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Beschlusstext (Widmung Andreaskirchplatz)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
78 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
13.09.16, 13:56
Aktualisiert
13.09.16, 13:56
Beschlusstext (Widmung Andreaskirchplatz)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 12.09.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität der Stadt Brühl am 22.06.2016 Öffentliche Sitzung 6. Widmung Andreaskirchplatz 181/2016 Beschluss: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, den Andreaskirchplatz gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen sowie eine Teilfläche der Straße „Zum Sommersberg“ gemäß § 7 StrWG NRW einzuziehen: Straßenbezeichnung Straßengruppe Widmungsbeschränkung Andreaskirchplatz Gemeindestraße Gemarkung Vochem, Flur 2 Flurstücke 7020,7021,7022 und 4365 tlw. Flurstücke, 4365 tlw., Gemeindestraße Verkehrsberuhigter Bereich Fuß-und Radweg Einziehung: Zum Sommersberg Gemarkung Vochem, Flur 2 Flurstück 7019 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 22.06.2016 1 von 1