Daten
Kommune
Brühl
Größe
647 kB
Datum
06.06.2016
Erstellt
08.08.16, 18:26
Aktualisiert
08.08.16, 18:26
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Stadt Brühl
Brühl, den 04.08.2016
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 06.06.2016
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 20:00 Uhr.
Vorsitz führte: Freytag, Dieter
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Dahmen, Dieter
Esser, Susanne
Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf
vertritt: Klug, Hans Theo
Gerharz, Franz-Josef
Köllejan, Holger
Poschmann, Wolfgang (1. stellv. Bürgermeister)
SPD
Fuchs, Ronald
vertritt: Berg, Frithjof
Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister)
Richter, Kerstin
vertritt: Dr. Petran, Matthias
Weesbach, Wolfgang
Weitz, Michael
GRÜNE
Mäsgen, Johanna
vom Hagen, Michael
LINKE/PIRATEN
Hupp, Harry
FDP
Brämer, Marie-Therese
vertritt: Pitz, Jochem
fraktionslos
Dr. Heermann, Herbert
von der Verwaltung:
Brandt, Andreas (Dez. III - Erster Beigeordneter)
Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete)
Radermacher, Rolf (Kämmerer)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schriftführerin:
Müller, Maria
Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016
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Nicht anwesend / entschuldigt:
Klug, Hans Theo (CDU)
Berg, Frithjof (SPD)
Dr. Petran, Matthias (SPD)
Pitz, Jochem (FDP)
Kilian, Daniela (02 Gleichstellung und Integration)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Zur Tagesordnung
2.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung
hier: Ersatzbeschaffung Drehleiter
3.
Anträge gem. § 24 GO NRW
3.1
Bürgerantrag zur Benennung einer Straße nach Marie Curie
Bezug: Antrag gem. § 24 GO NW vom 25.05.2016
(230/2016)
3.2
Kündigung und Neuausschreibung der OGS-Trägerschaften
Hier: Antrag gem. § 24 GO NRW von Frau Katharina Schwarz und
Mitpetenten vom 24.05.2015
-weiter geleitet an Schulausschuss
(236/2016)
3.3
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW auf Ablehnung der Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA
Bezug: Antrag gem. § 24 GO NRW vom 23.05.2016
(233/2016)
3.3. Antrag gem. § 24 GO NRW des Brühler Bürgerbündnisses gegen
1
Freihandelsabkommen vom 23.05.2016
Bezug: Antrag Bürgerbündnis vom 5.6.2015, Rat 22.6.2015, Vorlage-Nr. 269/2015 und Anfrage Linke&Piraten vom 12.9.2014, Rat
3.11.2014, Vorlage-Nr. 362/2014
(235/2016)
3.3. Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA
2
Hier: Alternativantrag zum „Bürgerantrag“ TOP 1.3 im Hauptausschuss am 06.06.2016
Bezug: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2016
(243/2016)
4.
Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßige Ausgabe Abstimmungsheft Ratsbürgerentscheid
(226/2016)
5.
Anträge der Fraktionen
5.1
Haushaltskonsolidierung
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.05.2016
6.
Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung
6.1
Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung
Kreisumlage und damit verbundene Steuerbelastung
Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016
(213/2016)
(217/2016)
(134/2016)
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6.2
Überplanmäßiger Mehraufwand - Pensionsrückstellungen
(144/2016)
6.3
Überplanmäßige Ausgabe für die Ausstattung von weiteren Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung
Außerplanmäßige Ausgaben für den Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkünften
(148/2016)
6.4
Überplanmäßige Mittelbereitstellung Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener Straße
(227/2016)
6.5
Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Brühler Stadtgebiet
(220/2016)
7.
Mitteilungen
7.1
I-Rich-Zugriff in den Fraktionsbüros
8.
Anfragen
8.1
Sachstand Immobilienmanagement
8.2
Parkplatz Wasserturm
8.3
Interesse an Ratsarbeit
8.4
Behinderung durch Bauarbeiten Badorfer Straße/Buschgasse/Euskirchener Straße
8.5
Kunstwerk Kreisel Liblarer Straße/Pingsdorfer Straße
8.6
Niederschrift Hauptausschuss 11.4.2016
8.7
Toilettenanlage Bahnhof Brühl
8.8
Sachstand Flüchtlinge
8.9
Freies WLan in Brühl
8.10 Parkplatz Talstraße
Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016
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Sitzungsverlauf
Bürgermeister Dieter Freytag eröffnet die Sitzung des Hauptausschusses um 18:00 Uhr
und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Hauptausschuss
beschlussfähig ist.
Öffentliche Sitzung
1.
Zur Tagesordnung
Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass er den Tagesordnungspunkt 4.4 „Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Ersatzbeschaffung einer Feuerwehr-Drehleiter“ vorziehen wolle, damit der Leiter der Feuerwehr, Herr Berg, im Anschluss die Sitzung wieder
verlassen könne.
2.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung
hier: Ersatzbeschaffung Drehleiter
213/2016
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) fragt, wie die Fahrzeuge gepflegt würden,
da es nur schwer vorstellbar sei, dass die Leiter Rost ansetze.
Erster Beigeordneter Brandt berichtet, dass die Drehleiter bereits 17 Jahre alt sei und
trotz bester Pflege Korrosionsschäden nicht ausgeschlossen werden könnten. Hinzu
komme, dass wohl eine modellspezifische Anfälligkeit vorliege.
Ratsherr vom Hagen (Grüne) rät Herrn Hupp, sich anlässlich des bevorstehenden Tages
der offenen Tür einmal die professionelle Fahrzeugpflege bei der Feuerwehr demonstrieren zu lassen.
Er nimmt Bezug auf den Deckungsvorschlag und fragt, ob das Rückhaltebecken Wenigerkosten verursache.
Bürgermeister Freytag stellt richtig, dass diese Maßnahme verschoben werde. Auf die
Frage des Ratsherren Weesbach nach der Nutzungsdauer berichtet er, dass diese üblicher Weise bei ca. 20 Jahren liege.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan kündigt Zustimmung an, hätte aber
gerne gewusst, wie genau die Kostenschätzung sei.
Bürgermeister Freytag teilt mit dass die Kostenangabe realistisch sei. Eine Vergabeausschussvorlage sei in Arbeit.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die überplanmäßige investive Auszahlung in Höhe von 600.000 Euro
bei Kostenstelle 12150700/ Sachkonto 783191“Erwerb von Fahrzeugen“.
Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016
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Deckung:
Wenigerauszahlung bei Sk 95071 (785221) / Kst. 53800152 RHB Euskirchener Str. / Am
Hülderberg.
Abstimmungsergebnis:
3.
einstimmig
Anträge gem. § 24 GO NRW
3.1 Bürgerantrag zur Benennung einer Straße nach Marie Curie
Bezug: Antrag gem. § 24 GO NW vom 25.05.2016
230/2016
Ratsherr Weitz (SPD) fragt, wie der Vorschlag der Verwaltung zu den beiden konkurrierenden Anträgen aussehe.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) fragt, ob es einen Lösungsvorschlag der Verwaltung für beide Straßennamen gebe.
Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) führt aus, dass – wenn nicht beide Vorschläge
zum Zuge kommen könnten – man „Hedwig Gries“ wegen des Brühlbezugs bevorzuge.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU) schließt sich diesem Vorschlag
an.
Bürgermeister Freytag schlägt Verweisung an den RAT vor. Bis dahin werde er verwaltungsseitig einen Vorschlag unterbreiten.
Beschluss:
Der Hauptausschuss verweist den Antrag zur Entscheidung an den Rat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3.2 Kündigung und Neuausschreibung der OGS-Trägerschaften
Hier: Antrag gem. § 24 GO NRW von Frau Katharina Schwarz
und Mitpetenten vom 24.05.2015
-weiter geleitet an Schulausschuss
236/2016
Beschluss:
Der Hauptausschuss verweist den Antrag zur Beratung an den Schulausschuss.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3.3 Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW auf Ablehnung der Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA
Bezug: Antrag gem. § 24 GO NRW vom 23.05.2016
233/2016
3.3. Antrag gem. § 24 GO NRW des Brühler Bürgerbündnisses ge1
gen Freihandelsabkommen vom 23.05.2016
Bezug: Antrag Bürgerbündnis vom 5.6.2015, Rat 22.6.2015, Vorlage-Nr. 269/2015 und Anfrage Linke&Piraten vom 12.9.2014,
Rat 3.11.2014, Vorlage-Nr. 362/2014
235/2016
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3.3. Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA
2
Hier: Alternativantrag zum „Bürgerantrag“ TOP 1.3 im Hauptausschuss am 06.06.2016
Bezug: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2016
243/2016
Bürgermeister Freytag erinnert daran, dass die Petenten bereits einmal einen Antrag in
der Sache vorgelegt hätten, der aus formalen Gründen, d.h. wegen des fehlenden örtlichen Bezugs, nicht behandelt worden sei.
Der vorliegende neue Antrag sei zwar nun auf Brühl herunter gebrochen worden; allerdings handele es sich immer noch nicht um rein brühlspezifische Themen.
Von daher sei rein formal gesehen der Rat der Stadt Brühl nicht zuständig, sodass der
Antrag abgelehnt werden müsse.
Das gleiche treffe auf den als Tischvorlage nachgereichten CDU-Antrag zu.
Darüber hinaus seien die Anträge auf den RAT abgestellt; für Anträge nach § 24 GO sei
allerdings der HA zuständig. Dennoch könne natürlich der Rat die Beschlussfassung an
sich ziehen.
Inhaltlich gesehen könne man unter Verweis auf die Stellungnahme der kommunalen
Spitzenverbände zu dem Thema feststellen, dass die Anliegen nicht weit auseinander liegen.
Aus seiner Sicht sollte man vor diesem Hintergrund heute beraten und dann im RAT zu
einer Lösung kommen.
Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) befürwortet den Antrag des Bürgerbündnisses
und beantragt, diesen mit dem vorliegenden Wortlaut zur Abstimmung zu stellen. Wenn
man sich den Antrag und auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur
Atomwaffenfreien Zone noch einmal näher anschaue, gebe es im Gegensatz zum damaligen Fall einen ganz klaren örtlichen Bezug. Sie stelle in Frage, ob das Urteil daher überhaupt übertragbar sei.
Schaue man sich den genauen Antragstext an, werde in allen Antragspunkten der konkrete örtliche Bezug dargestellt. Es seien nur Angelegenheiten aus dem Freihandelsabkommen übernommen worden, von denen die Stadt Brühl betroffen sei. Andere Punkte, die
man aus politischen Gründen ebenfalls ablehnen könnte, seien hingegen nicht aufgelistet.
Gerade die Voraussetzungen, die lt. Innenministerium erfüllt werden müssten, würden
erfüllt, nämlich die Beschränkung auf brühlspezifische Themen.
Nur weil andere Kommunen ebenfalls betroffen wären, bedeute dies nicht, dass man sich
nicht mit dem Antrag befassen dürfe; dies spreche gerade für eine Zuständigkeit der
Kommunen.
Schaue man sich dann noch an, wie in anderen Kommunen mit dem Thema verfahren
werde, stelle man fest, dass fast alle Städte, in denen vergleichbare Anträge eingereicht
worden seien, diese als zulässig anerkannt und beschlossen hätten. Als Beispiel zitiert sie
den in Bonn gestellten und beschlossenen Antrag.
Auch müsse man sich die Frage stellen, wie man das in der Vorlage erwähnte Positionspapier aus Oktober 2014 unterstützen könne, obwohl keinerlei Brühlbezug enthalten sei.
Dies sei nicht nachvollziehbar.
In der Verwaltungsvorlage störe auch die Aussage, dass die inhaltliche Befassung mit
dem Antrag als unzulässig bezeichnet werde, ohne dass auf die einzelnen Punkte eingegangen werde. Die pauschale Ablehnung werde der Sache nicht gerecht.
Wenn man also den Antrag befürworte, sollte man den entsprechenden Beschluss fassen, der vom Bürgermeister beanstandet und dann von der Kommunalaufsicht geprüft
werde könne. Es wäre allerdings sehr schade, wenn man sich erst gar nicht mit dem An-
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trag befasse, da die Signalwirkung sehr groß sein könnte, wenn immer mehr Kommunen
Position beziehen. Um etwas anderes gehe es schließlich nicht.
Bürgermeister Freytag stimmt Frau Mäsgen inhaltlich zu. Die Frage sei, ob es sich in
Bonn auch um einen Bürgerantrag gehandelt habe. Er stellt richtig, dass das Positionspapier aus Oktober 2014 nicht beschlossen sondern lediglich zur Kenntnis genommen worden sei.
Ratsherr Weitz (SPD) führt aus dass er ebenfalls zu einer anderen Wertung komme als
die Verwaltung. Die Schlussfolgerung, dass ein Brühlbezug nicht vorliege, wenn auch andere Kommunen betroffen seien, sei kein Grund für eine Ablehnung. Die Sicherung der
kommunalen Daseinsvorsorge sei brühlspezifisch. Die geplanten Abkommen stellten nach
heutigem Kenntnisstand aber gerade eine Gefahr für diese Daseinsvorsorge dar. Aus seiner Sicht gebe es kaum ein originäreres Thema für einen Rat als dieses. Er schlage daher
vor, über den Bürgerantrag abzustimmen und es dem Bürgermeister zu überlassen, ob er
den Beschluss beanstande.
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) erkennt ebenfalls einen konkreten örtlichen Bezug. Er bittet, den Petenten die Möglichkeit zu geben, den Antrag zu erläutern.
Dr. Heermann (fraktionslos) schließt sich der Auffassung der Verwaltung an. Er gibt zu
Protokoll, dass er die Skepsis gegenüber den geplanten Freihandelsabkommen nicht in
vollem Umfang teile sondern durchaus auch positive Aspekte sehe und den Antrag daher
ablehne.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU) führt aus, dass die CDUFraktion versucht habe, mit ihrem Antrag die spezifischen Besonderheiten in Brühl zu definieren um den Antrag der Bürgerinitiative enger zu fassen. Der Bürgerantrag sei allerdings weiter gehender, und müsse daher zuerst abgestimmt werden.
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Brämer (FDP) erklärt, dass Sie aufgrund der
kurzfristig vorgelegten Tischvorlage der CDU und aufgrund der Tatsache, dass der Bürgerantrag lediglich zur Kenntnis genommen werden sollte, nicht auf eine Entscheidung
vorbereitet gewesen sei und daher noch Beratungsbedarf habe.
Bürgermeister Freytag erteilt mit Einverständnis des Hauptausschusses den Petenten
Rederecht und unterbricht zu diesem Zweck die Sitzung.
Herr Volker Ossenkopf-Okada, Kentenichstr. 9, Brühl, erläutert ausführlich den Antrag,
der entsprechend auch von anderen Kommunen z. B. in Köln bereits beschlossen worden
sei, und bittet um Zustimmung.
Nach Fortsetzung der Sitzung führt Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) aus, dass der Bürgerantrag im Hauptausschuss zur Entscheidung anstehe wie andere Bürgeranträge auch,
sodass eine Beschlussfassung möglich sei. Ihm sei es lieber, man fasse hier einen Beschluss und positioniere sich, als dass man Feigheit vor dem Feind habe.
Er beantragt anschließend die Abstimmung über den Bürgerantrag.
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) wirft ein, dass man nichts Verbotenes tue;
Kerpen, Hürth und Frechen hätten den Beschluss bereits gefasst.
Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016
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Ratsherr Weesbach (SPD) ist ebenfalls aufgeschlossen für eine Beschlussfassung. Auch
wenn man nur bedingt Einfluss habe, könne man zumindest einen Appell an die Zuständigen weiter leiten.
Erster Beigeordneter Brandt zitiert aus dem Urteil zum Thema „Atomwaffenfreie Zone“
und verweist nochmals auf das bestehende rechtliche Risiko, das sich nicht dadurch mindere, dass andere Kommunen den Beschluss gefasst hätten.
Fraktionsvorsitzende Brämer (FDP) weist nochmals darauf hin, dass der Antrag nicht
für eine Beschlussfassung vorgesehen gewesen sei. Auch wenn sie persönlich diesem
Antrag positiv gegenüber stehe, werde sie sich aufgrund der Umstände enthalten.
Ratsherr Dahmen (CDU) bittet, in der Niederschrift auf den CDU-Antrag zu verweisen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss (HA) fasst folgende Beschlüsse:
1. Der HA lehnt die Abkommen
a) CETA: „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (EU - Kanada)
b) TTIP: „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (EU - USA)
c) TiSA: „Trade in Services Agreement“ (EU & 22 andere Staaten)
in ihrer aktuellen Form, d.h. solange die unter 5-10 genannten Aspekte Teil der Verträge sind,
ab. Die aktuelle Form der Freihandelsverträge kann die Stadt Brühl direkt beeinträchtigen (siehe Punkt 11).
2. Der H A stellt fest, dass es sich bei diesen Abkommen um Verträge handelt, die die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Brühl und ihrer Bürgerinnen und Bürger nachhaltig einschränken,
sowie einen massiven Eingriff in ihre kommunale Selbstverwaltung darstellen.
3. Der HA bittet den Bürgermeister, diese Haltung auf Kreisebene und gegenüber der Landesund Bundesregierung, sowie dem Europäischen Parlament deutlich zu machen und sich in
den kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Städtetag und Städte- und Gemeindebund)
dafür einzusetzen, dass diese ihr Positionspapier vom Oktober 2014 erweitern und sich ebenfalls bundes- und europaweit gegen den Abschluss bzw. die Ratifizierung der Handelsverträge unter diesen Bedingungen (Punkte 5-10) zu positionieren.
4. Der HA beschließt, dass d ie Stadt Brühl ihre Möglichkeiten nutzt, die Öffentlichkeit über den
Inhalt und ihre ablehnende Haltung zu den Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA zu
informieren.
In der aktuellen Form der Handelsverträge sind folgende Aspekte enthalten, die die Stadt Brühl direkt betreffen und zu der unter 1. genannten Ablehnung der Verträge führen:
5. Rechtssicherer Schutz der „kommunalen Daseinsvorsorge“:
• Der HA fordert eine Erweiterung des Begriffs „public utilities“ in den Verträgen auf alle
„Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“, so dass im Sinne der europäischen Regelungen die kommunale Souveränität bezüglich aller Aktivitäten der „kommunalen DaNiederschrift Hauptausschuss 06.06.2016
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seinsvorsorge“ gewahrt bleibt und kommunale Entscheidungen im Bereich der Daseinsvorsorge nicht zu Schiedsgerichtsverfahren führen können.
6. Positivlistenansatz anstatt Negativlistenansatz:
• Der HA fordert die Anwendung von Positivlisten anstatt Negativlisten in allen Verträgen, so dass öffentliche Dienstleistungen, bei denen eine Marktöffnung stattfinden soll, explizit genannt werden müssen. Im derzeitigen Negativlisten-Ansatz würden alle Bereiche
der kommunalen Daseinsvorsorge, die nicht ausdrücklich, vollumfänglich und rechtssicher ausgeschlossen wurden, unter Privatisierungsdruck geraten.
7. Ablehnung von regulatorischer Kooperation und einem „living agreement“ als Gefahr für die
demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten in Brühl:
a) Der HA lehnt die Einrichtung eines regulatorischen Rates ab, der im Sinne des „living
agreement“ (dt. „lebendiger Vertrag“) nachträglich und ohne ausreichende demokratische
Kontrolle, CETA und TTIP in wesentlichen Inhalten verändern, also nach Ratifizierung der
Verträge weitere negative Entwicklungen für Kommunen implementieren kann.
b) Der HA fordert, dass es keine Vereinbarung einer regulatorischen Kooperation in den Verträgen geben darf. In der jetzigen Form müssten Entwürfe von EU-Gesetzen, die die
Kommu- nen und somit die Stadt Brühl betreffen, vor der parlamentarischen Diskussion
den internationalen Partnern zur Überprüfung auf Vertragskonformität und Anpassung
vorgelegt werden.
8. Ablehnung von Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS)
a) Der HA fordert die Entfernung von Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) aus den Freihandels- verträgen; dies gilt auch für die überarbeitete Version von ISDS in CETA, da
diese nur formale Änderungen am ansonsten identischen Verfahren beinhaltet.
b) Der H A betont, dass es keiner Investitionsschutzvereinbarungen zwischen ausgebauten
Rechtssystemen und keiner Paralleljustiz für Unternehmen mit Hauptsitz im jeweiligen
Handelspartnerland bedarf.
9. Ablehnen von Stillstands- und Ratchet-Klauseln
• Der HA lehnt die in den Freihandelsverträgen enthaltene Ratchet-Klausel (dt. Sperrklinkenklausel) ab, da diese jegliche Rekommunalisierung nach einmal zugelassener Privatisierung verbieten würde. Die Stillstandsklauseln erlauben eine Änderung des heutigen
Stands der Regularien nur in Richtung der weiteren Privatisierung und Entkommunalisierung. Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass - aus guten Gründen - zahlreiche
Privatisierungen öffentlicher Güter wieder in die öffentliche Hand zurückgeführt werden
mussten.
10. Verstärkte Mitsprache der kommunalen Spitzenverbände an den Verhandlungen von Freihandelsabkommen und Transparenz von Verhandlungen:
• Der HA fordert zur Wahrung der Interessen der Stadt Brühl in Freihandelsverträgen die
sofortige direkte Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an den Verhandlungen zu
TTIP und TiSA, eine öffentliche Diskussion aller möglichen Implikationen der Freihandelsabkommen und die Veröffentlichung aller Verhandlungsdokumente.
Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016
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11. Die Freihandelsabkommen sind im Grunde ein allgemeinpolitisches Thema, jedoch sieht der
HA aufgrund des spezifischen örtlichen Bezugs auch seine Kommune bedroht. Konkret sieht der
HA in folgenden Punkten die Stadt Brühl und ihre Bürgerinnen und Bürger direkt von den Freihandelsabkommen unmittelbar betroffen:
a) Wegen „privatwirtschaftlicher“ Betätigung der Stadt Brühl im Bereich der kommunalen
Daseinsvorsorge könnten private kanadische oder US-amerikanische Anbieter den Vorwurf
der Diskriminierung erheben und Schadensersatz fordern bzw. ebenfalls Subventionen einklagen. Jede Subventionierung durch die Stadt, die an Sozialtarife, familienfreundliche, altersgerechte oder städtebauliche Konzepte gebunden ist, kann als Wettbewerbsverzerrung interpretiert werden und zu Klagen vor Schiedsgerichten führen. Dies betrifft den von den
Stadtwerken Brühl organisierten öffentlichen Nahverkehr oder das Karlsbad genauso wie
die Musikschule Brühl oder die VHS Rhein-Erft.
b) Die enge Kooperation zwischen Stadt und Gebausie kann von einem Schiedsgericht als
marktverzerrend gewertet werden. Bauprojekte im Wohnungsbau dürften an keine Bedingungen mehr geknüpft werden, die ausländische Unternehmen benachteiligen. Damit
werden Planungen im sozialen Wohnungsbau erschwert. Der „soziale Wohnungsbau“ wird
in CETA nicht als Ausnahme gelistet.
c) Die Abfallentsorgung wird zwar von CETA unter „Waste management: Sewage, refuse
disposal, and sanitation services“ ausgenommen, jedoch besteht die Gefahr, dass bei einer
Entwicklung der Abfall- zu einer Wertstoffwirtschaft der Begriff „waste“ nicht mehr passend ist. Damit würde die Stadt Brühl ihre Bestimmungshoheit über eine mögliche Wertstoffverwertung verlieren. Auch wäre beispielsweise eine Rekommunalisierung der gelben
Säcke in Brühl zukünftig nicht mehr möglich.
d) Möglicherweise stellen kommunale Maßnahmen zum Umweltschutz, zur verbesserten
Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien ein Handels- oder Investitionshemmnis dar.
e) Kommunale Energie- und IT-Dienstleistungen unterliegen nach CETA den Liberalisierungsverpflichtungen, weil sie nicht explizit aus den verwendeten Negativlisten ausgenommen werden.
f) Weitere Einschränkungen in der Gestaltungsmöglichkeit der Stadt Brühl und des Rates sind
im Bereich der öffentlichen Beschaffung und der kommenden transatlantischen Ausschreibungspflicht für Projekte zu sehen. Nach geltendem deutschen und EU-Recht können
Kommunen bislang bei der Auftragsvergabe darauf Einfluss nehmen, dass kleine und
mittlere Unternehmen zum Zuge kommen. Dies verbessert die Wettbewerbsbedingungen für regionale Anbieter, und stärkt damit die lokale Wirtschaft. Die Abkommen bedrohen dieses wichtige Instrument kommunaler Selbstbestimmung. Auch die Einhaltung
tariflicher Mindestlöhne und andere Rahmenbedingungen bei öffentlichen Aufträgen könnten unter TTIP, CETA und TiSA von Investoren angegriffen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 2 Enthaltungen
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4.
Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßige Ausgabe Abstimmungsheft Ratsbürgerentscheid
226/2016
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) kritisiert, dass die Kosten vorhersehbar gewesen seien und man diese zusätzliche Ausgabe bereits in der letzten Ratssitzung hätte berücksichtigen können.
Bürgermeister Freytag stellt richtig, dass bekannt gewesen sei, dass es zu Mehrkosten
komme; diese hätten aber noch nicht beziffert werden können, da seitens der KDVZ noch
kein konkretes Angebot habe vorgelegt werden können. Hierauf habe er in der Ratssitzung hingewiesen.
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) fragt, wann die Wahlbenachrichtigungen
zugestellt würden und ob es nicht Fristen-Überschneidungen gebe, da Leute bereits von
ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht hätten. Er hätte gerne gewusst, ob die abgegebenen
Stimmen nun verfallen würden.
Frau Müller (FB 13, Bürgermeisterbüro) erklärt, dass die Wahlbenachrichtigungen bis
spätestens 10. Juni zugestellt würden. Insofern würden die gesetzlichen und satzungsrechtlichen Fristen gewahrt. Unabhängig davon bestehe bereits zum jetzigen Zeitpunkt die
Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen und zu wählen. Ausschlaggebend für die Wahrnehmung des Wahlrechts sei die Erfassung im Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung
sei lediglich eine Aufforderung zur Wahl, aber nicht Voraussetzung für die Wahrnehmung
des Wahlrechts.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit eine überplanmäßige Ausgabe
in Höhe von 10.000 € bei Kostenstelle 12 13 00 00, Sachkonten 543100 zur Deckung der
Kosten für den Druck des Abstimmungsheftes zum Ratsbürgerentscheid.
Deckung:
Kostenstelle 11 06 07 00, Sachkonto 529100, Ermächtigungsübertragung von 2015 nach
2016 in Höhe von 10.000 € aus nicht verbrauchten Dienstleistungsaufwendungen zur
Vorbereitung des Umbaus von Rathaus B
Abstimmungsergebnis:
5.
einstimmig
Anträge der Fraktionen
5.1 Haushaltskonsolidierung
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.05.2016
217/2016
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Brämer (FDP) verweist auf die nachfolgenden
überplanmäßigen Ausgaben unter Punkt 6 in Höhe von insgesamt ca. 1,8 Mio € und führt
aus, dass sich mit dem Verkauf des Rosenhofs wohl eine Deckungsmöglichkeit abzeichne. Dennoch hätte sie gerne gewusst, ob möglicher Weise noch weitere außerplanmäßige
Ausgaben entstehen könnten. Aus diesem Grunde bezwecke die FDP-Fraktion mit ihrem
Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016
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Antrag, dass die Verwaltung Möglichkeiten prüfe, wie man künftige Mehrausgaben decken
könne, ohne auf die Rücklagen der Stadtwerke zurückgreifen zu müssen.
Bürgermeister Freytag berichtet, dass im Haushalt 2016 Verkaufserlöse in Höhe von
100.000 € angesetzt worden seien. Inzwischen seien allerdings einige Verkäufe bereits
realisiert worden, z.B. Süd-Spitze Giesler oder Villa Kaufmann, und ein Gewerbegrundstück stehe ebenfalls noch zur Veräußerung an. Insofern sei man dem Ansinnen, teilweise
auf Erbbaurecht zu verzichten, bereits nachgekommen. Es handele sich um einen Betrag
von insgesamt ca. 1 Mio €, der zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt werden könne.
Damit könnten die überplanmäßige Ausgaben Kreisumlage und Sicherheitsdienst gedeckt
werden. Zur Deckung des Mehraufwands bei den Pensionsrückstellungen müsste man
allerdings auf die Stadtwerkerücklagen zurückgreifen. Bisher habe man auf die Deckung
durch die Rücklagenentnahme weitgehend verzichten können.
Aufgrund der Auflage der Kommunalaufsicht müsse im Übrigen ein Zwischenbericht zur
Haushaltslage zum 30.6.2016 erstellt werden, der zurzeit vorbereitet werde. Erst dann
könne man die Frage beantworten, ob mit Mehrausgaben bzw. –einnahmen gerechnet
werde. Dennoch könne er weitere außerplanmäßige Ausgaben nicht ausschließen, da es
sich um Ausgaben handele, die gerade nicht vorhersehbar seien. Selbstverständlich prüfe
man sehr genau die Risiken.
Wie man nun darauf reagiere, sei eine politische Frage. Er sei aus verschiedensten Gründen – unter anderem auch, um nachhaltige Einkünfte für den Haushalt zu erzielen – nicht
dafür, die Grundstücke Rosenhof zu verkaufen. Bei der begrenzten Anzahl von nur 12
Grundstücken bei einer gleichzeitig überaus hohen Anzahl an Interessenten werde das
Höchstpreisverfahren im Übrigen dazu führen, dass lediglich die finanziell am besten ausgestatteten Bewerber zum Zuge kommen.
Schließlich sei aufgrund der Erfahrungen beim Verkauf der hochwertigen Grundstücke an
der Bonnstraße auch damit zu rechnen, dass Bewerber wieder abspringen, sodass nicht
sicher sei, ob man den Verkaufspreis bis zum Jahresende überhaupt vereinnahme.
Ratsherr Weitz (SPD) bestätigt, dass im Wege der Erbpacht kontinuierliche Einnahmen
gesichert werden könnten und darüber hinaus ein sozialer Aspekt zum Tragen komme.
Die ständigen Aufforderungen an den Bürgermeister zur Darstellung der Haushaltslage
bzw. der finanziellen Situation halte er im Übrigen mittlerweile für albern und teilweise
auch für schädlich, da dies zu seinen regulären Aufgaben gehöre, denen er in der Vergangenheit und auch aktuell stets nachgekommen sei. Es sei sowohl vom Kämmerer als
auch vom Bürgermeister immer transparent und regelmäßig über den Stand und die Entwicklung der Haushaltslage berichtet worden. Es handele sich daher aus seiner Sicht um
Schauanträge.
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) stellt klar, dass Erbpacht für den Erwerber auf Dauer teurer sei als ein Ankauf. Daher sei die Erbpacht nicht unbedingt „Heilsbringer“ zur Erlangung
bezahlbaren Wohnraums.
Bezüglich der anstehenden überplanmäßigen Ausgaben und möglicher anderweitiger Deckungsmöglichkeiten bittet er um Besprechung in nichtöffentlicher Sitzung.
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) wirft ein, dass man Kosten hätte sparen
können, wenn man auf die dritte Dezernentenstelle verzichtet hätte.
Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) bittet, über den FDP-Antrag abzustimmen und
die einzelnen Punkte gesondert aufzurufen. Man wolle alternative Anträge teilweise auch
im nichtöffentlichen Teil zur Abstimmung bringen. Die ohnehin im Rat zu beschließenden
Themen sollten ohne Beschlussempfehlung dorthin verwiesen werden.
Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016
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Bürgermeister Freytag verweist zunächst auf Punkt 1 des Antrages, der sich auf die
noch folgenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben beziehe und insofern in diesem
Zusammenhang besprochen und entschieden werden könne.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) nimmt Bezug auf Punkt 2 des
FDP-Antrages und schlägt folgende alternative Beschlussfassung vor: „Zur Flüchtlingsunterbringung soll eine Anmietlösung Vorrang vor einem Ankauf haben. Gründe, die für den
Kauf sprechen, sind detailliert nachzuweisen.“
Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass er bezweifle, dass diese Forderung in der
Praxis umgesetzt werden könne, wenn es darum gehe, kurzfristig Obdach für Flüchtlinge
zu schaffen. Im Übrigen sei ein Ankauf bei der derzeitigen Zinslage oft günstiger als eine
Anmietung, wie das Beispiel Gebausie-Gebäude, Theodor-Körner-Straße, zeige.
Ratsherr Weitz (SPD) erklärt, dass seine Fraktion wie bisher der Verwaltung vertraue, die
es in der Vergangenheit in außerordentlicher Weise geschafft habe, Lösungen zu finden.
Der Beschluss schränke die Verwaltung unnötig ein.
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Brämer (FDP) schließt sich dem CDU-Antrag an.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, dass bei der Flüchtlingsunterbringung eine Anmietlösung
Vorrang vor einem Ankauf haben soll.
Abstimmungsergebnis:
8:7
Zu Ziffer 3 des FDP-Antrages verweist stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz
(CDU) auf die Aussage von Herrn vom Hagen (GRÜNE). Aufgrund der angekündigten
Erläuterungen in nichtöffentlicher Sitzung werde sich dieser Einsparvorschlag erledigen.
Bezug nehmend auf Punkt 4 ihres Antrages erläutert stellvertretende Fraktionsvorsitzende Brämer (FDP), dass es zum Zeitpunkt des Antrages neben der Stadtwerkefinanzierung keine alternative Deckungsmöglichkeit gegeben habe. Es gehe darum, dass für
die Zukunft ein Sparkonzept vorgelegt werde. Dies bedeute konkret, dass der Rathausanbau nicht verschoben werden müsse, wenn es andere Finanzierungsmöglichkeiten, wie
z.B. den Verkauf des Rosenhofes, gebe.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) und Fraktionsvorsitzende
Mäsgen (GRÜNE) kündigen in diesem Punkt Ablehnung an.
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) beantragt, die Punkte 4, 5 und 6 des FDP-Antrages an
den Rat zu verweisen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, die Punkte 4 – 6 des Antrages an den Rat zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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6.
Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung
6.1 Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung
Kreisumlage und damit verbundene Steuerbelastung
134/2016
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) beantragt, den Tagesordnungspunkt unter Verweis auf
die angekündigte Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung zur Entscheidung an den Rat
zu verweisen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss verweist die Vorlage an den Rat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
6.2 Überplanmäßiger Mehraufwand - Pensionsrückstellungen
144/2016
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) beantragt, den Tagesordnungspunkt unter Verweis auf
die angekündigte Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung zur Entscheidung an den Rat
zu verweisen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss verweist die Vorlage an den Rat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
6.3 Überplanmäßige Ausgabe für die Ausstattung von weiteren
Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung
Außerplanmäßige Ausgaben für den Sicherheitsdienst in
Flüchtlingsunterkünften
148/2016
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) beantragt, den Tagesordnungspunkt unter Verweis auf
die angekündigte Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung zur Entscheidung an den Rat
zu verweisen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss verweist die Vorlage an den Rat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
6.4 Überplanmäßige Mittelbereitstellung Straßen- und Kanalbau
Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener
Straße
227/2016
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) kündigt Zustimmung an, möchte aber wissen, ob das Rückhaltebecken, deren Mittel hier zur Deckung verwendet werden, die Verschiebung aushalte.
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Beigeordneter Schiffer versichert, dass eine Überprüfung ergeben habe, dass die Maßnahme verschoben werden könne.
Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) verweist auf die hohe Zahl der außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen, ist allerdings der Ansicht, dass es sich hier eindeutig um eine
nicht vorhersehbare Ausgabe handele und man die Mittel selbstverständlich bereit stellen
müsse.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Punkte 1.) bis 4.) bei
folgenden Sachkonten / Kostenstellen:
1.) Straßenbau Badorfer Straße
Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Entsorgung belasteter Bodenmassen, notwendigem Bodenaustausch sowie Entfernung von Betonfundamenten und Bitumenunterbauten in Höhe von 110.000 € bei SK / KSt 95050 / 54011204.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95050 / 54011170 (Erschließung ehem. Zuckerfabrikgelände)
2.) Kanalbau Badorfer Straße
Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Abfuhr von Trümmerschutt, Umlegung einer
Wasserleitung, Entsorgung von belastetem Boden zusätzlicher Kanalanschlussleitungen
sowie nicht vorhersehbare Schwierigkeiten an vorhandenen Versorgungsleitungen in Höhe von 216.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800143.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800121 (Ausbau Kläranlage)
3.) Kanalbau Busch - / Schiffergasse
Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Abfuhr von Trümmerschutt, Umlegung einer
Wasserleitung, Erneuerung des nördlichen Gehwegs, Austausch von nichttragfähigem
Boden sowie die Herstellung einer Umfahrung in Höhe von 134.000 € bei SK / KSt 95070
/ 53800141.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800114 (Erweiterung MRHB Brühl-Ost)
4.) Kanalbau Euskirchener Straße
Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen zusätzlicher Erneuerung der Binderschicht
und damit verbundenen Mehraufwendungen der Fräsarbeiten in der Fahrbahndecke und
Gussasphaltrinne in Höhe von 80.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800142.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800121 (Ausbau Kläranlage)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
6.5 Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Beförderung von
Schülerinnen und Schülern im Brühler Stadtgebiet
220/2016
Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) nimmt Bezug auf die entsprechende Diskussion
im Schulausschuss. Sie würde sich freuen, wenn der Punkt dort auch noch einmal aufgegriffen würde.
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Beigeordnete Burkhardt sagt zu, das Thema noch einmal im Schulausschuss aufzugreifen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 24.000 € bei
Sachkonto 529103 / Kostenstelle 21010100 für die Beförderung von Schülerinnen und
Schülern.
Deckung: Wenigeraufwand bei Sachkonto 559903 Sonst.Aufw.f.bes.Finanzauszahlungen
/ Kostenstelle 61010000
Abstimmungsergebnis:
7.
einstimmig
Mitteilungen
7.1 I-Rich-Zugriff in den Fraktionsbüros
Beigeordneter Schiffer teilt mit, dass der Zugriff nun auch in den Fraktionsbüros problemlos möglich sei.
8.
Anfragen
8.1 Sachstand Immobilienmanagement
Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) fragt, wie weit die Bearbeitung des Antrages
fortgeschritten sei. Es sei ihr klar, dass solche umfassenden, konzeptionellen Aufträge
Zeit brauchten; dennoch brauche der Rat dringend einen Überblick.
Bürgermeister Freytag berichtet, dass Vorarbeiten im Gange seien. Genaueres könne er
noch nicht sagen, werde er aber schriftlich mitteilen.
8.2 Parkplatz Wasserturm
Ratsherr Weesbach (SPD) erinnert an seine diesbezügliche Anfrage. Damals sei angekündigt worden, dass dort gelagerte Baumaterial bald zu beseitigen. Zwischenzeitlich
neigten sich die Bauarbeiten dem Ende zu; die Materialansammlung habe sich allerdings
noch vergrößert. Im Hinblick auf die regelmäßig hohe Nutzung des Parkplatzes fragt er,
wann mit einer Entzerrung der Situation zu rechnen sei.
Beigeordneter Schiffer teilt mit, dass es sich nicht um eine Kanalbau- sondern um eine
Maßnahme der Stadtwerke handele, die dort Versorgungsleitungen verlegen würden. Das
Ende der Maßnahme sei für August angekündigt.
8.3 Interesse an Ratsarbeit
Stellvertretender Bürgermeister Jung (SPD) fragt den Bürgermeister, ob er seine Verwunderung teile, dass das Bürgerbündnis „Freihandelsabkommen“ sich offensichtlich
ausschließlich für die Behandlung ihres Bürgerantrages interessiere. Nachdem ihr Antrag
erfolgreich beschlossen worden sei, hätten die Mitglieder fluchtartig das Sitzungszimmer
verlassen.
Bürgermeister Freytag teilt diese Verwunderung nicht; dies sei ein normales Verhalten.
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8.4 Behinderung durch Bauarbeiten Badorfer Straße/Buschgasse/Euskirchener
Straße
Stellvertretender Bürgermeister Jung (SPD) fragt, wann insbesondere in der Buschgasse wieder geordnete Verhältnisse eintreten würden.
Beigeordneter Schiffer teilt mit, dass nach seinem Kenntnisstand der Bauschluss mit
August angegeben sei. Sobald die Kanalbaumaßnahme auf der Euskirchener Straße ein
Stück weit nach oben verlagert werde, könne die Badorfer Straße frei gegeben werden.
Bürgermeister Freytag verspricht eine Information über die Presse über den genauen
Freigabetermin.
8.5 Kunstwerk Kreisel Liblarer Straße/Pingsdorfer Straße
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) fragt, wann das Kunstwerk errichtet werde.
Bürgermeister Freytag teilt mit, dass das Kunstwerk in der Entstehung sei. Im August
werde zu einer Besichtigung in die Werkstatt eingeladen.
8.6 Niederschrift Hauptausschuss 11.4.2016
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, ob die Niederschrift der HA-Sitzung vom 11.4.2016 in
der nächsten Sitzung aufgerufen werde. Dort sei vermerkt, dass Herr Kollenberg Herrn
Gerharz vertrete. Richtig sei allerdings, dass er Herrn Gerharz vertreten habe.
Bürgermeister Freytag sagt Korrektur zu.
8.7 Toilettenanlage Bahnhof Brühl
Ratsherr Dahmen (CDU) weist darauf hin, dass nach dem Abriss des Kiosk die Toilettenanlage eingezäunt sei. Er fragt, wie es dort weiter gehe.
Bürgermeister Freytag teilt mit, dass es sich um ein Grundstück des Landes NRW handele. Man habe über den Abriss lediglich eine Mitteilung erhalten. Das Land vertrete die
Auffassung, dass für Schlossbesucher Toiletten vorhanden seien. Seitens der Bahn sei
wohl diesbezüglich auch nichts zu erwarten.
Er könne aber gerne noch einmal nachhören, ob das Land eine Zwischenlösung geplant
habe.
Im Übrigen gebe es – wie bekannt sei - eine in Abstimmung befindliche Planung über die
Gestaltung des gesamten Geländes; entsprechende Förderanträge seien gestellt.
8.8 Sachstand Flüchtlinge
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) fragt nach dem aktuellen
Sachstand.
Beigeordnete Burkhardt teilt mit, dass der Rheinische Hof bereits seit drei Wochen belegt sei. Lediglich der hintere Bereich in der 2. Etage könne aus brandschutztechnischen
Gründen noch nicht genutzt werden.
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Die Halle der Gesamtschule werde derzeit geräumt, sodass diese nach den Sommerferien wieder für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehe. Der Sicherheitsdienst
gehe dann für zwei Monate zur Bergerstraße über. Die Halle am Max-Ernst-Gymnasium
werde Ende des Monats geräumt und stehe dann auch wieder für ihren eigentlichen
Zweck zur Verfügung.
8.9 Freies WLan in Brühl
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) fragt, was aufgrund der geänderten Rechtslage diesbezüglich in Brühl geplant sei.
Bürgermeister Freytag teilt mit, dass die Stadtwerke in der Innenstadt über Hotspots
freies WLan in Zusammenarbeit mit der Telekom anbieten wollen.
8.10 Parkplatz Talstraße
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU) erinnert daran, dass mit dem
entsprechenden Beschluss hinsichtlich der Parkerweiterungsflächen auch eine Verbesserung der Verkehrssituation auf der Talstraße verknüpft gewesen sei. Seit der Baumaßnahme auf dem Parkplatz habe sich allerdings nichts mehr getan. Er bitte daher um Beschlussausführung und Vornahme der Markierungsarbeiten auf der Talstraße. Auch die
Blumenbepflanzung sei noch nicht erfolgt.
Erster Beigeordneter Brandt teilt mit, dass die Markierungsarbeiten in Auftrag gegeben
seien. Die Frage der Bepflanzung werde er prüfen.
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Bürgermeister
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Schriftführer/in
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