Daten
Kommune
Brühl
Größe
306 kB
Datum
06.06.2016
Erstellt
08.08.16, 18:26
Aktualisiert
08.08.16, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 04.08.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 06.06.2016
Öffentliche Sitzung
Anträge gem. § 24 GO NRW
3.3. Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA
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Hier: Alternativantrag zum „Bürgerantrag“ TOP 1.3 im Hauptausschuss am 06.06.2016
Bezug: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2016
243/2016
Bürgermeister Freytag erinnert daran, dass die Petenten bereits einmal einen Antrag in
der Sache vorgelegt hätten, der aus formalen Gründen, d.h. wegen des fehlenden örtlichen Bezugs, nicht behandelt worden sei.
Der vorliegende neue Antrag sei zwar nun auf Brühl herunter gebrochen worden; allerdings handele es sich immer noch nicht um rein brühlspezifische Themen.
Von daher sei rein formal gesehen der Rat der Stadt Brühl nicht zuständig, sodass der
Antrag abgelehnt werden müsse.
Das gleiche treffe auf den als Tischvorlage nachgereichten CDU-Antrag zu.
Darüber hinaus seien die Anträge auf den RAT abgestellt; für Anträge nach § 24 GO sei
allerdings der HA zuständig. Dennoch könne natürlich der Rat die Beschlussfassung an
sich ziehen.
Inhaltlich gesehen könne man unter Verweis auf die Stellungnahme der kommunalen
Spitzenverbände zu dem Thema feststellen, dass die Anliegen nicht weit auseinander liegen.
Aus seiner Sicht sollte man vor diesem Hintergrund heute beraten und dann im RAT zu
einer Lösung kommen.
Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) befürwortet den Antrag des Bürgerbündnisses
und beantragt, diesen mit dem vorliegenden Wortlaut zur Abstimmung zu stellen. Wenn
man sich den Antrag und auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur
Atomwaffenfreien Zone noch einmal näher anschaue, gebe es im Gegensatz zum damaligen Fall einen ganz klaren örtlichen Bezug. Sie stelle in Frage, ob das Urteil daher überhaupt übertragbar sei.
Schaue man sich den genauen Antragstext an, werde in allen Antragspunkten der konkrete örtliche Bezug dargestellt. Es seien nur Angelegenheiten aus dem Freihandelsabkommen übernommen worden, von denen die Stadt Brühl betroffen sei. Andere Punkte, die
man aus politischen Gründen ebenfalls ablehnen könnte, seien hingegen nicht aufgelistet.
Gerade die Voraussetzungen, die lt. Innenministerium erfüllt werden müssten, würden
erfüllt, nämlich die Beschränkung auf brühlspezifische Themen.
Nur weil andere Kommunen ebenfalls betroffen wären, bedeute dies nicht, dass man sich
nicht mit dem Antrag befassen dürfe; dies spreche gerade für eine Zuständigkeit der
Kommunen.
Beschluss Hauptausschuss 06.06.2016
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Schaue man sich dann noch an, wie in anderen Kommunen mit dem Thema verfahren
werde, stelle man fest, dass fast alle Städte, in denen vergleichbare Anträge eingereicht
worden seien, diese als zulässig anerkannt und beschlossen hätten. Als Beispiel zitiert sie
den in Bonn gestellten und beschlossenen Antrag.
Auch müsse man sich die Frage stellen, wie man das in der Vorlage erwähnte Positionspapier aus Oktober 2014 unterstützen könne, obwohl keinerlei Brühlbezug enthalten sei.
Dies sei nicht nachvollziehbar.
In der Verwaltungsvorlage störe auch die Aussage, dass die inhaltliche Befassung mit
dem Antrag als unzulässig bezeichnet werde, ohne dass auf die einzelnen Punkte eingegangen werde. Die pauschale Ablehnung werde der Sache nicht gerecht.
Wenn man also den Antrag befürworte, sollte man den entsprechenden Beschluss fassen, der vom Bürgermeister beanstandet und dann von der Kommunalaufsicht geprüft
werde könne. Es wäre allerdings sehr schade, wenn man sich erst gar nicht mit dem Antrag befasse, da die Signalwirkung sehr groß sein könnte, wenn immer mehr Kommunen
Position beziehen. Um etwas anderes gehe es schließlich nicht.
Bürgermeister Freytag stimmt Frau Mäsgen inhaltlich zu. Die Frage sei, ob es sich in
Bonn auch um einen Bürgerantrag gehandelt habe. Er stellt richtig, dass das Positionspapier aus Oktober 2014 nicht beschlossen sondern lediglich zur Kenntnis genommen worden sei.
Ratsherr Weitz (SPD) führt aus dass er ebenfalls zu einer anderen Wertung komme als
die Verwaltung. Die Schlussfolgerung, dass ein Brühlbezug nicht vorliege, wenn auch andere Kommunen betroffen seien, sei kein Grund für eine Ablehnung. Die Sicherung der
kommunalen Daseinsvorsorge sei brühlspezifisch. Die geplanten Abkommen stellten nach
heutigem Kenntnisstand aber gerade eine Gefahr für diese Daseinsvorsorge dar. Aus seiner Sicht gebe es kaum ein originäreres Thema für einen Rat als dieses. Er schlage daher
vor, über den Bürgerantrag abzustimmen und es dem Bürgermeister zu überlassen, ob er
den Beschluss beanstande.
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) erkennt ebenfalls einen konkreten örtlichen Bezug. Er bittet, den Petenten die Möglichkeit zu geben, den Antrag zu erläutern.
Dr. Heermann (fraktionslos) schließt sich der Auffassung der Verwaltung an. Er gibt zu
Protokoll, dass er die Skepsis gegenüber den geplanten Freihandelsabkommen nicht in
vollem Umfang teile sondern durchaus auch positive Aspekte sehe und den Antrag daher
ablehne.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU) führt aus, dass die CDUFraktion versucht habe, mit ihrem Antrag die spezifischen Besonderheiten in Brühl zu definieren um den Antrag der Bürgerinitiative enger zu fassen. Der Bürgerantrag sei allerdings weiter gehender, und müsse daher zuerst abgestimmt werden.
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Brämer (FDP) erklärt, dass Sie aufgrund der
kurzfristig vorgelegten Tischvorlage der CDU und aufgrund der Tatsache, dass der Bürgerantrag lediglich zur Kenntnis genommen werden sollte, nicht auf eine Entscheidung
vorbereitet gewesen sei und daher noch Beratungsbedarf habe.
Bürgermeister Freytag erteilt mit Einverständnis des Hauptausschusses den Petenten
Rederecht und unterbricht zu diesem Zweck die Sitzung.
Beschluss Hauptausschuss 06.06.2016
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Herr Volker Ossenkopf-Okada, Kentenichstr. 9, Brühl, erläutert ausführlich den Antrag,
der entsprechend auch von anderen Kommunen z. B. in Köln bereits beschlossen worden
sei, und bittet um Zustimmung.
Nach Fortsetzung der Sitzung führt Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) aus, dass der Bürgerantrag im Hauptausschuss zur Entscheidung anstehe wie andere Bürgeranträge auch,
sodass eine Beschlussfassung möglich sei. Ihm sei es lieber, man fasse hier einen Beschluss und positioniere sich, als dass man Feigheit vor dem Feind habe.
Er beantragt anschließend die Abstimmung über den Bürgerantrag.
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) wirft ein, dass man nichts Verbotenes tue;
Kerpen, Hürth und Frechen hätten den Beschluss bereits gefasst.
Ratsherr Weesbach (SPD) ist ebenfalls aufgeschlossen für eine Beschlussfassung. Auch
wenn man nur bedingt Einfluss habe, könne man zumindest einen Appell an die Zuständigen weiter leiten.
Erster Beigeordneter Brandt zitiert aus dem Urteil zum Thema „Atomwaffenfreie Zone“
und verweist nochmals auf das bestehende rechtliche Risiko, das sich nicht dadurch mindere, dass andere Kommunen den Beschluss gefasst hätten.
Fraktionsvorsitzende Brämer (FDP) weist nochmals darauf hin, dass der Antrag nicht
für eine Beschlussfassung vorgesehen gewesen sei. Auch wenn sie persönlich diesem
Antrag positiv gegenüber stehe, werde sie sich aufgrund der Umstände enthalten.
Ratsherr Dahmen (CDU) bittet, in der Niederschrift auf den CDU-Antrag zu verweisen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss (HA) fasst folgende Beschlüsse:
1. Der HA lehnt die Abkommen
a) CETA: „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (EU - Kanada)
b) TTIP: „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (EU - USA)
c) TiSA: „Trade in Services Agreement“ (EU & 22 andere Staaten)
in ihrer aktuellen Form, d.h. solange die unter 5-10 genannten Aspekte Teil der Verträge sind,
ab. Die aktuelle Form der Freihandelsverträge kann die Stadt Brühl direkt beeinträchtigen (siehe Punkt 11).
2. Der H A stellt fest, dass es sich bei diesen Abkommen um Verträge handelt, die die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Brühl und ihrer Bürgerinnen und Bürger nachhaltig einschränken,
sowie einen massiven Eingriff in ihre kommunale Selbstverwaltung darstellen.
3. Der HA bittet den Bürgermeister, diese Haltung auf Kreisebene und gegenüber der Landesund Bundesregierung, sowie dem Europäischen Parlament deutlich zu machen und sich in
den kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Städtetag und Städte- und Gemeindebund)
dafür einzusetzen, dass diese ihr Positionspapier vom Oktober 2014 erweitern und sich ebenfalls bundes- und europaweit gegen den Abschluss bzw. die Ratifizierung der Handelsverträge unter diesen Bedingungen (Punkte 5-10) zu positionieren.
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4. Der HA beschließt, dass d ie Stadt Brühl ihre Möglichkeiten nutzt, die Öffentlichkeit über den
Inhalt und ihre ablehnende Haltung zu den Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA zu
informieren.
In der aktuellen Form der Handelsverträge sind folgende Aspekte enthalten, die die Stadt Brühl direkt betreffen und zu der unter 1. genannten Ablehnung der Verträge führen:
5. Rechtssicherer Schutz der „kommunalen Daseinsvorsorge“:
• Der HA fordert eine Erweiterung des Begriffs „public utilities“ in den Verträgen auf alle
„Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“, so dass im Sinne der europäischen Regelungen die kommunale Souveränität bezüglich aller Aktivitäten der „kommunalen Daseinsvorsorge“ gewahrt bleibt und kommunale Entscheidungen im Bereich der Daseinsvorsorge nicht zu Schiedsgerichtsverfahren führen können.
6. Positivlistenansatz anstatt Negativlistenansatz:
• Der HA fordert die Anwendung von Positivlisten anstatt Negativlisten in allen Verträgen, so dass öffentliche Dienstleistungen, bei denen eine Marktöffnung stattfinden soll, explizit genannt werden müssen. Im derzeitigen Negativlisten-Ansatz würden alle Bereiche
der kommunalen Daseinsvorsorge, die nicht ausdrücklich, vollumfänglich und rechtssicher ausgeschlossen wurden, unter Privatisierungsdruck geraten.
7. Ablehnung von regulatorischer Kooperation und einem „living agreement“ als Gefahr für die
demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten in Brühl:
a) Der HA lehnt die Einrichtung eines regulatorischen Rates ab, der im Sinne des „living
agreement“ (dt. „lebendiger Vertrag“) nachträglich und ohne ausreichende demokratische
Kontrolle, CETA und TTIP in wesentlichen Inhalten verändern, also nach Ratifizierung der
Verträge weitere negative Entwicklungen für Kommunen implementieren kann.
b) Der HA fordert, dass es keine Vereinbarung einer regulatorischen Kooperation in den Verträgen geben darf. In der jetzigen Form müssten Entwürfe von EU-Gesetzen, die die
Kommu- nen und somit die Stadt Brühl betreffen, vor der parlamentarischen Diskussion
den internationalen Partnern zur Überprüfung auf Vertragskonformität und Anpassung
vorgelegt werden.
8. Ablehnung von Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS)
a) Der HA fordert die Entfernung von Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) aus den Freihandels- verträgen; dies gilt auch für die überarbeitete Version von ISDS in CETA, da
diese nur formale Änderungen am ansonsten identischen Verfahren beinhaltet.
b) Der H A betont, dass es keiner Investitionsschutzvereinbarungen zwischen ausgebauten
Rechtssystemen und keiner Paralleljustiz für Unternehmen mit Hauptsitz im jeweiligen
Handelspartnerland bedarf.
9. Ablehnen von Stillstands- und Ratchet-Klauseln
• Der HA lehnt die in den Freihandelsverträgen enthaltene Ratchet-Klausel (dt. Sperrklinkenklausel) ab, da diese jegliche Rekommunalisierung nach einmal zugelassener Privatisierung verbieten würde. Die Stillstandsklauseln erlauben eine Änderung des heutigen
Stands der Regularien nur in Richtung der weiteren Privatisierung und EntkommunalisieBeschluss Hauptausschuss 06.06.2016
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rung. Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass - aus guten Gründen - zahlreiche
Privatisierungen öffentlicher Güter wieder in die öffentliche Hand zurückgeführt werden
mussten.
10. Verstärkte Mitsprache der kommunalen Spitzenverbände an den Verhandlungen von Freihandelsabkommen und Transparenz von Verhandlungen:
• Der HA fordert zur Wahrung der Interessen der Stadt Brühl in Freihandelsverträgen die
sofortige direkte Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an den Verhandlungen zu
TTIP und TiSA, eine öffentliche Diskussion aller möglichen Implikationen der Freihandelsabkommen und die Veröffentlichung aller Verhandlungsdokumente.
11. Die Freihandelsabkommen sind im Grunde ein allgemeinpolitisches Thema, jedoch sieht der
HA aufgrund des spezifischen örtlichen Bezugs auch seine Kommune bedroht. Konkret sieht der
HA in folgenden Punkten die Stadt Brühl und ihre Bürgerinnen und Bürger direkt von den Freihandelsabkommen unmittelbar betroffen:
a) Wegen „privatwirtschaftlicher“ Betätigung der Stadt Brühl im Bereich der kommunalen
Daseinsvorsorge könnten private kanadische oder US-amerikanische Anbieter den Vorwurf
der Diskriminierung erheben und Schadensersatz fordern bzw. ebenfalls Subventionen einklagen. Jede Subventionierung durch die Stadt, die an Sozialtarife, familienfreundliche, altersgerechte oder städtebauliche Konzepte gebunden ist, kann als Wettbewerbsverzerrung interpretiert werden und zu Klagen vor Schiedsgerichten führen. Dies betrifft den von den
Stadtwerken Brühl organisierten öffentlichen Nahverkehr oder das Karlsbad genauso wie
die Musikschule Brühl oder die VHS Rhein-Erft.
b) Die enge Kooperation zwischen Stadt und Gebausie kann von einem Schiedsgericht als
marktverzerrend gewertet werden. Bauprojekte im Wohnungsbau dürften an keine Bedingungen mehr geknüpft werden, die ausländische Unternehmen benachteiligen. Damit
werden Planungen im sozialen Wohnungsbau erschwert. Der „soziale Wohnungsbau“ wird
in CETA nicht als Ausnahme gelistet.
c) Die Abfallentsorgung wird zwar von CETA unter „Waste management: Sewage, refuse
disposal, and sanitation services“ ausgenommen, jedoch besteht die Gefahr, dass bei einer
Entwicklung der Abfall- zu einer Wertstoffwirtschaft der Begriff „waste“ nicht mehr passend ist. Damit würde die Stadt Brühl ihre Bestimmungshoheit über eine mögliche Wertstoffverwertung verlieren. Auch wäre beispielsweise eine Rekommunalisierung der gelben
Säcke in Brühl zukünftig nicht mehr möglich.
d) Möglicherweise stellen kommunale Maßnahmen zum Umweltschutz, zur verbesserten
Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien ein Handels- oder Investitionshemmnis dar.
e) Kommunale Energie- und IT-Dienstleistungen unterliegen nach CETA den Liberalisierungsverpflichtungen, weil sie nicht explizit aus den verwendeten Negativlisten ausgenommen werden.
f) Weitere Einschränkungen in der Gestaltungsmöglichkeit der Stadt Brühl und des Rates sind
im Bereich der öffentlichen Beschaffung und der kommenden transatlantischen Ausschreibungspflicht für Projekte zu sehen. Nach geltendem deutschen und EU-Recht können
Kommunen bislang bei der Auftragsvergabe darauf Einfluss nehmen, dass kleine und
mittlere Unternehmen zum Zuge kommen. Dies verbessert die Wettbewerbsbedingungen für regionale Anbieter, und stärkt damit die lokale Wirtschaft. Die Abkommen beBeschluss Hauptausschuss 06.06.2016
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drohen dieses wichtige Instrument kommunaler Selbstbestimmung. Auch die Einhaltung
tariflicher Mindestlöhne und andere Rahmenbedingungen bei öffentlichen Aufträgen könnten unter TTIP, CETA und TiSA von Investoren angegriffen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 2 Enthaltungen
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