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Beschlusstext (Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
10.02.16, 15:23
Aktualisiert
10.02.16, 15:23
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Inhalt der Datei

Brühl, den 09.02.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 10.11.2015 Öffentliche Sitzung 2. Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2015 488/2015 Der Vorsitzende bittet Herrn Schober, die Schwerpunkte der neu in den Schulentwicklungsplan aufgenommenen Änderungen und Ergänzungen zu erläutern. Hierbei handelt es sich um die Einarbeitung aktueller Zahlen. Der Gutachter, Herr Schober, erklärt, dass die nach Schuljahresbeginn vorliegenden neuen Schülerzahlen eingearbeitet wurden. Bei den Zahlen der Schülerinnen und Schüler, die am „Gemeinsamen Lernen“ teilnehmen, habe man sich auf das Zahlenwerk des vergangenen Schuljahres verlassen. Gewichtiger sei aber die Einflechtung möglicher Folgen, die der Flüchtlingszustrom mit sich bringt. Hier seien bereits Auswirkungen auf die Schülerzahlen der Hauptschule und Realschule merkbar, wodurch die fortgeführte Prognose einen Anstieg der Schülerzahlen erwarten lässt. Daher müsse man mit einem höheren Bedarf an Schulraum rechnen, der evtl. eine Fortschreibung der Raumplanung innerhalb des Planungszeitraumes notwendig machen wird. Er rät daher von der Aufgabe von Schulraum ab. Sachkundiger Bürger Kroell (FDP) hält eine Belastungsanalyse für sinnvoll, wie lange das bestehende System aufsteigende Schülerzahlen tragen könne. Ratsherr Dr. Heermann bittet um Information über die Vorgehensweise, wie die Schulform für die Flüchtlingskinder, für die die Sekundarstufen I und II infrage kommen, ausgewählt wird. Des Weiteren fragt er an, was passiert, wenn die Obergrenze der Schülerzahlen überschritten wird. Er erkundigt sich nach dem Lehrpersonal für „Deutsch als Fremdsprache“ und, ob in Brühl pädagogische Konzepte umgesetzt werden, die einen Unterricht in Fächern wie beispielsweise Sport, wo die deutsche Sprache nicht so im Vordergrund steht, in integrativer Form vorsehen. Beigeordnete Burkhardt gibt zunächst einen Überblick, dass derzeit ein Viertel der zuwandernden Flüchtlinge Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren seien, davon sei die Hälfte in der Primar- und Sekundarstufe I. Von 40 Kindern im Kindergartenalter besuchen nur 10 Kinder eine Kindertagesstätte. Ein darüber hinausgehender Elternwunsch bestehe nicht. Von 17 Kindern in der Primarstufe besuchen 13 eine Offene Ganztagsschule, 23 Jugendliche besuchen die Sekundarstufe I. Es handele sich hierbei ausschließlich um Kinder, die der Stadt Brühl zugewiesen wurden. Kinder, die in Notunterkünften untergebracht sind, haben weder Anspruch auf einen Kindergartenplatz noch auf Beschulung. Beschluss Schulausschuss 10.11.2015 1 von 4 Die einzige „Internationale Förderklasse“ an der Clemens-August-Hauptschule sei überfüllt, so dass dort eine zweite bei der Schulaufsicht beantragt wurde. Ebenfalls erbeten sei eine solche an der Erich Kästner-Realschule. In diesen speziellen Klassen werde sehr viel Sprachunterricht erteilt. Diese Schülerinnen und Schüler werden darüber hinaus in anderen Fächern, in der die Sprache nicht so im Vordergrund steht, in den normalen Unterricht integriert. Stellvertretender Schulleiter Heeg (Clemens-August-Hauptschule) teilt mit, dass sich an der Clemens-August-Hauptschule 29 Kinder in der „Internationalen Förderklasse“ befinden, die täglich bis zur vierten Stunde durch 2 bis 3 Lehrkräfte unterrichtet werden. Eine weitere Aufnahme von bis zu 25 Kindern sei voraussichtlich ab dem 15.12.2015 möglich, da von der Oberen Schulaufsicht mehr Lehrpersonal genehmigt wurde. Eine Stelle sei schulscharf ausgeschrieben. Hierbei sei „Deutsch als Fremdsprache“ Voraussetzung. Herr Heeg spricht eine Einladung aus, sich vor Ort ein Bild vom Unterricht in diesen Klasse) zu machen. Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass Flüchtlingskinder in der „Internationalen Förderklasse“ untergebracht werden. Es gebe einzelne Fälle, wo sich auch die Schulleitungen anderer Schulformen bereiterklärt haben, Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Schulleiterin Jaus (Gesamtschule) berichtet über die Aufnahme einer 16-jährigen Syrierin als Ausnahmefall. Stellvertretender Schulleiter Heeg (Clemens-August-Hauptschule) erklärt, dass die ihnen vom Rhein-Erft-Kreis zugewiesenen Kinder offiziell Schülerinnen und Schüler der Clemens-August-Hauptschule sind. Es besteht die Möglichkeit, Kinder der „Internationalen Förderklasse“ je nach Fortschritt, schnell in die normalen Klassen zu integrieren, aber auch in andere Schulformen zu vermitteln. Der Vorsitzende spricht seine hohe Anerkennung für die an den Schulen geleistete Arbeit aus. Ratsherr Klug (CDU) schlägt vor, den Schulentwicklungsplan zu verabschieden. Allerdings solle man ihn in den nächsten Jahren der tatsächlichen Entwicklung anpassen. Wichtig sei, dass seitens der Verwaltung im Grundschulbereich dargestellt werde, wie konkret die Probleme sind, wann das Anmeldeverfahren abgeschlossen sei und wie viele Anmeldungen vorliegen, wobei zu klären wäre, ob es Mehrfachanmeldungen gibt. Er bittet um Auskunft zur Klassenbildung, auch hinsichtlich der Verteilung auf vorhandenen Schulraum. Fachbereichsleiterin Weiskopf erklärt, dass das Anmeldeverfahren im September erfolgte und dass die AOSF-Verfahren noch laufen. Für Anfang Dezember seien Gespräche geplant, wie die Klassen gesamtstädtisch am günstigsten verteilt werden. Bis zum 15.01.2016 müssen die Schülerzahlen und die Klassenverteilung der Schulaufsicht gemeldet werden. Man rechne mit 19 bis 20 Zügen (letztes Jahr 18 Züge). Ratsfrau Mäsgen (Grüne) bekundet Zufriedenheit darüber, dass man sich die Zeit einer Überarbeitung genommen habe. Wichtig seien die Änderungen im Hinblick auf den Schulraum. Es sei ersichtlich, dass eine Planung vor allem unter Berücksichtigung der Flüchtlingsproblematik kaum möglich ist. Die Lösung bestimmter Asymmetrien in puncto Schulraum und Schülerzahlen sollte von der Politik aufgegriffen werden. Letztlich spricht sie die Zustimmung ihrer Fraktion zur Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes aus. Beschluss Schulausschuss 10.11.2015 2 von 4 Herr Schober nimmt Stellung zu der aufgeworfenen Frage nach der Zahlenverschiebung bei der Auswertung der Elternbefragung. Sie resultiere aus einer fehlerhaften Schülerzahl, da die vom Vorjahr eingetragen war. Die Zahl wurde korrigiert, der Fehler habe keine Auswirkung auf die Gesamtzahl, sondern sei nur bei der Jahrgangsverteilung relevant. Ratsherr Klein (SPD) richtet sein Augenmerk auf den Grundschulbereich, dort insbesondere auf den Grundschulplatzmangel im Bereich Badorf und Schwadorf, verschärft durch neue Baugebiete und erwähnt ebenso die Problematik in Vochem. Er spricht die Möglichkeit der Einführung von Schuleinzugsbereichen an. Herr Schober erklärt, dass geplante Baugebiete bereits im Schulentwicklungsplan berücksichtigt wurden. Basis der Prognose seien die lt. Melderegister noch nicht schulpflichtigen Kinder, die fiktiven Schuleinzugsbereichen zugeordnet wurden. Eine mögliche Erhöhung dieser Zahlen durch Zuzug in geplante Baugebiete werde berücksichtigt. Er geht ferner auf § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW ein, wonach die Festlegung von Schuleinzugsbereichen möglich ist, jedoch lt. Schulaufsicht nicht üblich. Seiner Meinung nach kommt die Einführung nicht in Betracht, da es Bekenntnisschulen und Gemeinschaftsgrundschulen gibt. Die Eltern hebeln durch ihre Wahlmöglichkeit Schuleinzugsbereiche aus. Er sieht als einzige Möglichkeit, die Problematik im Norden Brühls zu lösen, die Zügigkeit zu begrenzen. Sachkundiger Bürger Lorbach (Grüne) erinnert daran, dass hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung die Absprache unter den Kommunen sehr wichtig sei. Im Hinblick hierauf appelliert er vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegung und der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen und Bewegungen durch Stadt- und Landflucht, im Bereich des Kreises mit den Kommunen in eine engere Abstimmung zu treten. Hierbei geht er insbesondere auf Überhänge im Schulraum ein, die evtl. kreisweit genutzt werden könnten, um Neubauten, die nur für begrenzte Zeit genutzt würden, zu vermeiden. Der Vorsitzende zeigt auf, dass es eine solche interkommunale Abstimmung bereits gebe, z.B. mit der Stadt Bornheim. Beigeordnete Burkhardt versichert, dass ein enger Austausch mit den Nachbarkommunen durch die Sozialdezernentenkonferenz und auf Ebene der Fachbereichsleitungen der Schulverwaltungen erfolgt. Fachbereichsleiterin Weiskopf erklärt auf Anfrage, dass sich der Schulentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises noch im Prozess befinde. Sachkundiger Bürger Schall (CDU) bittet um Auskunft, wann genau die Schulpflicht für Flüchtlingskinder beginnt und ob eine außerschulische Begleitung dieser Kinder aufgrund traumatischer Erfahrungen notwendig, verbesserbar oder ausreichend gegeben ist. Beigeordnete Burkhardt nennt als Zeitpunkt des Beginns der Schulpflicht die Zuweisung zur Stadt Brühl. Zurzeit werde noch geprüft, wie die notwendige Gesundheitsuntersuchung beim Rhein-Erft-Kreis für die Flüchtlinge wegemäßig einfacher zu bewerkstelligen sei. Stellvertretender Schulleiter Heeg (Clemens-August-Hauptschule) empfindet die Beratung durch den schulpsychologischen Dienst des Kreises, beginnend mit dem ersten Beschluss Schulausschuss 10.11.2015 3 von 4 Kontakt bei der Gesundheitsuntersuchung, als gut. Zurzeit kenne er keine Fälle von Traumata. Beschluss: Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat, den Schulentwicklungsplan zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Schulausschuss 10.11.2015 einstimmig 4 von 4