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Beschlusstext (Bebauungsplan 04.18 "Südlich An der alten Zuckerfabrik / Sophie-Scholl-Straße" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
22 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
23.08.16, 14:51
Aktualisiert
23.08.16, 14:51
Beschlusstext (Bebauungsplan 04.18 "Südlich An der alten Zuckerfabrik / Sophie-Scholl-Straße" 
- Aufstellungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 04.18 "Südlich An der alten Zuckerfabrik / Sophie-Scholl-Straße" 
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 25.07.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 30.06.2016 Öffentliche Sitzung 6. Bebauungsplan 04.18 "Südlich An der alten Zuckerfabrik / Sophie-Scholl-Straße" - Aufstellungsbeschluss - 576/2015 Dezernent Schiffer verweist auf die Abstimmung im Rat, wonach mit 43 Stimmen für die wohnbauliche Nutzung gestimmt wurde. Er verweist auf die Korrespondenz mit der IHK. Lamberty trägt vor. Ratsfrau Brämer spricht sich gegen die Wohnnutzung aus. Positiv wird jedoch die geplante gemischte Nutzung betrachtet. Ratsherr Riedel schließt sich der Meinung der FDP an und hebt hervor, dass auch seine Fraktion für den Standort eine gewerbliche Nutzung sieht. Ratsherr vom Hagen regt an, diesen Standort ggf. über eine Ausschreibung als Wettbewerb verschiedener Projektträger entwickelt werden könnte. Dezernent Schiffer kommentiert, dass er diesem Vorschlag durchaus etwas abgewinnen kann. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.18 "Südlich An der alten Zuckerfabrik / Sophie-Scholl-Straße". Das Plangebiet umfasst in der Flur 24 die Flurstücke 340, 334, 330, 246, 237 und 338 tlw.. Das Plangebiet umfasst ca. 2,1 ha und ist folgendermaßen abgegrenzt: im Norden vom Grenzpunkt der Flurstücke 488, 682 und 338 rechtwinklig nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 340, von hier nördlich entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 340 bis zum Schnittpunkt einer 16,50 m Parallelen südlich der nördlichen Grenze des Flurstücks 338, auf dieser Parallelen in östliche Richtung bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang des Bogens bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3, Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016 1 von 2 im Osten vom Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3 entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 340 und 334, im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 334, 330 und 246, im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 246, 237, 330 und 338 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 488, 682 und 338. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 13 / 2 / 0 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016 2 von 2