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Beschlusstext (Ergänzungssatzung 'An Maria Glück' - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
23 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
23.08.16, 14:51
Aktualisiert
23.08.16, 14:51
Beschlusstext (Ergänzungssatzung 'An Maria Glück'
- Aufstellungsbeschluss -) Beschlusstext (Ergänzungssatzung 'An Maria Glück'
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 25.07.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 30.06.2016 Öffentliche Sitzung 8. Ergänzungssatzung 'An Maria Glück' - Aufstellungsbeschluss - 122/2016 Abteilungsleiter Lamberty korrigiert zunächst den Beschlusstext. Anstelle von "Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ..." muss es heißen: "Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch ..." Abteilungsleiter Lamberty trägt zur Planung vor. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt ob Landschaftsschutz betroffen ist. Fachbereichsleiter Schaaf antwortet, dass dieser betroffen ist und dass dieser in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde beim Rhein-Erft-Kreis in dieser Planung berücksichtigt ist. Ratsherr Bobe möchte wissen, ob Ausgleich geschaffen werden muss. Fachbereichsleiter Schaaf kommentiert, dass Ausgleich erforderlich ist und dass diese Maßnahmen im Plangebiet veranlasst werden. Ratsherr Köllejan fragt, ob der vorhandene Fußweg zur Neuen Bohle erhalten bleibt. Abteilungsleiter Lamberty bestätigt dies. Der Rechtsplanentwurf wird dies berücksichtigen. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, die Aufstellung der Ergänzungssatzung 08.16 "An Maria Glück". Das Satzungsgebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 7. Es umfasst das Flurstück 1019, östliche Teile der Flurstücke 994 und 1386, sowie bis auf eine schmale Fläche im Norden, das Flurstück 1385. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen durch die westliche Grenze des Flurstückes 1385 bis zum Schnittpunkt einer 4,0m südlich der südlichen Grenze des Flurstücke 994 verlaufenden Parallelen, Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016 1 von 2 im Norden vom vorgenannten Schnittpunkt auf der Parallelen nach Osten bis 6,0m vor dem Schnittpunkt mit dem vorhandenen östlichen Fahrbahnrand der Straße "An Maria Glück", von diesem Schnittpunkt in nördliche Richtung bis zu dem Punkt, welcher 6,0 m westlich vom Schnittpunkt der südlichen Grenze des Flurstücks 1731 mit dem östlichen Fahrbahnrand der Straße "An Maria Glück" liegt, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 1731 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 1731, 1623 und 1019 und weiter auf der östlichen Grenze des Flurstücks1019 bis zum Grenzpunkt 1623,1385 und 1019, im Osten vom Grenzpunkt 1623, 1385 und 1019 entlang der nordöstlichen, der östlichen und der südlichen Grenze des Flurstückes 1385, bis zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 38, im Süden vom nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 38 entlang der östlichen und der südlichen Grenze des Flurstückes 1385. Die Plangebietsfläche beträgt ca. 4.900 m². Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016 2 von 2