Daten
Kommune
Brühl
Größe
16 kB
Datum
05.09.2016
Erstellt
19.09.16, 11:56
Aktualisiert
19.09.16, 11:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 15.09.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 05.09.2016
Öffentliche Sitzung
4.
Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW
hier: Verfahren ab 01.01.2016
347/2016
Beigeordnete Burkhardt teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass es zuletzt erst eine Neubesetzung einer Schulleitung gegeben habe, bei der der Rat, aufgrund der Dringlichkeit,
die Entscheidung an sich gezogen habe. Bei Dringlichkeit könne dies auch weiterhin so
erfolgen. Ansonsten gelte das in der Vorlage beschriebene Verfahren.
Beschluss:
Der Schulausschuss beschließt, dem Rat die Beschlussfassung zu empfehlen, wonach
die Ausübung des Vorschlagsrechts der Stadt Brühl als Schulträger für die Wahl der
Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW, auf den Schulausschuss zu
übertragen ist.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Schulausschuss 05.09.2016
Einstimmig
1 von 1