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Beschlusstext (Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2015 mit Ausblick bis 2022)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
02.09.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
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Brühl, den 03.11.2015 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 02.09.2015 Öffentliche Sitzung 3. Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2015 mit Ausblick bis 2022 339/2015 Der Vorsitzende geht kurz darauf ein, inwiefern sich die neue Fassung von der Entwurfsfassung unterscheidet. Er weist auf die Tischvorlage hin, die Fragen aus der letzten Sitzung aufgreift. Im Wesentlichen gehe es dabei um die Ergebnisse und Methodik der Elternbefragung. Der Gutachter, Herr Schober, umreißt die Ergebnisse seines Gutachtens vor dem Hintergrund der allgemeinen Situation unter Berücksichtigung des demographischen und des gesellschaftlichen Wandels mit Ausblick bis 2022. Vom demographischen Wandel bezüglich der Schülerzahlen sei Brühl aufgrund der Nähe zur Stadt Köln kaum betroffen, der gesellschaftliche Wandel spiegele sich in der Zunahme des Elternwunsches nach Abiturschulen wider. Die rückläufige Entwicklung der Schülerzahlen an Haupt- und Realschulen mache auch vor Brühl nicht halt, sei aber noch tragfähig. Es müsse abgewartet werden, ob und wie sich der Flüchtlingszustrom hier auswirken wird. Er spricht die Tischvorlage an, deren Themen „Methodisches Verfahren und Ergebnisse der Elternbefragung“ noch im Schulentwicklungsplan dokumentiert werden sollen, um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen. Für den Ausblick bis 2022 sieht Herr Schober mehrere problematische Situationen. Er wiederholt die Ausführungen zur KGS Vochem mit zwei Lösungsvorschlägen. Im Bereich der weiterführenden Schulen spricht er nochmals die Problematik der rückläufigen Schülerzahlen an Hauptschule und Realschule an. Gleichzeitig geht er auf den erhöhten Raumbedarf aufgrund erhöhter Nachfrage an der Gesamtschule ein, auf die der Schulträger in absehbarer Zeit reagieren müsse. In abgeschwächter Dringlichkeit gelte dieses Problem auch für das städtische Gymnasium. Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen. Fachbereichsleiterin Weiskopf berichtet über das Beteiligungsverfahren gem. § 80 SchulG (Nachbarkommunen, Schulaufsichtsbehörde, Schulen, Berufskolleg). Mit Ausnahme der KGS Barbara und der Erich-Kästner-Realschule (s. Vorlage) wurden keine Bedenken geäußert. Ratsherr Klug (CDU) hält den Schulentwicklungsplan im Namen seiner Fraktion für beschlussreif, weist jedoch darauf hin, dass der Inhalt der Tischvorlage, der Bestandteil des Schulentwicklungsplanes werden soll, während der Sitzung nicht prüfbar sei. Beschluss Schulausschuss 02.09.2015 1 von 3 Der Vorsitzende unterbreitet den Vorschlag, eine Empfehlung an den Rat auszusprechen. Sachkundiger Bürger Lorbach (Grüne) gibt zu bedenken, dass sich die Flüchtlingsproblematik in prägnanter Weise auf die Schullandschaft auswirken wird und fragt, ob man den Schulentwicklungsplan daher vielleicht ruhen lassen müsse. In diesem Zusammenhang weist er auf fehlende Entwicklungsplanung in puncto Inklusion hin, auch im Hinblick auf traumatisierte Flüchtlingskinder. Desweiteren geht er auf die aktuelle Diskussion nach der Rückkehr zu G 9 ein. Abschließend äußert er Bedenken gegen die Schließung einer der beiden Grundschulen in Kierberg, da die abwandernden Kinder aus Vochen dann alle in der verbleibenden Kierberger Schule aufgenommen werden wollten. Schulleiterin Müller-Costard (Erich-Kästner-Realschule) gibt zu bedenken, dass die Schülerzahlen im Schulentwicklungsplan für die Erich-Kästner-Realschule zu gering angesetzt seien. Aktuell sei weiterhin eine Dreizügigkeit zu erwarten. Dadurch und durch den Ganztag ergebe sich eine negative Raumbilanz. Erste Flüchtlingszuweisungen durch den Kreis lassen auch hier steigende Schülerzahlen erwarten. Ratsherr Klein (SPD) fragt im Hinblick auf die Flüchtlingsproblematik an, ob es in Brühl eine Internationale Klasse geben wird. Der Vorsitzende regt an, die Themen „Inklusion“ und „Flüchtlinge“ gesondert und ausführlich vorbereitet in der nächsten Ausschusssitzung zu behandeln. Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) gibt zu bedenken, dass ein Schulentwicklungsplan, der bis ins Jahr 2022 reicht, aufgrund aktueller Entwicklungen fortgeschrieben werden müsse. Er macht darauf aufmerksam, dass die Dringlichkeit der Beschulung von Flüchtlingskindern oberste Priorität habe. Er spricht die Dringlichkeit einer Lösung für die KGS Vochem an. Ebenso spricht er der Erich-Kästner-Realschule hohen Respekt bezüglich der Bewältigung des hohen Migrantenanteils aus. Ratsherr Dr. Heermann fragt nach, ob der gestiegene Raumbedarf an der Gesamtschule durch neu entstandene Gesamtschulen der Nachbargemeinden aufgefangen wird. Stellvertretender Schulleiter Heeg (Clemens-August-Hauptschule) kritisiert, dass die Prognosezahlen für das laufende Schuljahr an der Clemens-August-Hauptschule (316) extrem unter den tatsächlichen (340) liegen, was dadurch zu erklären ist, dass die Hauptschule die einzige Internationale Klasse in Brühl hat, die durch die Flüchtlingsströme stark frequentiert wird. Die im SEP sehr niedrig angesetzten Schülerzahlen wirken sich negativ auf die Stellenbesetzung und Stellenbewertung aus. Herr Schober nimmt Stellung und erklärt, dass Basis seiner Ausführungen die Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr sind. Raumdefizite bestehen rein rechnerisch bei der Gesamtschule und dem Max-Ernst-Gymnasium, Überhänge bei der Erich-KästnerRealschule und der Clemens-August-Hauptschule. Er empfiehlt jedoch u.a. aufgrund der Flüchtlingsströme, keinen Schulraum aufzugeben. Er weist daraufhin, dass eine „anlassbezogene Fortschreibung des SEP“ wegen der Flüchtlingsproblematik vorzunehmen sei. Bezüglich der Inklusion sieht er die tragende Rolle bei Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen. Beschluss Schulausschuss 02.09.2015 2 von 3 Obwohl Hürth eine neue Gesamtschule hat, erwartet er weiterhin einen Zufluss von dort, mehr jedoch aus Wesseling, wo keine eigene Gesamtschule vorgehalten wird. Bezüglich der KGS Vochem nennt er die Zügigkeitsfestlegung in den Brühler Grundschulen als Steuerungsmittel. Schulleiterin Jaus (Gesamtschule) analysiert die konkreten Zahlen auswärtiger Schüler. Aus Erftstadt werden dort mangels guter Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr nur 17 Kinder in der Sek. I unterrichtet. Trotz Rückgang der Anmeldezahlen Hürther Schüler um 25 bis 28 mussten 2 Klassenstärken abgewiesen werden. 20 Kinder werden inklusiv beschult, wodurch ein erhöhter Raumbedarf besteht (Differenzierungs- und Ruheräume, erhöhte Zahl inklusionsbedingten Personals). Beigeordnete Burkhardt gibt zu bedenken, dass insbesondere durch die Flüchtlingsproblematik, aber auch durch fortschreitende Inklusion, eine eindeutige Prognose unmöglich geworden sei und man nun die tatsächliche Entwicklung beobachten müsse. Hauptschule und Realschule werden hierdurch gestärkt. Bezüglich der KGS Vochem nennt sie die verschiedenen Optionen. Einführung von Schulbezirken, Regelung der Klassenstärken, Klassenzügigkeiten und Schulverbund werden als Regulativ geprüft. Zum Thema Inklusion kündigt sie eine umfangreiche Vorlage für den nächsten Schulausschuss an. Auch zum Thema Flüchtlinge werde sie den Ausschuss genau informieren. Sie weist darauf hin, dass die unwägbaren Zuweisungen jede Prognose erschweren. Flüchtlingskinder in Erstaufnahmestellen würden noch nicht beschult. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass die Prognose von der Realität eingeholt wird. Sofern notwendig, wird eine anlassbezogene Fortschreibung erfolgen müssen. Ratsmitglied Saß (Bündnis 90/Die Grünen) geht darauf ein, dass die Durchsicht und Bewertung der Tischvorlage Zeit benötigt. Der Vorsitzende formuliert nach längerer Diskussion, dass die vorliegende Fassung des Schulentwicklungsplanes mit zustimmender Empfehlung an den Rat weitergeleitet wird, verbunden mit der Bitte, die Anlagen (Tischvorlage) nach genauer Prüfung entweder als Anlage zu beschließen oder den Vorgang wieder an den Schulausschuss zurückzuverweisen. Beschluss: Der Schulausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, die vorliegende Fassung des Schulentwicklungsplanes zu beschließen, einschließlich der Tischvorlage Nr. 362/2015 oder die „Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes“ an den Schulausschuss zurückzuverweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Schulausschuss 02.09.2015 3 von 3