Daten
Kommune
Brühl
Größe
22 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
23.08.16, 14:51
Aktualisiert
23.08.16, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 25.07.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 30.06.2016
Öffentliche Sitzung
3.
Bebauungsplan 04.19 "Gewerbegebiet Berzdorfer Straße"
- Aufstellungsbeschluss -
583/2015
Dezernent Schiffer fasst zusammen, dass die nächsten drei Tagesordnungspunkt zusammen betrachtet werden müssen. Diese sind als Folge der Rahmenplanung Brühl-Ost
zu betrachten. Zwischenzeitlich gab es Gespräche mit der Bezirksregierung, die ein solches Konzept unter bestimmten Voraussetzungen als tragfähig einschätzt. Insbesondere
sind diese Bebauungspläne parallel zu entwickeln und die Etablierung von Einzelhandel
an der Lise-Meitner-Straße setzt die Aufgabe dieser Nutzung an der Berzdorfer Straße
voraus.
Sachkundige Bürgerin Wenner fragt ob Entschädigungsfragen auf die Stadt zu kommen.
Dezernent Schiffer erläutert, dass eine Standortverlagerung von Einzelhandelseinrichtungen nur unter der Voraussetzung erfolgen wird, dass eine solche Nutzung am Standort
Berzdorfer Straße verbindlich aufgegeben wird. Dies betrifft auch die Nutzung der Baukmarktfläche, die ohnehin schon seit 4 Jahren aufgegeben wurde. Entschädiungspflichten
werden daher zum heutigen Zeitpunkt ausgeschlossen.
Ratsherr Riedel verweist auf die Wohnbebauung an der Berger Straße und möchte wissen, ob die Planung darauf Auswirkungen hat. Fachbereichsleiter Schaaf kommentiert,
dass dies im Laufe des Bebauungsplanverfahrens untersucht wird.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.19 "Gewerbegebiet
Berzdorfer Straße" und die Aufstellung der 41. FNP-Änderung.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1928, 2029, 2030, 2031,
2005, 2003, 2004, 2000, 2053, 1963, 2067, 2068, weiter durch den rechten
Winkel, gebildet auf der westlichen Grenze des Flurstücks 2050, von dessen Fußpunkt entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 2050 bis zu
seinem nordwestlichen Grenzpunkt und weiter entlang der nördlichen
Grenze des Flurstücks 2050,
im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2050, 1893 und 2010,
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016
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im Süden
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2010 und 2009,
im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 2009 und 1928.
Der Flächeninhalt beträgt 4,4 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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