Daten
Kommune
Brühl
Größe
454 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
23.08.16, 14:51
Aktualisiert
23.08.16, 14:51
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Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl
am 30.06.2016
Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 19:15 Uhr.
Vorsitz führte: Klug, Hans Theo (CDU)
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Köllejan, Holger
vertritt: Dr. Kollenberg, Wolfgang
Pohl, Frank
Pütz, Josef
Reiwer, Eva-Maria 18:05 - 19:15 Uhr
Vetterling, Dietmar
SPD
Bobe, Udo
Krämer, Clemens vertritt: Weitz, Michael
Petrak, Markus
vertritt: Isicok, Rengin
Venghaus, Marcus vertritt: Eiben, Detlef
Wenner, Christiane
GRÜNE
vom Hagen, Michael
Winkelmann-Strack, Bernd
LINKE/PIRATEN
Eckloff, Uwe
FDP
Brämer, Marie-Therese
Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner:
Sallach, Bianca (DKSB)
Spitz, Wilbert (NABU)
von der Verwaltung:
Fink, Sabine (61/1 Planung und Umwelt)
Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt)
Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt)
Schaaf, Walter (FBL 61 Bauen und Umwelt)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016
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Schriftführer:
Kaiser, Karsten
Gäste:
Nicht anwesend / entschuldigt:
Dr. Kollenberg, Wolfgang (CDU)
Eiben, Detlef (SPD)
Isicok, Rengin (SPD)
Weitz, Michael (SPD)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 07.04.2016
2.
Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle / Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße'
- Beschluss über die öffentliche Auslegung -
(180/2016)
3.
Bebauungsplan 04.19 "Gewerbegebiet Berzdorfer Straße"
- Aufstellungsbeschluss -
(583/2015)
4.
Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße"
- Aufstellungsbeschluss -
(585/2015)
5.
Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße"
- Veränderungssperre gemäß § 14 - 18 BauGB -
(204/2016)
6.
Bebauungsplan 04.18 "Südlich An der alten Zuckerfabrik / SophieScholl-Straße"
- Aufstellungsbeschluss -
(576/2015)
7.
Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich
Schildgesstraße"
- Aufstellungsbeschluss -
(191/2016)
8.
Ergänzungssatzung 'An Maria Glück'
- Aufstellungsbeschluss -
(122/2016)
9.
Sozialer Wohungsbau
Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 10.04.2016
(161/2016)
9.1
Sozialer Wohnungsbau
- Antrag der SPD-Fraktion vom 10.04.2016 -
(212/2016)
10.
Mitteilungen
11.
Anfragen
11.1 Bauvorhaben "An Maria Glück 1"
11.2 Verkehrsrelevante Themen im PSTA
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016
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Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und
fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig
ist.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird Herr Petrak (SPD) vom Vorsitzenden verpflichtet.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 07.04.2016
Die Niederschrift wird ohne Anmerkungen genehmigt.
2.
Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle / Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße'
- Beschluss über die öffentliche Auslegung -
180/2016
Fachbereichsleiter Schaaf trägt vor und verweist auf die Korrektur der Begründung in
Form der vorgelegten Austauschblätter.
Vorsitzender Klug hebt hervor, dass die in den jedem Ausschussmitglied vorliegenden
Austauschblättern (Austauschblätter der Begründung zum Bebauungsplan, zu Kap. 3.1.2)
rot hervorgehobenen Textteile neu hinzukommen und dass die gestrichenen Textteile gegenüber der Vorlagenfassung entfernt werden.
Sachkundige Bürgerin Wenner begrüßt die vorgenommenen Höhenfestsetzungen.
Ratsherr Köllejan möchte wissen, wie weit die Fußwegeverbindung von der Pehler Hülle
zum neuen Wohngebiet über den geplanten Fußweg beträgt, da hiervon abhängt, ob Bewohner der Neubebauung ggf. zukünftig in der Pehler Hülle parken werden. Die Höhenfestsetzung wird begrüßt. Er fragt, warum am westlichen Rand ein weiteres Haus hinzu
kommen soll.
Fachbereichsleiter Schaaf antwortet, dass die angefragte Entfernung ca. 100m beträgt.
Im Plangebiet sind hinreichend Stellplätze vorgesehen. Er erläutert dies am Plan. Die Verlagerung der Spielplatzfläche ist vor dem Hintergrund erfolgt, dass dieser um die multifunktionale Fläche einer Dorfplatzfunktion erweitert wurde und am alten Standort so nicht
erweitert werden konnte. Darüber hinaus konnte am westlichen Rand eine weitere Grundstücksfläche für Wohnbebauung hinzugewonnen werden.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack verweist auf die Formulierung in der Vorlage,
wonach ein Blockheizkraftwerk geplant ist und fragt, wo das denn hin soll.
Fachbereichsleiter Schaaf kommentiert, dass das Planungskonzept flexibel ist, da eine
solche Anlage zB in den Tiefgaragen untergebracht werden kann.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) iVm § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004
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(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014
(BGBl. I S.1748), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 06.02 02 'Pehler Hülle /
Badorfer Straße / Vorgebirgsstraße / Alte Bonnstraße'.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und Flur 1.
Es umfasst in der Flur 10 die Flurstücke:
996, 778 - 781, 860 - 868, 786 - 809, 811, 813 - 819, 839, 840, 709, 614, 882, 635, 636,
611, 610 tlw., 637 - 640, 832 - 834, 747 - 750, 604, 726, 730 - 739, 845, 846, 857, 858,
820 - 829, 724 tlw.(Vorgebirgsstraße), 233, 838 tlw. (Alte Bonnstraße), 751 - 753, 756 773, 869 - 871, 999 und 1000 und in der Flur 1 das Flurstück 909 tlw. (Alte Bonnstraße).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) bis zum
nordöstlichen Grenzpunkt des Trafogrundstückes 611, von hier in einer Linie
zum Grenzpunkt der Flurstücke 638, 639 mit 610, weiter entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) und der Flurstücke 605
und 725 (beide Eifelstraße)
im Osten
entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücke 724 (Vorgebirgs straße) bis
an den Grenzpunkt der Flurstücke 846, 814 mit 724, von diesem Grenzpunkt
entlang dem rechten Winkel bis auf die südwestliche Grenze des Flurstücks
236 im Fußpunkt stoßend, entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke
236 und 235, der nördlichen Grenze des Flurstücks 233 bis zu seinem nördlichsten Grenzpunkt, entlang auf dem rechten Winkel dieses Grenzpunktes
bezogen auf die östliche Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, entlang von diesem Fußpunktes auf der östlichen Grenze des Flurstücks 909
bis zum Fußpunkt, den der rechte Winkel auf den Grenzpunkt der Flurstücke
829, 724 mit 838 bildet, und entlang des rechten Winkels endend auf dem
Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838, entlang der westlichen Grenze
des Flurstücks 838 (Alte Bonnstraße),
im Süden
von der nördliche Grenze der Pehler Hülle, Flurstücke 756 und 166,
im Westen von der östlichen Grenze der Badorfer Straße, Flurstück 883.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
3.
einstimmig
Bebauungsplan 04.19 "Gewerbegebiet Berzdorfer Straße"
- Aufstellungsbeschluss -
583/2015
Dezernent Schiffer fasst zusammen, dass die nächsten drei Tagesordnungspunkte zusammen betrachtet werden müssen. Diese sind als Folge der Rahmenplanung Brühl-Ost
zu betrachten. Zwischenzeitlich gab es Gespräche mit der Bezirksregierung, die ein solches Konzept unter bestimmten Voraussetzungen als tragfähig einschätzt. Insbesondere
sind diese Bebauungspläne parallel zu entwickeln und die Etablierung von Einzelhandel
an der Lise-Meitner-Straße setzt die Aufgabe dieser Nutzung an der Berzdorfer Straße
voraus.
Sachkundige Bürgerin Wenner fragt ob Entschädigungsfragen auf die Stadt zu kommen.
Dezernent Schiffer erläutert, dass eine Standortverlagerung von Einzelhandelseinrichtungen nur unter der Voraussetzung erfolgen wird, dass eine solche Nutzung am Standort
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016
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Berzdorfer Straße verbindlich aufgegeben wird. Dies betrifft auch die Nutzung der Baukmarktfläche, die ohnehin schon seit 4 Jahren aufgegeben wurde. Entschädiungspflichten
werden daher zum heutigen Zeitpunkt ausgeschlossen.
Ratsherr Riedel verweist auf die Wohnbebauung an der Berger Straße und möchte wissen, ob die Planung darauf Auswirkungen hat. Fachbereichsleiter Schaaf kommentiert,
dass dies im Laufe des Bebauungsplanverfahrens untersucht wird.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.19 "Gewerbegebiet
Berzdorfer Straße" und die Aufstellung der 41. FNP-Änderung.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1928, 2029, 2030, 2031,
2005, 2003, 2004, 2000, 2053, 1963, 2067, 2068, weiter durch den rechten
Winkel, gebildet auf der westlichen Grenze des Flurstücks 2050, von dessen Fußpunkt entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 2050 bis zu
seinem nordwestlichen Grenzpunkt und weiter entlang der nördlichen
Grenze des Flurstücks 2050,
im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2050, 1893 und 2010,
im Süden
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2010 und 2009,
im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 2009 und 1928.
Der Flächeninhalt beträgt 4,4 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
4.
einstimmig
Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-MeitnerStraße"
- Aufstellungsbeschluss -
585/2015
Fachbereichsleiter Schaaf korrigiert die Vorlage: Der Beschluss wird ohne Anwendung
des § 13a BauGB gefasst. Darüber hinaus wird am Beschlusstext folgender Halbsatz angefügt "... und die 43. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren."
Der 5. Absatz der Erläuterungen entfallen dementsprechend.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016
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Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße und die 43. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.".
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke 300, 307
und 308.
Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
(Lise-Meitner-Straße) durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke
300, 307 und 308,
durch die östliche Grenze des Flurstücks 300,
(Weißer Straße) durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 300 und 307,
(Bergerstraße) durch die westliche Grenze des Flurstücks 308.
Der Flächeninhalt beträgt 1,8 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
5.
einstimmig
Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-MeitnerStraße"
- Veränderungssperre gemäß § 14 - 18 BauGB -
204/2016
Fachbereichsleiter Schaaf trägt vor.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat beschließt gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), folgende Satzung nebst zugehöriger Begründung über die
Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“.
Satzung
der Stadt Brühl zur Veränderungssperre gemäß §§ 14 - 18 Baugesetzbuch (BauGB)
für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-MeitnerStraße“ vom 12.09.2016.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016
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Der Rat der Stadt Brühl hat am 12.09.2016 gemäß den §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 + 2 und
17 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) ),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722),
i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), für
das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“
eine Veränderungssperre beschlossen.
§1
Für folgende Grundstücke wird gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB eine Veränderungssperre beschlossen:
In der Flur 23 die Flurstücke 300, 307 und 308.
(Siehe Übersichtsplan zur Veränderungssperre im Maßstab 1:2.000)
§2
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen gemäß § 14 Abs. 1
BauGB:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch - Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen - nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt
werden
2. Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Änderung von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig
sind, nicht vorgenommen werden
und gemäß § 14 Abs. 2 BauGB gilt:
3. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft
die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde
sowie gemäß § 14 Abs. 3 BauGB gilt:
4. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt
worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts
Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung
einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§3
Inkrafttreten und Fristen
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 2 BauGB in Kraft.
Sie tritt außer Kraft sobald und so weit für ihren Geltungsbereich (§ 1) ein Bebauungsplan
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in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit Inkrafttreten dieser Satzung.
§4
Entschädigung
Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns
oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist
den Betroffenen für dadurch entstehende Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB).
Nach § 18 Abs. 2 BauGB ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Der Entschädigungs-berechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch
herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde. Für den Bescheid über die Festsetzung der
Entschädigung gilt § 122 BauGB entsprechend.
Brühl, 13.09.2016
Der Bürgermeister
(Dieter Freytag)
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung der Stadt Brühl über die Veränderungssperre für das Plangebiet
des Bebauungsplanes 04.20 „Sondergebiet südlich Lise- Meitner-Straße“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen der aufgeführten Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,
c) der Satzungsbeschluss ist vorher beanstandet worden
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brühl vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Hinweise:
Die Satzung kann während der Öffnungszeiten im Fachbereich Bauen und Umwelt der
Stadt Brühl, Rathaus Uhlstraße 3, Zimmer A 123 und A 125 eingesehen werden.
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Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) über die fristgemäße Geltendmachung
etwaiger Entschädigungsansprüche bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungssperre wird hingewiesen.
Brühl, 13.09.2016
Der Bürgermeister
(Dieter Freytag)
Abstimmungsergebnis:
6.
14 / 0 / 1
Bebauungsplan 04.18 "Südlich An der alten Zuckerfabrik / Sophie-Scholl-Straße"
- Aufstellungsbeschluss -
576/2015
Dezernent Schiffer verweist auf die Abstimmung im Rat, wonach mit 43 Stimmen für die
wohnbauliche Nutzung gestimmt wurde. Er verweist auf die Korrespondenz mit der IHK.
Lamberty trägt vor.
Ratsfrau Brämer spricht sich gegen die Wohnnutzung aus. Positiv wird jedoch die geplante gemischte Nutzung betrachtet.
Ratsherr Riedel schließt sich der Meinung der FDP an und hebt hervor, dass auch seine
Fraktion für den Standort eine gewerbliche Nutzung sieht.
Ratsherr vom Hagen regt an, diesen Standort ggf. über eine Ausschreibung als Wettbewerb verschiedener Projektträger entwickelt werden könnte. Dezernent Schiffer kommentiert, dass er diesem Vorschlag durchaus etwas abgewinnen kann.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.18 "Südlich An der alten Zuckerfabrik / Sophie-Scholl-Straße".
Das Plangebiet umfasst in der Flur 24 die Flurstücke 340, 334, 330, 246, 237 und 338
tlw..
Das Plangebiet umfasst ca. 2,1 ha und ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden
vom Grenzpunkt der Flurstücke 488, 682 und 338 rechtwinklig nach Osten
bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 340, von
hier nördlich entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 340 bis zum
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016
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Schnittpunkt einer 16,50 m Parallelen südlich der nördlichen Grenze des
Flurstücks 338, auf dieser Parallelen in östliche Richtung bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang des
Bogens bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3,
im Osten
vom Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3 entlang der östlichen
Grenzen der Flurstücke 340 und 334,
im Süden
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 334, 330 und 246,
im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 246, 237, 330 und 338 bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 488, 682 und 338.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
7.
13 / 2 / 0
Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße"
- Aufstellungsbeschluss -
191/2016
Fachbereichsleiter Schaaf erinnert an das Projekt InterCultra und betont, dass das angedachte Projekt ein Planerfordernis darstellt.
Abteilungsleiter Lamberty trägt vor.
Ratsherr vom Hagen gibt zu Bedenken, dass die besondere verkehrliche Situation zu betrachten ist. Er regt an zu prüfen, ob unter Einbeziehung der Langenackerstraße ggf. eine
günstigere Erschließungssituation zu erzielen ist.
Ratsherr Köllejan begrüßt die vorgelegte Planung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.21 „Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße“.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 21, umfasst die Flurstücke: 529, 523,
524, 525, 526, 527, 528, 531, 532, 533, und 553.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 529, 523, 525, 526, 531, 532,
527 und 553,
im Osten
durch die östliche Grenze des Flurstücks 553,
im Südosten und Süden durch die südöstliche Grenze der Flurstücke 553, 533 und der
südöstlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 529,
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016
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im Westen
durch die westliche Grenze des Flurstücks 529.
Das Plangebiet umfasst ca. 2,6 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
8.
einstimmig
Ergänzungssatzung 'An Maria Glück'
- Aufstellungsbeschluss -
122/2016
Abteilungsleiter Lamberty korrigiert zunächst den Beschlusstext. Anstelle von "Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch ..." muss es heißen: "Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
der Stadt Brühl beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch ..."
Abteilungsleiter Lamberty trägt zur Planung vor.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt ob Landschaftsschutz betroffen ist.
Fachbereichsleiter Schaaf antwortet, dass dieser betroffen ist und dass dieser in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde beim Rhein-Erft-Kreis in dieser Planung berücksichtigt ist.
Ratsherr Bobe möchte wissen, ob Ausgleich geschaffen werden muss. Fachbereichsleiter
Schaaf kommentiert, dass Ausgleich erforderlich ist und dass diese Maßnahmen im Plangebiet veranlasst werden.
Ratsherr Köllejan fragt, ob der vorhandene Fußweg zur Neuen Bohle erhalten bleibt. Abteilungsleiter Lamberty bestätigt dies. Der Rechtsplanentwurf wird dies berücksichtigen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, die Aufstellung der Ergänzungssatzung 08.16 "An Maria Glück".
Das Satzungsgebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 7.
Es umfasst das Flurstück 1019, östliche Teile der Flurstücke 994 und 1386, sowie bis auf
eine schmale Fläche im Norden, das Flurstück 1385.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
durch die westliche Grenze des Flurstückes 1385 bis zum Schnittpunkt einer
4,0m südlich der südlichen Grenze des Flurstücke 994 verlaufenden Parallelen,
im Norden
vom vorgenannten Schnittpunkt auf der Parallelen nach Osten bis 6,0m vor
dem Schnittpunkt mit dem vorhandenen östlichen Fahrbahnrand der Straße
"An Maria Glück", von diesem Schnittpunkt in nördliche Richtung bis zu dem
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016
11 von 13
Punkt, welcher 6,0 m westlich vom Schnittpunkt der südlichen Grenze des
Flurstücks 1731 mit dem östlichen Fahrbahnrand der Straße "An Maria
Glück" liegt, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 1731 bis zum
Grenzpunkt der Flurstücke 1731, 1623 und 1019 und weiter auf der östlichen
Grenze des Flurstücks1019 bis zum Grenzpunkt 1623,1385 und 1019,
im Osten
vom Grenzpunkt 1623, 1385 und 1019 entlang der nordöstlichen, der östlichen und der südlichen Grenze des Flurstückes 1385, bis zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 38,
im Süden
vom nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 38 entlang der östlichen und
der südlichen Grenze des Flurstückes 1385.
Die Plangebietsfläche beträgt ca. 4.900 m².
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
9.
einstimmig
Sozialer Wohungsbau
Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 10.04.2016
161/2016
Sachkundige Bürgerin Wenner trägt zum Antrag der SPD-Fraktion vor.
Ratsherr Köllejan bestätigt, dass die Notwendigkeit zur Herstellung von Sozialem Wohnungsbau besteht. Er sieht jedoch, dass mangels verfügbarer Fördermittel solche Quoten
nicht durchsetzbar sind und folgt daher dem Vorschlag der Verwaltung.
Ratsherr vom Hagen gibt zu Bedenken, dass das beabsichtigte Ziel mangels Fördermittel
nicht durchsetzbar ist. Er fügt an, dass die Gebausie in Zukunft auch Wohnraum herstellen wird, der für Bürger mit geringerem Einkommen interessant sein wird. Darüber hinaus
betont er, dass die Gebausie in den letzten Jahren bedeutende Investitionen für den sozialen Wohnraum betrieben hat. Die beantragte Quotierung wird abgelehnt.
Ratsherr Riedel kritisiert, dass in der Vergangenheit zu wenig für günstigen Wohnraum
getan wurde. Er unterstützt daher diesen Antrag.
Ratsfrau Brämer lehnt den Antrag ab und schließt sich der Vorlage der Verwaltung an.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack erinnert an eine ausstehende Vorlage zur
Wohnraumbedarfsanalyse und fragt wann diese kommt. Abteilungsleiter Lamberty bestätigt, dass der Auftrag im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanaufstellung soeben
erteilt wurde. Ergebnisse wird es erst nach der Sommerpause geben.
Ratsherr Bobe zeigt sich verwundert darüber, dass sowohl von seiten der GrünenFraktion wie auch von der CDU-Fraktion soviel Widerstand gegen die beantragte Quotierung besteht.
Vorsitzender Klug hebt hervor, dass im Bebauungsplan zwar der Wohnraum nach den
Standards der Wohnraumfördergesetzgebung festgesetzt werden kann, dass die Umsetzung aber davon abhängt, dass Bauherren dies auch realisieren. Er erinnert daran, dass
bereits bei verschiedenen Projekten Bauherren Sozialen Wohnungsraum herstellen wollten, die jedoch mangels Fördermittel davon Abstand nehmen mussten. Letztlich besteht
Einigkeit in dem Ziel, günstigen Wohnraum herzustellen, fraglich ist nur der Weg.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016
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9.1 Sozialer Wohnungsbau
- Antrag der SPD-Fraktion vom 10.04.2016 -
212/2016
(s. Punkt 9 der TO)
Beschluss:
Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters
zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
6/9/0
10. Mitteilungen
- keine 11. Anfragen
11.1 Bauvorhaben "An Maria Glück 1"
Ratsherr Riedel fragt nach dem Fachwerkhaus "An Maria Glück 1". Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass dieses denkmalgeschützte Gebäude erhalten werden soll. Es wurden
bisher Sicherungsmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse vorgenommen. Im Zusammenhang damit wird der hintere Teil auch bebaut.
11.2 Verkehrsrelevante Themen im PSTA
Ratsherr Bobe fragt, ob die verkehrsrelevanten Themen all der diskutierten Vorlagen dieser Sitzung noch angesprochen werden. Dezernent Schiffer bestätigt dies. Zum Zeitpunkt
der gefassten Aufstellungsbeschlüsse gibt es hierzu allerdings noch nicht viel zu erläutern.
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Ausschussvorsitzender
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Schriftführer/in
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 30.06.2016
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