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Beschlusstext (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
163 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
23.08.16, 14:51
Aktualisiert
23.08.16, 14:51
Beschlusstext (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße"
- Aufstellungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße"
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 25.07.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 30.06.2016 Öffentliche Sitzung 7. Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" - Aufstellungsbeschluss - 191/2016 Fachbereichsleiter Schaaf erinnert an das Projekt InterCultra und betont, dass das angedachte Projekt ein Planerfordernis darstellt. Abteilungsleiter Lamberty trägt vor. Ratsherr vom Hagen gibt zu Bedenken, dass die besondere verkehrliche Situation zu betrachten ist. Er regt an zu prüfen, ob unter Einbeziehung der Langenackerstraße ggf. eine günstigere Erschließungssituation zu erzielen ist. Ratsherr Köllejan begrüßt die vorgelegte Planung. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.21 „Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 21, umfasst die Flurstücke: 529, 523, 524, 525, 526, 527, 528, 531, 532, 533, und 553. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 529, 523, 525, 526, 531, 532, 527 und 553, im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 553, im Südosten und Süden durch die südöstliche Grenze der Flurstücke 553, 533 und der südöstlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 529, im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 529. Das Plangebiet umfasst ca. 2,6 ha. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016 1 von 2 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016 2 von 2