Rahmen des Submissionsergebnisses halten sollten, werden diese Mittel nicht mehr im nächsten Haushalt angemeldet. Abteilungsleiter Schulz fährt fort, dass 296.000 € aus einer Kostenstelle der Kläranlage für nicht vorhersehbare Kosten entnommen wurden. Bisher wurden aus dieser Kostenstelle noch keine Mittel für die Kläranlage verbraucht. Weitere 134.000 € wurden aus der Kostenstelle der Erweiterung des Rückhaltebeckens Ost entnommen. Die Arbeiten werden sich bis 2018 hinziehen, so dass 2016 nicht alle angemeldeten Mittel benötigt werden. Sie müssen jedoch im Haushalt vollständig dargestellt werden, da sonst keine Vergaben erfolgen können. Dies bedeutet unter der Voraussetzung, dass auf der Kläranlage keine unerwartenden Kosten entstehen, dass nur die entnommenen Mittel in Höhe von 134.000 € für das Rückhaltebecken Ost 2017 und 2018 nachbudgetiert werden müssen. Abteilungsleiter Schulz weist darauf hin, dass die Mehrkosten der Euskirchener Straße wegen der zusätzlicher Erneuerung der Binderschicht und den damit verbundenen Mehraufwendungen der Fräsarbeiten in der Fahrbahndecke und Gussasphaltrinne in Höhe von 80.000 € vom Landesbetrieb Straßenbau erstattet werden. Mitarbeiter des Landesbetriebes hatten sich bei Öffnung des Kanalgrabens den Unterbau der Fahrbahn angesehen und entsprechend entschieden. Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) fragt, ob aus der Kostenstelle für das Rückhaltebecken nicht auch schon Mittel für das Containerdorf entnommen wurden? Abteilungsleiter Schulz bestätigt die Entnahme, die aber mittels Dringlichkeitsentscheidung (Anmerkung in die Niederschrift: Vorlagen-Nr. 552/2015 in der HA-Sitzung vom 30.11.2015) im Haushalt 2015 erfolgte. Diese wurden im Haushalt 2016 ausgeglichen. Beigeordneter Schiffer betont, dass der Kämmerer sehr darauf achtet, dass Deckungsmittel nicht mehrfach verwendet werden. Ratsherr Fuchs (SPD) bemängelt, dass die hohen Entsorgungskosten der belasteten Böden zu vermeiden gewesen wären, hätte man vorher entsprechende Gutachten veranlasst und die entsprechenden Entsorgungsmengen in der Ausschreibung berücksichtigt. Er weiß, dass in anderen Städten so vorgegangen wird. Bei nur 10 % Einsparung hätte man einen Gutachter ein ganzes Jahr beauftragen können. Beigeordneter Schiffer weist auf seine Aussage im Hauptausschuss hin, dass es bei so tief liegenden Kanälen mit Sondierungen nicht getan ist, sondern Suchschlitze aufgegraben werden müssen. Abteilungsleiter Schulz ergänzt, dass er bei tiefergehenden Fachgesprächen mit Kollegen aus benachbarten Kommunen, beispielsweise in Wesseling, auch von begleitenden Schäden an Leitungen bei umfangreichen Untersuchungen mittels Suchschlitzen / Aufgrabungen berichtet wird. Ratsherr Fuchs (SPD) entgegnet, dass solche Schäden dann die Versicherung der Baufirma tragen würde und nach seinen Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 7 von 15 Erfahrungen kommt dies auch selten vor. Abteilungsleiter Schulz kann aus seiner Praxis nicht bestätigen, dass Schäden bei Aufgrabungen selten auftreten. Im Übrigen stehen bei Schäden an wichtigen Versorgungsleitungen für den Bürger erst mal die städtischen Mitarbeiter in der Kritik. Ratsherr Fuchs (SPD) bittet um Auskunft, ob die Mehrkosten umlagefähig sind und worum es sich bei den Erschütterungsmessungen in der Badorfer Straße handelt? Abteilungsleiter Schulz erläutert, dass der Verbau durch einzurammende Kanaldielen erfolgen musste und daher auch im Hinblick eines benachbarten Hauses mit vermutlichem Baujahr 1920 diese Messungen durchgeführt werden mussten. Die Frage der Umlagefähigkeit der Mehrkosten wird in der Niederschrift beantwortet. Beantwortung in der Niederschrift durch Teamleiterin Noethen: Nicht unmittelbar im Bauprogramm vorgesehene Arbeitsvorgänge können dennoch beitragsfähige Folgekosten sein. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob ein unmittelbarer bautechnischer Zusammenhang der Folgemaßnahme mit der beschlossenen beitragsfähigen Maßnahme besteht. Wenn die Folgekosten für Arbeitsvorgänge entstanden sind, die sich unmittelbar auf den Ausbau der Anlage beziehen und für die Bauprogrammgemäße Durchführung der jeweiligen Kanal- bzw. Straßenbaumaßnahme erforderlich waren, dann sind sie beitragsfähig (OVG Münster B v. 22.3.1999- 15 A 1047/99). Das trifft insbesondere zu auf z. B. Kosten für die Entsorgung von im Rahmen einer beitragsfähigen Ausbaumaßnahme anfallendem Abfall, wie z. B. die fachgerechte Entsorgung von aufgenommenem teerhaltigen Asphalt. Ebenfalls beitragsfähige Folgekosten sind Kosten für die Verlegung von Versorgungsleitungen, wenn die Verlegung nur aus Gründen der Baumaßnahme erforderlich war. Nicht beitragsfähig sind, in Abgrenzung zum Vorgenannten, Kosten für Vorgänge, die lediglich anlässlich der Ausbaumaßnahme angefallen sind und ohne die konkrete beitragsfähige Baumaßnahme ohnehin hätten durchgeführt werden müssen. Die Beitragsfähigkeit der bereitgestellten überplanmäßigen Mehrkosten für die Kanal- und Straßenbauarbeiten in Pingsdorf (Vorlage 227/2016) ist differenziert zu betrachten: Zu 1) Straßenbau Badorfer Straße: Die Mehrkosten von 110.000,- € sind vorbehaltlich der Überprüfung nach Vorliegen der Schlussrechnungen als erforderliche Folgekosten grundsätzlich beitragsfähig. Die erforderlichen Erneuerungsaufwendungen in der Badorfer Straße sind mit unterschiedlichen Anliegeranteilen umlagefähig, je nachdem für welche Teileinrichtung sie angefallen sind. Die Anliegeranteile richten sich nach § 4 Abs.6 b der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Brühl vom 20.12.1993 i. d. F. der Änderungssatzung vom 23.09.2002. Hiernach sind in einer Haupterschließungsstraße folgende Anteile der beitragsfähigen Erneuerungsaufwendungen durch Beiträge zu decken: 30 % für die Fahrbahn und Straßenentwässerung und zu 50 % für die Gehwege und Parkflächen. Zu 2) Kanalbau Badorfer Straße Die Mehraufwendungen die durch den Kanalbau in der Badorfer Straße verursacht werden, sind nur insofern straßenbaubeitragsfähig, als sie allein für die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Badorfer Straße erforderlich waren. Hierzu zählen nicht die anteiligen Kosten für die Schmutzwasserentwässerung, die Herstellung der Grundstücksanschlussleitungen und die Kosten für eine größere Dimensionierung aufgrund einer Sammlerfunktion. Zu 3) Kanalbau Busch-/ Schiffergasse Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 8 von 15 Hier sind nur die Mehrkosten beitragsfähig, die für den Ausbau der Schiffergasse erforderlich waren. Die beitragsfähigen Aufwendungen in der Schiffergasse sind nach der für die Schiffergasse geltenden Sondersatzung vom 21.02.2014 zu 50 % durch Beiträge zu decken. Aufwendungen für die Buschgasse sind nicht beitragsfähig, da in Relation auf die Gesamtanlage Buschgasse nur ein geringfügiger Teilstreckenausbau erfolgte. Zu 4) Kanalbau Euskirchener Straße Die hier bewilligten überplanmäßigen Mittel sind für zusätzliche Arbeiten an dem Fahrbahnaufbau erforderlich. Diese Kosten werden durch die Stadt Brühl im Rahmen des Kanalbaus Euskirchener Straße lediglich vorfinanziert und nach Abschluss der Baumaßnahme vom Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW zurückerstattet. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Punkte 1.) bis 4.) bei folgenden Sachkonten / Kostenstellen: 1.) Straßenbau Badorfer Straße Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Entsorgung belasteter Bodenmassen, notwendigem Bodenaustausch sowie Entfernung von Betonfundamenten und Bitumenunterbauten in Höhe von 110.000 € bei SK / KSt 95050 / 54011204. Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95050 / 54011170 (Erschließung ehem. Zuckerfabrikgelände) 2.) Kanalbau Badorfer Straße Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Abfuhr von Trümmerschutt, Umlegung einer Wasserleitung, Entsorgung von belastetem Boden zusätzlicher Kanalanschlussleitungen sowie nicht vorhersehbare Schwierigkeiten an vorhandenen Versorgungsleitungen in Höhe von 216.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800143. Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800121 (Ausbau Kläranlage) 3.) Kanalbau Busch - / Schiffergasse Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Abfuhr von Trümmerschutt, Umlegung einer Wasserleitung, Erneuerung des nördlichen Gehwegs, Austausch von nichttragfähigem Boden sowie die Herstellung einer Umfahrung in Höhe von 134.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800141. Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800114 (Erweiterung MRHB Brühl-Ost) 4.) Kanalbau Euskirchener Straße Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen zusätzlicher Erneuerung der Binderschicht und damit verbundenen Mehraufwendungen der Fräsarbeiten in der Fahrbahndecke und Gussasphaltrinne in Höhe von 80.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800142. Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800121 (Ausbau Kläranlage) Abstimmungsergebnis: - einstimmig – Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 9 von 15 5. Mitteilungen 5.1 Sachstandsbericht Thüringer Platz 225/2016 Beigeordneter Schiffer teilt vorab mit, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Kosten der notwendigen neuen Befestigung genannt werden konnten, dieser Ausschuss aber vor der Sommerpause zumindest über den jetzigen Sachstand informiert werden sollte. Ratsherr Hepp (CDU) befürwortet den Vorschlag der Verwaltung betroffene Teilflächen zu asphaltieren und regt an die Umsetzung zügig voranzutreiben, da das Schadensbild immer größer wird. Er erinnert daran, dass es schon früher Probleme bei gepflasterten Flächen mit Schwerlastverkehr gab und auch in seiner Fraktion darüber gesprochen wurde, so etwas nicht mehr zu beschließen. Insofern hätte auch dieser Ausschuss eine Pflasterung des Fahrstreifens ablehnen können und beispielsweise auf eingefärbten Asphalt ausweichen können. Soll das derzeitige Dachprofil mit den beidseitigen Entwässerungsrinnen erhalten bleiben? Abteilungsleiter Schulz stimmt dieser Einschätzung zu und wird dem Ausschuss in der nächsten Sitzung eine Vorlage mit Kostenschätzung liefern mit dem Ziel die Arbeiten im Herbst diesen Jahres zu beginnen. Die Arbeiten werden öffentlich ausgeschrieben und es wird mit der Fa. Frauenrath eine Vereinbarung geschlossen, dass diese Arbeiten keine Auswirkungen auf die Gewährleistung der angrenzenden Flächen haben. Das Dachprofil und die beidseitigen Entwässerungsrinnen bleiben erhalten. Bei den Vorüberlegungen zur Umgestaltung des Platzes wurde auch über eingefärbten Asphalt nachgedacht aber dieser verfügt wegen der Zuschlagsstoffe nicht über die notwendige Festigkeit und daher wurde diese Variante nicht weiter verfolgt. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (GRÜNE) wundert sich über diese Aussage, da im Planungsausschuss für den Bereich des Bahnhofes Brühl-Mitte der eingefärbte Asphalt als hervorragende Gestaltungsmaßnahme dargestellt wurde. Abteilungsleiter Schulz entgegnet, dass es sich im Umfeld des Bahnhofes Brühl-Mitte um ein ganz anderes Verfahren der Einfärbung handelt. Die am Thüringer Platz zu verwendete Farbe lässt sich mit dem Verfahren am Bundesbahnhof nicht ohne Festigkeitsverlust realisieren. Man werde daher Schwarzasphalt vorschlagen. Ratsherr Fuchs (SPD) tut sich schwer damit, dass angesichts einer klaren Belastungssituation der Fläche unter anderem durch Busse weder der Planer, noch die Baufirma noch die Stadt eine Verantwortung für die Schäden tragen soll. Wenn angeblich alles richtig gemacht wurde, ist dennoch das Ziel nicht erreicht worden. Abteilungsleiter Schulz kann nur wiederholen, dass die Fläche nach den Regeln der Technik geplant und gebaut wurde, was auch durch externe Sachverständige bestätigt wurde. Man könne sich natürlich auf einen Rechtsstreit einlassen, der aber laut Rechtsabteilung keine Erfolgsaussichten hat. Es gibt ja auch Plätze in Brühl wo solche Flächen schadensfrei blieben, wie zum Beispiel am Stern. Bei künftigen Befestigungen mit Verschwenkungen und Busverkehr wird man sich genau überlegen müssen, ob gepflastert wird, wobei man natürlich dann auf ein wichtiges gestalterisches Element verzichten würde. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (GRÜNE) und seine Fraktion teilen den Unmut von Ratsherrn Fuchs (SPD) und erwarten von einem Planer, dass ein verschwenkter Fahrstreifen für einen Bus ordentlich geplant wird, auf Erfahrungen in anderen Städten zurückgreift und keine Experimente in Brühl durchführt. Es hat auch schon in der Vergangenheit Projekte gegeben, wo nach Fertigstellung direkt wieder gebaut werden musste. Beispielhaft nennt er die nachträgliche Beleuchtung am Sportplatz Vochem, wo man sich als Ausschussmitglied großer Kritik aus der Bürgerschaft ausgesetzt sah und bittet dringend darum, solche Planungsfehler klein zu halten. Er fragt, ob durch die geplante Sanierung die Wasserdurchlässigkeit der Befestigung gefährdet wird. Abteilungsleiter Schulz erklärt, dass sich die Wasserdurchlässigkeit auf die Frostschutzschicht beNiederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 10 von 15 zieht und nicht auf die Asphaltschicht. Sachkundiger Bürger Rattay (CDU) fragt, wie die Sanierungsmaßnahme ausgeschrieben wird? Abteilungsleiter Schulz beabsichtigt die Maßnahme öffentlich auszuschreiben, selbst wenn die Kostenschätzung eine beschränke Ausschreibung zuließe. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: - einstimmig - 5.2 Mitteilungen über aktuelle Baumaßnahmen 5.2. Balthasar-Neumann-Platz, Absperrung Postgebäude 1 Beigeordneter Schiffer berichtet über einen Polizeieinsatz am Balthasar-Neumann-Platz. Die Baufirma der Eigentümergemeinschaft hat ihm Rahmen derer Arbeiten den Zugang zur Postfiliale einen halben Tag versperrt, so dass sich die Filialleiterin genötigt sah, die Polizei zu rufen. Leider werden solche Vorfälle gerne der Stadt angelastet und er bittet alle Ausschussmitgliedern solchen Berichten entgegen zu treten. 5.2. Balthasar-Neumann-Platz, Umgestaltung 2 Abteilungsleiter Schulz teilt mit, dass die Pflasterarbeiten Ende Juni abgeschlossen werden. Es fehlen jetzt noch ein paar Meter bis zur Clemens-August-Straße und einige Quadratmeter an der Postpassage entlang. Die Montage der Sitzinseln und der Einhausungen erfolgt im August, so dass mit der endgültigen Fertigstellung einschließlich der Fahrradständer, Papierkörbe usw. bis Ende September zu rechnen ist. 5.2. Nördliche Steingasse, Erschließungsmaßnahme 3 Abteilungsleiter Schulz berichtet, dass derzeit der zweite Bauabschnitt beim Endausbau im unteren Teil läuft. Die Hochbauten sind bereits errichtet und bei stabilem Wetter soll der Ausbau einschließlich des Fußweges zur Alten Bonnstraße und der Anschluss an den ersten Bauabschnitt Ende August / Mitte September abgeschlossen sein. 5.2. Markt, Kanalbaumaßnahme 4 Abteilungsleiter Schulz berichtet, dass die Start- und Zielgruben verfüllt und eine Tragund Asphaltschicht aufgebracht wurden. Die Pressung des Hauptkanals ist abgeschlossen. Nun müssen noch die über 20 Anschlüsse an Grundstücke und Straßeneinläufe übernommen werden. Die Anschlüsse werden aus dem neuen Hauptkanal bis zum Anschlusspunkt am alten Kanal gepresst. Bei 3 Grundstücksanschlüssen ist eine vollständige Erneuerung erforderlich. Es werden daher in den nächsten 4 Wochen noch mehrere Kopflöcher und Gräben ausgehoben, wobei an einer Stelle mit einem Kopfloch 3 Anschlüsse erreicht werden können. Die Kopflöcher werden freitags durch Stahlplatten abgedeckt, so dass die Einschränkungen am Wochenende minimiert werden. Auch die Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 11 von 15 Baustelleneinrichtung wird weitgehend zurück gebaut, so dass nur noch ein kleiner Mannschaftscontainer verbleibt. Er geht von einem Abschluss der Arbeiten in 4-6 Wochen aus. 5.2. Flüchtlingscontainerdorf 1 (Ost) 5 Abteilungsleiter Schulz teilt mit, dass die 11 Container samt Plattformen an der Zuckerfabrik stehen, einige müssen aber noch installiert werden. Am 13.06.2016 wird bei einem Termin mit der Ausbaufirma festgelegt, wann die Tragschichten und Asphaltdeckschichten zwischen den Containern gefahren werden können und die Anbindung an die Wege erstellt werden. Ein Teil der Beleuchtung steht bereits. Mit Erstellung der Deckschicht wird auch der Kabelkanal für die Beleuchtung des Fußweges durch die Grünanlage gezogen, so dass auch dort zeitnah die Beleuchtung installiert werden kann. 5.2. Flüchtlingscontainerdorf 2 (Willy-Brandt-Straße) 6 Abteilungsleiter Schulz berichtet, dass derzeit die letzte Haltung des Schmutzwasserkanals von „Am Daberger Hof“ aus kommend verlegt wird. Dort wurden im Kanalgraben Wasser und kohlehaltige Erdmassen angetroffen. Anschließend wird der Regenwasseranschluss zeitgleich mit den Stromleitungen von „Am Daberger Hof“ aus erstellt. Der Wasseranschluss erfolgt von der Willy-Brandt-Straße aus. Die Arbeiten liegen im Zeitplan. Ratsherr Hans (CDU) fragt, wann der Bezug geplant ist. Beigeordneter Schiffer geht vom Herbst aus 5.2. Schiffergasse / Buschgasse / Euskirchener Straße / Badorfer Straße, Straßen7 und Kanalbaumaßnahme Abteilungsleiter Schulz teilt mit, dass die Arbeiten in der Buschgasse abgeschlossen sind. In der Schiffergasse sind noch kleinere Pflasterarbeiten durchzuführen, die aber binnen 2 Wochen fertig gestellt werden. In der Euskirchener Straße ist die erste Haltung des neuen Mischwasserkanals verlegt. Am 14.06.2016 wird die Verkehrstechnikfirma die Ampel auf der Euskirchener Straße / Badorfer Straße versetzen und die Ampel der Umfahrung „Auf der Höhe“ – Burgpfad abbauen. Die Umleitungsstrecke wird anschließend zurück gebaut. Voraussichtlich ab dem 15.06.2016 werden dann die die Zufahrten zur Buschgasse und Badorfer Straße wieder freigegeben. In der Badorfer Straße fehlen nur noch die letzten 10 m Deckschicht bis zur Einmündung in die Euskirchener Straße. Diese wird aber erst später gemeinsam mit der Deckschicht in der Euskirchener Straße gefahren. Das hat den Vorteil, dass die Naht außerhalb des Einmündungsbereiches liegt, wo weniger Scherkräfte durch abbiegende Fahrzeuge wirken. Erfahrungen aus anderen Kommunen haben ergeben, dass die Nähte so länger halten als wenn man sie, wie sonst üblich, im Bereich der Rinne setzt. 5.2. Römerstraße, Umbau der Knotenpunkte 8 Abteilungsleiter Schulz berichtet, dass der Landesbetrieb Straßenbau mit dem Umbau der Signalanlagen begonnen hat, konkret mit dem Setzen neuer Maste. Obwohl es anders besprochen war, ist auch teilweise die Ampelprogrammierung geändert worden. Beispielsweise hat am Arbeitsamt der abbiegende Verkehr nun eine eigene Ampelphase. Eigentlich sollte die Ampelprogrammierung erst geändert werden, wenn die Stadt die baulichen Voraussetzungen umgesetzt hat. Hier besteht noch Abstimmungsbedarf mit dem Landesbetrieb. Die Planungen der städtischen Umbauarbeiten für die barrierefreien FußNiederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 12 von 15 gängerüberwege sind abgeschlossen, die Ausschreibung geht noch vor den Sommerferien auf den Markt. Nach den Ferien sollen mit den Arbeiten begonnen werden, dann wird der Landesbetrieb die Fußgängerampeln neu schalten. Die vollständige Fertigstellung wird bis Ende dieses Jahres erfolgen. 5.3 Starkregen in Brühl Abteilungsleiter Schulz kann für die Kanalisation und die Rückhaltebecken feststellen, dass die Stadt Brühl bei den letzten Starkregenereignissen Glück hatte. Die Bundesbahnunterführung in der Renault-Nissan-Straße wurde einmal leicht überflutet. Die Sanierung des Rückhaltebeckens Renault-Nissan-Straße ist nahezu fertig gestellt. Die Schieber und deren Antriebe sind bereits installiert. Ein Schieber wurde am Tag eines Starkregens installiert, so dass die Notentlastung noch ansprang und das Abwasser weitgehend ungedrosselt die Unterführung passierte. Die Regelung ist jedoch noch nicht programmiert und es fehlt noch die Verknüpfung zur Schaltwarte der Kläranlage. Daher konnte das Rückhaltebecken noch nicht vollständig bewirtschaftet werden, das heißt das volle Rückhaltevolumen wurde noch nicht genutzt. Durch manuelles Zufahren der Schieber konnte jedoch die Unterführung binnen 15 Minuten entwässert werden. Auch die Unterführung in der Renault-Nissan-Straße unter der HGK wurde einmal überflutet. Dort ist ein Quecksilberschalter defekt gewesen, so dass die Pumpen nicht ansprangen. Die Quecksilberschalter sind nicht einfach zu reparieren, so dass die Feuerwehr empfahl lieber eine Stunde zu warten, als einen Quecksilberaustritt zu riskieren. Am nächsten Tag wurde ein neuer Schwimmerschalter installiert. Aufgrund der instabilen Wetterlage wurde die Bereitschaft der Kläranlage von 2 auf 4 Mitarbeiter aufgestockt, um schnell reagieren zu können. Schriftführer und Gewässerschutzbeauftragter Messer berichtet, dass es keine Meldungen über ausufernde Bäche im Stadtgebiet gab. Ein besorgter Anwohner der Weiherhofstraße berichtete, dass der Wasserstand des Dickopsbaches knapp vor dem Ausufern stand. Bereits bei der Vorstellung der Pläne zur EGHochwasserschutzmanagementrichtlinie vor rund einem Jahr in diesem Ausschuss, wurden die Brücken an der Weiherhofstraße als Gefahrenpunkt identifiziert. Umso wichtiger ist es die Umtrassierung des Geildorfer Baches und Dickopsbaches nordöstlich um Schwadorf voranzutreiben, womit die derzeitige Hochwassergefahr mit einem Schlag zu lösen und gleichzeitig einen naturnahen Gewässerlauf zu formen. 6. Anfragen 6.1 Kaiserstraße / Kurfürstenstraße, Umbau Minikreisel Sachkundiger Bürger Kupczak (LINKE/PIRATEN) berichtet über viel Kritik aus der Bürgerschaft wegen des Umbaus des gerade fertig gestellten Kreisverkehrs. Der Bürger glaubt der Kreisel würde vollständig rückgebaut. Abteilungsleiter Schulz zeigt sich zunächst bezüglich der regelmäßigen Beschädigungen der Bordsteine verwundert über das Unvermögen diverser Fahrer, die schlicht nicht lenken. In der Tat muss aber tatsächlich der Kreisverkehr umgebaut werden. Da im Bereich der Haltestelle Brühl-Mitte Umbauarbeiten anstehen, müssen die Busse an diesem Kreisverkehr wenden. Der Kreisverkehr ist aber als Minikreisel nicht für Wendemanöver von Bussen geeignet, die nun aber dort erfolgen müssen. Während der Bauzeit der Bushaltestelle Brühl-Mitte wird der Innenbereich des Kreisels asphaltiert und das Geländer abgebaut. Im Moment sind die Planungen für den Umbau des Bereiches der Haltestelle Brühl-Mitte in vollem Gange und der zeitweilige Umbau des Minikreisels ist nur ein kleiner Baustein der Gesamtmaßnahme. Wenn die Gesamtplanung steht, wird man die Öffentlichkeit informieren. Die Umbauarbeiten am Minikreisel sind wegen der beengten Verhältnisse ohnehin nicht einfach und sie können auch für Ärger sorgen. Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 13 von 15 6.2 Grüner Weg, Mäharbeiten auf Wildblumenwiese Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (Grüne) verweist auf eine Wildblumenwiese als Ausgleichsfläche der HGK die vor der Blüte gemäht worden ist. Er bittet die Verwaltung mit dem zuständigen Mitarbeiter der HGK Kontakt aufzunehmen, damit sich so etwas nicht wiederholt. Beigeordneter Schiffer sagt eine entsprechende Information an die HGK zu. 6.3 Wasserturm, Parkplatzsituation Ratsherr Hans (CDU) beobachtet, dass der stark frequentierte Parkplatz immer mehr einem wachsenden Ablageplatz für Erdreich, Bauschutt u. ä. von dort arbeitender Baufirmen weichen muss. Der Lauftreff mit teils über 100 Teilnehmern hat schon kaum noch Möglichkeiten Aufwärmübungen durchzuführen. Beigeordneter Schiffer teilt, mit dass dies schon im Hauptausschuss besprochen wurde. Es handelt sich um eine Baufirma, die im Auftrage der Stadtwerke die Wasserleitungen an der Liblarer Straße verlegt. 6.4 Baustellenkontrollen Ratsherr Hepp (CDU) beklagt, dass angesichts der vielen Baustellen verschiedener Träger die Wiederherstellung der aufgebrochenen Flächen häufig unfachmännisch erfolgt. Beispielsweise fällt ihm auf, dass Baufirmen statt einer Bitukiestragschicht trockener Beton als Unterbau verwenden, die Gehwegplatten darüber verlegen, einen Eimer Wasser darüber schütten und glauben dies hätte eine vergleichbare Festigkeit. Wenn dann die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, hat die Stadt die Schadensbehebung zu tragen. Früher hätte es im Tiefbauamt einen Straßenmeister gegeben, der sich alle Aufbrüche angesehen und Mängel abstellen lassen. Hier würde seitens der Stadt nun nichts dergleichen mehr passieren. Abteilungsleiter Schulz räumt ein, dass dies ein großes Problem ist. Die angebotenen Seminare über Aufgrabungen scheinen nicht auszureichen, da auf Baustellen häufig Verständnisprobleme auftreten, da viele Bauarbeiter kaum deutsch sprechen. Ein weiteres Problem ist, dass fremde Bauträger oft nur funktional ausschreiben („1 Stück Gehweg verlegen“) und man den Eindruck gewinnt, dass der Konzessionsträger der Baufirma nur auf dem Papier steht. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) räumt den Trägern so viele Rechte ein, dass es sehr schwer ist eine deren beauftragten Firmen abzulehnen. Einen Straßenmeister nur für die Aufbrüche hat die Stadt schon seit Jahren nicht mehr. Wir haben einen Straßenkontrolleur, die die 220 km Straßen in Brühl durchschnittlich zweimal im Jahr überprüft. Weiterhin haben wir einen Techniker, der zurzeit 50 Aufbrüche zu kontrollieren hat. An einem Außendiensttag kann der Mitarbeiter jedoch gerade einmal 15 Aufbrüche prüfen. Untätig wäre man jedoch nicht, einer Firma wurden jegliche Arbeiten im Stadtgebiet untersagt und zwei weiteren Firmen droht derzeit das gleiche Schicksal. Weitere Betätigungsverbote für Baufirmen könnten natürlich zur Folge haben, dass die betroffenen Kommunikationsträger den Breitbandausbau in Brühl nicht mehr vorantreiben, was ja auch niemand will. Beigeordneter Schiffer ergänzt, dass es kürzlich Presseberichte aus Hürth mit ähnlicher Problematik der gleichen Baufirma mit den Aufbrüchen gab, wo auch die Fertigstellung des Breitbandausbaues in Frage gestellt wurde. Wir haben nach langen Verhandlungen Netcologne verpflichtet, Planung und Durchführung durch ein von uns benanntes Ingenieurbüro überwachen zu lassen. Er weiß von einem Fall, wo die Stadt aus gutem Grunde die Abnahme einer Wiederherstellung des Gehweges verweigert hatte. Der Bauleiter der Baufirma aus Berlin war offensichtlich noch nie vorher auf der Baustelle und stelle sich als Kaufmann heraus. Insofern hält er die Stadt Brühl für recht gut aufgestellt, in Hürth hätte es weitaus größere Probleme gegeben. Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 14 von 15 6.5 Stettiner Straße Wendehammer / Kaiserstraße Verbindungsweg Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) bittet darum den langsam wieder zuwachsenden Verbindungsweg zwischen dem Wendehammer der Stettiner Straße und der Kaiserstraße wieder freizuschneiden. Abteilungsleiter Reuter (SSB) sagt weitere Veranlassung zu. 6.6 An der Villebahn / Fuß- und Radweg Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) weist auf viel herumliegende Holzstücke vom vorhergehenden Gehölzschnitt hin. Abteilungsleiter Reuter (SSB) sagt weitere Veranlassung zu. 6.7 Theodor-Heuß-Straße / Daberger Weg, Baumscheibe Stellvertretender Vorsitzender Gerharz (CDU) bezieht sich auf einen Punkt (Vorlage 53/2016) aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AVM) vom 05.04.2016, bei dem um eine Baumscheibe im Kreuzungsbereich Theodor-Heuß-Straße / Daberger Weg ging, deren Baum bei einem Unfall zerstört wurde. Daher soll die Baumscheibe zurück gebaut werden. Er sieht hier dringenden Handlungsbedarf, da Fahrzeuge über den Bordstein der leeren Baumscheibe fahren und sich dort bereits eine Mulde ausgebildet hat und befürchtet bei Unfällen Schadensersatzforderungen. Er bittet daher die Abteilung Abwasser und Tiefbau, die Baumscheibe kurzfristig zurückzubauen. Beigeordneter Schiffer stellt klar, dass hier zunächst der AVM grundsätzlich über den Rückbau beschließen muss, bevor in diesem Ausschuss der konkrete bauliche Rückbau beschlossen werden kann. Im AVM wurde damals über mehrere Möglichkeiten diskutiert, ob und wie der Bereich umgestaltet werden kann. Dabei sollte auch ein Ortstermin mit der Kinderunfallkommission stattfinden. Es sollte in der Sitzung des AVM am 22.06.2016 über die verschiedenen Möglichkeiten berichtet werden und dann ein Beschluss erfolgen, der dann seitens der Verwaltung umgesetzt wird. Stellvertretender Vorsitzender Gerharz (CDU) bittet bis zur Entscheidung über die Gestaltung des Bereiches die Mulde in der Baumscheibe zu verfüllen. Beigeordneter Schiffer sagt weitere Veranlassung zu. 6.8 Haupstraße, Zuwegung Sportplatz Ratsherr Hepp (CDU) bittet Abteilungsleiter Reuter (SSB) darum die Zufahrt zum Sportplatz Vochem von den von beiden Seiten einwachsenden Gehölzen zu befreien. __________________________ 1. stellv. Ausschussvorsitzender Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016 ____________________________ Schriftführer/in 15 von 15