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Beschlusstext (Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle / Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße' - Beschluss über die öffentliche Auslegung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
25 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
23.08.16, 14:51
Aktualisiert
23.08.16, 14:51
Beschlusstext (Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle / Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße'
- Beschluss über die öffentliche Auslegung -) Beschlusstext (Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle / Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße'
- Beschluss über die öffentliche Auslegung -)

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Brühl, den 25.07.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 30.06.2016 Öffentliche Sitzung 2. Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle / Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße' - Beschluss über die öffentliche Auslegung - 180/2016 Fachbereichsleiter Schaaf trägt vor und verweist auf die Korrektur der Begründung in Form der vorgelegten Austauschblätter. Vorsitzender Klug hebt hervor, dass die in den jedem Ausschussmitglied vorliegenden Austauschblättern (Austauschblätter der Begründung zum Bebauungsplan, zu Kap. 3.1.2) rot hervorgehobenen Textteile neu hinzukommen und dass die gestrichenen Textteile gegenüber der Vorlagenfassung entfernt werden. Sachkundige Bürgerin Wenner begrüßt die vorgenommenen Höhenfestsetzungen. Ratsherr Köllejan möchte wissen, wie weit die Fußwegeverbindung von der Pehler Hülle zum neuen Wohngebiet über den geplanten Fußweg beträgt, da hiervon abhängt, ob Bewohner der Neubebauung ggf. zukünftig in der Pehler Hülle parken werden. Die Höhenfestsetzung wird begrüßt. Er fragt, warum am westlichen Rand ein weiteres Haus hinzu kommen soll. Fachbereichsleiter Schaaf antwortet, dass die angefragte Entfernung ca. 100m beträgt. Im Plangebiet sind hinreichend Stellplätze vorgesehen. Er erläutert dies am Plan. Die Verlagerung der Spielplatzfläche ist vor dem Hintergrund erfolgt, dass dieser um die multifunktionale Fläche einer Dorfplatzfunktion erweitert wurde und am alten Standort so nicht erweitert werden konnte. Darüber hinaus konnte am westlichen Rand eine weitere Grundstücksfläche für Wohnbebauung hinzugewonnen werden. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack verweist auf die Formulierung in der Vorlage, wonach ein Blockheizkraftwerk geplant ist und fragt, wo das denn hin soll. Fachbereichsleiter Schaaf kommentiert, dass das Planungskonzept flexibel ist, da eine solche Anlage zB in den Tiefgaragen untergebracht werden kann. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) iVm § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.1748), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 06.02 02 'Pehler Hülle / Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße'. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und Flur 1. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016 1 von 2 Es umfasst in der Flur 10 die Flurstücke: 996, 778 - 781, 860 - 868, 786 - 809, 811, 813 - 819, 839, 840, 709, 614, 882, 635, 636, 611, 610 tlw., 637 - 640, 832 - 834, 747 - 750, 604, 726, 730 - 739, 845, 846, 857, 858, 820 - 829, 724 tlw.(Vorgebirgsstraße), 233, 838 tlw. (Alte Bonnstraße), 751 - 753, 756 773, 869 - 871, 999 und 1000 und in der Flur 1 das Flurstück 909 tlw. (Alte Bonnstraße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) bis zum nordöstlichen Grenzpunkt des Trafogrundstückes 611, von hier in einer Linie zum Grenzpunkt der Flurstücke 638, 639 mit 610, weiter entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) und der Flurstücke 605 und 725 (beide Eifelstraße) im Osten entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücke 724 (Vorgebirgs straße) bis an den Grenzpunkt der Flurstücke 846, 814 mit 724, von diesem Grenzpunkt entlang dem rechten Winkel bis auf die südwestliche Grenze des Flurstücks 236 im Fußpunkt stoßend, entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke 236 und 235, der nördlichen Grenze des Flurstücks 233 bis zu seinem nördlichsten Grenzpunkt, entlang auf dem rechten Winkel dieses Grenzpunktes bezogen auf die östliche Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, entlang von diesem Fußpunktes auf der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, den der rechte Winkel auf den Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838 bildet, und entlang des rechten Winkels endend auf dem Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 838 (Alte Bonnstraße), im Süden von der nördliche Grenze der Pehler Hülle, Flurstücke 756 und 166, im Westen von der östlichen Grenze der Badorfer Straße, Flurstück 883. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016 2 von 2