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Öffentliche Niederschrift (Schulausschuss)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
346 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
10.02.16, 15:23
Aktualisiert
10.02.16, 15:23

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Brühl, den 09.02.2016 Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 10.11.2015 Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 20:00 Uhr. Vorsitz führte: Dr. Petran, Matthias (SPD) Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Berg, Patrick Hosmann, Hanns-Henning Kirf, Peter Klug, Hans Theo Schall, Simon Schützner, Katja SPD Blanke, Wilfried Klein, Peter Krämer, Clemens Venghaus, Marcus GRÜNE Lorbach, Uwe Mäsgen, Johanna LINKE/PIRATEN Kowalik-Bonkat, Astrid FDP Kroell, Claude Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Born, Annegret (Pestalozzi - Schule) Heeg, Martin (Clemens-August-Schule) Dr. Heermann, Herbert Jaus, Renate (Gesamtschule) Münch, Doris (Grundschule) Phiesel, Berthold (Gymnasium) Zantis, Hans-Dieter (EKR) Niederschrift Schulausschuss 10.11.2015 1 von 10 von der Verwaltung: Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete) Weiskopf, Marlene (FBL 40 Schule und Sport) Schriftführerin: Zweiacker, Stefanie Gäste: Herr Schober (Projektgruppe – Bildung und Region) Frau Kannen (Schulrätin Rhein-Erft-Kreis) Nicht anwesend / entschuldigt: Dahmen, Elmar (CDU) Voigt, Lars (CDU) Fischer, Jürgen (Kath. Kirche) Gerhard, Renate (Ev. Kirche) Lüdtke-Glock, Claudia (Stadtschulpfl.) Müller-Costard, Inge (Realschule) Schröter, Bernhard (Hauptschule) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 02.09.2015 2. Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2015 (488/2015) 3. Schulische Inklusion (484/2015) 4. Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplanes Bezug: Rat vom 26.10.2015 (485/2015) 5. Statistik der Schülerzahlen der Brühler Schulen (Stichtag 15.10.2015) (487/2015) 6. Kriterienkatalog für Offene Ganztagsgrundschulen in Brühl Bez.: Ratsbeschluss vom 27.04.2015 (486/2015) 7. Mitteilungen 7.1 Einladung zum Vortrag "Kinderarmut" 7.2 Ausbildungsstellenmarkt 8. Anfragen 8.1 Flüchtlingskinder in den Schulen 8.2 Statistik Flüchtlingskinder Niederschrift Schulausschuss 10.11.2015 2 von 10 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Dr. Matthias Petran eröffnet die Sitzung des Schulausschusses um 18:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden, hier insbesondere Frau Schulrätin Kannen von der Unteren Schulaufsichtsbehörde und Herrn Schober, Gutachter des Schulentwicklungsplanes. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Schulausschuss beschlussfähig ist. Ratsherr Hosmann (CDU) stellt sich als neuer stellvertretender Ausschussvorsitzender und Nachfolger von Herrn Rau vor. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 02.09.2015 Gegen die Fassung der Niederschrift vom 02.09.2015 werden keine Einwände erhoben. 2. Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2015 488/2015 Der Vorsitzende bittet Herrn Schober, die Schwerpunkte der neu in den Schulentwicklungsplan aufgenommenen Änderungen und Ergänzungen zu erläutern. Hierbei handelt es sich um die Einarbeitung aktueller Zahlen. Der Gutachter, Herr Schober, erklärt, dass die nach Schuljahresbeginn vorliegenden neuen Schülerzahlen eingearbeitet wurden. Bei den Zahlen der Schülerinnen und Schüler, die am „Gemeinsamen Lernen“ teilnehmen, habe man sich auf das Zahlenwerk des vergangenen Schuljahres verlassen. Gewichtiger sei aber die Einflechtung möglicher Folgen, die der Flüchtlingszustrom mit sich bringt. Hier seien bereits Auswirkungen auf die Schülerzahlen der Hauptschule und Realschule merkbar, wodurch die fortgeführte Prognose einen Anstieg der Schülerzahlen erwarten lässt. Daher müsse man mit einem höheren Bedarf an Schulraum rechnen, der evtl. eine Fortschreibung der Raumplanung innerhalb des Planungszeitraumes notwendig machen wird. Er rät daher von der Aufgabe von Schulraum ab. Sachkundiger Bürger Kroell (FDP) hält eine Belastungsanalyse für sinnvoll, wie lange das bestehende System aufsteigende Schülerzahlen tragen könne. Ratsherr Dr. Heermann bittet um Information über die Vorgehensweise, wie die Schulform für die Flüchtlingskinder, für die die Sekundarstufen I und II infrage kommen, ausgewählt wird. Des Weiteren fragt er an, was passiert, wenn die Obergrenze der Schülerzahlen überschritten wird. Er erkundigt sich nach dem Lehrpersonal für „Deutsch als Fremdsprache“ und, ob in Brühl pädagogische Konzepte umgesetzt werden, die einen Unterricht in Fächern wie beispielsweise Sport, wo die deutsche Sprache nicht so im Vordergrund steht, in integrativer Form vorsehen. Beigeordnete Burkhardt gibt zunächst einen Überblick, dass derzeit ein Viertel der zuwandernden Flüchtlinge Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren seien, davon sei die Hälfte in der Primar- und Sekundarstufe I. Von 40 Kindern im Kindergartenalter besuchen nur 10 Kinder eine Kindertagesstätte. Ein darüber hinausgehender ElternNiederschrift Schulausschuss 10.11.2015 3 von 10 wunsch bestehe nicht. Von 17 Kindern in der Primarstufe besuchen 13 eine Offene Ganztagsschule, 23 Jugendliche besuchen die Sekundarstufe I. Es handele sich hierbei ausschließlich um Kinder, die der Stadt Brühl zugewiesen wurden. Kinder, die in Notunterkünften untergebracht sind, haben weder Anspruch auf einen Kindergartenplatz noch auf Beschulung. Die einzige „Internationale Förderklasse“ an der Clemens-August-Hauptschule sei überfüllt, so dass dort eine zweite bei der Schulaufsicht beantragt wurde. Ebenfalls erbeten sei eine solche an der Erich Kästner-Realschule. In diesen speziellen Klassen werde sehr viel Sprachunterricht erteilt. Diese Schülerinnen und Schüler werden darüber hinaus in anderen Fächern, in der die Sprache nicht so im Vordergrund steht, in den normalen Unterricht integriert. Stellvertretender Schulleiter Heeg (Clemens-August-Hauptschule) teilt mit, dass sich an der Clemens-August-Hauptschule 29 Kinder in der „Internationalen Förderklasse“ befinden, die täglich bis zur vierten Stunde durch 2 bis 3 Lehrkräfte unterrichtet werden. Eine weitere Aufnahme von bis zu 25 Kindern sei voraussichtlich ab dem 15.12.2015 möglich, da von der Oberen Schulaufsicht mehr Lehrpersonal genehmigt wurde. Eine Stelle sei schulscharf ausgeschrieben. Hierbei sei „Deutsch als Fremdsprache“ Voraussetzung. Herr Heeg spricht eine Einladung aus, sich vor Ort ein Bild vom Unterricht in diesen Klasse) zu machen. Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass Flüchtlingskinder in der „Internationalen Förderklasse“ untergebracht werden. Es gebe einzelne Fälle, wo sich auch die Schulleitungen anderer Schulformen bereiterklärt haben, Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Schulleiterin Jaus (Gesamtschule) berichtet über die Aufnahme einer 16-jährigen Syrierin als Ausnahmefall. Stellvertretender Schulleiter Heeg (Clemens-August-Hauptschule) erklärt, dass die ihnen vom Rhein-Erft-Kreis zugewiesenen Kinder offiziell Schülerinnen und Schüler der Clemens-August-Hauptschule sind. Es besteht die Möglichkeit, Kinder der „Internationalen Förderklasse“ je nach Fortschritt, schnell in die normalen Klassen zu integrieren, aber auch in andere Schulformen zu vermitteln. Der Vorsitzende spricht seine hohe Anerkennung für die an den Schulen geleistete Arbeit aus. Ratsherr Klug (CDU) schlägt vor, den Schulentwicklungsplan zu verabschieden. Allerdings solle man ihn in den nächsten Jahren der tatsächlichen Entwicklung anpassen. Wichtig sei, dass seitens der Verwaltung im Grundschulbereich dargestellt werde, wie konkret die Probleme sind, wann das Anmeldeverfahren abgeschlossen sei und wie viele Anmeldungen vorliegen, wobei zu klären wäre, ob es Mehrfachanmeldungen gibt. Er bittet um Auskunft zur Klassenbildung, auch hinsichtlich der Verteilung auf vorhandenen Schulraum. Fachbereichsleiterin Weiskopf erklärt, dass das Anmeldeverfahren im September erfolgte und dass die AOSF-Verfahren noch laufen. Für Anfang Dezember seien Gespräche geplant, wie die Klassen gesamtstädtisch am günstigsten verteilt werden. Bis zum 15.01.2016 müssen die Schülerzahlen und die Klassenverteilung der Schulaufsicht gemeldet werden. Man rechne mit 19 bis 20 Zügen (letztes Jahr 18 Züge). Niederschrift Schulausschuss 10.11.2015 4 von 10 Ratsfrau Mäsgen (Grüne) bekundet Zufriedenheit darüber, dass man sich die Zeit einer Überarbeitung genommen habe. Wichtig seien die Änderungen im Hinblick auf den Schulraum. Es sei ersichtlich, dass eine Planung vor allem unter Berücksichtigung der Flüchtlingsproblematik kaum möglich ist. Die Lösung bestimmter Asymmetrien in puncto Schulraum und Schülerzahlen sollte von der Politik aufgegriffen werden. Letztlich spricht sie die Zustimmung ihrer Fraktion zur Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes aus. Herr Schober nimmt Stellung zu der aufgeworfenen Frage nach der Zahlenverschiebung bei der Auswertung der Elternbefragung. Sie resultiere aus einer fehlerhaften Schülerzahl, da die vom Vorjahr eingetragen war. Die Zahl wurde korrigiert, der Fehler habe keine Auswirkung auf die Gesamtzahl, sondern sei nur bei der Jahrgangsverteilung relevant. Ratsherr Klein (SPD) richtet sein Augenmerk auf den Grundschulbereich, dort insbesondere auf den Grundschulplatzmangel im Bereich Badorf und Schwadorf, verschärft durch neue Baugebiete und erwähnt ebenso die Problematik in Vochem. Er spricht die Möglichkeit der Einführung von Schuleinzugsbereichen an. Herr Schober erklärt, dass geplante Baugebiete bereits im Schulentwicklungsplan berücksichtigt wurden. Basis der Prognose seien die lt. Melderegister noch nicht schulpflichtigen Kinder, die fiktiven Schuleinzugsbereichen zugeordnet wurden. Eine mögliche Erhöhung dieser Zahlen durch Zuzug in geplante Baugebiete werde berücksichtigt. Er geht ferner auf § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW ein, wonach die Festlegung von Schuleinzugsbereichen möglich ist, jedoch lt. Schulaufsicht nicht üblich. Seiner Meinung nach kommt die Einführung nicht in Betracht, da es Bekenntnisschulen und Gemeinschaftsgrundschulen gibt. Die Eltern hebeln durch ihre Wahlmöglichkeit Schuleinzugsbereiche aus. Er sieht als einzige Möglichkeit, die Problematik im Norden Brühls zu lösen, die Zügigkeit zu begrenzen. Sachkundiger Bürger Lorbach (Grüne) erinnert daran, dass hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung die Absprache unter den Kommunen sehr wichtig sei. Im Hinblick hierauf appelliert er vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegung und der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen und Bewegungen durch Stadt- und Landflucht, im Bereich des Kreises mit den Kommunen in eine engere Abstimmung zu treten. Hierbei geht er insbesondere auf Überhänge im Schulraum ein, die evtl. kreisweit genutzt werden könnten, um Neubauten, die nur für begrenzte Zeit genutzt würden, zu vermeiden. Der Vorsitzende zeigt auf, dass es eine solche interkommunale Abstimmung bereits gebe, z.B. mit der Stadt Bornheim. Beigeordnete Burkhardt versichert, dass ein enger Austausch mit den Nachbarkommunen durch die Sozialdezernentenkonferenz und auf Ebene der Fachbereichsleitungen der Schulverwaltungen erfolgt. Fachbereichsleiterin Weiskopf erklärt auf Anfrage, dass sich der Schulentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises noch im Prozess befinde. Sachkundiger Bürger Schall (CDU) bittet um Auskunft, wann genau die Schulpflicht für Flüchtlingskinder beginnt und ob eine außerschulische Begleitung dieser Kinder aufgrund traumatischer Erfahrungen notwendig, verbesserbar oder ausreichend gegeben ist. Niederschrift Schulausschuss 10.11.2015 5 von 10 Beigeordnete Burkhardt nennt als Zeitpunkt des Beginns der Schulpflicht die Zuweisung zur Stadt Brühl. Zurzeit werde noch geprüft, wie die notwendige Gesundheitsuntersuchung beim Rhein-Erft-Kreis für die Flüchtlinge wegemäßig einfacher zu bewerkstelligen sei. Stellvertretender Schulleiter Heeg (Clemens-August-Hauptschule) empfindet die Beratung durch den schulpsychologischen Dienst des Kreises, beginnend mit dem ersten Kontakt bei der Gesundheitsuntersuchung, als gut. Zurzeit kenne er keine Fälle von Traumata. Beschluss: Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat, den Schulentwicklungsplan zu beschließen. Abstimmungsergebnis: 3. einstimmig Schulische Inklusion 484/2015 Frau Schulrätin Kannen stellt anhand einer Power-Point-Präsentation Informationen zum Thema Inklusion vor: Lt. UN-Behindertenrechtskonvention dürfen Menschen mit Behinderung nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. „Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen (inklusiven), hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“ Die Übersetzung des englischen Wortes „inclusiv“ habe in der deutschen Sprache sowohl die Bedeutung inklusiv als auch integrativ. Lt. Bildungsforscher könne man Inklusion als ein Recht (Schule muss sich darauf einstellen, dass alle dorthin passen), Integration als einen Gnadenakt (Norm, in die andere integriert werden) bezeichnen. Die Umsetzung der Konvention in NRW erfolgte mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz in § 1, wonach für alle Kinder der erste Förderort die allgemeine Schule ist. Zudem stärkt das Gesetz den Elternwunsch. Eltern können wählen zwischen der Förderschule und der wohnortnächsten allgemeinen Schule, in der die personellen und sächlichen Voraussetzungen (Einschränkung, die das Inklusionsrecht in NRW hat) gegeben sind. Durch die Einschränkung kann der Schulträger entscheiden, welche Schule z.B. barrierefrei ausgebaut wird und dann für bestimmte Förderschwerpunkte gewählt werden kann bzw. muss. Ebenfalls eine Einschränkung stellt die nur teilweise Ausstattung der Schulen mit Sonderpädagogen und die Einrichtung von GL-Schulen für Kinder, die sonderpädagogische Unterstützung brauchen, dar. Der Rechtsanspruch greift aufsteigend. Im Moment bedeutet dies, dass Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Klassen 1 und 2 sowie 5 und 6 einen Rechtsanspruch haben. Dieser Anspruch erweitert sich pro Jahr um einen Jahrgang. Die Regelung beinhaltet, dass die Eltern beim Übergang auf die weiterführende Schule (erneut) das Wahlrecht zwischen Regelschule und Förderschule haben. Konsequenterweise sind die Anträge für die Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in erster Linie von den Eltern zu stellen. In Ausnahmefällen kann die Schule, auch gegen den Willen der Eltern, den Antrag stellen, wenn sich abzeichnet, dass ein Kind den Bildungsgang nicht erreichen kann und zieldifferent unterrichtet werden muss. Möglich ist Niederschrift Schulausschuss 10.11.2015 6 von 10 das frühestens nach der Schuleingangsphase, spätestens am Ende der Klasse 6. Ebenfalls in Ausnahmefällen ist ein Antrag durch die Schule bei Fremd- oder Selbstgefährdung möglich. Die Vortragende verweist auf Zahlen über die sonderpädagogische Förderung in der aktuellen Bertelsmann-Studie. Zusammenfassend ist zu sagen, dass der Förderbedarf bundesweit kontinuierlich ansteigt. Größere Differenzen zwischen den Zahlen in den einzelnen Bundesländern werfen die Frage auf, ob die Vergleichbarkeit gegeben ist. Offensichtlich gibt es keinen einheitlichen Standard. Neu eingeführt in NRW sei der Förderschwerpunkt „LES“ (Lern- und Entwicklungsstörung) für Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotional-soziale Entwicklung und Sprache. Dieser Förderschwerpunkt betrifft bundesweit ungefähr zwei Drittel aller Förderkinder. Für diese Schülerinnen und Schüler werden Mittel im Gemeinsamen Lernen für die personelle Ausstattung budgetiert. Hierdurch können auch Kinder, bei denen die Lern-und Entwicklungsstörungen nicht im Rahmen eines AOSF-Verfahrens festgestellt wurden, mitgefördert werden. Hier stelle sich das Problem zwischen normaler Heterogenität und sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf. Seit 2008 müssen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung alle Schulformen individuelle Förderung leisten. Frau Schulrätin Kannen beantwortet im weiteren Sitzungsverlauf die Fragen der Ausschussmitglieder. Ratsfrau Mäsgen (Grüne) bedankt sich für die ausführliche Vorlage und für die Möglichkeit, dass das Thema in der erfolgten Form diskutiert werden konnte. Sie regt an, die Vorlage, insbesondere die Tabelle aus Anlage 1, aus der die Ausnutzung der Räumlichkeiten hervorgeht, als Grundlage für die Entscheidung über die sukzessive Ausstattung der Schulen für die inklusive Beschulung zu nutzen. Der Vorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt mit einem von Beifall begleiteten Dank an Frau Schulrätin Kannen und der Anmerkung, dass er in der bildungspolitischen Diskussion den Begriff „exklusiv“ für Förderschulen als diskriminierend ansieht. Der Besuch an der Pestalozzi-Schule habe gezeigt, dass die dort unterrichteten Kinder nicht ausgeschlossen werden, sondern, dass sie gefördert und gestützt werden, wie es für sie notwendig ist. Belegt werde das durch die gleichbleibende Inanspruchnahme der Schulform „Förderschule“ trotz Ausweitung der Inklusion. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 4. Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplanes Bezug: Rat vom 26.10.2015 485/2015 Der Vorsitzende geht zunächst auf die im Entwurf dargestellten Hochbaumaßnahmen ein. Niederschrift Schulausschuss 10.11.2015 7 von 10 Schulleiterin Born (Pestalozzi-Schule) äußert die dringende Notwendigkeit, dass die Toilettenanlage an der Förderschule saniert werden müsse. Die Sanierung werde seit ca. 10 Jahren aufgeschoben. Der Vorsitzende erklärt, dass 100.000 € im Haushaltsjahr 2017 im investiven Bereich dafür vorgesehen sind. Er appelliert an die Fraktionen, in den Beratungen zu prüfen, ob die Maßnahme vorgezogen werden kann. Schulleiter Phiesel (Max-Ernst-Gymnasium) spricht Verwaltung und Rat ein Lob für die vielen Maßnahmen aus, die in den Schulen vorgenommen werden. Hierdurch bestehe in Brühl nicht der Nachholbedarf, den es in anderen Kommunen gebe. Ziele wie Integration und Inklusion seien zusätzliche finanzielle Herausforderungen. Er schlägt vor, dass die Schulen untereinander zu den konkreten Ausstattungswünschen pragmatisch eine Prioritätenliste erstellen, weist aber auch darauf hin, dass die Maßnahmen nur im Rahmen des finanziell Machbaren möglich sind. Für die Zukunftsaufgaben wie Integration und Inklusion müsse aber zusätzlich Geld für Personal, sächliche Ausstattung und Räumlichkeiten eingeplant werden. Ratsherr Klein (SPD) fragt, ob in Anbetracht der bekannten Problematik die im Haushalt veranschlagten, alljährlich wiederkehrenden Zuschüsse an die erzbischöflichen Schulen gerechtfertigt seien. Es wäre zu prüfen, ob diese Mittel nicht notwendigerweise anderweitig einzusetzen wären. Der Vorsitzende erklärt, dass dies im Hauptausschuss beraten werde. Ratsfrau Mäsgen (Grüne) spricht an, dass man bei der Betrachtung der Raumsituation an Schulen auch die Ausstattung und Verbrauchswerte in die Diskussion einbeziehen muss. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 zur Kenntnis. 5. Statistik der Schülerzahlen der Brühler Schulen (Stichtag 15.10.2015) 487/2015 Der Vorsitzende bezeichnet die Schülerstatistik als „Wirklichkeit zum Schulentwicklungsplan“. Ratsherr Klug (CDU) stellt klar, dass in der Tabelle, S. 3, die Migranten in der Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund enthalten sein müssen. Schulleiterin Münch (Grundschulen) erläutert die Begriffe „Migrant“ und „Migrationshintergrund“. Migrationshintergrund besteht, wenn ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde. Kinder ohne deutsche Staatangehörigkeit sind Migranten. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeistes zur Kenntnis. Niederschrift Schulausschuss 10.11.2015 8 von 10 6. Kriterienkatalog für Offene Ganztagsgrundschulen in Brühl Bez.: Ratsbeschluss vom 27.04.2015 486/2015 Der Vorsitzende erklärt einleitend, dass der Rat die Erstellung eines Leistungskataloges mit Bewertungskriterien für alle Offenen Ganztagsschulen beschlossen hat. Es werde nun durch die Verwaltung um Verlängerung der festgelegten Frist zur Erstellung dieses OGSKriterienkataloges bis zum Sommer/Herbst 2016 gebeten. Alle Wortbeiträge der Ausschussmitglieder beinhalten Verständnis für eine Fristverlängerung. Es schließt sich die Bitte an, den Fraktionen und dem Schulausschuss genügend Zeit zur Beratung zu belassen. Beschluss: Der Rat beschließt, die in seinem Beschluss vom 27.04.2015 festgelegte Frist zur Erstellung eines OGS-Kriterienkataloges bis zum Sommer/Herbst 2016 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: 7. einstimmig Mitteilungen 7.1 Einladung zum Vortrag "Kinderarmut" Beigeordnete Burkhardt weist auf einen am 19.11.2015 im Kapitelsaal stattfindenden Vortrag zum Thema „Kinderarmut“ hin. Sie teilt mit, dass in Brühl bereits drei NetzwerkTreffen zu diesem Thema erfolgten. Die Stadt Brühl werde gefördert vom LVR aus dem Programm „Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“. 7.2 Ausbildungsstellenmarkt Fachbereichsleiterin Weiskopf erklärt, dass die Vorgabe des Bürgermeisters, den Lehrstellenmarkt 2015 zu beleben, durch Erweiterung des Angebotes auf 40 Ausstellende und durch den Einsatz eines Moderators umgesetzt werden konnte. Auch der durch die Agentur für Arbeit angebotene Bewerbungscheck, bei dem interessierte Jugendliche ihre Bewerbungsunterlagen prüfen und Verbesserungsvorschläge entgegen nehmen konnten, fand große Zustimmung bei den Jugendlichen. Eine seitens des Fachbereiches für Schule und Sport durchgeführte Befragung der teilnehmenden Unternehmen zum Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung führte zu dem Ergebnis, dass sowohl die Örtlichkeit wie auch der zeitliche Rahmen beigehalten werden sollen. 8. Anfragen 8.1 Flüchtlingskinder in den Schulen Ratsfrau Mäsgen (Grüne) fragt an, ob es stimmt, dass Flüchtlingskinder nicht zur normalen Klassenstärke zählen. Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass es sich um reguläre Schülerinnen und Schüler handelt und sie demzufolge die Klassenstärke mitbestimmen. Niederschrift Schulausschuss 10.11.2015 9 von 10 8.2 Statistik Flüchtlingskinder Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) bittet um Aufnahme der aktuellen Zahlen über Flüchtlingskinder in Schulen in das Protokoll. Beigeordnete Burkhardt sagt zu, den Schulausschuss weiterhin über den Stand zu informieren. Anmerkung der Schriftführerin: Die aktuellen Zahlen wurden bereits in TOP 2 aufgeführt. __________________________ Ausschussvorsitzender Niederschrift Schulausschuss 10.11.2015 ____________________________ Schriftführer/in 10 von 10