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Beschlusstext (Haushaltskonsolidierung Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.05.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
06.06.2016
Erstellt
08.08.16, 18:26
Aktualisiert
08.08.16, 18:26
Beschlusstext (Haushaltskonsolidierung
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.05.2016) Beschlusstext (Haushaltskonsolidierung
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.05.2016) Beschlusstext (Haushaltskonsolidierung
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.05.2016)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 04.08.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 06.06.2016 Öffentliche Sitzung Anträge der Fraktionen 5.1 Haushaltskonsolidierung Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.05.2016 217/2016 Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Brämer (FDP) verweist auf die nachfolgenden überplanmäßigen Ausgaben unter Punkt 6 in Höhe von insgesamt ca. 1,8 Mio € und führt aus, dass sich mit dem Verkauf des Rosenhofs wohl eine Deckungsmöglichkeit abzeichne. Dennoch hätte sie gerne gewusst, ob möglicher Weise noch weitere außerplanmäßige Ausgaben entstehen könnten. Aus diesem Grunde bezwecke die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag, dass die Verwaltung Möglichkeiten prüfe, wie man künftige Mehrausgaben decken könne, ohne auf die Rücklagen der Stadtwerke zurückgreifen zu müssen. Bürgermeister Freytag berichtet, dass im Haushalt 2016 Verkaufserlöse in Höhe von 100.000 € angesetzt worden seien. Inzwischen seien allerdings einige Verkäufe bereits realisiert worden, z.B. Süd-Spitze Giesler oder Villa Kaufmann, und ein Gewerbegrundstück stehe ebenfalls noch zur Veräußerung an. Insofern sei man dem Ansinnen, teilweise auf Erbbaurecht zu verzichten, bereits nachgekommen. Es handele sich um einen Betrag von insgesamt ca. 1 Mio €, der zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt werden könne. Damit könnten die überplanmäßige Ausgaben Kreisumlage und Sicherheitsdienst gedeckt werden. Zur Deckung des Mehraufwands bei den Pensionsrückstellungen müsste man allerdings auf die Stadtwerkerücklagen zurückgreifen. Bisher habe man auf die Deckung durch die Rücklagenentnahme weitgehend verzichten können. Aufgrund der Auflage der Kommunalaufsicht müsse im Übrigen ein Zwischenbericht zur Haushaltslage zum 30.6.2016 erstellt werden, der zurzeit vorbereitet werde. Erst dann könne man die Frage beantworten, ob mit Mehrausgaben bzw. –einnahmen gerechnet werde. Dennoch könne er weitere außerplanmäßige Ausgaben nicht ausschließen, da es sich um Ausgaben handele, die gerade nicht vorhersehbar seien. Selbstverständlich prüfe man sehr genau die Risiken. Wie man nun darauf reagiere, sei eine politische Frage. Er sei aus verschiedensten Gründen – unter anderem auch, um nachhaltige Einkünfte für den Haushalt zu erzielen – nicht dafür, die Grundstücke Rosenhof zu verkaufen. Bei der begrenzten Anzahl von nur 12 Grundstücken bei einer gleichzeitig überaus hohen Anzahl an Interessenten werde das Höchstpreisverfahren im Übrigen dazu führen, dass lediglich die finanziell am besten ausgestatteten Bewerber zum Zuge kommen. Schließlich sei aufgrund der Erfahrungen beim Verkauf der hochwertigen Grundstücke an der Bonnstraße auch damit zu rechnen, dass Bewerber wieder abspringen, sodass nicht sicher sei, ob man den Verkaufspreis bis zum Jahresende überhaupt vereinnahme. Beschluss Hauptausschuss 06.06.2016 1 von 3 Ratsherr Weitz (SPD) bestätigt, dass im Wege der Erbpacht kontinuierliche Einnahmen gesichert werden könnten und darüber hinaus ein sozialer Aspekt zum Tragen komme. Die ständigen Aufforderungen an den Bürgermeister zur Darstellung der Haushaltslage bzw. der finanziellen Situation halte er im Übrigen mittlerweile für albern und teilweise auch für schädlich, da dies zu seinen regulären Aufgaben gehöre, denen er in der Vergangenheit und auch aktuell stets nachgekommen sei. Es sei sowohl vom Kämmerer als auch vom Bürgermeister immer transparent und regelmäßig über den Stand und die Entwicklung der Haushaltslage berichtet worden. Es handele sich daher aus seiner Sicht um Schauanträge. Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) stellt klar, dass Erbpacht für den Erwerber auf Dauer teurer sei als ein Ankauf. Daher sei die Erbpacht nicht unbedingt „Heilsbringer“ zur Erlangung bezahlbaren Wohnraums. Bezüglich der anstehenden überplanmäßigen Ausgaben und möglicher anderweitiger Deckungsmöglichkeiten bittet er um Besprechung in nichtöffentlicher Sitzung. Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) wirft ein, dass man Kosten hätte sparen können, wenn man auf die dritte Dezernentenstelle verzichtet hätte. Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) bittet, über den FDP-Antrag abzustimmen und die einzelnen Punkte gesondert aufzurufen. Man wolle alternative Anträge teilweise auch im nichtöffentlichen Teil zur Abstimmung bringen. Die ohnehin im Rat zu beschließenden Themen sollten ohne Beschlussempfehlung dorthin verwiesen werden. Bürgermeister Freytag verweist zunächst auf Punkt 1 des Antrages, der sich auf die noch folgenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben beziehe und insofern in diesem Zusammenhang besprochen und entschieden werden könne. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) nimmt Bezug auf Punkt 2 des FDP-Antrages und schlägt folgende alternative Beschlussfassung vor: „Zur Flüchtlingsunterbringung soll eine Anmietlösung Vorrang vor einem Ankauf haben. Gründe, die für den Kauf sprechen, sind detailliert nachzuweisen.“ Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass er bezweifle, dass diese Forderung in der Praxis umgesetzt werden könne, wenn es darum gehe, kurzfristig Obdach für Flüchtlinge zu schaffen. Im Übrigen sei ein Ankauf bei der derzeitigen Zinslage oft günstiger als eine Anmietung, wie das Beispiel Gebausie-Gebäude, Theodor-Körner-Straße, zeige. Ratsherr Weitz (SPD) erklärt, dass seine Fraktion wie bisher der Verwaltung vertraue, die es in der Vergangenheit in außerordentlicher Weise geschafft habe, Lösungen zu finden. Der Beschluss schränke die Verwaltung unnötig ein. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Brämer (FDP) schließt sich dem CDU-Antrag an. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, dass bei der Flüchtlingsunterbringung eine Anmietlösung Vorrang vor einem Ankauf haben soll. Abstimmungsergebnis: 8:7 Beschluss Hauptausschuss 06.06.2016 2 von 3 Zu Ziffer 3 des FDP-Antrages verweist stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU) auf die Aussage von Herrn vom Hagen (GRÜNE). Aufgrund der angekündigten Erläuterungen in nichtöffentlicher Sitzung werde sich dieser Einsparvorschlag erledigen. Bezug nehmend auf Punkt 4 ihres Antrages erläutert stellvertretende Fraktionsvorsitzende Brämer (FDP), dass es zum Zeitpunkt des Antrages neben der Stadtwerkefinanzierung keine alternative Deckungsmöglichkeit gegeben habe. Es gehe darum, dass für die Zukunft ein Sparkonzept vorgelegt werde. Dies bedeute konkret, dass der Rathausanbau nicht verschoben werden müsse, wenn es andere Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. den Verkauf des Rosenhofes, gebe. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) und Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) kündigen in diesem Punkt Ablehnung an. Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) beantragt, die Punkte 4, 5 und 6 des FDP-Antrages an den Rat zu verweisen. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, die Punkte 4 – 6 des Antrages an den Rat zu verweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 06.06.2016 3 von 3