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Öffentliche Niederschrift (Hauptausschuss)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
647 kB
Datum
06.06.2016
Erstellt
08.08.16, 18:26
Aktualisiert
08.08.16, 18:26

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Brühl, den 04.08.2016 Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 06.06.2016 Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 20:00 Uhr. Vorsitz führte: Freytag, Dieter Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Dahmen, Dieter Esser, Susanne Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf vertritt: Klug, Hans Theo Gerharz, Franz-Josef Köllejan, Holger Poschmann, Wolfgang (1. stellv. Bürgermeister) SPD Fuchs, Ronald vertritt: Berg, Frithjof Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister) Richter, Kerstin vertritt: Dr. Petran, Matthias Weesbach, Wolfgang Weitz, Michael GRÜNE Mäsgen, Johanna vom Hagen, Michael LINKE/PIRATEN Hupp, Harry FDP Brämer, Marie-Therese vertritt: Pitz, Jochem fraktionslos Dr. Heermann, Herbert von der Verwaltung: Brandt, Andreas (Dez. III - Erster Beigeordneter) Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete) Radermacher, Rolf (Kämmerer) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Schriftführerin: Müller, Maria Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 1 von 18 Nicht anwesend / entschuldigt: Klug, Hans Theo (CDU) Berg, Frithjof (SPD) Dr. Petran, Matthias (SPD) Pitz, Jochem (FDP) Kilian, Daniela (02 Gleichstellung und Integration) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Zur Tagesordnung 2. Überplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Ersatzbeschaffung Drehleiter 3. Anträge gem. § 24 GO NRW 3.1 Bürgerantrag zur Benennung einer Straße nach Marie Curie Bezug: Antrag gem. § 24 GO NW vom 25.05.2016 (230/2016) 3.2 Kündigung und Neuausschreibung der OGS-Trägerschaften Hier: Antrag gem. § 24 GO NRW von Frau Katharina Schwarz und Mitpetenten vom 24.05.2015 -weiter geleitet an Schulausschuss (236/2016) 3.3 Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW auf Ablehnung der Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA Bezug: Antrag gem. § 24 GO NRW vom 23.05.2016 (233/2016) 3.3. Antrag gem. § 24 GO NRW des Brühler Bürgerbündnisses gegen 1 Freihandelsabkommen vom 23.05.2016 Bezug: Antrag Bürgerbündnis vom 5.6.2015, Rat 22.6.2015, Vorlage-Nr. 269/2015 und Anfrage Linke&Piraten vom 12.9.2014, Rat 3.11.2014, Vorlage-Nr. 362/2014 (235/2016) 3.3. Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA 2 Hier: Alternativantrag zum „Bürgerantrag“ TOP 1.3 im Hauptausschuss am 06.06.2016 Bezug: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2016 (243/2016) 4. Dringlichkeitsentscheidung hier: Überplanmäßige Ausgabe Abstimmungsheft Ratsbürgerentscheid (226/2016) 5. Anträge der Fraktionen 5.1 Haushaltskonsolidierung Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.05.2016 6. Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung 6.1 Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung Kreisumlage und damit verbundene Steuerbelastung Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 (213/2016) (217/2016) (134/2016) 2 von 18 6.2 Überplanmäßiger Mehraufwand - Pensionsrückstellungen (144/2016) 6.3 Überplanmäßige Ausgabe für die Ausstattung von weiteren Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung Außerplanmäßige Ausgaben für den Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkünften (148/2016) 6.4 Überplanmäßige Mittelbereitstellung Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener Straße (227/2016) 6.5 Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Brühler Stadtgebiet (220/2016) 7. Mitteilungen 7.1 I-Rich-Zugriff in den Fraktionsbüros 8. Anfragen 8.1 Sachstand Immobilienmanagement 8.2 Parkplatz Wasserturm 8.3 Interesse an Ratsarbeit 8.4 Behinderung durch Bauarbeiten Badorfer Straße/Buschgasse/Euskirchener Straße 8.5 Kunstwerk Kreisel Liblarer Straße/Pingsdorfer Straße 8.6 Niederschrift Hauptausschuss 11.4.2016 8.7 Toilettenanlage Bahnhof Brühl 8.8 Sachstand Flüchtlinge 8.9 Freies WLan in Brühl 8.10 Parkplatz Talstraße Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 3 von 18 Sitzungsverlauf Bürgermeister Dieter Freytag eröffnet die Sitzung des Hauptausschusses um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Hauptausschuss beschlussfähig ist. Öffentliche Sitzung 1. Zur Tagesordnung Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass er den Tagesordnungspunkt 4.4 „Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Ersatzbeschaffung einer Feuerwehr-Drehleiter“ vorziehen wolle, damit der Leiter der Feuerwehr, Herr Berg, im Anschluss die Sitzung wieder verlassen könne. 2. Überplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Ersatzbeschaffung Drehleiter 213/2016 Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) fragt, wie die Fahrzeuge gepflegt würden, da es nur schwer vorstellbar sei, dass die Leiter Rost ansetze. Erster Beigeordneter Brandt berichtet, dass die Drehleiter bereits 17 Jahre alt sei und trotz bester Pflege Korrosionsschäden nicht ausgeschlossen werden könnten. Hinzu komme, dass wohl eine modellspezifische Anfälligkeit vorliege. Ratsherr vom Hagen (Grüne) rät Herrn Hupp, sich anlässlich des bevorstehenden Tages der offenen Tür einmal die professionelle Fahrzeugpflege bei der Feuerwehr demonstrieren zu lassen. Er nimmt Bezug auf den Deckungsvorschlag und fragt, ob das Rückhaltebecken Wenigerkosten verursache. Bürgermeister Freytag stellt richtig, dass diese Maßnahme verschoben werde. Auf die Frage des Ratsherren Weesbach nach der Nutzungsdauer berichtet er, dass diese üblicher Weise bei ca. 20 Jahren liege. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan kündigt Zustimmung an, hätte aber gerne gewusst, wie genau die Kostenschätzung sei. Bürgermeister Freytag teilt mit dass die Kostenangabe realistisch sei. Eine Vergabeausschussvorlage sei in Arbeit. Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die überplanmäßige investive Auszahlung in Höhe von 600.000 Euro bei Kostenstelle 12150700/ Sachkonto 783191“Erwerb von Fahrzeugen“. Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 4 von 18 Deckung: Wenigerauszahlung bei Sk 95071 (785221) / Kst. 53800152 RHB Euskirchener Str. / Am Hülderberg. Abstimmungsergebnis: 3. einstimmig Anträge gem. § 24 GO NRW 3.1 Bürgerantrag zur Benennung einer Straße nach Marie Curie Bezug: Antrag gem. § 24 GO NW vom 25.05.2016 230/2016 Ratsherr Weitz (SPD) fragt, wie der Vorschlag der Verwaltung zu den beiden konkurrierenden Anträgen aussehe. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) fragt, ob es einen Lösungsvorschlag der Verwaltung für beide Straßennamen gebe. Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) führt aus, dass – wenn nicht beide Vorschläge zum Zuge kommen könnten – man „Hedwig Gries“ wegen des Brühlbezugs bevorzuge. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU) schließt sich diesem Vorschlag an. Bürgermeister Freytag schlägt Verweisung an den RAT vor. Bis dahin werde er verwaltungsseitig einen Vorschlag unterbreiten. Beschluss: Der Hauptausschuss verweist den Antrag zur Entscheidung an den Rat. Abstimmungsergebnis: einstimmig 3.2 Kündigung und Neuausschreibung der OGS-Trägerschaften Hier: Antrag gem. § 24 GO NRW von Frau Katharina Schwarz und Mitpetenten vom 24.05.2015 -weiter geleitet an Schulausschuss 236/2016 Beschluss: Der Hauptausschuss verweist den Antrag zur Beratung an den Schulausschuss. Abstimmungsergebnis: einstimmig 3.3 Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW auf Ablehnung der Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA Bezug: Antrag gem. § 24 GO NRW vom 23.05.2016 233/2016 3.3. Antrag gem. § 24 GO NRW des Brühler Bürgerbündnisses ge1 gen Freihandelsabkommen vom 23.05.2016 Bezug: Antrag Bürgerbündnis vom 5.6.2015, Rat 22.6.2015, Vorlage-Nr. 269/2015 und Anfrage Linke&Piraten vom 12.9.2014, Rat 3.11.2014, Vorlage-Nr. 362/2014 235/2016 Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 5 von 18 3.3. Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA 2 Hier: Alternativantrag zum „Bürgerantrag“ TOP 1.3 im Hauptausschuss am 06.06.2016 Bezug: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2016 243/2016 Bürgermeister Freytag erinnert daran, dass die Petenten bereits einmal einen Antrag in der Sache vorgelegt hätten, der aus formalen Gründen, d.h. wegen des fehlenden örtlichen Bezugs, nicht behandelt worden sei. Der vorliegende neue Antrag sei zwar nun auf Brühl herunter gebrochen worden; allerdings handele es sich immer noch nicht um rein brühlspezifische Themen. Von daher sei rein formal gesehen der Rat der Stadt Brühl nicht zuständig, sodass der Antrag abgelehnt werden müsse. Das gleiche treffe auf den als Tischvorlage nachgereichten CDU-Antrag zu. Darüber hinaus seien die Anträge auf den RAT abgestellt; für Anträge nach § 24 GO sei allerdings der HA zuständig. Dennoch könne natürlich der Rat die Beschlussfassung an sich ziehen. Inhaltlich gesehen könne man unter Verweis auf die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zu dem Thema feststellen, dass die Anliegen nicht weit auseinander liegen. Aus seiner Sicht sollte man vor diesem Hintergrund heute beraten und dann im RAT zu einer Lösung kommen. Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) befürwortet den Antrag des Bürgerbündnisses und beantragt, diesen mit dem vorliegenden Wortlaut zur Abstimmung zu stellen. Wenn man sich den Antrag und auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Atomwaffenfreien Zone noch einmal näher anschaue, gebe es im Gegensatz zum damaligen Fall einen ganz klaren örtlichen Bezug. Sie stelle in Frage, ob das Urteil daher überhaupt übertragbar sei. Schaue man sich den genauen Antragstext an, werde in allen Antragspunkten der konkrete örtliche Bezug dargestellt. Es seien nur Angelegenheiten aus dem Freihandelsabkommen übernommen worden, von denen die Stadt Brühl betroffen sei. Andere Punkte, die man aus politischen Gründen ebenfalls ablehnen könnte, seien hingegen nicht aufgelistet. Gerade die Voraussetzungen, die lt. Innenministerium erfüllt werden müssten, würden erfüllt, nämlich die Beschränkung auf brühlspezifische Themen. Nur weil andere Kommunen ebenfalls betroffen wären, bedeute dies nicht, dass man sich nicht mit dem Antrag befassen dürfe; dies spreche gerade für eine Zuständigkeit der Kommunen. Schaue man sich dann noch an, wie in anderen Kommunen mit dem Thema verfahren werde, stelle man fest, dass fast alle Städte, in denen vergleichbare Anträge eingereicht worden seien, diese als zulässig anerkannt und beschlossen hätten. Als Beispiel zitiert sie den in Bonn gestellten und beschlossenen Antrag. Auch müsse man sich die Frage stellen, wie man das in der Vorlage erwähnte Positionspapier aus Oktober 2014 unterstützen könne, obwohl keinerlei Brühlbezug enthalten sei. Dies sei nicht nachvollziehbar. In der Verwaltungsvorlage störe auch die Aussage, dass die inhaltliche Befassung mit dem Antrag als unzulässig bezeichnet werde, ohne dass auf die einzelnen Punkte eingegangen werde. Die pauschale Ablehnung werde der Sache nicht gerecht. Wenn man also den Antrag befürworte, sollte man den entsprechenden Beschluss fassen, der vom Bürgermeister beanstandet und dann von der Kommunalaufsicht geprüft werde könne. Es wäre allerdings sehr schade, wenn man sich erst gar nicht mit dem An- Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 6 von 18 trag befasse, da die Signalwirkung sehr groß sein könnte, wenn immer mehr Kommunen Position beziehen. Um etwas anderes gehe es schließlich nicht. Bürgermeister Freytag stimmt Frau Mäsgen inhaltlich zu. Die Frage sei, ob es sich in Bonn auch um einen Bürgerantrag gehandelt habe. Er stellt richtig, dass das Positionspapier aus Oktober 2014 nicht beschlossen sondern lediglich zur Kenntnis genommen worden sei. Ratsherr Weitz (SPD) führt aus dass er ebenfalls zu einer anderen Wertung komme als die Verwaltung. Die Schlussfolgerung, dass ein Brühlbezug nicht vorliege, wenn auch andere Kommunen betroffen seien, sei kein Grund für eine Ablehnung. Die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge sei brühlspezifisch. Die geplanten Abkommen stellten nach heutigem Kenntnisstand aber gerade eine Gefahr für diese Daseinsvorsorge dar. Aus seiner Sicht gebe es kaum ein originäreres Thema für einen Rat als dieses. Er schlage daher vor, über den Bürgerantrag abzustimmen und es dem Bürgermeister zu überlassen, ob er den Beschluss beanstande. Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) erkennt ebenfalls einen konkreten örtlichen Bezug. Er bittet, den Petenten die Möglichkeit zu geben, den Antrag zu erläutern. Dr. Heermann (fraktionslos) schließt sich der Auffassung der Verwaltung an. Er gibt zu Protokoll, dass er die Skepsis gegenüber den geplanten Freihandelsabkommen nicht in vollem Umfang teile sondern durchaus auch positive Aspekte sehe und den Antrag daher ablehne. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU) führt aus, dass die CDUFraktion versucht habe, mit ihrem Antrag die spezifischen Besonderheiten in Brühl zu definieren um den Antrag der Bürgerinitiative enger zu fassen. Der Bürgerantrag sei allerdings weiter gehender, und müsse daher zuerst abgestimmt werden. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Brämer (FDP) erklärt, dass Sie aufgrund der kurzfristig vorgelegten Tischvorlage der CDU und aufgrund der Tatsache, dass der Bürgerantrag lediglich zur Kenntnis genommen werden sollte, nicht auf eine Entscheidung vorbereitet gewesen sei und daher noch Beratungsbedarf habe. Bürgermeister Freytag erteilt mit Einverständnis des Hauptausschusses den Petenten Rederecht und unterbricht zu diesem Zweck die Sitzung. Herr Volker Ossenkopf-Okada, Kentenichstr. 9, Brühl, erläutert ausführlich den Antrag, der entsprechend auch von anderen Kommunen z. B. in Köln bereits beschlossen worden sei, und bittet um Zustimmung. Nach Fortsetzung der Sitzung führt Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) aus, dass der Bürgerantrag im Hauptausschuss zur Entscheidung anstehe wie andere Bürgeranträge auch, sodass eine Beschlussfassung möglich sei. Ihm sei es lieber, man fasse hier einen Beschluss und positioniere sich, als dass man Feigheit vor dem Feind habe. Er beantragt anschließend die Abstimmung über den Bürgerantrag. Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) wirft ein, dass man nichts Verbotenes tue; Kerpen, Hürth und Frechen hätten den Beschluss bereits gefasst. Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 7 von 18 Ratsherr Weesbach (SPD) ist ebenfalls aufgeschlossen für eine Beschlussfassung. Auch wenn man nur bedingt Einfluss habe, könne man zumindest einen Appell an die Zuständigen weiter leiten. Erster Beigeordneter Brandt zitiert aus dem Urteil zum Thema „Atomwaffenfreie Zone“ und verweist nochmals auf das bestehende rechtliche Risiko, das sich nicht dadurch mindere, dass andere Kommunen den Beschluss gefasst hätten. Fraktionsvorsitzende Brämer (FDP) weist nochmals darauf hin, dass der Antrag nicht für eine Beschlussfassung vorgesehen gewesen sei. Auch wenn sie persönlich diesem Antrag positiv gegenüber stehe, werde sie sich aufgrund der Umstände enthalten. Ratsherr Dahmen (CDU) bittet, in der Niederschrift auf den CDU-Antrag zu verweisen. Beschluss: Der Hauptausschuss (HA) fasst folgende Beschlüsse: 1. Der HA lehnt die Abkommen a) CETA: „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (EU - Kanada) b) TTIP: „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (EU - USA) c) TiSA: „Trade in Services Agreement“ (EU & 22 andere Staaten) in ihrer aktuellen Form, d.h. solange die unter 5-10 genannten Aspekte Teil der Verträge sind, ab. Die aktuelle Form der Freihandelsverträge kann die Stadt Brühl direkt beeinträchtigen (siehe Punkt 11). 2. Der H A stellt fest, dass es sich bei diesen Abkommen um Verträge handelt, die die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Brühl und ihrer Bürgerinnen und Bürger nachhaltig einschränken, sowie einen massiven Eingriff in ihre kommunale Selbstverwaltung darstellen. 3. Der HA bittet den Bürgermeister, diese Haltung auf Kreisebene und gegenüber der Landesund Bundesregierung, sowie dem Europäischen Parlament deutlich zu machen und sich in den kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Städtetag und Städte- und Gemeindebund) dafür einzusetzen, dass diese ihr Positionspapier vom Oktober 2014 erweitern und sich ebenfalls bundes- und europaweit gegen den Abschluss bzw. die Ratifizierung der Handelsverträge unter diesen Bedingungen (Punkte 5-10) zu positionieren. 4. Der HA beschließt, dass d ie Stadt Brühl ihre Möglichkeiten nutzt, die Öffentlichkeit über den Inhalt und ihre ablehnende Haltung zu den Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA zu informieren. In der aktuellen Form der Handelsverträge sind folgende Aspekte enthalten, die die Stadt Brühl direkt betreffen und zu der unter 1. genannten Ablehnung der Verträge führen: 5. Rechtssicherer Schutz der „kommunalen Daseinsvorsorge“: • Der HA fordert eine Erweiterung des Begriffs „public utilities“ in den Verträgen auf alle „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“, so dass im Sinne der europäischen Regelungen die kommunale Souveränität bezüglich aller Aktivitäten der „kommunalen DaNiederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 8 von 18 seinsvorsorge“ gewahrt bleibt und kommunale Entscheidungen im Bereich der Daseinsvorsorge nicht zu Schiedsgerichtsverfahren führen können. 6. Positivlistenansatz anstatt Negativlistenansatz: • Der HA fordert die Anwendung von Positivlisten anstatt Negativlisten in allen Verträgen, so dass öffentliche Dienstleistungen, bei denen eine Marktöffnung stattfinden soll, explizit genannt werden müssen. Im derzeitigen Negativlisten-Ansatz würden alle Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge, die nicht ausdrücklich, vollumfänglich und rechtssicher ausgeschlossen wurden, unter Privatisierungsdruck geraten. 7. Ablehnung von regulatorischer Kooperation und einem „living agreement“ als Gefahr für die demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten in Brühl: a) Der HA lehnt die Einrichtung eines regulatorischen Rates ab, der im Sinne des „living agreement“ (dt. „lebendiger Vertrag“) nachträglich und ohne ausreichende demokratische Kontrolle, CETA und TTIP in wesentlichen Inhalten verändern, also nach Ratifizierung der Verträge weitere negative Entwicklungen für Kommunen implementieren kann. b) Der HA fordert, dass es keine Vereinbarung einer regulatorischen Kooperation in den Verträgen geben darf. In der jetzigen Form müssten Entwürfe von EU-Gesetzen, die die Kommu- nen und somit die Stadt Brühl betreffen, vor der parlamentarischen Diskussion den internationalen Partnern zur Überprüfung auf Vertragskonformität und Anpassung vorgelegt werden. 8. Ablehnung von Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) a) Der HA fordert die Entfernung von Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) aus den Freihandels- verträgen; dies gilt auch für die überarbeitete Version von ISDS in CETA, da diese nur formale Änderungen am ansonsten identischen Verfahren beinhaltet. b) Der H A betont, dass es keiner Investitionsschutzvereinbarungen zwischen ausgebauten Rechtssystemen und keiner Paralleljustiz für Unternehmen mit Hauptsitz im jeweiligen Handelspartnerland bedarf. 9. Ablehnen von Stillstands- und Ratchet-Klauseln • Der HA lehnt die in den Freihandelsverträgen enthaltene Ratchet-Klausel (dt. Sperrklinkenklausel) ab, da diese jegliche Rekommunalisierung nach einmal zugelassener Privatisierung verbieten würde. Die Stillstandsklauseln erlauben eine Änderung des heutigen Stands der Regularien nur in Richtung der weiteren Privatisierung und Entkommunalisierung. Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass - aus guten Gründen - zahlreiche Privatisierungen öffentlicher Güter wieder in die öffentliche Hand zurückgeführt werden mussten. 10. Verstärkte Mitsprache der kommunalen Spitzenverbände an den Verhandlungen von Freihandelsabkommen und Transparenz von Verhandlungen: • Der HA fordert zur Wahrung der Interessen der Stadt Brühl in Freihandelsverträgen die sofortige direkte Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an den Verhandlungen zu TTIP und TiSA, eine öffentliche Diskussion aller möglichen Implikationen der Freihandelsabkommen und die Veröffentlichung aller Verhandlungsdokumente. Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 9 von 18 11. Die Freihandelsabkommen sind im Grunde ein allgemeinpolitisches Thema, jedoch sieht der HA aufgrund des spezifischen örtlichen Bezugs auch seine Kommune bedroht. Konkret sieht der HA in folgenden Punkten die Stadt Brühl und ihre Bürgerinnen und Bürger direkt von den Freihandelsabkommen unmittelbar betroffen: a) Wegen „privatwirtschaftlicher“ Betätigung der Stadt Brühl im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge könnten private kanadische oder US-amerikanische Anbieter den Vorwurf der Diskriminierung erheben und Schadensersatz fordern bzw. ebenfalls Subventionen einklagen. Jede Subventionierung durch die Stadt, die an Sozialtarife, familienfreundliche, altersgerechte oder städtebauliche Konzepte gebunden ist, kann als Wettbewerbsverzerrung interpretiert werden und zu Klagen vor Schiedsgerichten führen. Dies betrifft den von den Stadtwerken Brühl organisierten öffentlichen Nahverkehr oder das Karlsbad genauso wie die Musikschule Brühl oder die VHS Rhein-Erft. b) Die enge Kooperation zwischen Stadt und Gebausie kann von einem Schiedsgericht als marktverzerrend gewertet werden. Bauprojekte im Wohnungsbau dürften an keine Bedingungen mehr geknüpft werden, die ausländische Unternehmen benachteiligen. Damit werden Planungen im sozialen Wohnungsbau erschwert. Der „soziale Wohnungsbau“ wird in CETA nicht als Ausnahme gelistet. c) Die Abfallentsorgung wird zwar von CETA unter „Waste management: Sewage, refuse disposal, and sanitation services“ ausgenommen, jedoch besteht die Gefahr, dass bei einer Entwicklung der Abfall- zu einer Wertstoffwirtschaft der Begriff „waste“ nicht mehr passend ist. Damit würde die Stadt Brühl ihre Bestimmungshoheit über eine mögliche Wertstoffverwertung verlieren. Auch wäre beispielsweise eine Rekommunalisierung der gelben Säcke in Brühl zukünftig nicht mehr möglich. d) Möglicherweise stellen kommunale Maßnahmen zum Umweltschutz, zur verbesserten Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien ein Handels- oder Investitionshemmnis dar. e) Kommunale Energie- und IT-Dienstleistungen unterliegen nach CETA den Liberalisierungsverpflichtungen, weil sie nicht explizit aus den verwendeten Negativlisten ausgenommen werden. f) Weitere Einschränkungen in der Gestaltungsmöglichkeit der Stadt Brühl und des Rates sind im Bereich der öffentlichen Beschaffung und der kommenden transatlantischen Ausschreibungspflicht für Projekte zu sehen. Nach geltendem deutschen und EU-Recht können Kommunen bislang bei der Auftragsvergabe darauf Einfluss nehmen, dass kleine und mittlere Unternehmen zum Zuge kommen. Dies verbessert die Wettbewerbsbedingungen für regionale Anbieter, und stärkt damit die lokale Wirtschaft. Die Abkommen bedrohen dieses wichtige Instrument kommunaler Selbstbestimmung. Auch die Einhaltung tariflicher Mindestlöhne und andere Rahmenbedingungen bei öffentlichen Aufträgen könnten unter TTIP, CETA und TiSA von Investoren angegriffen werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 10 von 18 4. Dringlichkeitsentscheidung hier: Überplanmäßige Ausgabe Abstimmungsheft Ratsbürgerentscheid 226/2016 Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) kritisiert, dass die Kosten vorhersehbar gewesen seien und man diese zusätzliche Ausgabe bereits in der letzten Ratssitzung hätte berücksichtigen können. Bürgermeister Freytag stellt richtig, dass bekannt gewesen sei, dass es zu Mehrkosten komme; diese hätten aber noch nicht beziffert werden können, da seitens der KDVZ noch kein konkretes Angebot habe vorgelegt werden können. Hierauf habe er in der Ratssitzung hingewiesen. Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) fragt, wann die Wahlbenachrichtigungen zugestellt würden und ob es nicht Fristen-Überschneidungen gebe, da Leute bereits von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht hätten. Er hätte gerne gewusst, ob die abgegebenen Stimmen nun verfallen würden. Frau Müller (FB 13, Bürgermeisterbüro) erklärt, dass die Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 10. Juni zugestellt würden. Insofern würden die gesetzlichen und satzungsrechtlichen Fristen gewahrt. Unabhängig davon bestehe bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen und zu wählen. Ausschlaggebend für die Wahrnehmung des Wahlrechts sei die Erfassung im Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung sei lediglich eine Aufforderung zur Wahl, aber nicht Voraussetzung für die Wahrnehmung des Wahlrechts. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000 € bei Kostenstelle 12 13 00 00, Sachkonten 543100 zur Deckung der Kosten für den Druck des Abstimmungsheftes zum Ratsbürgerentscheid. Deckung: Kostenstelle 11 06 07 00, Sachkonto 529100, Ermächtigungsübertragung von 2015 nach 2016 in Höhe von 10.000 € aus nicht verbrauchten Dienstleistungsaufwendungen zur Vorbereitung des Umbaus von Rathaus B Abstimmungsergebnis: 5. einstimmig Anträge der Fraktionen 5.1 Haushaltskonsolidierung Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.05.2016 217/2016 Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Brämer (FDP) verweist auf die nachfolgenden überplanmäßigen Ausgaben unter Punkt 6 in Höhe von insgesamt ca. 1,8 Mio € und führt aus, dass sich mit dem Verkauf des Rosenhofs wohl eine Deckungsmöglichkeit abzeichne. Dennoch hätte sie gerne gewusst, ob möglicher Weise noch weitere außerplanmäßige Ausgaben entstehen könnten. Aus diesem Grunde bezwecke die FDP-Fraktion mit ihrem Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 11 von 18 Antrag, dass die Verwaltung Möglichkeiten prüfe, wie man künftige Mehrausgaben decken könne, ohne auf die Rücklagen der Stadtwerke zurückgreifen zu müssen. Bürgermeister Freytag berichtet, dass im Haushalt 2016 Verkaufserlöse in Höhe von 100.000 € angesetzt worden seien. Inzwischen seien allerdings einige Verkäufe bereits realisiert worden, z.B. Süd-Spitze Giesler oder Villa Kaufmann, und ein Gewerbegrundstück stehe ebenfalls noch zur Veräußerung an. Insofern sei man dem Ansinnen, teilweise auf Erbbaurecht zu verzichten, bereits nachgekommen. Es handele sich um einen Betrag von insgesamt ca. 1 Mio €, der zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt werden könne. Damit könnten die überplanmäßige Ausgaben Kreisumlage und Sicherheitsdienst gedeckt werden. Zur Deckung des Mehraufwands bei den Pensionsrückstellungen müsste man allerdings auf die Stadtwerkerücklagen zurückgreifen. Bisher habe man auf die Deckung durch die Rücklagenentnahme weitgehend verzichten können. Aufgrund der Auflage der Kommunalaufsicht müsse im Übrigen ein Zwischenbericht zur Haushaltslage zum 30.6.2016 erstellt werden, der zurzeit vorbereitet werde. Erst dann könne man die Frage beantworten, ob mit Mehrausgaben bzw. –einnahmen gerechnet werde. Dennoch könne er weitere außerplanmäßige Ausgaben nicht ausschließen, da es sich um Ausgaben handele, die gerade nicht vorhersehbar seien. Selbstverständlich prüfe man sehr genau die Risiken. Wie man nun darauf reagiere, sei eine politische Frage. Er sei aus verschiedensten Gründen – unter anderem auch, um nachhaltige Einkünfte für den Haushalt zu erzielen – nicht dafür, die Grundstücke Rosenhof zu verkaufen. Bei der begrenzten Anzahl von nur 12 Grundstücken bei einer gleichzeitig überaus hohen Anzahl an Interessenten werde das Höchstpreisverfahren im Übrigen dazu führen, dass lediglich die finanziell am besten ausgestatteten Bewerber zum Zuge kommen. Schließlich sei aufgrund der Erfahrungen beim Verkauf der hochwertigen Grundstücke an der Bonnstraße auch damit zu rechnen, dass Bewerber wieder abspringen, sodass nicht sicher sei, ob man den Verkaufspreis bis zum Jahresende überhaupt vereinnahme. Ratsherr Weitz (SPD) bestätigt, dass im Wege der Erbpacht kontinuierliche Einnahmen gesichert werden könnten und darüber hinaus ein sozialer Aspekt zum Tragen komme. Die ständigen Aufforderungen an den Bürgermeister zur Darstellung der Haushaltslage bzw. der finanziellen Situation halte er im Übrigen mittlerweile für albern und teilweise auch für schädlich, da dies zu seinen regulären Aufgaben gehöre, denen er in der Vergangenheit und auch aktuell stets nachgekommen sei. Es sei sowohl vom Kämmerer als auch vom Bürgermeister immer transparent und regelmäßig über den Stand und die Entwicklung der Haushaltslage berichtet worden. Es handele sich daher aus seiner Sicht um Schauanträge. Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) stellt klar, dass Erbpacht für den Erwerber auf Dauer teurer sei als ein Ankauf. Daher sei die Erbpacht nicht unbedingt „Heilsbringer“ zur Erlangung bezahlbaren Wohnraums. Bezüglich der anstehenden überplanmäßigen Ausgaben und möglicher anderweitiger Deckungsmöglichkeiten bittet er um Besprechung in nichtöffentlicher Sitzung. Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) wirft ein, dass man Kosten hätte sparen können, wenn man auf die dritte Dezernentenstelle verzichtet hätte. Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) bittet, über den FDP-Antrag abzustimmen und die einzelnen Punkte gesondert aufzurufen. Man wolle alternative Anträge teilweise auch im nichtöffentlichen Teil zur Abstimmung bringen. Die ohnehin im Rat zu beschließenden Themen sollten ohne Beschlussempfehlung dorthin verwiesen werden. Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 12 von 18 Bürgermeister Freytag verweist zunächst auf Punkt 1 des Antrages, der sich auf die noch folgenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben beziehe und insofern in diesem Zusammenhang besprochen und entschieden werden könne. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) nimmt Bezug auf Punkt 2 des FDP-Antrages und schlägt folgende alternative Beschlussfassung vor: „Zur Flüchtlingsunterbringung soll eine Anmietlösung Vorrang vor einem Ankauf haben. Gründe, die für den Kauf sprechen, sind detailliert nachzuweisen.“ Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass er bezweifle, dass diese Forderung in der Praxis umgesetzt werden könne, wenn es darum gehe, kurzfristig Obdach für Flüchtlinge zu schaffen. Im Übrigen sei ein Ankauf bei der derzeitigen Zinslage oft günstiger als eine Anmietung, wie das Beispiel Gebausie-Gebäude, Theodor-Körner-Straße, zeige. Ratsherr Weitz (SPD) erklärt, dass seine Fraktion wie bisher der Verwaltung vertraue, die es in der Vergangenheit in außerordentlicher Weise geschafft habe, Lösungen zu finden. Der Beschluss schränke die Verwaltung unnötig ein. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Brämer (FDP) schließt sich dem CDU-Antrag an. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, dass bei der Flüchtlingsunterbringung eine Anmietlösung Vorrang vor einem Ankauf haben soll. Abstimmungsergebnis: 8:7 Zu Ziffer 3 des FDP-Antrages verweist stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU) auf die Aussage von Herrn vom Hagen (GRÜNE). Aufgrund der angekündigten Erläuterungen in nichtöffentlicher Sitzung werde sich dieser Einsparvorschlag erledigen. Bezug nehmend auf Punkt 4 ihres Antrages erläutert stellvertretende Fraktionsvorsitzende Brämer (FDP), dass es zum Zeitpunkt des Antrages neben der Stadtwerkefinanzierung keine alternative Deckungsmöglichkeit gegeben habe. Es gehe darum, dass für die Zukunft ein Sparkonzept vorgelegt werde. Dies bedeute konkret, dass der Rathausanbau nicht verschoben werden müsse, wenn es andere Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. den Verkauf des Rosenhofes, gebe. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) und Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) kündigen in diesem Punkt Ablehnung an. Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) beantragt, die Punkte 4, 5 und 6 des FDP-Antrages an den Rat zu verweisen. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, die Punkte 4 – 6 des Antrages an den Rat zu verweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 13 von 18 6. Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung 6.1 Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung Kreisumlage und damit verbundene Steuerbelastung 134/2016 Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) beantragt, den Tagesordnungspunkt unter Verweis auf die angekündigte Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung zur Entscheidung an den Rat zu verweisen. Beschluss: Der Hauptausschuss verweist die Vorlage an den Rat. Abstimmungsergebnis: einstimmig 6.2 Überplanmäßiger Mehraufwand - Pensionsrückstellungen 144/2016 Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) beantragt, den Tagesordnungspunkt unter Verweis auf die angekündigte Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung zur Entscheidung an den Rat zu verweisen. Beschluss: Der Hauptausschuss verweist die Vorlage an den Rat. Abstimmungsergebnis: einstimmig 6.3 Überplanmäßige Ausgabe für die Ausstattung von weiteren Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung Außerplanmäßige Ausgaben für den Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkünften 148/2016 Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) beantragt, den Tagesordnungspunkt unter Verweis auf die angekündigte Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung zur Entscheidung an den Rat zu verweisen. Beschluss: Der Hauptausschuss verweist die Vorlage an den Rat. Abstimmungsergebnis: einstimmig 6.4 Überplanmäßige Mittelbereitstellung Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener Straße 227/2016 Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) kündigt Zustimmung an, möchte aber wissen, ob das Rückhaltebecken, deren Mittel hier zur Deckung verwendet werden, die Verschiebung aushalte. Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 14 von 18 Beigeordneter Schiffer versichert, dass eine Überprüfung ergeben habe, dass die Maßnahme verschoben werden könne. Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) verweist auf die hohe Zahl der außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen, ist allerdings der Ansicht, dass es sich hier eindeutig um eine nicht vorhersehbare Ausgabe handele und man die Mittel selbstverständlich bereit stellen müsse. Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Punkte 1.) bis 4.) bei folgenden Sachkonten / Kostenstellen: 1.) Straßenbau Badorfer Straße Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Entsorgung belasteter Bodenmassen, notwendigem Bodenaustausch sowie Entfernung von Betonfundamenten und Bitumenunterbauten in Höhe von 110.000 € bei SK / KSt 95050 / 54011204. Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95050 / 54011170 (Erschließung ehem. Zuckerfabrikgelände) 2.) Kanalbau Badorfer Straße Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Abfuhr von Trümmerschutt, Umlegung einer Wasserleitung, Entsorgung von belastetem Boden zusätzlicher Kanalanschlussleitungen sowie nicht vorhersehbare Schwierigkeiten an vorhandenen Versorgungsleitungen in Höhe von 216.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800143. Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800121 (Ausbau Kläranlage) 3.) Kanalbau Busch - / Schiffergasse Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen Abfuhr von Trümmerschutt, Umlegung einer Wasserleitung, Erneuerung des nördlichen Gehwegs, Austausch von nichttragfähigem Boden sowie die Herstellung einer Umfahrung in Höhe von 134.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800141. Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800114 (Erweiterung MRHB Brühl-Ost) 4.) Kanalbau Euskirchener Straße Überplanmäßige Mittelbereitstellung wegen zusätzlicher Erneuerung der Binderschicht und damit verbundenen Mehraufwendungen der Fräsarbeiten in der Fahrbahndecke und Gussasphaltrinne in Höhe von 80.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800142. Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95060 / 53800121 (Ausbau Kläranlage) Abstimmungsergebnis: einstimmig 6.5 Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Brühler Stadtgebiet 220/2016 Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) nimmt Bezug auf die entsprechende Diskussion im Schulausschuss. Sie würde sich freuen, wenn der Punkt dort auch noch einmal aufgegriffen würde. Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 15 von 18 Beigeordnete Burkhardt sagt zu, das Thema noch einmal im Schulausschuss aufzugreifen. Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 24.000 € bei Sachkonto 529103 / Kostenstelle 21010100 für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern. Deckung: Wenigeraufwand bei Sachkonto 559903 Sonst.Aufw.f.bes.Finanzauszahlungen / Kostenstelle 61010000 Abstimmungsergebnis: 7. einstimmig Mitteilungen 7.1 I-Rich-Zugriff in den Fraktionsbüros Beigeordneter Schiffer teilt mit, dass der Zugriff nun auch in den Fraktionsbüros problemlos möglich sei. 8. Anfragen 8.1 Sachstand Immobilienmanagement Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) fragt, wie weit die Bearbeitung des Antrages fortgeschritten sei. Es sei ihr klar, dass solche umfassenden, konzeptionellen Aufträge Zeit brauchten; dennoch brauche der Rat dringend einen Überblick. Bürgermeister Freytag berichtet, dass Vorarbeiten im Gange seien. Genaueres könne er noch nicht sagen, werde er aber schriftlich mitteilen. 8.2 Parkplatz Wasserturm Ratsherr Weesbach (SPD) erinnert an seine diesbezügliche Anfrage. Damals sei angekündigt worden, dass dort gelagerte Baumaterial bald zu beseitigen. Zwischenzeitlich neigten sich die Bauarbeiten dem Ende zu; die Materialansammlung habe sich allerdings noch vergrößert. Im Hinblick auf die regelmäßig hohe Nutzung des Parkplatzes fragt er, wann mit einer Entzerrung der Situation zu rechnen sei. Beigeordneter Schiffer teilt mit, dass es sich nicht um eine Kanalbau- sondern um eine Maßnahme der Stadtwerke handele, die dort Versorgungsleitungen verlegen würden. Das Ende der Maßnahme sei für August angekündigt. 8.3 Interesse an Ratsarbeit Stellvertretender Bürgermeister Jung (SPD) fragt den Bürgermeister, ob er seine Verwunderung teile, dass das Bürgerbündnis „Freihandelsabkommen“ sich offensichtlich ausschließlich für die Behandlung ihres Bürgerantrages interessiere. Nachdem ihr Antrag erfolgreich beschlossen worden sei, hätten die Mitglieder fluchtartig das Sitzungszimmer verlassen. Bürgermeister Freytag teilt diese Verwunderung nicht; dies sei ein normales Verhalten. Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 16 von 18 8.4 Behinderung durch Bauarbeiten Badorfer Straße/Buschgasse/Euskirchener Straße Stellvertretender Bürgermeister Jung (SPD) fragt, wann insbesondere in der Buschgasse wieder geordnete Verhältnisse eintreten würden. Beigeordneter Schiffer teilt mit, dass nach seinem Kenntnisstand der Bauschluss mit August angegeben sei. Sobald die Kanalbaumaßnahme auf der Euskirchener Straße ein Stück weit nach oben verlagert werde, könne die Badorfer Straße frei gegeben werden. Bürgermeister Freytag verspricht eine Information über die Presse über den genauen Freigabetermin. 8.5 Kunstwerk Kreisel Liblarer Straße/Pingsdorfer Straße Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) fragt, wann das Kunstwerk errichtet werde. Bürgermeister Freytag teilt mit, dass das Kunstwerk in der Entstehung sei. Im August werde zu einer Besichtigung in die Werkstatt eingeladen. 8.6 Niederschrift Hauptausschuss 11.4.2016 Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, ob die Niederschrift der HA-Sitzung vom 11.4.2016 in der nächsten Sitzung aufgerufen werde. Dort sei vermerkt, dass Herr Kollenberg Herrn Gerharz vertrete. Richtig sei allerdings, dass er Herrn Gerharz vertreten habe. Bürgermeister Freytag sagt Korrektur zu. 8.7 Toilettenanlage Bahnhof Brühl Ratsherr Dahmen (CDU) weist darauf hin, dass nach dem Abriss des Kiosk die Toilettenanlage eingezäunt sei. Er fragt, wie es dort weiter gehe. Bürgermeister Freytag teilt mit, dass es sich um ein Grundstück des Landes NRW handele. Man habe über den Abriss lediglich eine Mitteilung erhalten. Das Land vertrete die Auffassung, dass für Schlossbesucher Toiletten vorhanden seien. Seitens der Bahn sei wohl diesbezüglich auch nichts zu erwarten. Er könne aber gerne noch einmal nachhören, ob das Land eine Zwischenlösung geplant habe. Im Übrigen gebe es – wie bekannt sei - eine in Abstimmung befindliche Planung über die Gestaltung des gesamten Geländes; entsprechende Förderanträge seien gestellt. 8.8 Sachstand Flüchtlinge Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) fragt nach dem aktuellen Sachstand. Beigeordnete Burkhardt teilt mit, dass der Rheinische Hof bereits seit drei Wochen belegt sei. Lediglich der hintere Bereich in der 2. Etage könne aus brandschutztechnischen Gründen noch nicht genutzt werden. Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 17 von 18 Die Halle der Gesamtschule werde derzeit geräumt, sodass diese nach den Sommerferien wieder für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehe. Der Sicherheitsdienst gehe dann für zwei Monate zur Bergerstraße über. Die Halle am Max-Ernst-Gymnasium werde Ende des Monats geräumt und stehe dann auch wieder für ihren eigentlichen Zweck zur Verfügung. 8.9 Freies WLan in Brühl Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) fragt, was aufgrund der geänderten Rechtslage diesbezüglich in Brühl geplant sei. Bürgermeister Freytag teilt mit, dass die Stadtwerke in der Innenstadt über Hotspots freies WLan in Zusammenarbeit mit der Telekom anbieten wollen. 8.10 Parkplatz Talstraße Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU) erinnert daran, dass mit dem entsprechenden Beschluss hinsichtlich der Parkerweiterungsflächen auch eine Verbesserung der Verkehrssituation auf der Talstraße verknüpft gewesen sei. Seit der Baumaßnahme auf dem Parkplatz habe sich allerdings nichts mehr getan. Er bitte daher um Beschlussausführung und Vornahme der Markierungsarbeiten auf der Talstraße. Auch die Blumenbepflanzung sei noch nicht erfolgt. Erster Beigeordneter Brandt teilt mit, dass die Markierungsarbeiten in Auftrag gegeben seien. Die Frage der Bepflanzung werde er prüfen. __________________________ Bürgermeister Niederschrift Hauptausschuss 06.06.2016 ____________________________ Schriftführer/in 18 von 18