Daten
Kommune
Brühl
Größe
20 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
23.08.16, 14:51
Aktualisiert
23.08.16, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 25.07.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 30.06.2016
Öffentliche Sitzung
4.
Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-MeitnerStraße"
- Aufstellungsbeschluss -
585/2015
Fachbereichsleiter Schaaf korrigiert die Vorlage: Der Beschluss wird ohne Anwendung
des § 13a BauGB gefasst. Darüber hinaus wird am Beschlusstext folgender Halbsatz angefügt "... und die 43. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren."
Der 5. Absatz der Erläuterungen entfallen dementsprechend.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße und die 43. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.".
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke 300, 307
und 308.
Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
(Lise-Meitner-Straße) durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke
300, 307 und 308,
durch die östliche Grenze des Flurstücks 300,
(Weißer Straße) durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 300 und 307,
(Bergerstraße) durch die westliche Grenze des Flurstücks 308.
Der Flächeninhalt beträgt 1,8 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016
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