Daten
Kommune
Brühl
Größe
22 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
23.08.16, 14:51
Aktualisiert
23.08.16, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 25.07.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 30.06.2016
Öffentliche Sitzung
6.
Bebauungsplan 04.18 "Südlich An der alten Zuckerfabrik / Sophie-Scholl-Straße"
- Aufstellungsbeschluss -
576/2015
Dezernent Schiffer verweist auf die Abstimmung im Rat, wonach mit 43 Stimmen für die
wohnbauliche Nutzung gestimmt wurde. Er verweist auf die Korrespondenz mit der IHK.
Lamberty trägt vor.
Ratsfrau Brämer spricht sich gegen die Wohnnutzung aus. Positiv wird jedoch die geplante gemischte Nutzung betrachtet.
Ratsherr Riedel schließt sich der Meinung der FDP an und hebt hervor, dass auch seine
Fraktion für den Standort eine gewerbliche Nutzung sieht.
Ratsherr vom Hagen regt an, diesen Standort ggf. über eine Ausschreibung als Wettbewerb verschiedener Projektträger entwickelt werden könnte. Dezernent Schiffer kommentiert, dass er diesem Vorschlag durchaus etwas abgewinnen kann.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.18 "Südlich An der alten Zuckerfabrik / Sophie-Scholl-Straße".
Das Plangebiet umfasst in der Flur 24 die Flurstücke 340, 334, 330, 246, 237 und 338
tlw..
Das Plangebiet umfasst ca. 2,1 ha und ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden
vom Grenzpunkt der Flurstücke 488, 682 und 338 rechtwinklig nach Osten
bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 340, von
hier nördlich entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 340 bis zum
Schnittpunkt einer 16,50 m Parallelen südlich der nördlichen Grenze des
Flurstücks 338, auf dieser Parallelen in östliche Richtung bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang des
Bogens bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3,
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016
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im Osten
vom Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3 entlang der östlichen
Grenzen der Flurstücke 340 und 334,
im Süden
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 334, 330 und 246,
im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 246, 237, 330 und 338 bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 488, 682 und 338.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
13 / 2 / 0
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