Daten
Kommune
Brühl
Größe
449 kB
Datum
09.06.2016
Erstellt
23.08.16, 14:51
Aktualisiert
23.08.16, 14:51
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Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am
09.06.2016
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:05 Uhr.
Ende der Sitzung um 19:40 Uhr.
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf
Gerharz, Franz-Josef
Hans, Josef
Hepp, Heinz
Dr. Kollenberg, Wolfgang
Rattay, Wolfgang
SPD
Fuchs, Ronald
Jung, Elisabeth
Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister)
Klein, Peter
Meese, Maren
GRÜNE
Winkelmann-Strack, Bernd
LINKE/PIRATEN
Ortmann, Darius
fraktionslos
Spitz, Wilbert (NABU)
von der Verwaltung:
Reuter, Christoph (Abteilungsleiter AöR)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schulz, Michael (61/3 Abwasser und Tiefbau)
Schriftführer:
Messer, Thomas
Gäste:
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016
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Nicht anwesend / entschuldigt:
Weber, Markus (GRÜNE)
Eiben, Detlef (SPD)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 17.03.2016
2.
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 11.03.2016
(210/2016)
3.
Machbarkeitsstudie einer 4 Reinigungsstufe für die Kläranlage
(231/2016)
4.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener Straße
(227/2016)
5.
Mitteilungen
5.1
Sachstandsbericht Thüringer Platz
5.2
Mitteilungen über aktuelle Baumaßnahmen
(225/2016)
5.2. Balthasar-Neumann-Platz, Absperrung Postgebäude
1
5.2. Balthasar-Neumann-Platz, Umgestaltung
2
5.2. Nördliche Steingasse, Erschließungsmaßnahme
3
5.2. Markt, Kanalbaumaßnahme
4
5.2. Flüchtlingscontainerdorf 1 (Ost)
5
5.2. Flüchtlingscontainerdorf 2 (Willy-Brandt-Straße)
6
5.2. Schiffergasse / Buschgasse / Euskirchener Straße / Badorfer Stra7
ße, Straßen- und Kanalbaumaßnahme
5.2. Römerstraße, Umbau der Knotenpunkte
8
5.3
Starkregen in Brühl
6.
Anfragen
6.1
Kaiserstraße / Kurfürstenstraße, Umbau Minikreisel
6.2
Grüner Weg, Mäharbeiten auf Wildblumenwiese
6.3
Wasserturm, Parkplatzsituation
6.4
Baustellenkontrollen
6.5
Stettiner Straße Wendehammer / Kaiserstraße Verbindungsweg
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016
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6.6
An der Villebahn / Fuß- und Radweg
6.7
Theodor-Heuß-Straße / Daberger Weg, Baumscheibe
6.8
Haupstraße, Zuwegung Sportplatz
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016
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Sitzungsverlauf
1. stellv. Ausschussvorsitzender Franz-Josef Gerharz eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt um 18:05 Uhr und stellt fest, dass die Einladung formund fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschlussfähig ist.
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) bittet den Punkt „Starkregen in Brühl“ unter Mitteilungen auf
die Tagesordnung zu nehmen. Dagegen werden keine Einwände erhoben und der Punkt
wird als TOP 5.3 der Tagesordnung beigefügt.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 17.03.2016
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.
2.
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom
11.03.2016
210/2016
Sachkundiger Einwohner Spitz (NABU) wundert sich über die Vielzahl der Anträge in
der Sommerzeit, in der ja nur Fällungen im Rahmen der Verkehrssicherheit zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden sollen. Sind diese Bäume bereits gefällt, oder sollen sie noch
gefällt werden? Abteilungsleiter Reuter (SSB) teilt mit, dass wie in der Vorlage beschrieben zur Gefahrenabwehr einige Bäume sofort gefällt wurden, die anderen Bäume nun hier
zur Abstimmung stehen. Dass betroffene Bürger einen Baum erst mit der Belaubung als
störend empfinden, ist aber nichts Besonderes, welches Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (GRÜNE) bestätigt. Stellvertretender Vorsitzender Gerharz (CDU) stellt
klar, dass die hier zur Abstimmung Fällgenehmigungen erst ab Oktober wirksam werden.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (GRÜNE) weist auf die Lindenallee am
Schlosspark (Verbindung zum Bahnhof) hin, deren Bepflanzung mittlerweile sehr lückenhaft geworden ist. Er bedauert, dass er die Fällung von 3 Bäumen befürworten musste.
Die Verwaltung hatte jedoch auch durch einen Gutachter nachweisen können, dass die
Bäume eine Gefährdung darstellten, so dass es ihm bei einer so guten Vorbereitung leichter fällt einer Fällung zuzustimmen. Er bittet aber nun darum Überlegungen anzustellen,
wie man diesen Bereich durch geeignete Neuanpflanzungen wieder attraktiver gestalten
kann. Bei der Besichtigung durch die Baumschutzkommission hatte Sachbearbeiterin
Neuer (SSB) dies auch zugesagt.
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 1 - 6 und 12 - 16, 17b) und 18
(Rückschnitte), 19 zu.
2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführten Fällungen zu
den Punkten 7 - 11 und 17a) zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
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3.
Machbarkeitsstudie einer 4 Reinigungsstufe für die Kläranlage
231/2016
Auf Bitte von Ratsherrn Hepp (CDU) erläutert Abteilungsleiter Schulz die Vorlage noch
einmal ausführlich. Dabei korrigiert er, dass das erste Abstimmungsgespräch nicht wie in
der Vorlage am 23.11.2016, sondern am 23.11.2015 stattfand. Er betont, dass die Landesregierung die 4. Reinigungsstufe generell einführen möchte, da ohne diese die Gewässergüteziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht werden können. Wenn die
gesetzlichen Grundlagen im Landeswassergesetz erst einmal eingeführt werden und die
Stadt per Sanierungsbescheid zum Ausbau bekommt, entfallen die jetzigen Fördermöglichkeiten. Mit dieser zu 80 % aus Landesmitteln geförderten kurzfristig zu beauftragten
Machbarkeitsstudie und einem zu 70 % geförderten Ausbau, können die Fördermittel optimal genutzt werden und eine Verlängerung der Ende 2016 ablaufenden wasserrechtlichen Erlaubnis um 20 Jahre erreicht werden. Ansonsten würde die Erlaubnis nur um
1-2 Jahre verlängert werden und müsste jedes Mal mit großem Aufwand neu beantragt
werden. Wir haben das Pech, dass jetzt unsere Erlaubnis abläuft, während andere Kommunen noch 10 Jahre eine gültige Erlaubnis haben und eine gültige Erlaubnis nur schwer
widerrufen werden kann. Ratsherr Hepp (CDU) fragt, ob er schon weiß, ob die Anlage
umgebaut werden muss oder ob man die zusätzliche Reinigungsstufe in bestehende Becken integrieren kann? Abteilungsleiter Schulz glaubt nicht, dass es ganz ohne Umbauarbeiten realisiert werden kann, man müsse aber erst mal das Ergebnis der Machbarkeitsstudie abwarten. Dass eine zusätzliche Reinigungsstufe kommen wird, lässt sich
schon beim vorab durchgeführten Screening von zufällig ausgewählten 60 Spurenstoffen
ablesen, von denen 58 relevant nachgewiesen wurden. Dieses Ergebnis hatte ihn auch
überrascht, insbesondere Arzneimittel wurden in höheren Konzentrationen nachgewiesen,
Diclofenac sogar im mg/l-Bereich. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (GRÜNE)
fragt, ob es denn Grenzwertüberschreitungen gab. Abteilungsleiter Schulz betont, dass
es noch keine Grenzwerte für diese Spurenstoffe gibt. Ratsherr Fuchs (SPD) fragt, ob
die geschätzten Kosten der Studie schon der Eigenanteil der Stadt Brühl ist? Abteilungsleiter Schulz stellt klar, dass dieser Betrag noch gefördert wird, so dass der geschätzte
Eigenanteil bei 16.000 € liegt. Sachkundiger Bürger von Waldow (FDP) fragt, ob sich
schon die laufenden Mehrkosten der zusätzlichen Reinigungsstufe abschätzen lassen?
Abteilungsleiter Schulz verneint dies, da dies von den noch genau festzustellenden
Konzentrationen der Spurenstoffe und der gewählten Behandlungsform abhängt. Es wird
aber versucht notwendige Umbauarbeiten mit den ohnehin erforderlichen Betonsanierungsarbeiten zu verknüpfen, um Kosten zu sparen. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) betont,
dass die Förderung wohl in dieser Höhe nur erfolgt, wenn der Antrag zum Umbau noch in
2016 gestellt wird, nur noch wenig Zeit für die Machbarkeitsstudie bleibt. Bei den gefundenen Spurenstoffen aus Arzneimitteln stellt sich für ihn die Frage, ob nicht zum Beispiel
ein Krankenhaus eine Vorbehandlung vor Einleitung in die Kanalisation durchführen
müsste. Abteilungsleiter Schulz teilt mit, dass der Förderantrag abgabereif vorliegt und
unmittelbar nach dem Beschluss dieses Ausschusses an die BR Köln geschickt wird. Diese hatte eine Bearbeitung des Antrages noch vor den Sommerferien zugesichert und wird
auch einem Antrag auf vorzeitigem Maßnahmenbeginn zustimmen. Landesmittel sind
ausreichend vorhanden, da die meisten Kommunen noch abwarten.
Im Rhein-Erft-Kreis hat bisher nur die Stadt Wesseling einen Förderantrag gestellt. Eine
Vorbehandlung arzneimittelspezifischer Spurenstoffe ist nicht zielführend, weil diese auch
in Arztpraxen usw. anfallen (Anmerkung in der Niederschrift: die Stoffe entstammen auch
dem häuslichen Abwasser aus Ausscheidungen medikamentenbedürftiger Menschen, wie
im WRRL-Bewirtschaftungsplan 2016 dargestellt). In diesem Falle ist die zentrale Behandlung der Spurenstoffe zielführender, zumal man die anderen Spurenstoffe, wie Herbizide
usw. damit nicht erfasst. Ratsherr Fuchs (SPD) fragt, ob regelmäßig auf Spurenstoffe
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analysiert wird und wie sich die Werte entwickeln? Abteilungsleiter Schulz klärt auf, dass
es einen Katalog mit 3.000 Spurenstoffen gibt. Schon die Analytik der 60 zufällig ausgesuchten Spurenstoffe hat 4.000 € gekostet. Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) fragt nach
der inhaltlichen Durchführung der Studie, wie verbindlich das Ergebnis ist und wie sich
das Ergebnis von einer entsprechenden Studie bei der Stadt Wesseling unterscheiden
würde. Abteilungsleiter Schulz erläutert, dass sich Abwasserzusammensetzung schon
mal ändert, die Ergebnisse der Studie aber sich er im Bereich der üblichen Schwankungsbreiten verbindlich sein dürften. Es wird ein Komplett-Screening über 3 Monate durchgeführt, bei dem auch die Wassermengen gemessen werden. So erhält man Konzentrationen und Frachten der gemessenen Spurenstoffe, die sich dann auch hochrechnen lassen.
Es gibt bereits Erfahrungswerte auf den Kläranlagen Bonn und Dortmund, die bereits eine
4. Reinigungsstufe betreiben und jahrelange Komplett-Screenings durchführen, wobei die
Bandbreite der Werte erfasst wird. Daran kann man sich orientieren. Die Ergebnisse dieser Studie in Wesseling werden sicher abweichen, da die Abwasserzusammensetzung
aufgrund anderer Industriezweige dort völlig anders ist. Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU)
fragt, ob im Rahmen der Studie das Abwasser vollständig untersucht wird und ob das
dann nicht nur eine Momentaufnahme ist? Abteilungsleiter Schulz bestätigt die vollständige Analyse und es kann Schwankungen in beide Richtungen geben. Ratsherr Hepp
(CDU) erinnert sich an frühere Ausschussbeschlüsse zur 3. Reinigungsstufe, bei denen
das gereinigte Abwasser scherzhaft als trinkbar dargestellt war. Da hat sich ja wohl inzwischen einiges geändert. Abteilungsleiter Schulz bestätigt, dass man vor 20 Jahren mit
der Phosphatfällung eine spürbare Verbesserung der Gewässergüte erreicht hat aber die
heutigen Gewässergüteansprüche der WRRL deutlich mehr Stoffe betrachten und zu
künftigen Grenzwertverschärfungen führen. Ratherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, ob diese
Stoffe nach Konzentrationen oder Frachten beurteilt werden. Abteilungsleiter Schulz stellt
noch einmal klar, dass es für die Spurenstoffe noch keine amtlichen Grenzwerte gibt, die
Studie aber beide Werte liefern wird. Sachkundiger Bürger Rattay (CDU) fragt, ob die
Machbarkeitsstudie konkrete Verfahrensweisen wie Filter, andere Becken usw. liefert und
ob die Planung wegen der Förderung nicht noch dieses Jahr vorliegen muss? Abteilungsleiter Schulz stellt klar, dass die Studie zwar eine Verfahrensweise liefern wird, diese
dient dann einer konkreten Planung. Der BR Köln genügt bis Jahresende eine Entwurfsplanung, bei der aber auch eine Kostenberechnung geliefert wird. Die Auftragsvergabe an
ein Bauunternehmen muss nicht in 2016 erfolgen. Sachkundiger Bürger Kupczak
(LINKE/PIRATEN) fragt nach dem Unterschied zwischen dem bereits durchgeführten
Screening und der nun geplanten Machbarkeitsstudie. Abteilungsleiter Schulz erklärt,
dass bei dem Screening viel weniger Spurenstoffe untersucht wurden und auch keine
Frachten ermittelt wurden und dieses daher keine Grundlage für einen Verfahrensvorschlag sein kann. Stellvertretender Vorsitzenden Gerharz (CDU) bedankt sich bei Abteilungsleiter Schulz für die ausführliche Darstellung und die Beantwortung der zahlreichen Fragen. Er stellt klar, dass dank der zugesagten Förderung hier faktisch nur über
Kosten von 16.000 € beschlossen wird
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer 4. Reinigungsstufe für die Kläranlage der Stadt Brühl.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig –
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4.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung Straßen- und Kanalbau
Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener
Straße
227/2016
Stellvertretender Vorsitzender Gerharz (CDU) teilt vorab mit, dass diese Vorlage in finanzieller Hinsicht am 06.06.2016 im Hauptausschuss beraten wurde und dem Rat empfohlen wurde zuzustimmen. Die Vorlage liegt diesem Ausschuss nun zur fachlichen Beratung und Beschlussempfehlung vor. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, ob die für diese
überplanmäßigen Ausgaben bereitzustellenden Mittel von 520.000 € aus Einsparungen
resultieren oder nur aus verschobenen Maßnahmen, die im nächsten Haushalt wieder
angemeldet werden müssen? Wie hoch ist der nachzubudgetierende Betrag? Abteilungsleiter Schulz bestätigt, dass die meisten Mittel im nächsten Haushalt wieder angemeldet
werden. 110.000 € können aufgrund des günstigen Submissionsergebnisses aus der Erschließungsmaßnahme Zuckerfabrik bereitgestellt werden. Ratsherr Dr. Kollenberg
(CDU) fragt, ob diese 110.000 € nun definitiv übrig geblieben sind?
Beigeordneter Schiffer weist darauf hin, dass dies nur das Submissionsergebnis ist; falls
sich die tatsächlichen Kosten im Rahmen des Submissionsergebnisses halten sollten,
werden diese Mittel nicht mehr im nächsten Haushalt angemeldet. Abteilungsleiter
Schulz fährt fort, dass 296.000 € aus einer Kostenstelle der Kläranlage für nicht vorhersehbare Kosten entnommen wurden. Bisher wurden aus dieser Kostenstelle noch keine
Mittel für die Kläranlage verbraucht. Weitere 134.000 € wurden aus der Kostenstelle der
Erweiterung des Rückhaltebeckens Ost entnommen. Die Arbeiten werden sich bis 2018
hinziehen, so dass 2016 nicht alle angemeldeten Mittel benötigt werden. Sie müssen jedoch im Haushalt vollständig dargestellt werden, da sonst keine Vergaben erfolgen können. Dies bedeutet unter der Voraussetzung, dass auf der Kläranlage keine unerwartenden Kosten entstehen, dass nur die entnommenen Mittel in Höhe von 134.000 € für das
Rückhaltebecken Ost 2017 und 2018 nachbudgetiert werden müssen. Abteilungsleiter
Schulz weist darauf hin, dass die Mehrkosten der Euskirchener Straße wegen der zusätzlicher Erneuerung der Binderschicht und den damit verbundenen Mehraufwendungen
der Fräsarbeiten in der Fahrbahndecke und Gussasphaltrinne in Höhe von 80.000 € vom
Landesbetrieb Straßenbau erstattet werden. Mitarbeiter des Landesbetriebes hatten sich
bei Öffnung des Kanalgrabens den Unterbau der Fahrbahn angesehen und entsprechend
entschieden. Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) fragt, ob aus der Kostenstelle für das
Rückhaltebecken nicht auch schon Mittel für das Containerdorf entnommen wurden? Abteilungsleiter Schulz bestätigt die Entnahme, die aber mittels Dringlichkeitsentscheidung
(Anmerkung in die Niederschrift: Vorlagen-Nr. 552/2015 in der HA-Sitzung vom
30.11.2015) im Haushalt 2015 erfolgte. Diese wurden im Haushalt 2016 ausgeglichen.
Beigeordneter Schiffer betont, dass der Kämmerer sehr darauf achtet, dass Deckungsmittel nicht mehrfach verwendet werden. Ratsherr Fuchs (SPD) bemängelt, dass die hohen Entsorgungskosten der belasteten Böden zu vermeiden gewesen wären, hätte man
vorher entsprechende Gutachten veranlasst und die entsprechenden Entsorgungsmengen
in der Ausschreibung berücksichtigt. Er weiß, dass in anderen Städten so vorgegangen
wird. Bei nur 10 % Einsparung hätte man einen Gutachter ein ganzes Jahr beauftragen
können. Beigeordneter Schiffer weist auf seine Aussage im Hauptausschuss hin, dass
es bei so tief liegenden Kanälen mit Sondierungen nicht getan ist, sondern Suchschlitze
aufgegraben werden müssen. Abteilungsleiter Schulz ergänzt, dass er bei tiefergehenden Fachgesprächen mit Kollegen aus benachbarten Kommunen, beispielsweise in Wesseling, auch von begleitenden Schäden an Leitungen bei umfangreichen Untersuchungen
mittels Suchschlitzen / Aufgrabungen berichtet wird. Ratsherr Fuchs (SPD) entgegnet,
dass solche Schäden dann die Versicherung der Baufirma tragen würde und nach seinen
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Erfahrungen kommt dies auch selten vor. Abteilungsleiter Schulz kann aus seiner Praxis
nicht bestätigen, dass Schäden bei Aufgrabungen selten auftreten. Im Übrigen stehen bei
Schäden an wichtigen Versorgungsleitungen für den Bürger erst mal die städtischen Mitarbeiter in der Kritik. Ratsherr Fuchs (SPD) bittet um Auskunft, ob die Mehrkosten umlagefähig sind und worum es sich bei den Erschütterungsmessungen in der Badorfer Straße
handelt? Abteilungsleiter Schulz erläutert, dass der Verbau durch einzurammende Kanaldielen erfolgen musste und daher auch im Hinblick eines benachbarten Hauses mit
vermutlichem Baujahr 1920 diese Messungen durchgeführt werden mussten. Die Frage
der Umlagefähigkeit der Mehrkosten wird in der Niederschrift beantwortet.
Beantwortung in der Niederschrift durch Teamleiterin Noethen:
Nicht unmittelbar im Bauprogramm vorgesehene Arbeitsvorgänge können dennoch beitragsfähige Folgekosten sein. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob ein unmittelbarer
bautechnischer Zusammenhang der Folgemaßnahme mit der beschlossenen beitragsfähigen Maßnahme besteht. Wenn die Folgekosten für Arbeitsvorgänge entstanden sind,
die sich unmittelbar auf den Ausbau der Anlage beziehen und für die Bauprogrammgemäße Durchführung der jeweiligen Kanal- bzw. Straßenbaumaßnahme erforderlich waren,
dann sind sie beitragsfähig (OVG Münster B v. 22.3.1999- 15 A 1047/99). Das trifft insbesondere zu auf z. B. Kosten für die Entsorgung von im Rahmen einer beitragsfähigen
Ausbaumaßnahme anfallendem Abfall, wie z. B. die fachgerechte Entsorgung von aufgenommenem teerhaltigen Asphalt. Ebenfalls beitragsfähige Folgekosten sind Kosten für die
Verlegung von Versorgungsleitungen, wenn die Verlegung nur aus Gründen der Baumaßnahme erforderlich war. Nicht beitragsfähig sind, in Abgrenzung zum Vorgenannten, Kosten für Vorgänge, die lediglich anlässlich der Ausbaumaßnahme angefallen sind und ohne
die konkrete beitragsfähige Baumaßnahme ohnehin hätten durchgeführt werden müssen.
Die Beitragsfähigkeit der bereitgestellten überplanmäßigen Mehrkosten für die Kanal- und
Straßenbauarbeiten in Pingsdorf (Vorlage 227/2016) ist differenziert zu betrachten:
Zu 1) Straßenbau Badorfer Straße:
Die Mehrkosten von 110.000,- € sind vorbehaltlich der Überprüfung nach Vorliegen der
Schlussrechnungen als erforderliche Folgekosten grundsätzlich beitragsfähig. Die erforderlichen Erneuerungsaufwendungen in der Badorfer Straße sind mit unterschiedlichen
Anliegeranteilen umlagefähig, je nachdem für welche Teileinrichtung sie angefallen sind.
Die Anliegeranteile richten sich nach § 4 Abs.6 b der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Brühl vom 20.12.1993 i. d. F. der Änderungssatzung vom 23.09.2002. Hiernach sind in einer Haupterschließungsstraße folgende Anteile
der beitragsfähigen Erneuerungsaufwendungen durch Beiträge zu decken: 30 % für die
Fahrbahn und Straßenentwässerung und zu 50 % für die Gehwege und Parkflächen.
Zu 2) Kanalbau Badorfer Straße
Die Mehraufwendungen die durch den Kanalbau in der Badorfer Straße verursacht werden, sind nur insofern straßenbaubeitragsfähig, als sie allein für die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Badorfer Straße erforderlich waren. Hierzu zählen nicht die anteiligen Kosten für die Schmutzwasserentwässerung, die Herstellung der Grundstücksanschlussleitungen und die Kosten für eine größere Dimensionierung aufgrund einer Sammlerfunktion.
Zu 3) Kanalbau Busch-/ Schiffergasse
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Hier sind nur die Mehrkosten beitragsfähig, die für den Ausbau der Schiffergasse erforderlich waren. Die beitragsfähigen Aufwendungen in der Schiffergasse sind nach der für die
Schiffergasse geltenden Sondersatzung vom 21.02.2014 zu 50 % durch Beiträge zu decken.
Aufwendungen für die Buschgasse sind nicht beitragsfähig, da in Relation auf die Gesamtanlage Buschgasse nur ein geringfügiger Teilstreckenausbau erfolgte.
Zu 4) Kanalbau Euskirchener Straße
Die hier bewilligten überplanmäßigen Mittel sind für zusätzliche Arbeiten an dem Fahrbahnaufbau erforderlich. Diese Kosten werden durch die Stadt Brühl im Rahmen des Kanalbaus Euskirchener Straße lediglich vorfinanziert und nach Abschluss der Baumaßnahme vom Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW zurückerstattet.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Punkte 1.) bis 4.) bei
folgenden Sachkonten / Kostenstellen:
1.) Straßenbau Badorfer Straße
Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Entsorgung belasteter Bodenmassen, notwendigem Bodenaustausch sowie Entfernung von Betonfundamenten und Bitumenunterbauten in Höhe von 110.000 € bei SK / KSt 95050 / 54011204.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95050 / 54011170 (Erschließung ehem. Zuckerfabrikgelände)
2.) Kanalbau Badorfer Straße
Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Abfuhr von Trümmerschutt, Umlegung einer
Wasserleitung, Entsorgung von belastetem Boden zusätzlicher Kanalanschlussleitungen
sowie nicht vorhersehbare Schwierigkeiten an vorhandenen Versorgungsleitungen in Höhe von 216.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800143.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800121 (Ausbau Kläranlage)
3.) Kanalbau Busch - / Schiffergasse
Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Abfuhr von Trümmerschutt, Umlegung einer
Wasserleitung, Erneuerung des nördlichen Gehwegs, Austausch von nichttragfähigem
Boden sowie die Herstellung einer Umfahrung in Höhe von 134.000 € bei SK / KSt 95070
/ 53800141.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800114 (Erweiterung MRHB Brühl-Ost)
4.) Kanalbau Euskirchener Straße
Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen zusätzlicher Erneuerung der Binderschicht
und damit verbundenen Mehraufwendungen der Fräsarbeiten in der Fahrbahndecke und
Gussasphaltrinne in Höhe von 80.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800142.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800121 (Ausbau Kläranlage)
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig –
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5.
Mitteilungen
5.1 Sachstandsbericht Thüringer Platz
225/2016
Beigeordneter Schiffer teilt vorab mit, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten
Kosten der notwendigen neuen Befestigung genannt werden konnten, dieser Ausschuss
aber vor der Sommerpause zumindest über den jetzigen Sachstand informiert werden
sollte. Ratsherr Hepp (CDU) befürwortet den Vorschlag der Verwaltung betroffene Teilflächen zu asphaltieren und regt an die Umsetzung zügig voranzutreiben, da das Schadensbild immer größer wird. Er erinnert daran, dass es schon früher Probleme bei gepflasterten Flächen mit Schwerlastverkehr gab und auch in seiner Fraktion darüber gesprochen
wurde, so etwas nicht mehr zu beschließen. Insofern hätte auch dieser Ausschuss eine
Pflasterung des Fahrstreifens ablehnen können und beispielsweise auf eingefärbten Asphalt ausweichen können. Soll das derzeitige Dachprofil mit den beidseitigen Entwässerungsrinnen erhalten bleiben? Abteilungsleiter Schulz stimmt dieser Einschätzung zu
und wird dem Ausschuss in der nächsten Sitzung eine Vorlage mit Kostenschätzung liefern mit dem Ziel die Arbeiten im Herbst diesen Jahres zu beginnen. Die Arbeiten werden
öffentlich ausgeschrieben und es wird mit der Fa. Frauenrath eine Vereinbarung geschlossen, dass diese Arbeiten keine Auswirkungen auf die Gewährleistung der angrenzenden Flächen haben. Das Dachprofil und die beidseitigen Entwässerungsrinnen bleiben
erhalten. Bei den Vorüberlegungen zur Umgestaltung des Platzes wurde auch über eingefärbten Asphalt nachgedacht aber dieser verfügt wegen der Zuschlagsstoffe nicht über die
notwendige Festigkeit und daher wurde diese Variante nicht weiter verfolgt. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (GRÜNE) wundert sich über diese Aussage, da im Planungsausschuss für den Bereich des Bahnhofes Brühl-Mitte der eingefärbte Asphalt als
hervorragende Gestaltungsmaßnahme dargestellt wurde. Abteilungsleiter Schulz entgegnet, dass es sich im Umfeld des Bahnhofes Brühl-Mitte um ein ganz anderes Verfahren der Einfärbung handelt. Die am Thüringer Platz zu verwendete Farbe lässt sich mit
dem Verfahren am Bundesbahnhof nicht ohne Festigkeitsverlust realisieren. Man werde
daher Schwarzasphalt vorschlagen. Ratsherr Fuchs (SPD) tut sich schwer damit, dass
angesichts einer klaren Belastungssituation der Fläche unter anderem durch Busse weder
der Planer, noch die Baufirma noch die Stadt eine Verantwortung für die Schäden tragen
soll. Wenn angeblich alles richtig gemacht wurde, ist dennoch das Ziel nicht erreicht worden. Abteilungsleiter Schulz kann nur wiederholen, dass die Fläche nach den Regeln
der Technik geplant und gebaut wurde, was auch durch externe Sachverständige bestätigt
wurde. Man könne sich natürlich auf einen Rechtsstreit einlassen, der aber laut Rechtsabteilung keine Erfolgsaussichten hat. Es gibt ja auch Plätze in Brühl wo solche Flächen
schadensfrei blieben, wie zum Beispiel am Stern. Bei künftigen Befestigungen mit Verschwenkungen und Busverkehr wird man sich genau überlegen müssen, ob gepflastert
wird, wobei man natürlich dann auf ein wichtiges gestalterisches Element verzichten würde. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (GRÜNE) und seine Fraktion teilen den
Unmut von Ratsherrn Fuchs (SPD) und erwarten von einem Planer, dass ein verschwenkter Fahrstreifen für einen Bus ordentlich geplant wird, auf Erfahrungen in anderen
Städten zurückgreift und keine Experimente in Brühl durchführt. Es hat auch schon in der
Vergangenheit Projekte gegeben, wo nach Fertigstellung direkt wieder gebaut werden
musste. Beispielhaft nennt er die nachträgliche Beleuchtung am Sportplatz Vochem, wo
man sich als Ausschussmitglied großer Kritik aus der Bürgerschaft ausgesetzt sah und
bittet dringend darum, solche Planungsfehler klein zu halten. Er fragt, ob durch die geplante Sanierung die Wasserdurchlässigkeit der Befestigung gefährdet wird. Abteilungsleiter Schulz erklärt, dass sich die Wasserdurchlässigkeit auf die Frostschutzschicht beNiederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016
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zieht und nicht auf die Asphaltschicht. Sachkundiger Bürger Rattay (CDU) fragt, wie die
Sanierungsmaßnahme ausgeschrieben wird? Abteilungsleiter Schulz beabsichtigt die
Maßnahme öffentlich auszuschreiben, selbst wenn die Kostenschätzung eine beschränke
Ausschreibung zuließe.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
5.2 Mitteilungen über aktuelle Baumaßnahmen
5.2. Balthasar-Neumann-Platz, Absperrung Postgebäude
1
Beigeordneter Schiffer berichtet über einen Polizeieinsatz am Balthasar-Neumann-Platz.
Die Baufirma der Eigentümergemeinschaft hat ihm Rahmen derer Arbeiten den Zugang
zur Postfiliale einen halben Tag versperrt, so dass sich die Filialleiterin genötigt sah, die
Polizei zu rufen. Leider werden solche Vorfälle gerne der Stadt angelastet und er bittet
alle Ausschussmitgliedern solchen Berichten entgegen zu treten.
5.2. Balthasar-Neumann-Platz, Umgestaltung
2
Abteilungsleiter Schulz teilt mit, dass die Pflasterarbeiten Ende Juni abgeschlossen werden. Es fehlen jetzt noch ein paar Meter bis zur Clemens-August-Straße und einige Quadratmeter an der Postpassage entlang. Die Montage der Sitzinseln und der Einhausungen
erfolgt im August, so dass mit der endgültigen Fertigstellung einschließlich der Fahrradständer, Papierkörbe usw. bis Ende September zu rechnen ist.
5.2. Nördliche Steingasse, Erschließungsmaßnahme
3
Abteilungsleiter Schulz berichtet, dass derzeit der zweite Bauabschnitt beim Endausbau
im unteren Teil läuft. Die Hochbauten sind bereits errichtet und bei stabilem Wetter soll
der Ausbau einschließlich des Fußweges zur Alten Bonnstraße und der Anschluss an den
ersten Bauabschnitt Ende August / Mitte September abgeschlossen sein.
5.2. Markt, Kanalbaumaßnahme
4
Abteilungsleiter Schulz berichtet, dass die Start- und Zielgruben verfüllt und eine Tragund Asphaltschicht aufgebracht wurden. Die Pressung des Hauptkanals ist abgeschlossen. Nun müssen noch die über 20 Anschlüsse an Grundstücke und Straßeneinläufe
übernommen werden. Die Anschlüsse werden aus dem neuen Hauptkanal bis zum Anschlusspunkt am alten Kanal gepresst. Bei 3 Grundstücksanschlüssen ist eine vollständige Erneuerung erforderlich. Es werden daher in den nächsten 4 Wochen noch mehrere
Kopflöcher und Gräben ausgehoben, wobei an einer Stelle mit einem Kopfloch 3 Anschlüsse erreicht werden können. Die Kopflöcher werden freitags durch Stahlplatten abgedeckt, so dass die Einschränkungen am Wochenende minimiert werden. Auch die
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016
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Baustelleneinrichtung wird weitgehend zurück gebaut, so dass nur noch ein kleiner Mannschaftscontainer verbleibt. Er geht von einem Abschluss der Arbeiten in 4-6 Wochen aus.
5.2. Flüchtlingscontainerdorf 1 (Ost)
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Abteilungsleiter Schulz teilt mit, dass die 11 Container samt Plattformen an der Zuckerfabrik stehen, einige müssen aber noch installiert werden. Am 13.06.2016 wird bei einem
Termin mit der Ausbaufirma festgelegt, wann die Tragschichten und Asphaltdeckschichten
zwischen den Containern gefahren werden können und die Anbindung an die Wege erstellt werden. Ein Teil der Beleuchtung steht bereits. Mit Erstellung der Deckschicht wird
auch der Kabelkanal für die Beleuchtung des Fußweges durch die Grünanlage gezogen,
so dass auch dort zeitnah die Beleuchtung installiert werden kann.
5.2. Flüchtlingscontainerdorf 2 (Willy-Brandt-Straße)
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Abteilungsleiter Schulz berichtet, dass derzeit die letzte Haltung des Schmutzwasserkanals von „Am Daberger Hof“ aus kommend verlegt wird. Dort wurden im Kanalgraben
Wasser und kohlehaltige Erdmassen angetroffen. Anschließend wird der Regenwasseranschluss zeitgleich mit den Stromleitungen von „Am Daberger Hof“ aus erstellt. Der
Wasseranschluss erfolgt von der Willy-Brandt-Straße aus. Die Arbeiten liegen im Zeitplan.
Ratsherr Hans (CDU) fragt, wann der Bezug geplant ist. Beigeordneter Schiffer geht
vom Herbst aus
5.2. Schiffergasse / Buschgasse / Euskirchener Straße / Badorfer Straße, Straßen7
und Kanalbaumaßnahme
Abteilungsleiter Schulz teilt mit, dass die Arbeiten in der Buschgasse abgeschlossen
sind. In der Schiffergasse sind noch kleinere Pflasterarbeiten durchzuführen, die aber binnen 2 Wochen fertig gestellt werden. In der Euskirchener Straße ist die erste Haltung des
neuen Mischwasserkanals verlegt. Am 14.06.2016 wird die Verkehrstechnikfirma die Ampel auf der Euskirchener Straße / Badorfer Straße versetzen und die Ampel der Umfahrung „Auf der Höhe“ – Burgpfad abbauen. Die Umleitungsstrecke wird anschließend zurück gebaut. Voraussichtlich ab dem 15.06.2016 werden dann die die Zufahrten zur
Buschgasse und Badorfer Straße wieder freigegeben. In der Badorfer Straße fehlen nur
noch die letzten 10 m Deckschicht bis zur Einmündung in die Euskirchener Straße. Diese
wird aber erst später gemeinsam mit der Deckschicht in der Euskirchener Straße gefahren. Das hat den Vorteil, dass die Naht außerhalb des Einmündungsbereiches liegt, wo
weniger Scherkräfte durch abbiegende Fahrzeuge wirken. Erfahrungen aus anderen
Kommunen haben ergeben, dass die Nähte so länger halten als wenn man sie, wie sonst
üblich, im Bereich der Rinne setzt.
5.2. Römerstraße, Umbau der Knotenpunkte
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Abteilungsleiter Schulz berichtet, dass der Landesbetrieb Straßenbau mit dem Umbau
der Signalanlagen begonnen hat, konkret mit dem Setzen neuer Maste. Obwohl es anders
besprochen war, ist auch teilweise die Ampelprogrammierung geändert worden. Beispielsweise hat am Arbeitsamt der abbiegende Verkehr nun eine eigene Ampelphase.
Eigentlich sollte die Ampelprogrammierung erst geändert werden, wenn die Stadt die baulichen Voraussetzungen umgesetzt hat. Hier besteht noch Abstimmungsbedarf mit dem
Landesbetrieb. Die Planungen der städtischen Umbauarbeiten für die barrierefreien FußNiederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 09.06.2016
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gängerüberwege sind abgeschlossen, die Ausschreibung geht noch vor den Sommerferien auf den Markt. Nach den Ferien sollen mit den Arbeiten begonnen werden, dann wird
der Landesbetrieb die Fußgängerampeln neu schalten. Die vollständige Fertigstellung
wird bis Ende dieses Jahres erfolgen.
5.3 Starkregen in Brühl
Abteilungsleiter Schulz kann für die Kanalisation und die Rückhaltebecken feststellen,
dass die Stadt Brühl bei den letzten Starkregenereignissen Glück hatte. Die Bundesbahnunterführung in der Renault-Nissan-Straße wurde einmal leicht überflutet. Die Sanierung
des Rückhaltebeckens Renault-Nissan-Straße ist nahezu fertig gestellt. Die Schieber und
deren Antriebe sind bereits installiert. Ein Schieber wurde am Tag eines Starkregens installiert, so dass die Notentlastung noch ansprang und das Abwasser weitgehend ungedrosselt die Unterführung passierte. Die Regelung ist jedoch noch nicht programmiert und
es fehlt noch die Verknüpfung zur Schaltwarte der Kläranlage. Daher konnte das Rückhaltebecken noch nicht vollständig bewirtschaftet werden, das heißt das volle Rückhaltevolumen wurde noch nicht genutzt. Durch manuelles Zufahren der Schieber konnte jedoch
die Unterführung binnen 15 Minuten entwässert werden. Auch die Unterführung in der
Renault-Nissan-Straße unter der HGK wurde einmal überflutet. Dort ist ein Quecksilberschalter defekt gewesen, so dass die Pumpen nicht ansprangen. Die Quecksilberschalter
sind nicht einfach zu reparieren, so dass die Feuerwehr empfahl lieber eine Stunde zu
warten, als einen Quecksilberaustritt zu riskieren. Am nächsten Tag wurde ein neuer
Schwimmerschalter installiert. Aufgrund der instabilen Wetterlage wurde die Bereitschaft
der Kläranlage von 2 auf 4 Mitarbeiter aufgestockt, um schnell reagieren zu können.
Schriftführer und Gewässerschutzbeauftragter Messer berichtet, dass es keine Meldungen über ausufernde Bäche im Stadtgebiet gab. Ein besorgter Anwohner der Weiherhofstraße berichtete, dass der Wasserstand des Dickopsbaches knapp vor dem Ausufern
stand.
Bereits
bei
der
Vorstellung
der
Pläne
zur
EGHochwasserschutzmanagementrichtlinie vor rund einem Jahr in diesem Ausschuss, wurden die Brücken an der Weiherhofstraße als Gefahrenpunkt identifiziert. Umso wichtiger
ist es die Umtrassierung des Geildorfer Baches und Dickopsbaches nordöstlich um
Schwadorf voranzutreiben, womit die derzeitige Hochwassergefahr mit einem Schlag zu
lösen und gleichzeitig einen naturnahen Gewässerlauf zu formen.
6.
Anfragen
6.1 Kaiserstraße / Kurfürstenstraße, Umbau Minikreisel
Sachkundiger Bürger Kupczak (LINKE/PIRATEN) berichtet über viel Kritik aus der Bürgerschaft wegen des Umbaus des gerade fertig gestellten Kreisverkehrs. Der Bürger
glaubt der Kreisel würde vollständig rückgebaut. Abteilungsleiter Schulz zeigt sich zunächst bezüglich der regelmäßigen Beschädigungen der Bordsteine verwundert über das
Unvermögen diverser Fahrer, die schlicht nicht lenken. In der Tat muss aber tatsächlich
der Kreisverkehr umgebaut werden. Da im Bereich der Haltestelle Brühl-Mitte Umbauarbeiten anstehen, müssen die Busse an diesem Kreisverkehr wenden. Der Kreisverkehr ist
aber als Minikreisel nicht für Wendemanöver von Bussen geeignet, die nun aber dort erfolgen müssen. Während der Bauzeit der Bushaltestelle Brühl-Mitte wird der Innenbereich
des Kreisels asphaltiert und das Geländer abgebaut. Im Moment sind die Planungen für
den Umbau des Bereiches der Haltestelle Brühl-Mitte in vollem Gange und der zeitweilige
Umbau des Minikreisels ist nur ein kleiner Baustein der Gesamtmaßnahme. Wenn die
Gesamtplanung steht, wird man die Öffentlichkeit informieren. Die Umbauarbeiten am Minikreisel sind wegen der beengten Verhältnisse ohnehin nicht einfach und sie können
auch für Ärger sorgen.
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6.2 Grüner Weg, Mäharbeiten auf Wildblumenwiese
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (Grüne) verweist auf eine Wildblumenwiese
als Ausgleichsfläche der HGK die vor der Blüte gemäht worden ist. Er bittet die Verwaltung mit dem zuständigen Mitarbeiter der HGK Kontakt aufzunehmen, damit sich so etwas
nicht wiederholt. Beigeordneter Schiffer sagt eine entsprechende Information an die
HGK zu.
6.3 Wasserturm, Parkplatzsituation
Ratsherr Hans (CDU) beobachtet, dass der stark frequentierte Parkplatz immer mehr einem wachsenden Ablageplatz für Erdreich, Bauschutt u. ä. von dort arbeitender Baufirmen weichen muss. Der Lauftreff mit teils über 100 Teilnehmern hat schon kaum noch
Möglichkeiten Aufwärmübungen durchzuführen. Beigeordneter Schiffer teilt, mit dass
dies schon im Hauptausschuss besprochen wurde. Es handelt sich um eine Baufirma, die
im Auftrage der Stadtwerke die Wasserleitungen an der Liblarer Straße verlegt.
6.4 Baustellenkontrollen
Ratsherr Hepp (CDU) beklagt, dass angesichts der vielen Baustellen verschiedener Träger die Wiederherstellung der aufgebrochenen Flächen häufig unfachmännisch erfolgt.
Beispielsweise fällt ihm auf, dass Baufirmen statt einer Bitukiestragschicht trockener Beton als Unterbau verwenden, die Gehwegplatten darüber verlegen, einen Eimer Wasser
darüber schütten und glauben dies hätte eine vergleichbare Festigkeit. Wenn dann die
Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, hat die Stadt die Schadensbehebung zu tragen. Früher hätte es im Tiefbauamt einen Straßenmeister gegeben, der sich alle Aufbrüche angesehen und Mängel abstellen lassen. Hier würde seitens der Stadt nun nichts dergleichen
mehr passieren. Abteilungsleiter Schulz räumt ein, dass dies ein großes Problem ist.
Die angebotenen Seminare über Aufgrabungen scheinen nicht auszureichen, da auf Baustellen häufig Verständnisprobleme auftreten, da viele Bauarbeiter kaum deutsch sprechen. Ein weiteres Problem ist, dass fremde Bauträger oft nur funktional ausschreiben
(„1 Stück Gehweg verlegen“) und man den Eindruck gewinnt, dass der Konzessionsträger
der Baufirma nur auf dem Papier steht. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) räumt den
Trägern so viele Rechte ein, dass es sehr schwer ist eine deren beauftragten Firmen abzulehnen. Einen Straßenmeister nur für die Aufbrüche hat die Stadt schon seit Jahren
nicht mehr. Wir haben einen Straßenkontrolleur, die die 220 km Straßen in Brühl durchschnittlich zweimal im Jahr überprüft. Weiterhin haben wir einen Techniker, der zurzeit
50 Aufbrüche zu kontrollieren hat. An einem Außendiensttag kann der Mitarbeiter jedoch
gerade einmal 15 Aufbrüche prüfen. Untätig wäre man jedoch nicht, einer Firma wurden
jegliche Arbeiten im Stadtgebiet untersagt und zwei weiteren Firmen droht derzeit das
gleiche Schicksal. Weitere Betätigungsverbote für Baufirmen könnten natürlich zur Folge
haben, dass die betroffenen Kommunikationsträger den Breitbandausbau in Brühl nicht
mehr vorantreiben, was ja auch niemand will. Beigeordneter Schiffer ergänzt, dass es
kürzlich Presseberichte aus Hürth mit ähnlicher Problematik der gleichen Baufirma mit den
Aufbrüchen gab, wo auch die Fertigstellung des Breitbandausbaues in Frage gestellt wurde. Wir haben nach langen Verhandlungen Netcologne verpflichtet, Planung und Durchführung durch ein von uns benanntes Ingenieurbüro überwachen zu lassen. Er weiß von
einem Fall, wo die Stadt aus gutem Grunde die Abnahme einer Wiederherstellung des
Gehweges verweigert hatte. Der Bauleiter der Baufirma aus Berlin war offensichtlich noch
nie vorher auf der Baustelle und stelle sich als Kaufmann heraus. Insofern hält er die
Stadt Brühl für recht gut aufgestellt, in Hürth hätte es weitaus größere Probleme gegeben.
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6.5 Stettiner Straße Wendehammer / Kaiserstraße Verbindungsweg
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) bittet darum den langsam wieder zuwachsenden Verbindungsweg zwischen dem Wendehammer der Stettiner Straße und der Kaiserstraße wieder freizuschneiden. Abteilungsleiter Reuter (SSB) sagt weitere Veranlassung zu.
6.6 An der Villebahn / Fuß- und Radweg
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) weist auf viel herumliegende Holzstücke vom vorhergehenden Gehölzschnitt hin. Abteilungsleiter Reuter (SSB) sagt weitere Veranlassung zu.
6.7 Theodor-Heuß-Straße / Daberger Weg, Baumscheibe
Stellvertretender Vorsitzender Gerharz (CDU) bezieht sich auf einen Punkt (Vorlage
53/2016) aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AVM) vom 05.04.2016, bei dem
um eine Baumscheibe im Kreuzungsbereich Theodor-Heuß-Straße / Daberger Weg ging,
deren Baum bei einem Unfall zerstört wurde. Daher soll die Baumscheibe zurück gebaut
werden. Er sieht hier dringenden Handlungsbedarf, da Fahrzeuge über den Bordstein der
leeren Baumscheibe fahren und sich dort bereits eine Mulde ausgebildet hat und befürchtet bei Unfällen Schadensersatzforderungen. Er bittet daher die Abteilung Abwasser und
Tiefbau, die Baumscheibe kurzfristig zurückzubauen. Beigeordneter Schiffer stellt klar,
dass hier zunächst der AVM grundsätzlich über den Rückbau beschließen muss, bevor in
diesem Ausschuss der konkrete bauliche Rückbau beschlossen werden kann. Im AVM
wurde damals über mehrere Möglichkeiten diskutiert, ob und wie der Bereich umgestaltet
werden kann. Dabei sollte auch ein Ortstermin mit der Kinderunfallkommission stattfinden.
Es sollte in der Sitzung des AVM am 22.06.2016 über die verschiedenen Möglichkeiten
berichtet werden und dann ein Beschluss erfolgen, der dann seitens der Verwaltung umgesetzt wird. Stellvertretender Vorsitzender Gerharz (CDU) bittet bis zur Entscheidung
über die Gestaltung des Bereiches die Mulde in der Baumscheibe zu verfüllen. Beigeordneter Schiffer sagt weitere Veranlassung zu.
6.8 Haupstraße, Zuwegung Sportplatz
Ratsherr Hepp (CDU) bittet Abteilungsleiter Reuter (SSB) darum die Zufahrt zum
Sportplatz Vochem von den von beiden Seiten einwachsenden Gehölzen zu befreien.
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1. stellv. Ausschussvorsitzender
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Schriftführer/in
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