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Beschlusstext (Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW hier: Verfahren ab 01.01.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
16 kB
Datum
05.09.2016
Erstellt
19.09.16, 11:56
Aktualisiert
19.09.16, 11:56
Beschlusstext (Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW
hier: Verfahren ab 01.01.2016)

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Brühl, den 15.09.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 05.09.2016 Öffentliche Sitzung 4. Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW hier: Verfahren ab 01.01.2016 347/2016 Beigeordnete Burkhardt teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass es zuletzt erst eine Neubesetzung einer Schulleitung gegeben habe, bei der der Rat, aufgrund der Dringlichkeit, die Entscheidung an sich gezogen habe. Bei Dringlichkeit könne dies auch weiterhin so erfolgen. Ansonsten gelte das in der Vorlage beschriebene Verfahren. Beschluss: Der Schulausschuss beschließt, dem Rat die Beschlussfassung zu empfehlen, wonach die Ausübung des Vorschlagsrechts der Stadt Brühl als Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW, auf den Schulausschuss zu übertragen ist. Abstimmungsergebnis: Beschluss Schulausschuss 05.09.2016 Einstimmig 1 von 1