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Beschlusstext („Jedem Kind Instrument, Tanzen, Singen (JeKits)“)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
140 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
17.06.15, 18:28
Aktualisiert
17.06.15, 18:28
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Inhalt der Datei

Brühl, den 17.06.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 12.05.2015 Öffentliche Sitzung "Jedem Kind Instrument, Tanzen, Singen (JeKits)" 3.1 „Jedem Kind Instrument, Tanzen, Singen (JeKits)“ 151/2015 Der Vorsitzende erläutert, dass das Nachfolgeprojekt zu JeKI -„JeKits“- bereits im Rat ausführlich behandelt wurde, dort eine Ergänzung zum Beschlussentwurf erfolgte. Der für den ehemaligen Fachbereich für Bildung und Familie zuständige Fachbereichsleiter Becke gibt die Ergänzung zur Kenntnis. Demnach wird das Projekt „JeKits“ ab dem Schuljahr 2015/2016 in den jeweils 3. und 4. Schuljahren der acht Brühler Grundschulen nur noch „gebührenpflichtig und kostendeckend“ durchgeführt, wobei Näheres der KPTA unter Beteiligung des Schulausschusses regelt. Der Vorsitzende erläutert, dass die Stadt Brühl mit diesem Angebot über das im LandesFörderprogramm Vorgesehene hinausgeht, da dort bereits für das 2. Schuljahr ein Elternbeitrag vorgesehen ist. Auf diesen verzichtet die Stadt. Auch wenn das Förderprogramm eine Weiterführung für das 3. und 4. Schuljahr nicht vorsieht, wurde im Rat, aber auch seitens der Eltern und der Schulleitungen, der Wunsch auf Weiterführung nach dem 2. Schuljahr geäußert und diskutiert. In Anbetracht der angespannten Haushaltssituation gebe es aber Grenzen, in wie weit man über das im Förderprogramm vorgesehene Angebot hinausgehe. Es sei eine Neuheit, dass es im Rahmen des Schulvormittags eine kostenpflichtige Veranstaltung gibt. Grundschulleiterin Münch (GGS Martin-Luther) - als Sprecherin aller Grundschulen versichert, dass man sehr froh sei, dass das Angebot in den Klassen 1 und 2 weiter fortgeführt wird. Alle Brühler Grundschulen haben sich dafür ausgesprochen, Anträge seien entsprechend gestellt worden. Es bedarf nun der Koordinierung mit der Kunst- und Musikschule sowie der Umsetzung in den Schulen. Erst nach einem Jahr können Aussagen getroffen werden, wie das Angebot angenommen wurde und wie es funktioniert habe. Sachkundige Bürgerin Kowalik-Bonkat (Linke & Piraten) fragt an, ob eine Fördermöglichkeit für Kinder von Geringverdienern vorgesehen ist. Ratsherr Klug (CDU) regt an, unter Mithilfe der Verwaltung zu prüfen, ob hierfür Mittel des Teilhabepakets eingesetzt werden können, um Kindern schwächer positionierter ElBeschluss Schulausschuss 12.05.2015 1 von 2 tern eine Teilnahme zu ermöglichen. Er hebt nochmals hervor, dass die Stadt Brühl freiwillig das 2. Schuljahr fördert, dass darüber hinaus die Kosten nicht mehr geschultert werden können. Bereits in der Vergangenheit habe die Stadt das Neunfache der Landesmittel aufbringen müssen. Bei den Verhandlungen im Rahmen der zu erstellenden Gebührenordnung in Zusammenarbeit mit der Kunst- und Musikschule sollten das Teilhabepaket und das Gewinnen von Sponsoren berücksichtigt werden. Ratsfrau Mäsgen (Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass es bereits durch den Vorschlag des Landes zur Gebührenstruktur für das 2. Jahr „JeKits“ eine Diskussionsgrundlage für die Gebührenstaffelung für das 3. und 4 Schuljahr gebe. Die vorgeschlagene Staffelung berücksichtigt die Betreuungsintensität der einzelnen Förderthemen. Auch vorgeschlagen sei, dass für Geringverdiener keine, für Geschwisterkinder geringere Gebühren anfallen. Es sollte eine unter Berücksichtigung der Fächer und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Familien nachvollziehbare Gebührenstaffelung erstellt werden. Man sei gespannt auf den ersten Vorschlag der Kunst- und Musikschule. Der Vorsitzende weist auf die zügige Erstellung der Gebührensatzung hin, für die die Satzung der KuMs eine Orientierung darstelle. Sachkundiger Bürger Blanke fragt, wie weit die Verwaltung bei der Entwicklung eines Modells sei. Fachbereichsleiter Becke erklärt, dass eine erste Berechnung deutlich unter den vom Land vorgeschlagenen 23 € bleiben muss, da ansonsten kein Interesse der Eltern bestehen wird. Selbst bei einer Gebühr von 12 € rechnet die Verwaltung damit, dass sich die Teilnehmerzahl um ein Drittel reduziert. Die Höhe der Gebühr wird die Gruppenstärke beeinflussen. Die Vorstellung der Gebührensatzung soll in einer Sondersitzung des KPTA am 28.05.2015 erfolgen. Die weitere Beratung ist dann im HA und Rat für Juni vorgesehen. Der Vorsitzende geht in diesem Zusammenhang von einer engen Zusammenarbeit mit den Grundschulen aus. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Beschluss Schulausschuss 12.05.2015 2 von 2